BERICHT zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation

8.2.2022 - (2020/2268(INI))

Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation
Berichterstatterin: Sandra Kalniete


Verfahren : 2020/2268(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0022/2022


PR_INI

INHALT

Seite

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

BEGRÜNDUNG

MINDERHEITENPOSITION VON CLARE DALY IM NAMEN DER LINKEN

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

NAMENTLICHE ABSTIMMUNG

 



ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation

(2020/2268(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 7, 8, 11, 12, 39, 40, 47 und 52,

 unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, insbesondere auf Artikel 1 und 2 in ihr,

 unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen 2131 (XX) vom 21. Dezember 1965 mit dem Titel „Declaration on the Inadmissibility of Intervention in the Domestic Affairs of States and the Protection of their Independence and Sovereignity“,

 unter Hinweis auf die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere auf die Artikel 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14,16 und 17, sowie auf das dazugehörige Protokoll, insbesondere Artikel 3,

 unter Hinweis auf seine Entschließung von 23. November 2016 zur Strategischen Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken[1] und seiner Empfehlung vom 13. März 2019 zur Bestandsaufnahme in Bezug auf Folgemaßnahmen, die der EAD zwei Jahre nach dem Bericht des EP zum Thema der strategischen Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken[2] ergriffen hat,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2018 zur Cyberabwehr[3],

 unter Hinweis auf die Gemeinsamen Mitteilungen der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 5. Dezember 2018 mit dem Titel „Aktionsplan gegen Desinformation“ (JOIN(2018)0036) und vom 14. Juni 2019 mit dem Titel „Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans gegen Desinformation“ (JOIN(2019)0012),

 unter Hinweis auf die gemeinsame Arbeitsunterlage vom 23. Juni 2021 mit den Fünften Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Gemeinsamen Rahmens für die Bekämpfung hybrider Bedrohungen von 2016 und der Gemeinsamen Mitteilung „Stärkung der Resilienz und Ausbau der Kapazitäten zur Abwehr hybrider Bedrohungen“ von 2018 (SWD(2021)0729),

 unter Hinweis auf den Europäischen Aktionsplan für Demokratie (COM(2020)0790),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2020 mit dem Titel „Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels“ (COM(2020)0784),

 unter Hinweis auf das Legislativpaket über digitale Dienste,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2021 zum Thema: „Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels“[4],

 unter Hinweis auf den Verhaltenskodex von 2018 zur Bekämpfung von Desinformation und die Leitlinien von 2021 zur Stärkung des Verhaltenskodex für Desinformation (COM(2021) 0262) sowie auf die Empfehlungen für den neuen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, die von der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste im Oktober 2021 herausgegeben wurden,

 unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 09/2021 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Desinformation und ihre Auswirkungen auf die EU: Problem erkannt, aber nicht gebannt“,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Dezember 2020 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Resilienz kritischer Einrichtungen (COM(2020)0829) und den vorgeschlagenen Anhang zu dieser Richtlinie,

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union[5] und die Leitlinien für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen vom März 2020 (C(2020)1981),

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. Dezember 2020 mit dem Titel „Die Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade“ (JOIN(2020)0018),

 unter Hinweis auf die VRK Artikel zur Verantwortlichkeit von Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen (ARSIWA),

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Dezember 2020 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (COM(2020)0823),

 unter Hinweis auf das EU-Instrumentarium für sichere 5G-Netze vom März 2021,

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013[6],

 unter Hinweis auf die Studien, Einweisungen und der eingehenden Analyse, die vom Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation (INGE) angefragt wurde,

 unter Hinweis auf die Anhörung von Frances Haugen vom 8. November 2021, die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Parlaments in Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen organisiert wurde,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2021 zum Stand der Fähigkeiten der EU im Bereich der Cyberabwehr[7],

 unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und insbesondere auf das Ziel Nr. 16, bei dem es darum geht, friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung zu fördern,

 unter Hinweis auf die Ansprache zur Lage der Nation von 2021 und der Absichtserklärung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 10. September 2021 zu „unserer gemeinsamen Agenda“,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 10. Juni 2020 mit dem Titel „Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 – Fakten statt Fiktion“ (JOIN(2020)0008),

 unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 15. November 2021, seine Sanktionsregelung gegen Weißrussland zu ändern, um die Ausweisungskriterien auf Personen und Einrichtungen auszuweiten, die hybride Angriffe und die Instrumentalisierung von Menschen durch das weißrussische Regime organisieren oder dazu beitragen,

 unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 18. Juni 2020 über die Einsetzung eines Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, seine Zuständigkeiten, seine zahlenmäßigen Zusammensetzung und seine Mandatszeit[8], angenommen gemäß Artikel 207 seiner Geschäftsordnung,

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation (A9-0022/2022),

A. in der Erwägung, dass Einflussnahme aus dem Ausland einen schweren Verstoß gegen die universellen Werte und Grundsätze darstellt, auf denen die Union beruht, wie Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit;

