Im kath.net Artikel: Derselbe Träger, die „Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V.“, betreibt seit fast 40 Jahren in Jülich (Nordrhein-Westfalen) erfolgreich ein Mädchengymnasium.
Wird doch langsam Zeit, das jetzt auch ein Jungengymnasium kommt. Wo bleibt denn sonst die Gleichberechtigung. :-)
kleine Korrektur: es war leider erst das Bundesverwaltungsgericht, noch nicht das Bundesverfassungsgericht, das entschieden hat. D.h. dem Land Brandenburg steht theoretisch noch eine Instanz offen...
@ geistbraus: Stimmt. Steht ja auch so im kath.net-Artikel. Ich hab's korrigiert. Danke für den Hinweis!
30. Januar 2013 um 23:16
Stefan hat gesagt...
Das Land Brandenburg hat darauf verzichtet weitere Rechtsmittel einzulegen. Die Stadt Potsdam - antiklerikal bis in die Haarwurzeln - hat erklärt, kein Grundstück zur Verfügung zu stellen. Der SPD-Bürgermeister pfeifft auf Recht und Gesetz. Hauptsache nicht Kirche.
31. Januar 2013 um 09:50
Imrahil hat gesagt...
Kleine Pingeligkeit, die eigentlich nur Juristen zusteht, was ich nicht bin (ich bin mir aber trotzdem sicher, daß ich in der Sache recht habe):
Über dem Bundesverwaltungsgericht gibt weder eine höhere Instanz noch dagegen ein Rechtsmittel.
Ob eine Verfassungsbeschwerde (liegt außerhalb des gewöhnlichen Rechtsweges) auf Landesseite überhaupt zulässig wäre? (Frage an echte Juristen.)
31. Januar 2013 um 12:03
Phil hatte vor einer Woche die Bitte und bringt heute die gute Nachricht:Wie vielleicht der eine oder andere schon ua bei kath.net nachlesen konnte, hat sich das Bundesverfassungsgericht Bundesverwaltungs-gericht für die Jungenschule entschieden.Warum ist das eine gute Nachricht? Weil die für 300 Jungen konzipierte Schule der Opus Dei-nahen "Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft"sich am christlichen Menschenblid orientieren will.
Klar: "Opus Dei"UND"christliches Menschenbild". Da versteht der MSM-geformte Verstand des durchschnittlichen Konsumenten erst einmal nur "Da Vinci Code!" und "Kondomverbot!"
Aber wenn man mal die fadenscheinigen Gegenargumente ("... mit dem grundgesetzlichen Gebot der Gleichstellung von Mann und Frau unvereinbar") aus dem Weg räumt, dann bleibt mit einer sich am christlichen Menschenbild orientierenden Jungenschule eigentlich eine Idee, die nicht zwangsläufig sofort scheitern muß. Im Gegenteil.
Eingestellt von Der Herr Alipius um 21:51 am 30.01.2013
5 Kommentare
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Derselbe Träger, die „Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V.“, betreibt seit fast 40 Jahren in Jülich (Nordrhein-Westfalen) erfolgreich ein Mädchengymnasium.
Wird doch langsam Zeit, das jetzt auch ein Jungengymnasium kommt. Wo bleibt denn sonst die Gleichberechtigung. :-)
30. Januar 2013 um 21:55
kleine Korrektur: es war leider erst das Bundesverwaltungsgericht, noch nicht das Bundesverfassungsgericht, das entschieden hat. D.h. dem Land Brandenburg steht theoretisch noch eine Instanz offen...
30. Januar 2013 um 22:56
@ geistbraus: Stimmt. Steht ja auch so im kath.net-Artikel. Ich hab's korrigiert. Danke für den Hinweis!
30. Januar 2013 um 23:16
Das Land Brandenburg hat darauf verzichtet weitere Rechtsmittel einzulegen. Die Stadt Potsdam - antiklerikal bis in die Haarwurzeln - hat erklärt, kein Grundstück zur Verfügung zu stellen. Der SPD-Bürgermeister pfeifft auf Recht und Gesetz. Hauptsache nicht Kirche.
31. Januar 2013 um 09:50
Kleine Pingeligkeit, die eigentlich nur Juristen zusteht, was ich nicht bin (ich bin mir aber trotzdem sicher, daß ich in der Sache recht habe):
Über dem Bundesverwaltungsgericht gibt weder eine höhere Instanz noch dagegen ein Rechtsmittel.
Ob eine Verfassungsbeschwerde (liegt außerhalb des gewöhnlichen Rechtsweges) auf Landesseite überhaupt zulässig wäre? (Frage an echte Juristen.)
31. Januar 2013 um 12:03