Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit von Gebetsversammlungen um Abtreibungsorganisation

  • Frankfurter Gericht hebt erneute Zensurzone um Abtreibungsorganisation auf
  • “40-Tage-für-das-Leben“-Gebetsgruppe gewinnt im Eilverfahren Klage gegen Beschränkungen der Stadt Frankfurt

FRANKFURT (2. März 2022) – Das Verwaltungsgericht Frankfurt bekräftigte erneut das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in seinem Beschluss vom 1. März. Es befand die von der Stadt Frankfurt wiederholt angeordneten räumlichen und zeitlichen Beschränkungen einer Pro-Life-Versammlungen in der Nähe der Abtreibungsorganisation für rechtswidrig. In seinem Urteil vom 16. Dezember 2021 hatte es bereits entschieden, dass sich eine “40-Tage-für-das-Leben“-Gebetsgruppe im Jahr 2020 rechtmäßig vor der Frankfurter Filiale der Abtreibungsorganisation Pro Familia zum Gebet versammelt hatte. Daraufhin hatte die Stadt fast genau die gleiche Auflage noch mal erlassen. Der jetzige Beschluss ermöglicht es der Gebetsgruppe, sich rechtzeitig, 40 Tage vor Ostern, zum Gebet zu versammeln und erteilt der, laut Rechtsanwalt Dr. Felix Böllmann, “offensichtlich rechtswidrigen und politisch motivierten Praxis der Stadt Frankfurt” eine deutliche Absage.  

„Einmal mehr betont das Verwaltungsgericht Frankfurt die Bedeutung von Meinungs – und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum. Solche – auch robusten – Auseinandersetzungen sind elementarer Bestandteil des öffentlichen Diskurses und dürfen seitens der Stadtverwaltung nicht unterbunden werden. Angesichts der Vorhaben der Bundesregierung, Menschen zu kriminalisieren, die an friedlichen Gebetsversammlungen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen teilnehmen, gibt diese Entscheidung Hoffnung. Alle, die sich für den Schutz des Rechts auf Leben einsetzen, dürfen nicht daran gehindert werden, diese Freiheiten friedlich am Ort ihre Wahl auszuüben. So ist die aktuelle Rechtslage. Wir hoffen, dass auch andere Gerichte in Deutschland diesem Beispiel folgen werden, wenn sie sich mit ähnlichen Fällen befassen,“ sagte Dr. Felix Böllmann, Rechtsanwalt bei ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die Pavica Vojnovićs Fall in einer ähnlichen Rechtssache unterstützt.  

Politik vs. Rechtslage 

In der Begründung seines Beschlusses bekräftigte das Gericht, dass das Grundgesetz den Grundrechtsträgern das Recht garantiert, Ort, Zeit, Art und Inhalt ihrer Versammlung zu bestimmen. Das Argument der Stadt Frankfurt, Frauen dürften in der Öffentlichkeit nicht mit bestimmten Botschaften konfrontiert werden, wies das Gericht in aller Deutlichkeit zurück. Weil die Versammlungs- wie die Meinungsfreiheit zu den “unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens” zählen, “ist die Konfrontation mit einer womöglich nicht genehmen Ansicht hinzunehmen und auf die Autonomie der Grundrechtsträgerinnen bei ihrer Entscheidungsfindung zu vertrauen.“* 

“Der Kampfbegriff ‘Gehsteigbelästigung’, den die Stadt Frankfurt verwendete, spiegelt die Sprache der Koalitionspartner wider. In ihrem Koalitionsvertrag hielten sie fest, dass sie gegen ‘Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern’ vorgehen möchten. Eine solche wird von der Gebetsgruppe durch ihr stilles Gebet allerdings offensichtlich nicht beabsichtigt. Das weiß – darauf hat nun das Verwaltungsgericht in aller Deutlichkeit hingewiesen – auch die Stadt Frankfurt. Die Beschränkung des Ausdrucks einer Überzeugung ein einem gewissen Ort steht im Widerspruch zur aktuellen Rechtslage. Dieser Beschluss setzt erneut ein positives Zeichen für weitere Fälle, in denen um das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gerungen wird,” so Böllmann.  

Der Fall Pforzheim  

Im oben erwähnten Parallelfall hatte Pavica Vojnovic gegen eine Auflage der Stadt Pforzheim, stille und friedliche Gebetsmahnwachen nicht mehr wie bisher in Seh- und Hörweite einer Abtreibungsberatungsstelle halten zu dürfen, geklagt. Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe ihre Klage im Mai 2021 jedoch mit zweifelhafter Begründung abwies, beantragte Vojnović die Zulassung zur Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Dieser ließ die Berufung im November 2021 zu. Vojnović, die Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Gruppe in Pforzheim, Deutschland, hatte das Verbot unter Berufung auf das Recht auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit angefochten. Ihrer Gruppe ist es derzeit untersagt, sich in Hör- und Sichtweite einer Pro Familia-Abtreibungsberatungsstelle zum friedlichen Gebet zu versammeln. Experten begrüßten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim.  

„Es ist ermutigend, dass das Gericht die Berechtigung des Anliegens sieht. Wir hoffen, dass es diese Gelegenheit nutzen wird, um die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu wahren. Mit der Abweisung der Klage hat die Vorinstanz diese Rechte als nachrangig klassifiziert, obwohl sie Grundlage jeder freien und fairen Demokratie sind. Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Unabhängig davon, ob man Frau Vojnovićs Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagte Böllmann. 

Mehr zu Pavica Vojnovićs Fall erfahren sie hier. 

*Die Begründung des Beschlusses liegt ADF International vor.  
(Beitrag übernommen von www.adfinternational.de )

Die friedlichen Gebetsmahnwachen für das Leben mußten in der Vergangenheit immer häufiger von der Polizei vor gewaltbereiten linken Chaoten geschützt werden.

Diese „linken Gruppen“ unterstützen den Verein „Pro Familia“, die sich für kostenlose Kinderabtreibung ohne Zeitlimit (Streichung des § 218 StGB) und für ein straffreies Bewerben der „Dienstleistung Töten“ einsetzt.
Bei den Gegendemonstranten in Frankfurt sah man „Profa“- Mitarbeiter und die Gegner für ein Lebensrecht für ALLE in die Geschäftsstelle ein- und ausgehen. Eine enge Verbindung zur Antifa (?) … „Profamilia“ versorgte alle „ihre“ Unterstützer mit Essen und Trinken.
Eine besonders aggressive Person, nach Recherchen ein Sozialarbeiter eines städt. Kindergartens, tat sich immer wieder mit seinen abartigen Showeinlagen besonders hervor und forderte von seinen Unterstützern eindeutigeres Vorgehen gegen die friedlichen Gebetsdemonstranten.
Wir sind gespannt, ab dieses Jahr ein friedliches 40-tägiges Beten ohne Zwischenfälle möglich ist.

Diesen armen Chaoten werden die Beter mit in ihre Gebete einschließen
(hier Video)

Okkulte Entgleisungen vor der Beratungsstelle der Frankfurter „Pro Familia“

Warum dieses, zweimal jährlich, weltweite 40-tägige Gebet ?
Hier zum Video

Schreibe einen Kommentar