B. in der Erwägung, dass Einflussnahme aus dem Ausland, Manipulation von Informationen und Desinformation einen Missbrauch der in Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Meinungs- und Informationsfreiheit darstellen und diese Freiheiten sowie demokratische Prozesse in der EU und ihren Mitgliedstaaten, wie die Abhaltung freier und fairer Wahlen, gefährden; in der Erwägung, dass das Ziel der Einflussnahme aus dem Ausland die Verzerrung oder falsche Darstellung von Tatsachen ist, um einseitige Argumente künstlich aufzublähen, Informationen zu diskreditieren, politischen Diskurs zu entwerten und letztlich das Vertrauen in das Wahlsystem und damit in den demokratischen Prozess selbst zu untergraben;

C. in der Erwägung, dass jede Maßnahme gegen Einflussnahme aus dem Ausland und Manipulation von Informationen die Grundfreiheiten der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit selbst achten muss; in der Erwägung, dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) eine Schlüsselrolle bei der Bewertung der Achtung der Grundrechte, einschließlich des Artikels 11 der Charta der Grundrechte, spielt, um unverhältnismäßige Maßnahmen zu vermeiden; in der Erwägung, dass Akteure, die ausländische Einmischung und Informationsmanipulation betreiben, diese Freiheiten zu ihrem Vorteil missbrauchen und es daher von entscheidender Bedeutung ist, den Vorsorgekampf gegen ausländische Einmischung und Informationsmanipulation zu verstärken, da die Demokratie davon abhängt, dass Menschen fundierte Entscheidungen treffen;

D. in der Erwägung, dass Beweise dafür vorliegen, dass böswillige oder autoritäre ausländische staatliche und nichtstaatliche Akteure, wie Russland, China und andere, durch die Manipulation von Informationen und andere Einmischungstaktiken in demokratische Prozesse in der EU eingreifen; in der Erwägung, dass diese Angriffe, die Teil einer hybriden Kriegsführungsstrategie sind und eine Verletzung des Völkerrechts darstellen, die Bürger irreführen und täuschen und ihr Wahlverhalten beeinflussen, spaltende Debatten verstärken, die Verwundbarkeit von Gesellschaften spalten, polarisieren und ausnutzen, Hassreden fördern und die Lage schutzbedürftiger Gruppen verschlechtern, die eher Opfer von Desinformation werden, die Integrität demokratischer Wahlen und Referenden zu verzerren, Misstrauen in nationale Regierungen, Behörden und die liberale demokratische Ordnung zu säen und das Ziel zu haben, die europäische Demokratie zu destabilisieren, und stellen daher eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit und Souveränität der EU dar;

E. in der Erwägung, dass ausländische Einflussnahme eine Verhaltensweise ist, die Werte, demokratische Verfahren, politische Prozesse sowie die Sicherheit der Staaten und Bürger und die Fähigkeit zur Bewältigung außergewöhnlicher Situationen gefährdet oder beeinträchtigen; in der Erwägung, dass ausländische Einflussnahme manipulativen Charakter hat und vorsätzlich und koordiniert durchgeführt und finanziert wird; in der Erwägung, dass diejenigen, die für diese Einflussnahme verantwortlich sind, einschließlich ihrer Stellvertreter, im Inland sowohl außerhalb ihres eigenen Territoriums, staatliche oder nichtstaatliche Akteure sein können und häufig in ihrer ausländischen Einflussnahme durch politische Verbündete in den Mitgliedstaaten unterstützt werden, die politische und wirtschaftliche Vorteile durch die Unterstützung ausländischer Strategien ziehen; in der Erwägung, dass der Einsatz inländischer Stellvertreter durch ausländische Akteure und die Zusammenarbeit mit inländischen Verbündeten die Grenze zwischen ausländischer und inländischer Einflussnahme verwischt;

F. in der Erwägung, dass es sich bei Taktiken der ausländischen Einflussnahme unter anderem um Desinformation und Unterdrückung von Informationen handelt, aber auch um die Manipulation von Plattformen der sozialen Medien, deren Algorithmen, Nutzungsbedingungen und Werbesystemen, um Cyberangriffe, Hack-and-Leak-Operationen, um Zugang zu Wählerinformationen zu erlangen und den Wahlprozess zu unterwandern, Drohungen gegen und die Belästigung von Journalisten, Forschern, Politikern und Mitgliedern zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie um verdeckte Spenden und Kredite an politische Parteien, Kampagnen, Organisationen und Medien, „schmutziges“ Geld, Fake-Medien oder Stellvertretermedien und -organisationen, Vereinnahmung und Kooptierung von Eliten, Fake-Identitäten, Druck zur Ausübung von Selbstzensur, missbräuchliche Nutzung von historischen, religiösen und kulturellen Narrativen, Übernahme der Kontrolle kritischer Infrastrukturen, Ausübung von Druck auf ausländische Staatsangehörige, die in der EU leben und die Instrumentalisierung von Migranten und Spionage handelt; in der Erwägung, dass diese Taktiken oft miteinander kombiniert werden, um ihren Effekt zu verstärken;

