Das gemeinsame Freitagsgebet gehört zu den wichtigsten und am häufigsten besuchten Ritualen des Islam. Grund genug für rund 300 Muslime in Berlin, sich dem Kontakt- und Versammlungsverbot zu widersetzen und sich vor ihrer vom Verfassungsschutz beobachteten Dar-as-Salam-Moschee in Neukölln einzufinden, den derzeit geltenden Corona-Gesetzen der Kuffar zu trotzen.

    Ordnungsamt und Polizei sei es „nur zum Teil gelungen, die Menschen dazu zu bewegen, den vorgeschriebenen Abstand zu halten“, teilte die Polizei gestern Abend auf Twitter mit: „Das Gebet wurde im Einvernehmen mit dem Imam vorzeitig beendet.“ Wie entgegenkommend vom Vorbeter, mit den Anweisungen der Ordnungshüter einverstanden zu sein, wo doch einzig das Wort Allahs sowie Mohammeds Gesetzgebung, dargelegt in der Scharia, von Bedeutung für die Anhänger der einzig wahren Religion sind.

    Von daher wurden sie auch im Unterschied zu den „Ungläubigen“, die für harmloses Sitzen auf der Parkbank schon mal richtig tief in die Tasche greifen müssen, nicht mit etwas so Profanem wie dem auch in Berlin geltenden Bußgeldkatalog behelligt, der nur bei der Köterrasse greift. Demnach gilt, wer gegen das Gebot verstößt, sich in der eigenen Wohnung aufzuhalten, kann mit einem Bußgeld zwischen zehn und 100 Euro belangt werden – es sei denn, er geht zum Einkaufen, zur Arbeit, zum Arzt oder zur Bewegung an die frische Luft. Bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen sind bis zu 500 Euro fällig, wenn sich Menschen in Gruppen von mehr als zwei Personen zusammenstellen, wenn sie sich den Aufforderungen der Polizei widersetzen, wenn sie nicht den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten.

    Die Verantwortlichen der Moschee sicherten der Polizei zu, „erneut“ darauf hinzuweisen, dass Gebetsrufen nicht durch persönliches Erscheinen Folge geleistet werden müsse. Warum finden sie dann überhaupt statt? Apropos: Während den Christen erstmalig in der 2000-jährigen Geschichte des Christentums ihr höchstes Fest – Ostern – verboten wird, dürfte das der Muslime, der Ramadan, stattfinden. Denn pünktlich zum allabendlichen Fastenbrechen und der sich darauf anschließenden Völlerei in Großgemeinschaft nach Sonnenuntergang, die am 24. April beginnt und am 23. Mai endet, wird das Corona-Virus dank Regierungsbeschlüssen suspendiert. Die Beschränkungen werden (vorerst) aufgehoben. Honi soit qui mal y pense.

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    Selbst in Kuwait haben die Behörden angeordnet, den traditionellen Gebetsruf abzuwandeln. Statt der Worte „Kommt zum Gebet“ werden die Gläubigen nun aufgerufen: „Betet in Euren Häusern.“ In anderen Teilen der Welt aber wie unter anderem in Kairo, Mogadischu und Karatschi halten sich Muslime immun gegen das Virus, das vorgeblich ohnehin nur die „Ungläubigen“ trifft und trotzen den mit ihm zusammenhängenden Verboten, drängen nach wie vor in die Moscheen. So berichtet Asianews.de, in der größten Stadt Pakistans, Karachi, seien die Gotteshäuser wie immer überfüllt, herbeigelockt von weisen Imamen mit dem Ruf: „Wir sind nicht so schwach, dass das Virus unsere Moscheen leeren könnte.“ Und deutsche Straßen ebenso wenig, wie immer wieder gesetzeswidrige Ansammlungen und darüber hinaus Verstöße gegen die anderthalb Meter Abstand zeigen…

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