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Ehe für alle – Österreichischer Vizekanzler will erst mit Kirche reden

7. September 2018 in Österreich, 20 Lesermeinungen
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Der nicht unumstrittene Plan des österreichischen Justizministers Josef Moser, Ehe und Eingetragene Partnerschaft für jeden zu ermöglichen, ist laut der Regierung noch nicht fix.


Wien (kath.net)
Der nicht unumstrittene Plan des österreichischen Justizministers Josef Moser, Ehe und Eingetragene Partnerschaft für jeden zu ermöglichen, ist laut der Regierung noch nicht fix. Dies berichtet die "Presse". Vor allem die FPÖ drängt darauf, klarzustellen, dass die Verbindung zwischen Mann und Frau etwas Besonderes sei. Nach einer umstrittenen Erkenntnis des damals mit überwiegend linken Richtern besetzten Verfassungsgerichtshofs (VfGH), welches noch kurz vor der Regierungsveränderung erfolgte, muss eine "Lösung" in der Frage des Eherechts gefunden werden. Moser möchte, dass ab 2019 die Ehe und die Eingetragene Partnerschaft für alle unabhängig von der sexuellen Orientierung geöffnet wird. Vizekanzler Heinz-Christian Strache möchte hier aber noch vorher mit der Kirche sprechen und stellt klar: "Sie kennen meine grundsätzliche Position dazu: Dass die Ehe zwischen Mann und Frau etwas ganz Besonderes ist."



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Lesermeinungen

 SCHLEGL 8. September 2018 
 

@cn

Mit der Behauptung Konstantin hätte die Kirche zur Staatsreligion gemacht, sind Sie im Irrtum.Doch Toleranzedikt zu Mailand (313) wurde die christliche Kirche mit der heidnischen Religionen des Römerreiches gleichgestellt! Erst Kaiser Theodosius(Regierungszeit 379-394) machte das Christentum der katholischen Kirche zur Staatsreligion, indem er befahl, dass alle Gläubigen der Lehre des Bischofs von Rom und des Patriarchen von Alexandria zu folgen hätten.
Natürlich war der Ansatz und die Intention von Kaiser Konstantin durchaus problematisch, aber zu seiner Regierungszeit war bereits ein Fünftel der Bevölkerung des römischen Reiches Christen, also ungefähr 10 Millionen. An denen konnte er nicht vorbei regieren. Es ist natürlich leicht aus unserer gesicherten Position den Vorvätern im Glauben "das Martyrium verordnen zu wollen". Das Mönchtum in Ägypten war die Antwort auf den Verlust der äußeren Feinde der Kirche.Msgr. Franz Schlegl


4
 
 derGl?ckliche 8. September 2018 
 

@mphc

Juristisch erging der Urteilsspruch betreffend § 44 ABGB und nicht nur über das EPG (Eingetragene Partnerschafts Gesetz). Das ist das Problem.

Lesen Sie das Urteil im Wortlaut, und Sie werden verstehen, dass es da keinen politischen Handlungsspielraum mehr gibt.

www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH_Entscheidung_G_258-2017_ua_Ehe_gleichgeschlechtl_Paare.pdf


1
 
 Reflector 8. September 2018 
 


0
 
 Reflector 8. September 2018 
 

@ cn

In anderem Zusammenhang heißt es: Gratia non tollit sed supponit et perficit naturam, dh die Gnade hebt die Natur nicht auf, sondern setzt sie voraus und vervollständigt sie. Das wird auch für das gelten, was Sie Kultur nennen. Die Kirche glaubt, dass die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehe aus der Natur des Menschen folgt, ua weil es nur so (auf "natürliche" Weise) zu Kindern kommen kann. Die Unauflösbarkeit ist demgegenüber eine religiöse (oder säkular formuliert: kulturelle, geschichtlich bedingte) Frage.


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 Reflector 8. September 2018 
 

@ mphc

Die Meinung des Präsidenten ist nicht immer die Meinung des Gerichts. Wenn Holzinger recht hätte, dann hätte der Verfassungsgerichtshof nur die Beschränkung des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft auf Personen des gleichen Geschlechts aufheben müssen (und dürfen).Er hat aber auch das Erfordernis der Verschiedengeschlechtlichkeit für die Ehe aufgehoben. Das ist kann nur so verstanden werden, dass der VfGH (dh die Mehrheit seiner damaligen Mitglieder)auch das als verfassungswidrig gesehen hat. Bei genauem Lesen ergibt sich das auch aus der Begründung. Auf eine andere Mehrheit im VfGH zu spekulieren wäre (zumindest) gewagt.