G. in der Erwägung, dass die Manipulation von Informationen und die Verbreitung von Desinformation den wirtschaftlichen Interessen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure und ihrer Stellvertreter dienen und wirtschaftliche Abhängigkeiten schaffen können, die für politische Zwecke ausgenutzt werden können; in der Erwägung, dass die Einflussnahme aus dem Ausland in einer Welt des nicht-kinetischen internationalen Wettbewerbs ein hervorragendes Instrument zur Destabilisierung und Schwächung der Zielparteien oder zur Stärkung des eigenen Wettbewerbsvorteils durch den Aufbau von Einflusskanälen, Abhängigkeiten in der Lieferkette, Erpressung oder Zwang sein kann; in der Erwägung, dass Desinformation direkte und indirekte wirtschaftliche Schäden verursachen, die nicht systematisch bewertet worden sind;

H. in der Erwägung, dass Fehlinformationen nachweislich falsche Informationen sind, die nicht dazu bestimmt sind, Schaden anzurichten, während Desinformation nachweislich falsche oder irreführende Informationen sind, die absichtlich erstellt, präsentiert oder verbreitet werden, um Schaden zu verursachen oder eine potenziell störende Wirkung auf die Gesellschaft zu haben, indem sie die Öffentlichkeit täuschen oder einen vorsätzlichen wirtschaftlichen Gewinn erzielen;

I. in der Erwägung, dass es erforderlich ist, dass sich innerhalb der EU auf gemeinsame und detaillierte Definitionen und Methoden geeinigt wird, um das gemeinsame Verständnis der Bedrohungen zu verbessern und geeignete EU-Standards für eine bessere Zuordnung und Reaktion zu entwickeln; in der Erwägung, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in diesem Bereich eine beträchtliche Menge an Arbeit geleistet hat; in der Erwägung, dass diese Begriffsbestimmungen die Unempfindlichkeit gegen Einmischung von außen und die Achtung der Menschenrechte gewährleisten müssen; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern in einschlägigen internationalen Foren an gemeinsamen Definitionen der ausländischen Einmischung zur Festlegung internationaler Normen und Standards von größter Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die EU eine Vorreiterrolle bei der Festlegung klarer internationaler Regeln für die Zurechnung der Einflussnahme aus dem Ausland übernehmen sollte;

Die Notwenigkeit einer koordinierten EU-Strategie gegen ausländische Einflussnahme

J. in der Erwägung, dass ausländische Einmischungsversuche auf der ganzen Welt zunehmen und systematischer und ausgefeilter werden, wobei sie sich auf den weit verbreiteten Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) stützen und die Zurechenbarkeit untergraben;

K. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet sind, alle ihre Bürgerinnen und Bürger, ihre Infrastruktur und ihre demokratischen Systeme vor Versuchen ausländischer Einflussnahme zu schützen; in der Erwägung, dass der EU und ihren Mitgliedstaaten geeignete und ausreichende Mittel für eine bessere Vorbeugung, Entdeckung, Zuweisung und Bekämpfung und Sanktionierung dieser Bedrohungen zu fehlen scheinen;

L. in der Erwägung, dass bei vielen politischen Entscheidungsträgern und den Bürgerinnen und Bürgern allgemein das Bewusstsein für die Realität dieser Probleme fehlt, was ungewollt dazu beitragen kann, weitere Schwachstellen zu schaffen; in der Erwägung, dass Desinformationskampagnen als Thema nicht ganz oben auf der Tagesordnung der europäischen politischen Entscheidungsträger steht; in der Erwägung, dass die Anhörungen und die Arbeit des INGE-Sonderausschusses zur öffentlichen Anerkennung und Kontextualisierung dieser Fragen beigetragen und die europäische Debatte über ausländische Einmischung erfolgreich gestaltet haben; in der Erwägung, dass langjährige Desinformationsbemühungen im Ausland bereits zur Entstehung einheimischer Desinformation beigetragen haben;

M. in der Erwägung, dass die transparente Überwachung des Zustands der ausländischen Einflussnahme in Echtzeit durch institutionelle Einrichtungen und unabhängige Faktenchecker, die wirksame Koordinierung ihrer Maßnahmen und den Informationsaustausch in Echtzeit von entscheidender Bedeutung ist, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um nicht nur Informationen über anhaltende böswillige Übergriffe zu liefern, sondern diesen auch entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass der Abbildung der Gesellschaft, der Identifizierung der Bereiche, die am gefährdetsten und am anfälligsten für ausländische Manipulation und Desinformation sind, sowie der Bekämpfung der Ursachen für diese Schwachstellen ähnliche Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

N. in der Erwägung, dass die erste Priorität für die Widerstandsfähigkeit und Wappnung der Unionsbürgerinnen und -bürger gegenüber ausländischer Einflussnahme und Manipulation von Informationen ein langfristiger und die gesamte Gesellschaft umfassender Ansatz erforderlich ist, der bei Bildung und frühzeitigem Problembewusstsein ansetzt;

