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Sexualmord in Freiburg Angeklagter Hussein K. soll schon 33 Jahre alt sein

Hussein K. - ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling? Im Freiburger Mordprozess lieferte sein Vater einen Hinweis auf das wahre Alter.
Hussein K. (r) und sein Dolmetscher im Freiburger Landgericht

Hussein K. (r) und sein Dolmetscher im Freiburger Landgericht

Foto: Patrick Seeger/ dpa

Hussein K. ist wegen Sexualmordes an einer Studentin in Freiburg angeklagt. Laut seinem Vater ist er bereits 33 Jahre alt. Damit wäre er deutlich älter als zuvor angegeben. Ein amtliches Dokument gebe als Geburtsdatum den 29. Januar 1984 an, teilte die Vorsitzende Richterin mit.

Das habe der in Iran lebende Vater des Angeklagten dem Gericht in einem Telefonat mitgeteilt. Hussein K. wäre demnach zur Tatzeit vor knapp 14 Monaten 32 Jahre alt gewesen. Er selbst hatte ursprünglich angegeben, 17 Jahre alt gewesen zu sein.

Die Aussage des Vaters stehe im Widerspruch zu den Angaben, die Hussein K. in dem Prozess gemacht habe, sagte die Richterin. Er hatte angegeben, sein Vater sei in Afghanistan bei Kämpfen mit den Taliban ums Leben gekommen. Über das beschlagnahmte Handy des Angeklagten und eine dort eingespeicherte Nummer habe das Gericht den Vater aber nun in Iran telefonisch erreicht. Die Nummer hatte Hussein K. dem Gericht an den vergangenen Verhandlungstagen im November genannt. Über sie könne seine Mutter erreicht werden.

Keine Gewissheit

Es gebe jedoch Unsicherheiten, sagte die Richterin: Der Dolmetscher, der das Telefonat im Beisein zweier Richter führte, habe darauf hingewiesen, dass es sich möglicherweise um Daten aus dem persischen Kalender handeln könne. Diese müssten im Zweifel umgerechnet werden.

Zudem habe der Mann angegeben, Analphabet zu sein. Es sei nicht auszuschließen, dass er nicht verstanden habe, dass er als direkter Angehöriger das Recht habe, keine Angaben zu machen, sagte die Richterin. Dies fuße möglicherweise auf einem anderen Rechtsverständnis.

Schriftlich liege das Dokument mit dem Geburtsdatum dem Gericht nicht vor, der Vater habe es am Telefon genannt. Ob der Vater in dem Prozess persönlich als Zeuge erscheinen könne, sei noch unklar.

Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht?

Zum Prozessauftakt hatte K. bereits zugegeben, beim Alter gelogen zu haben. Ein konkretes Alter nannte er damals nicht, Dokumente gebe es nicht. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für mindestens 22. Ein wissenschaftliches Gutachten hatte im November ergeben, dass K. 25 Jahre alt sein soll. Auch über seine Herkunft gab es Unstimmigkeiten.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Ein Urteil soll im nächsten Frühjahr fallen. Die Frage des Alters hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe, da es entscheidend dafür ist, ob in dem Fall Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angewendet wird. Der Prozess wird am 21. Dezember fortgesetzt.

Hussein K. war im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Er lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Von den Behörden überprüft wurden seine Altersangaben den Angaben zufolge nicht.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden.

bbr/dpa