2
 
 mphc 7. September 2018 

@derGl?ckliche

Nein, das ist nicht zutreffend!!! Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Gerhart Holzinger hat am Abend des Gerichtsbeschlusses in einem Interview mit Armin Wolf im ZIB2 betont, dass man dem Erkenntnis des Gerichtshofes entsprechen würde, wenn man die "eingetragene Partnerschaft" auch für verschiedengeschlechtliche Paare öffnen würde.
Dann könnte aus dem Personenstand "verpartnert" nicht mehr automatisch auf die sexuelle Ausrichtung geschlossen werden!
Übrigens hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt, dass Staaten nach wie vor die Ehe den verschiedengeschlechtlichen Paaren vorbehalten kann.
Also: an die Arbeit - schreiben wir endlich unseren Abgeordneten. Tun wir was und tun wir nicht nur lamentieren.


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 cn 7. September 2018 
 

@Reflector

Ihren Ausführungen kann ich gut folgen. Ein Problem habe ich lediglich bei der Gleichsetzung von Religion/Ehe mit Natur. Für mich ist Glaube zwar eine natürliche Eigenschaft des Menschen, aber Religion ist für mich ohne Kultur nicht denkbar. Es ist m.E. wie beim Wald: Viele Menschen, die durch einen Wald gehen, haben das Gefühl, in der Natur zu sein, sind sich aber gar nicht bewusst, dass die Auswahl, Dichte und Anordnungen der Bäume und Pflanzen und mit ihnen die Zusammensetzung der Fauna ganz erheblich von jahrhundertelangem Eingreifen des Menschen geprägt ist.


0
 
 derGl?ckliche 7. September 2018 
 

Ich sehe das Problem darin begründet, dass der Verfassungsgerichtshof direkt Politik betrieben hat.

So wie das Urteil des Verfassungsgerichts abgefasst ist erscheint gar keine politische Lösung, außer der Öffunng der Ehe "für alle", mehr möglich. Das wussten die Richter des VfGH, daher wurde das Urteil so abgefasst wie es abgefasst wurde.

Hätte man den Homosexuellen erst gar nicht den kleinen Finger (eingetragene Partnerschaft) gereicht, so wäre in Folge auch der Hebel für die Öffnung der Ehe nichtig und inexistent gewesen.

Jetzt ist der Schaden natürlich groß.

Wobei wenn ich den Zustand der "heiligen" römisch katholischen Kirche betrachte, dann frage ich mich über was ich mich eigentlich noch aufregen sollte. Es ist schwierig im Sinne der katholischen Lehre zu streiten, wenn in den eigenen Reihen kinderschändende Schwerverbrecher sind. Ich hoffe, dass die Seelen der Täter durch Sühne noch gerettet werden können, denn niemanden, auch nicht den schlimmsten Feind, ist die ewige Verdammnis zu wünschen.

www.vfgh.gv.at/medien/Ehe_fuer_gleichgeschlechtliche_Paare.de.php


5
 
 Reflector 7. September 2018 
 

@ michael1500

Dieser Vorschlag - im staatlichen Bereich nur mehr Partnerschaft, die offen für alle sind; Ehe nur mehr im religiösen Bereich - wurde in der juristischen Diskussion nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ernsthaft gemacht. Er ist ambivalent: Einerseits macht er sichtbar, dass das Sakrament der Ehe grundsätzlich nur im religiösen Rahmen gespendet werden kann. Andererseits trennt er endgültig die staatliche Ordnung von jener der Religion (und, wie wir glauben, der Natur). Aber das ist ja bereits durch die Öffnung der (staatlichen) Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geschehen. Träumereien, dass es hier ein Zurück geben könnte, kann man sich sparen: Auch wenn anderes behauptet wird, brauchte man dafür ein Verfassungsgesetz, und die dafür notwendige 2/3-Mehreit wird nicht zustande kommen. Außerdem dürfte die ÖVP mehrheitlich überglücklich sein, dass ihr der Verfassungsgerichtshof diese Entscheidung abgenommen hat.


5
 
 michael1500 7. September 2018 
 

Neue Aufgabenverteilung

Der Staat sollte die Aufgabe der Eheschließung wieder den christlichen Kirchen übergeben.

Der Staat sollte nur mehr eingetragenen Partnerschaften abschließen.

Schließlich ist die Ehe eine Erfindung Gottes und gehört in christliche Hände.

Aus der Bibel: 1.Mose 2:24
Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen, und sie werden sein ein Fleisch.

Egal was der Staat für Partnerschaften gutheißt, wir wissen aus der Bibel, dass kein Tüpfelchen des Gesetzes vergehen wird.

Daher ist die einzig gültige Verbindung, die von Gott her bestimmt ist, jene zwischen Mann und Frau, den Gottes Wort kann nicht abgeändert werden.

Dem Staat wurde damals diese Aufgabe übergeben, da es noch keine eingetragenen Partnerschaften gab.

Alle staatlichen Rechte sollten auf die Partnerschaft übertragen werden.

Die christliche Ehe sollte nur mehr von Kirchen vollzogen werden. Es gilt für sie ausschließlich das Kirchenrecht der schließenden Kirche.