O. in der Erwägung, dass es notwendig ist, über Verwaltungsebenen und Wirtschaftsbereiche hinweg zwischen den Mitgliedstaaten, auf EU-Ebene und mit gleichgesinnten Ländern sowie mit der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor zusammenzuarbeiten und zu koordinieren, um Schwachstellen zu ermitteln, Angriffe aufzudecken und zu neutralisieren; in der Erwägung, dass es dringend erforderlich ist, die Wahrnehmung von Bedrohungen mit der nationalen Sicherheit in Einklang zu bringen;

Aufbau der Widerstandsfähigkeit durch Lagebewusstsein, Medien- und Informationskompetenz, Medienpluralismus und Bildung

P. in der Erwägung, dass Lagebewusstsein, robuste demokratische Systeme, robuste Rechtsstaatlichkeit und eine lebendige Zivilgesellschaft die ersten Schritte darstellen, um der Manipulation von Informationen und Einflussnahme entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass trotz aller Fortschritte, die bei der Sensibilisierung über ausländische Einflussnahme erzielt wurden, viele Menschen, darunter Politiker und Beamte, die in den potenziell betroffenen Bereichen tätig sind, noch immer nicht wissen, welche Risiken mit ausländischer Einflussnahme verbunden sind und wie sie angegangen werden können;

Q. in der Erwägung, dass qualitativ hochwertige, nachhaltig und transparent finanzierte, sowie unabhängige Nachrichtenmedien und professioneller Journalismus für Medienfreiheit, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit von grundlegender Bedeutung und daher eine Säule der Demokratie und das beste Gegenmittel gegen Desinformation sind; in der Erwägung, dass einige ausländische Akteure die Freiheit der westlichen Medien ausnutzen, um Desinformation zu verbreiten; in der Erwägung, dass professionelle Medien und traditioneller Journalismus als Quelle hochwertiger Informationen im digitalen Zeitalter vor schwierigen Zeiten stehen; in der Erwägung, dass die Aus- und Weiterbildung im Qualitätsjournalismus inner- und außerhalb der EU erforderlich ist, um journalistische Analysen von hoher Qualität und hochwertige Redaktionsnormen zu sicherzustellen; in der Erwägung, dass die EU weiterhin verantwortungsvollen Journalismus im digitalen Umfeld unterstützen muss; in der Erwägung, dass der wissenschaftsbasierten Kommunikation eine wichtige Rolle dabei spielen sollte;

R. in der Erwägung, dass die redaktionelle Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien bei der Bereitstellung eines hochwertigen und unparteiischen Informationsdienstes für die breite Öffentlichkeit wesentlich und unersetzlich ist und vor einer böswilligen Vereinnahmung geschützt und als grundlegender Pfeiler im Kampf gegen Desinformation gestärkt werden muss;

S. in der Erwägung, dass unterschiedliche Interessenträger und Institutionen unterschiedliche Methoden und Definitionen zur Analyse ausländischer Einflussnahme anwenden – alle mit unterschiedlichem Grad an Verständlichkeit – und dass durch diese Unterschiede eine vergleichbare Überwachung, Analyse und Bewertung der Bedrohungsstufe behindert werden können, was gemeinsames Handeln erschwert; in der Erwägung, dass eine EU-Definition und -Methodologie erforderlich ist, um die gemeinsame Bedrohungsanalyse zu verbessern;

T. in der Erwägung, dass eine Begrifflichkeit, die auf Inhalte wie Falschmeldungen falsche und irreführende Information, Fehlinformationen und Desinformation ausgerichtet ist, durch verhaltensorientierte Begriffe ergänzt werden muss, um das Problem angemessen anzugehen; in der Erwägung, dass diese Terminologie harmonisiert und sorgfältig eingehalten werden sollte;

U. in der Erwägung, dass die Ausbildung in den Bereichen Medien, digitale Kompetenz und Sensibilisierung ein wichtiges Mittel ist, um die Widerstandsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger gegen Versuche der Einflussnahme im Informationsbereich zu stärken und Manipulation und Polarisierung zu vermeiden; in der Erwägung, dass hoch gebildete Gesellschaften im Allgemeinen widerstandsfähiger gegen ausländische Einflussnahme sind; in der Erwägung, dass journalistische Arbeitsmethoden wie konstruktiver Journalismus dazu beitragen könnten, das Vertrauen der Bürger in den Journalismus zu stärken;

V. in der Erwägung, dass die Manipulation von Informationen vielfältige Formen annehmen kann, wie die Verbreitung von Desinformation und vollständig falscher Information, die Verfälschung von Tatsachen, Narrative und Meinungsäußerungen, die Unterdrückung bestimmter Informationen oder Meinungen, das Herauslösen von Informationen aus dem Kontext, die Förderung von Hassreden oder bestimmten Meinungen auf Kosten anderer und die Belästigung von Personen, um sie zum Schweigen bringen oder zu unterdrücken; in der Erwägung, dass ein Ziel der Informationsmanipulation darin besteht, Chaos zu schaffen, um den Verlust des Vertrauens der Bürger in die alten und neuen „Wächter“ von Informationen zu fördern; in der Erwägung, dass zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung und der Förderung von Hassreden und Desinformation ein schmaler Grat besteht, der nicht missbraucht werden sollte;

