Regierung: Haben keinen Anlass, die Impfpflicht auszusetzen

Die Bundesregierung erwägt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Jahr 2023 beizubehalten.

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Die Bundesregierung erwägt eine Fortführung der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht über das Jahresende 2022 hinaus. Die mögliche Verlängerung werde aktuell geprüft und in Kürze mit Ländern und Verbänden abgestimmt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Eine Stichprobe (COVIMO-Studie) habe im Zeitraum 10. bis 27. Januar dieses Jahres eine Durchimpfung bei medizinischem Personal von 96,9 Prozent ergeben, hieß es in der Antwort weiter. Eine Online-Befragung von Krankenhauspersonal (KROCO) habe für den Zeitraum 18. Oktober 2021 bis 15. November 2021 ergeben, dass 92 Prozent des teilnehmenden Personals vollständig geimpft waren, vier Prozent waren ungeimpft.

Der Bundesregierung sind nach eigenen Angaben keine problematischen Versorgungsengpässe infolge der Sektor-Impfpflicht bekannt. Es gebe derzeit keinen Anlass, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen, hieß es.

Kubicki gegen Verlängerung der Pflege-Impfpflicht

FDP-Vize Wolfgang Kubicki reagierte auf Facebook auf die Ankündigung: „Dass der Bundesgesundheitsminister offenbar eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht prüft, heißt nicht, dass sie auch tatsächlich kommt. Denn für die entsprechende gesetzliche Grundlage ist der Deutsche Bundestag zuständig.“ Er halte eine solche Maßnahme unter den gegebenen Bedingungen, die noch zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Ende 2021 deutlich andere waren, für nicht mehr verhältnismäßig und damit für verfassungswidrig, schrieb Kubicki weiter. „Denn seitdem hat sich mit Omikron nicht nur eine deutlich mildere Variante durchgesetzt, sondern es hat sich auch gezeigt, dass sich der Fremdschutz durch die Impfung nicht mehr auf einem relevanten Niveau befindet. Deshalb werde ich, sollte es überhaupt soweit kommen, einer Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zustimmen.“