Vorbild auch für den Bund? :
Parteien müssen in Brandenburg gleich viele Frauen und Männer aufstellen

Von Markus Wehner, Berlin
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Der Brandenburger Landtag betritt rechtliches Neuland.
Der Brandenburger Landtag betritt rechtliches Neuland: Per Gesetz sollen im Parlament gleich viele Männer und Frauen vertreten sein. Die CDU-Opposition lehnt das ab.

Der Landtag von Brandenburg hat am Donnerstag das erste Gesetz in Deutschland beschlossen, das für eine gleiche Vertretung von Frauen und Männern im Parlament sorgen soll. Für das Parité-Gesetz stimmten die Abgeordneten der Regierungskoalition aus SPD und Linkspartei sowie die oppositionellen Grünen. „Wir machen etwas Unerhörtes. Wir wollen, dass der Anteil der Frauen im Parlament dem Anteil in der Bevölkerung entspricht“, sagte die SPD-Abgeordnete Klara Geywitz im Landtag. Sie sei stolz darauf, dass Brandenburg als erstes Land  ein solches Gesetz beschließe.

Das Gesetz verpflichtet die Parteien, bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten auf den Landeslisten aufzustellen. Ausgenommen ist aber die Aufstellung der Direktkandidaten in den Wahlkreisen. Eine paritätische Zahl weiblicher und männlicher Abgeordneter ist also auch nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht garantiert. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Grünen hatte für die Direktmandate sogenannte Wahlkreisduos vorgesehen. Damit hätte in jedem Wahlkreis eine Frau und ein Mann gewählt werden müssen. Die rot-rote Regierungskoalition hatte diese Regelung aus verfassungsrechtlichen Erwägungen aus dem Gesetz gestrichen.

Die CDU lehnte den Gesetzentwurf ab. Zwar sei das Ziel einer paritätischen Vertretung von Männern und Frauen richtig, sagte deren Abgeordnete Kristy Augustin. Doch wirklich entscheidend sei es, die Bedingungen zu schaffen, die Frauen eine gleichberechtigte politische Teilhabe ermöglichten. Das sei mit Quoten nicht zu erreichen. Die Abgeordnete Birgit Bessin von der AfD sagte: „Nach dem Genderwahnsinn folgt in Brandenburg der Quotenwahnsinn.“ Das Gesetz sei klar verfassungswidrig. Sie bezog sich auf Gutachten der Landesregierung sowie des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags, die das Gesetz im Herbst so eingestuft hatten. Auch Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hatte damals Bedenken geäußert. Brandenburg betrete mit dem Gesetz „Neuland“, sagte Schröter am Donnerstag im Landtag. „Ein solches Pioniervorhaben ist nie ganz ohne Risiko.“ Er betonte, dass das Gesetz zum 30. Juni 2020 in Kraft trete, so dass es keine Auswirkungen auf die Landtagswahl am 1. September dieses Jahres habe.

Ähnliche Gesetze werden in mehreren Bundesländern und auch auf Bundesebene diskutiert. Das rot-rot-grün regierte Land Berlin hat eine Bundesratsinitiative angekündigt. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) forderte in der „Bild“-Zeitung eine Reform des Wahlrechts, „die eine gerechte Beteiligung beider Geschlechter im Parlament unterstützt“. Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping sagte: „Es ist höchste Zeit für ein paritätisches Wahlgesetz auf Bundesebene.“ Jeder zweite Platz bei der Listenaufstellung für die Bundestagswahl solle von einer Frau besetzt sein.