4
 
 priska 7. September 2018 
 

Wenn Strache eine Ehe für alle befürwortet wäre ich sehr entäuscht von ihm.


9
 
 elisabetta 7. September 2018 
 

Ich wünschte mir von Strache,

dass er seinen gesunden Standpunkt vehement vertritt und alles versucht, diesem zum Erfolg zu verhelfen. Beim Nichtraucherschutz hat er sich (leider)auch durchgesetzt. Jetzt kann er sich neuerdoings beweisen. Ein Gespräch mit der Kirche (=Schönborn) halte ich jedoch für überflüssig.


13
 
 lesa 7. September 2018 

Im Willen Gottes liegt Erfüllung und Friede

Quiriniusdecem: Die Ehe kann ihres Wesens nicht beraubt werden, aber Menschen können in Entfremdung und Zerrissenheit geraten, die Gesellschaft gestört, krank, anarchisch, gewalttätig, wenn sie in eine Lebensweise abdriften, die ihrem innersten Wesen zuwiderläuft. (Letzteres ist nicht unter allen Fällen identisch mit dem, was ihn treibt …)


8
 
 mphc 7. September 2018 

Tut was, schreibt den ÖVP-Abgeordneten

eures Wahlkreises! Parlament.gv.at und Postleitzahl.
Je mehr tätig werden, desto größer sind die Chancen, eine Regelung gemäß der Natur und nicht gegen die Natur zu erreichen. Schreibt noch, bevor die Kirchenkrise mit voller Wucht hereinbricht.


9
 
 lesa 7. September 2018 

Das ist ein vernünftiges, frohmachendes Vorhaben eines Politikers! Hoffnung …
Inzwischen kann jeder (Politiker), der daran interessiert ist, was das Lehramt der Kirche wirklich dazu sagt, im Katechismus nachlesen (rote Ausgabe).


8
 
 cn 7. September 2018 
 

@Alpinyeti

Meines Erachtens hat Kaiser Konstantin den Traum, in dem ihm das Kreuz erschien, gründlich missverstanden. Schon die lateinische Übersetzung der griechischen Worte ist wohl eine Verfälschung, denn eigentlich müsste es nicht heißen "In diesem Zeichen wirst Du siegen", sondern "Durch dieses siege".
Konstantin wollte einen schnellen politischen und militärischen Erfolg. Für den hat er das Christentum benutzt und zur Staatsreligion gemacht. Er hat damit natürlich Erfolg gehabt - aber das Christentum ist seitdem auch eine Religion, die man mit Religionskriegen in Verbindung bringt.


0
 
 Quirinusdecem 7. September 2018 
 

das "Wesen" der Ehe

...was ich nicht verstehe, als "eingetragene Lebensgemeinschaft" mit allen säkular juristischen Rechten und Pflichten wäre dem doch genüge getan...aber nein, es muß die "Ehe" sein. dieser Begriff umfasst aber etwas, was Homosexuelle nicht leisten können und was ihnen auch nicht inne wohnt. Man könnte auch sagen sie entsprechen nicht dem "Wesen" der Ehe. Das heißt, das die Ehe ihres Wesens beraubt wird durch die Gleichstellung, also pervertiert....Oh, jetzt verstehe ich es doch: Wer ist es nochmal der alles in der Schöpfung pervertiert....?


16
 
 Michael F. 7. September 2018 
 

Das Besondere ....

sind Komplementarität und (damit zusammenhängend) Fertilität! Strache und Kurz sollten Rahmenbedingungen schaffen, die mehr "Lust" auf Kinder machen. Kinder erfordern immer Opfer, aber man wird als Eltern vpm Staat noch zusätzlich ausgeblutet z.B. durch völlig ungenügende Berücksichtung bei Pension/Rente. Und warum Kinder kriegen, wenn sie eh mit einem Jahr in die milliardenteure Betreuungsindustrie abzugeben sind, damit auch Mami brav "roboten" geht, um mal die Toten Hosen zu zitieren? Die Milliarden gehören stattdessen in den Wohnungsbau.

So beinahe-steril, wie die meisten Ehen sind, ist kein Wunder, dass keiner, auch kein Richter mehr weiss, was das Besondere an Mann-Frau ausmacht.


16
 
 Alpinyeti 7. September 2018 

Danke Herr Vizekanzler!

Bleiben Sie bitte bei Ihrer Linie - in der Öffentlichkeit darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Homoehe eine allgemein gesellschaftlich akzeptierte Gegebenheit sei. Das ist sie nämlich nicht - was unnatürlich und widernatürlich ist, kann nicht dem Natürlichen und Gottgewollten gleichgestzt werden. In hoc signo vinces!


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 garmiscj 7. September 2018 

Oh je,

wenn der Vizekanzler mit der Kirche spricht (also mit Kardinal Schönborn und Co.), dann ist das neue Gesetzesvorhaben so gut wie beschlossen.


7
 

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