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Staat greift doppelt zu: Betrifft Millionen Deutsche: Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig
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Grundrente
dpa/Mohssen Assanimoghaddam/dpa Nach monatelangem Streit hat sich die große Koalition auf einen Kompromiss bei der Grundrente geeinigt.

Die gegenwärtige Besteuerung der Renten in Deutschland ist nach Ansicht des Richters am Bundesfinanzhof (BFH), Egmont Kulosa, verfassungswidrig. Das schrieb der stellvertretende Vorsitzende des "für Alterseinkünfte und -vorsorge" zuständigen zehnten BFH-Senats in einem Kommentar für einen juristischen Fachdienst.

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Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Donnerstagsausgabe. Kulosa attestierte insbesondere der bis 2040 geltenden Übergangsregelung für die schrittweise steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern und ihre spätere Belastung als Rentenempfänger eine "evidente Verfassungswidrigkeit", weil sie zu einer steuerlichen Doppelbesteuerung führe, vor der das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 2002 ausdrücklich gewarnt hatte.

Kulosa schrieb: "Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, "eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen".

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Kubicki droht mit Gang nach Karlsruhe

FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki forderte von der Bundesregierung Aufklärung. Er sagte der "Süddeutschen Zeitung": "Die harte Kritik des BFH-Richters Egmont Kulosa" an der Rentenbesteuerung lasse "an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Wir erwarten, dass die Bundesregierung den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit unverzüglich ausräumt und dem Deutschen Bundestag entsprechende Berechnungen vorlegt".

Wolfgang Kubicki (FDP)
dpa/Britta Pedersenbild Wolfgang Kubicki (FDP), stellvertretender Parteivorsitzender der FDP.

Andernfalls, so Kubicki, bleibe "am Ende nur der Gang nach Karlsruhe, um eine unzulässige Belastung der künftigen Rentner und Rentnerinnen zu verhindern".

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Aktuelle Rentenbesteuerung stammt aus der Ära Schröder

Die heutige Rentenbesteuerung gilt seit 2005, sie wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder in reformierter Form beschlossen.

Karlsruhe hatte im März 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt und eine Gleichbehandlung gefordert, dabei aber vorgegeben: Es gelte, "eine doppelte Besteuerung" zu vermeiden. Der Staat dürfe die Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten – bei den Beitragszahlungen an die Rentenkassen während des Erwerbslebens und dann ein zweites Mal bei der späteren Auszahlung der Renten. Die Bundesregierung ging daraufhin seinerzeit zur sogenannten "nachgelagerten Besteuerung" über. 

Das bedeutet im Grundsatz: Die Monatszahlungen von der Rentenversicherung sind steuerpflichtig, die Beitragszahlungen während des Arbeitslebens erfolgen aus unversteuertem Bruttoeinkommen. Die Finanzbehörden benötigen aber viele Jahre, um die weitreichenden Umstellungen vorzunehmen.

 

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