W. in der Erwägung, dass unter anderem Aserbaidschan, China, die Türkei und Russland Journalisten und Gegner in der Europäischen Union ins Visier genommen haben, wie im Fall des aserbaidschanischen Bloggers und Oppositionellen Mahammad Mirzali in Nantes und des türkischen Journalisten Erk Acarer in Berlin;

X. in der Erwägung, dass es konkrete Beweise dafür gibt, dass die demokratischen Prozesse in der EU durch Desinformationskampagnen, die demokratische Ideale und Grundrechte in Frage stellen, angegriffen und gestört werden; in der Erwägung, dass Desinformation im Zusammenhang mit Themen wie Geschlecht, LGBTIQ+, sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten sowie Minderheiten eine Form der Desinformation ist, die die Menschenrechte bedroht, die digitalen und politischen Rechte sowie die Sicherheit ihrer Ziele untergräbt und Fraktion und Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten sät; in der Erwägung, dass während der Wahlkampagnen weibliche politische Kandidaten unverhältnismäßig oft zur Zielscheibe sexistischer Darstellungen werden, die darauf gerichtet sind, Frauen davon abzuhalten werden, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen; in der Erwägung, dass die Täter dieser Desinformationskampagnen unter dem Deckmantel der Förderung „traditioneller“ oder „konservativer“ Werte strategische Allianzen mit lokalen Partnern eingehen, um Zugang zu lokalen Geheimdienstinformationen zu erhalten, und berichten, dass sie ausländische Mittel in Millionenhöhe erhalten;

Y. in der Erwägung, dass staatliche Institutionen, Journalisten, Meinungsführer und private Bereiche, alle Teile der Gesellschaft und jede Privatperson eine wichtige Rolle zu spielen hat, um die Verbreitung von Desinformation zu verhindern und gefährdete Menschen in ihrem Umfeld zu warnen; in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft und Journalisten bereits stark zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und zur Stärkung der gesellschaftlichen Widerstandsfähigkeit beigetragen haben, auch in Zusammenarbeit mit Partnern in Partnerländern;

Z. in der Erwägung, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, die Minderheitenstimmen vertreten, und Menschenrechtsorganisationen in ganz Europa nach wie vor unterfinanziert sind, obwohl sie eine entscheidende Rolle bei der Sensibilisierung und der Bekämpfung von Desinformation spielen; in der Erwägung, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden sollten, damit sie ihren Beitrag zur Begrenzung der Auswirkungen ausländischer Einflussnahme leisten können;

AA. in der Erwägung, dass es wichtig ist, aus zuverlässigen Quellen bei Beginn der Desinformation leichten und zeitnahen Zugang zu auf Tatsachen beruhenden Informationen zu haben;

AB. in der Erwägung, dass es notwendig ist, Angriffe ausländischer Einflussnahmen und Versuche zur Manipulation des Informationsbereichs rasch aufzudecken, um diesen entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass die nachrichtendienstliche Analyse der EU und das Lagebewusstsein von der Bereitschaft der Mitgliedstaaten zum Informationsaustausch abhängen; in der Erwägung, dass die Kommissionspräsidentin vorgeschlagen hat, die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums für Lagebewusstsein der EU in Erwägung zu ziehen; in der Erwägung, dass die Vorbeugung und proaktive Maßnahmen, einschließlich Prebunking, weitaus wirksamer ist als die anschließende Überprüfung von Fakten und Widerlegung von Behauptungen, die eine geringere Reichweite haben als die ursprüngliche Desinformation; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten derzeit nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen, um solche Maßnahmen zu treffen; in der Erwägung, dass neue KI-basierte Analyseinstrumente wie die litauische Debunk.eu-Website dazu beitragen könnten, Angriffe zu erkennen, Wissen auszutauschen und die Öffentlichkeit zu informieren;

AC. in der Erwägung, dass Desinformation in einer Umgebung von schwachen oder fragmentierten nationalen oder EU-weiten Narrativen von polarisierten und emotionalen Debatten lebt, Schwächen und Voreingenommenheiten in der Gesellschaft und von Privatpersonen ausnutzt, und in der Erwägung, dass Desinformation die öffentliche Debatte um Wahlen und andere demokratische Prozesse verzerrt und es den Bürgerinnen und Bürgern erschweren kann, fundierte Entscheidungen zu treffen;

Ausländische Einflussnahme über Online-Plattformen

AD. in der Erwägung, dass Online-Plattformen leicht zugängliche und erschwingliche Instrumente für diejenigen sein können, die sich an der Manipulation von Informationen und anderen Formen der Einflussnahme wie Hass und Belästigung, der Beeinträchtigung der Gesundheit und Sicherheit unserer Online-Communities, das Mundtotmachen von Gegnern, Spionage oder der Verbreitung von Desinformation beteiligen; in der Erwägung, dass ihre Funktionsweise nachweislich polarisiert und extreme Meinungen auf Kosten von faktenbasierten Informationen fördert; in der Erwägung, dass Plattformen ebenfalls ihre eigenen Interessen verfolgen und möglicherweise nicht neutral im Umgang mit diesen Informationen sind; in der Erwägung, dass einige Online-Plattformen stark von einem System, das Spaltung, Extremismus und Polarisierung verstärkt, profitieren; in der Erwägung, dass der Online-Raum für unsere Demokratie genauso wichtig geworden ist wie der physische Raum und daher entsprechende Regeln benötigt;

