Bundesregierung lockert strafrechtliche Verfolgung von Taliban

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Symbolbild

Die Bundesregierung hat die Strafverfolgung gegenüber den Taliban aufgeweicht und sich politischen Spielraum geschafft. Seit dem 1. Dezember können Unterstützer der Terrororganisation nur noch im Einzelfall durch eine Ermächtigung des Justizministeriums verfolgt werden, berichtet die „Welt“. Wie eine Sprecherin der Zeitung mitteilte, sei die „allgemeine Ermächtigung zur Verfolgung von bereits begangenen und künftigen Taten“ noch durch die alte Regierung geändert worden.

Die nun beschlossene Neuregelung gilt für alle Taten seit der Machtübernahme der Taliban im August. Der Strafrechtler Mark A. Zöller von der LMU München sagte: „Mit der Neufassung schwenkt das Bundesjustizministerium auf dieselbe Linie ein wie bei der PKK: die Mitgliedschaft bei den Taliban würde weiterhin stets nach §129b des Strafgesetzbuchs verfolgt.“

Aber: Bei einer bloßen Unterstützung entscheide jetzt das Ministerium im Einzelfall – eventuell aus politischen Gründen. Experten sehen die Gefahr, dass dadurch außenpolitische Interessen wie die Beziehung zu bestimmten Machthabern die Justiz beeinflussen können.

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