Verfassungsrichter Huber im Gespräch : „Das EZB-Urteil war zwingend“
Ich habe natürlich mit Kritik gerechnet. Was mich erstaunt, ist die Einseitigkeit und der eifernde Ton, der hier von manchen angeschlagen wird. Klar ist doch, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwar seit 50 Jahren einen schrankenlosen Vorrang des Europarechts reklamiert, fast alle nationalen Verfassungs- und Höchstgerichte dem jedoch genauso lange widersprochen haben. Solange wir nicht in einem europäischen Staat leben, richtet sich die Mitgliedschaft eines Landes nach seinem Verfassungsrecht. Dieses muss zwar offen sein für den Anwendungsvorrang des Europarechts, kann aber auch Grenzen vorsehen, wie das bei uns in Art. 23 des Grundgesetzes der Fall ist. Im Übrigen haben, was die Empörung noch fragwürdiger macht, andere Gerichte wie das oberste Gericht Dänemarks oder das Tschechische Verfassungsgericht Entscheidungen des EuGH schon für „Ultra vires“, also offensichtlich kompetenzwidrig, gehalten. Das alles lassen die Kritiker einfach unter den Tisch fallen.
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