Deutsche Redaktion

PiS-Parteichef: Polens Justizwesen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der EU

09.10.2021 09:33
Die EU hat kein Recht, sich in Bereiche einzumischen, in denen Polen ihr keine Befugnisse übertragen hat, wie z. B. in das Justizsystem, sagte der Vorsitzende der polnischen Regierungspartei. 
Jarosław Kaczyński
Jarosław KaczyńskiGRZEGORZ KRZYZEWSKI / FotoNews / Forum

Jarosław Kaczyński äußerte sich am Donnerstag zu dem Zeitpunkt, als das Verfassungsgericht Polens (TK) über den Vorrang der polnischen Verfassung vor EU-Verträgen entschieden hat. Der Vorsitzende der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS), der auch stellvertretender Ministerpräsident ist, sagte auf einer Pressekonferenz, die mit der Bekanntgabe des TK-Urteils zusammenfiel, er kenne das Ergebnis noch nicht.

- Ich hoffe, dass unser Verfassungsgericht, wie auch die Gerichte von neun Ländern der Europäischen Union, klar festgestellt haben, dass in Polen die Verfassung der höchste Rechtsakt ist - sagte Kaczyński. - Etwas anderes zu sagen würde bedeuten, dass Polen erstens kein souveränes Land ist und zweitens, dass es in Polen keine Demokratie gibt (...) - fuhr er fort.

Als jemand, der die Verfassung und die Verträge gelesen habe, erklärte der PiS-Parteichef, sei es offensichtlich, dass die Verfassung Vorrang habe und dass "alle europäischen Gesetze, die in Polen verbindlich sind, mit der polnischen Verfassung übereinstimmen müssen".

- In Bereichen, in denen wir nicht zugestimmt haben, dass sie auch nur teilweise von der Europäischen Union übernommen werden, sind nur polnische Gesetze bindend und die Europäische Union hat damit nichts zu tun und hat kein Recht, sich einzumischen - sagte Kaczyński.

- Das betrifft unter anderem das Justizsystem, hier hat die EU nichts zu sagen - fügte er hinzu.

Das polnische Verfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass mehrere Artikel der EU-Verträge nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind, und stellte den Vorrang des EU-Rechts vor der nationalen Gesetzgebung in Frage. Die Entscheidung des Gerichts erging auf Antrag des polnischen Ministerpräsidenten.


PAP/ps