AE. in der Erwägung, dass Plattformen die Verbreitung von Fehl- und Desinformation in beispielloser und herausfordernder Weise beschleunigt und verschärft haben; in der Erwägung, dass Online-Plattformen den Informations- und Werbefluss im Internet steuern, während Plattformen Algorithmen entwickeln und verwenden, um diese Ströme zu steuern, und in der Erwägung, dass Plattformen nicht transparent sind, keine geeigneten Verfahren zur Überprüfung der Identität haben, unklare und vage Terminologie verwenden und nur sehr wenige oder gar keine Informationen über die Gestaltung, Verwendung und Auswirkungen dieser Algorithmen austauschen; in der Erwägung, dass die süchtig machende Komponente der Algorithmen von Online-Plattformen ein ernstes Problem für die öffentliche Gesundheit darstellt, das angegangen werden muss; in der Erwägung, dass Online-Plattformen für die schädlichen Auswirkungen ihrer Dienste verantwortlich sein sollten, da einige Plattformen sich der Mängel ihrer Algorithmen – insbesondere ihrer Rolle bei der Verbreitung spaltender Inhalte – bewusst waren, diese aber nicht angegangen sind, um den Gewinn zu maximieren, wie die Hinweisgeber enthüllten;

AF. in der Erwägung, dass anhaltende Kampagnen zur Einflussnahme und Manipulation von Informationen gegen alle Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19, einschließlich Impfungen in der gesamten EU, beobachten wurden und dass Online-Plattformen bei ihrer Bekämpfung nur sehr begrenzte Erfolge erzielt haben und vielleicht sogar zu deren Verbreitung beigetragen haben; in der Erwägung, dass eine solche Desinformation lebensbedrohlich sein kann, wenn sie Menschen von einer Impfung abhält oder falsche Behandlungen fördert; in der Erwägung, dass die Pandemie den systemischen Kampf zwischen der Demokratie und autoritären Systemen verschärft hat, was autoritäre staatliche und nichtstaatliche Akteure wie China und Russland dazu veranlasst hat, ein breites Spektrum offener und verdeckter Instrumente einzusetzen, um ihre demokratischen Gegenüber zu destabilisieren; in der Erwägung, dass die „Facebook Papers“ (Facebook-Papiere) das Versagen der Plattform bei der Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit Impfstoffen, auch in englischer Sprache, offengelegt haben; in der Erwägung, dass die Situation bei der nicht englischsprachigen Desinformation über Impfstoffe noch schlimmer ist; in der Erwägung, dass dieses Problem alle Plattformen betrifft;

AG. in der Erwägung, dass zahlreiche in der EU registrierte Verkäufer Fake-Likes, Fake-Followers, Fake-Kommentare und Fake-Shares an jeden Akteur verkaufen, der seine Sichtbarkeit im Internet künstlich steigern möchte; in der Erwägung, dass es unmöglich ist, die legitimen Verwendungen solcher Dienste zu ermitteln, während schädliche Verwendungen unter anderem die Manipulation von Wahlen und anderen demokratischen Prozessen, die Förderung von Betrug, das Posten von negativen Bewertungen von Produkten der Wettbewerber, Betrug an Werbekunden und die Schaffung einer Scheinöffentlichkeit, die dazu benutzt wird, die Debatte zu steuern, persönliche Angriffe zu starten und bestimmte Standpunkte künstlich aufzublähen, die sonst keine Aufmerksamkeit erhalten würden, sind; in der Erwägung, dass ausländische Regime wie Russland und China diese Online-Tools in großem Umfang nutzen, um die öffentliche Debatte in den europäischen Ländern zu beeinflussen; in der Erwägung, dass Desinformation die europäische Demokratie destabilisieren kann;

AH. in der Erwägung, dass soziale Plattformen, digitale Geräte und Anwendungen riesige Mengen sehr detaillierter persönlicher und oft sensibler Daten über jede Nutzerin und jeden Nutzer erheben und speichern; in der Erwägung, dass diese Daten verwendet werden können, Verhaltenstendenzen vorherzusagen, kognitive Verzerrungen zu verstärken und die Entscheidungsfindung zu steuern; in der Erwägung, dass solche Daten zu kommerziellen Zwecken genutzt werden; in der Erwägung, dass Datenlecks immer wieder zum Nachteil der Sicherheit der Opfer solcher Lecks vorkommen und Daten auf dem Schwarzmarkt verkauft werden können; in der Erwägung, dass diese Datenbanken Goldgruben für böswillige Akteure sein können, die es auf Gruppen oder Einzelpersonen abgesehen haben;

