1 – 5 von 5
Blogger Admiral hat gesagt...

Im kath.net Artikel:
Derselbe Träger, die „Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V.“, betreibt seit fast 40 Jahren in Jülich (Nordrhein-Westfalen) erfolgreich ein Mädchengymnasium.

Wird doch langsam Zeit, das jetzt auch ein Jungengymnasium kommt. Wo bleibt denn sonst die Gleichberechtigung. :-)

30. Januar 2013 um 21:55

Anonym Geistbraus hat gesagt...

kleine Korrektur: es war leider erst das Bundesverwaltungsgericht, noch nicht das Bundesverfassungsgericht, das entschieden hat. D.h. dem Land Brandenburg steht theoretisch noch eine Instanz offen...

30. Januar 2013 um 22:56

Blogger Der Herr Alipius hat gesagt...

@ geistbraus: Stimmt. Steht ja auch so im kath.net-Artikel. Ich hab's korrigiert. Danke für den Hinweis!

30. Januar 2013 um 23:16

Anonym Stefan hat gesagt...

Das Land Brandenburg hat darauf verzichtet weitere Rechtsmittel einzulegen. Die Stadt Potsdam - antiklerikal bis in die Haarwurzeln - hat erklärt, kein Grundstück zur Verfügung zu stellen. Der SPD-Bürgermeister pfeifft auf Recht und Gesetz. Hauptsache nicht Kirche.

31. Januar 2013 um 09:50

Anonym Imrahil hat gesagt...

Kleine Pingeligkeit, die eigentlich nur Juristen zusteht, was ich nicht bin (ich bin mir aber trotzdem sicher, daß ich in der Sache recht habe):

Über dem Bundesverwaltungsgericht gibt weder eine höhere Instanz noch dagegen ein Rechtsmittel.

Ob eine Verfassungsbeschwerde (liegt außerhalb des gewöhnlichen Rechtsweges) auf Landesseite überhaupt zulässig wäre? (Frage an echte Juristen.)

31. Januar 2013 um 12:03

Kommentiert munter drauflos, aber benehmt Euch! Spam wird sofort gelöscht. Zensur ist mir grundsätzlich zuwider, aber es gibt Grenzen, die möglicherweise im Laufe der Zeit erkennbar werden. Die Erfahrung hat gelehrt, daß es für alle Beteiligten besser ist, wenn ich Kommentare atheistischen Inhalts nicht veröffentliche.
Du kannst HTML-Tags verwenden: z. B. <b>, <i>, <a>

Kommentare in diesem Blog sind auf Teammitglieder beschränkt.

Nach dem Übertragen des Kommentars wirst du gebeten, dich anzumelden.
Beweise, dass du kein Roboter bist.