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Todesstrafe in den USA Vier Prozent der Verurteilten sind unschuldig

Wie oft kommt es in der US-Justiz zu Fehlurteilen? Juristen und Mathematiker haben 7482 Todesurteile untersucht. Nach ihren Berechnungen sind vier Prozent der Verurteilten unschuldig - aufgeklärt würden die Fälle jedoch kaum.
Verurteilte Mörder: "Unterm Strich weder hingerichtet noch entlastet"

Verurteilte Mörder: "Unterm Strich weder hingerichtet noch entlastet"

Foto: Seth Perlman/ AP

Ann Arbor - Mehr als vier Prozent der zum Tode verurteilten Häftlinge in den USA sind einer Studie zufolge unschuldig. Dies sei noch eine sehr konservative Berechnung, berichtet ein Team von amerikanischen Juristen und Mathematikern im Fachblatt "Proceedings of the National Academy of Sciences" . Demnach haben nur jene zum Tode verurteilten Häftlinge, die in der Todeszelle sitzen, eine Aussicht, dass ihre Unschuld überprüft wird. Meist aber werde das Todesurteil irgendwann in lebenslange Haft gemildert. Diese Menschen würden dann - auch wenn sie unschuldig seien - von der Öffentlichkeit vergessen.

Ursprünglich wollten die Forscher um Samuel Gross von der University of Michigan in Ann Arbor berechnen, wie häufig es in der US-Justiz zu irrtümlichen Verurteilungen kommt. Diese Rate sei nicht nur unbekannt, sondern gelte sogar als nicht ermittelbar, schreiben sie. "Allerdings fehlt es nicht an Anwälten und Richtern, die mit Gewissheit versichern, dass die Zahl fälschlicher Verurteilungen unerheblich ist."

So hatte der konservative Richter Antonin Scalia vom Obersten US-Gerichtshof die Fehlerquote 2007 mit 0,027 Prozent beziffert. "Es wäre beruhigend, wenn das wahr wäre." Die Behauptung sei unsinnig. Scalia, so die Autoren, habe die Zahl der Entlastungen mit der Gesamtzahl der Urteile in US-Strafprozessen verglichen - egal ob wegen Mordes, Drogenbesitzes oder Autodiebstahls.

7482 Todesurteile von 1973 bis Ende 2004 untersucht

Dies führe jedoch in die Irre: "Die riesige Mehrzahl der Verurteilten kommt für eine Entlastung nicht in Frage, denn niemand macht sich die Mühe, die Schuld dieser Angeklagten zu untersuchen", heißt es. "Todesstrafen sind anders." Dies liege vor allem an der öffentlichen Aufmerksamkeit und dem Umstand, dass Häftlinge während der Zeit in der Todeszelle fast immer von einem Anwalt vertreten werden.

Um die Zahl der fälschlichen Todesurteile zu ermitteln, nahmen die Forscher die 7482 Todesurteile von 1973 bis Ende 2004 unter die Lupe. Rund 13 Prozent der Angeklagten wurden hingerichtet, knapp die Hälfte saß Ende 2004 noch in der Todeszelle, und 4 Prozent starben. Bei knapp 36 Prozent wurde das Todesurteil in lebenslange Haft umgewandelt, nur 1,6 Prozent wurden entlastet.

Auf Basis dieser Zahlen berechneten die Forscher den Anteil unschuldig zum Tode verurteilter Angeklagter. Dabei berücksichtigten sie, dass Häftlinge nur so lange eine Chance auf Entlastung haben, wie sie in der Todeszelle sitzen. Hätten diese Möglichkeit auch jene Häftlinge, deren Urteil abgemildert wurde oder die früh starben, würden statistisch gesehen 4,1 Prozent der Inhaftierten entlastet - also mehr als doppelt so viele wie die 1,6 Prozent.

"Zu lebenslanger Haft verurteilt und dann vergessen"

Dies sei noch eine sehr konservative Schätzung, betonen die Wissenschaftler: Denn auch in der Todeszelle würden nicht alle Unschuldigen entdeckt, umgekehrt werde aber kaum ein tatsächlicher Täter irrtümlich entlastet.

Dies heiße allerdings nicht, dass 4,1 Prozent aller Hingerichteten unschuldig seien, betonen die Autoren. Diese Fälle würden vor der Exekution meist noch einmal geprüft. Dennoch: "Angesichts einer Fehlerrate von mehr als vier Prozent ist es fast sicher, dass etliche der 1320 seit 1977 Hingerichteten unschuldig waren", schreiben sie mit Blick auf die Entwicklung bis heute.

"Unsere Studie liefert die verstörende Neuigkeit, dass die meisten unschuldigen Angeklagten, die zum Tod verurteilt wurden, nicht entlastet wurden und viele - einschließlich der großen Mehrheit jener, die nachträglich lebenslange Haft erhielten - es auch niemals sein werden", bemängeln sie. Und dies sei nur ein Teil des beunruhigenden Bildes: Mehr als die Hälfte der Angeklagten, die ein Gericht wegen "Capital Murder" - also Mordes, auf den die Todesstrafe steht - schuldig spreche, würden letztlich doch nicht zum Tod verurteilt, meist wegen Zweifeln an ihrer Schuld. Hier sei der Anteil Unschuldiger wohl noch höher als 4,1 Prozent.

"Unterm Strich ist das Resultat, dass in den USA die große Mehrheit der zu Unrecht wegen 'Capital Murder' Verurteilten weder hingerichtet noch entlastet werden. Sie werden zu lebenslanger Haft verurteilt und dann vergessen", schreiben die Forscher.

nik/dpa