AI. in der Erwägung, dass Plattformen im Allgemeinen so gestaltet sind, dass die Entscheidung Daten nicht zu teilen verglichen mit der Entscheidung, sie zu teilen, eine nicht intuitive, mühselige und zeitaufwendige Alternative darstellt;

AJ. in der Erwägung, dass Online-Plattformen in die meisten Lebensbereiche integriert sind und enorme Auswirkungen auf unser Denken und Verhalten haben können, z. B. bei Wahlpräferenzen, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen und die Wahl von Informationsquellen, und in der Erwägung, dass diese entscheidenden Entscheidungen von öffentlicher Tragweite heute tatsächlich von den kommerziellen Interessen privater Unternehmen bestimmt werden;

AK. in der Erwägung, dass die Mechanismen zur Kuratierung von Algorithmen und andere Merkmale der Plattformen von sozialen Medien auf die Maximierung des Engagements ausgerichtet sind; in der Erwägung, dass diese Merkmale wiederholt polarisierende, radikalisierende und diskriminierende Inhalte fördern und die Nutzer in gleichgesinnten Kreisen halten; in der Erwägung, dass dies zu einer allmählichen Radikalisierung der Plattformnutzer sowie zur Konditionierung und Verseuchung kollektiver Diskussionsprozesse, und nicht zum Schutz demokratischer Prozesse und von Privatpersonen führt; in der Erwägung, dass unkoordinierte Maßnahmen von Plattformen zu Diskrepanzen in ihren Aktionen geführt haben und so die Ausbreitung von Desinformation von Plattform zu Plattform ermöglicht haben; in der Erwägung, dass das Geschäftsmodell des Geldverdienens durch die Verbreitung polarisierender Informationen und die Entwicklung von Algorithmen Plattformen zu einem leichten Ziel für Manipulationen durch ausländische feindliche Akteure machen; in der Erwägung, dass Social-Media-Plattformen anders gestaltet werden könnten, um eine gesündere öffentliche Sphäre online zu fördern;

AL. in der Erwägung, dass die Erstellung von Deepfake-Audio- und Videodateien durch das Aufkommen erschwinglicher und leicht zu verwendender Technologien immer einfacher wird und die Verbreitung dieser Dateien zu einem exponentiell größeren Problem werden kann; in der Erwägung, dass derzeit 90 % der Forschung in die Entwicklung von Deepfakes und nur 10 % in deren Erkennung fließen;

AM. in der Erwägung, dass mit Systemen zur Selbstregulierung wie der Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation aus dem Jahr 2018 zu Verbesserungen geführt haben; in der Erwägung, dass es jedoch weder praktikabel noch effektiv ist, sich auf den guten Willen der Plattformen zu verlassen, und dass nur wenige aussagekräftige Daten über ihre Gesamtauswirkungen vorgelegt wurden; in der Erwägung, dass die Plattformen individuelle Maßnahmen ergriffen haben, die in Grad und Wirkung variieren und zu Hintertüren führen, durch die sich Inhalte weiter verbreiten können, obwohl sie vom Netz genommen wurden; in der Erwägung, dass es klare Regeln und Sanktionen geben muss, damit der Verhaltenskodex eine ausreichende Wirkung auf die Online-Umgebung hat;

AN. in der Erwägung, dass der Europäische Aktionsplan für Demokratie darauf abzielt, den Verhaltenskodex von 2018 zu stärken, und zusammen mit dem Digital Services Act einen Schritt weg vom Selbstregulierungsansatz darstellt und darauf abzielt, mehr Garantien und Schutzmaßnahmen für die Nutzer einzuführen, indem durch die Einführung von Maßnahmen, die den Unternehmen mehr Transparenz und Rechenschaftspflichten auferlegen, die Autonomie erhöht und die Passivität in Bezug auf die angebotenen Dienste überwunden wird und indem den Plattformen weitere Verpflichtungen auferlegt werden;

AO. in der Erwägung, dass die derzeitigen Maßnahmen gegen Desinformationskampagnen auf Online-Plattformen weder wirksam noch abschreckend sind und es den Plattformen ermöglichen, weiterhin diskriminierende und böshaltige Inhalte zu verbreiten;

AP. in der Erwägung, dass Plattformen für die Verwaltung der Inhalte in Sprachen, die nicht so verbreitet sind, und sogar für weitverbreitete nichtenglische Sprachen deutlich geringere Mittel bereitstellen als für Inhalte in englischer Sprache;

AQ. in der Erwägung, dass die Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren der Plattformen im Allgemeinen unzureichend sind;

AR. in der Erwägung, dass in den letzten Monaten mehrere wichtige Akteure Zensurvorschriften befolgt haben, beispielsweise während der russischen Parlamentswahlen im September 2021, als Google und Apple Smart-Voting-Apps aus ihren App Stores in Russland entfernt haben;

