Gerichtshof für Menschenrechte :
Russland muss Pussy Riot Entschädigung zahlen

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Die Mitglieder der russischen Punkband Pussy Riot, Nadeschda Tolokonnikowa (r.), Maria Aljochina (M.) und Jekaterina Samuzewitsch, sitzen in einem Gerichtssaal im August 2012 in Moskau hinter einer Glasscheibe.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland in zwei Urteilen schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Nun stehen drei Pussy-Riot-Mitgliedern mehrere tausend Euro Schmerzensgeld zu – genau wie der Familie einer ermordeten Journalistin.

Russland muss drei Mitgliedern der Protest-Punk-Band Pussy Riot Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Mit der Verurteilung der Frauen nach einem Auftritt in einer Moskauer Kirche habe Russland deren Menschenrechte einem Urteil zufolge gleich mehrfach verletzt. Russland muss den Frauen nun Entschädigung zahlen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag urteilte (Beschwerdenummer 38004/12).

Die Urteile wurden von den sieben Richtern einer kleinen Kammer gefällt und sind noch nicht rechtskräftig. Sowohl Russland als auch die drei Beschwerdeführerinnen können innerhalb von drei Monaten gegen das Urteil vorgehen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen – er muss dies aber nicht tun.

Abgeschirmt in Glaskästen

Wegen eines Auftritts in der Moskauer Erlöserkathedrale hatten russische Richter die Aktivistinnen im Jahr 2012 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Eine von ihnen kam jedoch bereits nach wenigen Monaten frei. Die Straßburger Richter halten die Strafen für unangemessen streng. Die Meinungsfreiheit sei damit verletzt worden, urteilten sie. Außerdem seien die Frauen während ihres Prozesses gedemütigt worden, indem sie in von Sicherheitsleuten abgeschirmten Glaskästen aussagen mussten. Russische Richter hätten zudem die fünf Monate lange Untersuchungshaft der Frauen unzureichend begründet.

Russland muss nun je 16.000 Euro Schmerzensgeld an zwei der Frauen zahlen, der anderen stehen 5000 Euro zu. Außerdem haben die drei Aktivistinnen Anspruch auf 11.760 Euro Schadenersatz.

Die Straßburger Richter befassten sich am Dienstag auch mit der Ermordung der bekannten Journalistin Anna Politkowskaja im Jahr 2016. Sie gaben der Mutter, der Schwester und den beiden Kindern der Journalistin Recht, die Moskau mangelhafte Ermittlungen zu dem Verbrechen vorwerfen. Ihnen muss Russland nun zusammen 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Kurz vor dem Urteil in Straßburg standen in Russland abermals Mitglieder von Pussy Riot vor Gericht. Beim WM-Finale zwischen Frankreich und Kroatien waren die vier Frauen als Flitzer in Polizeiuniformen über das Spielfeld gerannt. Ein Gericht in Moskau verurteilte drei der Frauen zu 15 Tagen Haft.