AS. in der Erwägung, dass es aufgrund der mangelnden Transparenz in Bezug auf die algorithmischen Entscheidungen von Plattformen unmöglich ist, Behauptungen von Plattformen über ihre Maßnahmen und die Auswirkungen ihres Handelns zur Bekämpfung der Manipulation von Informationen und der Einflussnahme zu überprüfen; in der Erwägung, dass es Diskrepanzen zwischen der angegebenen Wirkung ihrer Bemühungen in ihren jährlichen Selbsteinschätzungen und ihrer tatsächlichen Wirksamkeit gibt, wie aus den vor kurzem in Umlauf gebrachten „Facebook Papers“ hervorgeht;

AT. in der Erwägung, dass die Intransparenz der gezielten Werbung dazu führt, dass riesige Mengen von Online-Werbung seriöser Marken, manchmal sogar von öffentlichen Einrichtungen, ohne Aufklärung oder Einwilligung der Werbekunden auf Websites, die Terrorismus fördern, Hassreden und Desinformation propagieren oder die Zunahme solcher Websites finanzieren, gelangen;

AU. in der Erwägung, dass der Online-Werbemarkt von einer kleinen Anzahl großer Ad-Tech-Unternehmen kontrolliert wird, die den Markt unter einander aufteilen, wobei Google und Facebook die größte Akteure sind; in der Erwägung, dass diese hohe Marktkonzentration auf einige wenige Unternehmen mit einem starken Machtungleichgewicht einhergeht; in der Erwägung, dass der Einsatz von Clickbait-Techniken und die Macht dieser wenigen Akteure, zu bestimmen, welche Inhalte monetarisiert werden und welche nicht, obwohl die von ihnen verwendeten Algorithmen den Unterschied zwischen Desinformation und normalen Nachrichteninhalten nicht erkennen können, eine Bedrohung für diversifizierte Medien darstellen; in der Erwägung, dass der Markt für gezielte Werbung zutiefst intransparent ist; in der Erwägung, dass Ad-Tech-Unternehmen Marken zwingen, den Bürde für ihre Nachlässigkeit bei der Überwachung der Schaltung von Anzeigen zu tragen;

Kritische Infrastruktur und strategische Bereiche

AV. in der Erwägung, dass für die Bewältigung von Bedrohungen kritischer Infrastrukturen, insbesondere, wenn sie Teil einer synchronisierten, bösartigen hybriden Strategie sind, koordinierte gemeinsame Anstrengungen in allen Bereichen erforderlich sind, und zwar auf verschiedenen Ebenen – auf Unionsebene, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene – und zu verschiedenen Zeitpunkten;

AW. in der Erwägung, dass die Kommission eine neue Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen, die in der EU wesentliche Dienste erbringen, vorgeschlagen hat, die eine Liste mit Vorschlägen neuer Arten kritischer Infrastrukturen enthält; in der Erwägung, dass die Liste der Dienste im Anhang der Richtlinie enthalten sein wird;

AX. in der Erwägung, dass die zunehmende Globalisierung der Arbeitsteilung und der Produktionsketten zu Produktions- und Qualifikationslücken in Schlüsselbereichen in der gesamten Union geführt hat; in der Erwägung, dass dies zu einer hohen Importabhängigkeit der EU von vielen wesentlichen Produkten und Primärgütern, die mögliche inhärente Schwachstellen haben, aus dem Ausland geführt hat; in der Erwägung, dass die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette zu den Prioritäten der Entscheidungsträger der EU gehören sollte;

AY. in der Erwägung, dass ausländische Direktinvestitionen – Investitionen von Drittländern und ausländischen Unternehmen – in strategischen Sektoren in der EU, aber auch in Nachbarschaftsgebieten wie dem westlichen Balkan, insbesondere der Erwerb kritischer Strukturen durch China, in den letzten Jahren angesichts der zunehmenden Bedeutung des Handels-Sicherheits-Nexus zunehmend Anlass zur Sorge gegeben haben; in der Erwägung, dass diese Investitionen das Risiko bergen, wirtschaftliche Abhängigkeiten zu schaffen und zu einem Wissensverlust in wichtigen Produktions- und Industriesektoren zu führen;

AZ. in der Erwägung, dass die offene strategische Autonomie der EU die Kontrolle über die strategische Infrastruktur Europas erfordert; in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre wachsende Besorgnis über die Sicherheit und Kontrolle der Technologien und Infrastrukturen in Europa zum Ausdruck gebracht haben;

Einflussnahme aus dem Ausland während des Wahlverfahrens

BA. in der Erwägung, dass böswillige Akteure, die versuchen, auf Wahlverfahren Einfluss zu nehmen, die Offenheit und den Pluralismus unserer Gesellschaften als strategische Schwachstelle ausnutzen, um demokratische Prozesse und die Widerstandsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten anzugreifen; in der Erwägung, dass im Kontext von Wahlverfahren die ausländische Einflussnahme gefährlicher wird, sobald die Bürger aktiv werden und sich stärker in die herkömmliche politische Partizipation involviert sind;

BB. in der Erwägung, dass die besondere Art der ausländischen Einflussnahme in Wahlverfahren und der Einsatz neuer Technologien in diesem Zusammenhang sowie deren mögliche Auswirkungen eine besonders gefährliche Bedrohung für die Demokratie darstellen; in der Erwägung, dass ausländische Einflussnahme über die „Informationskriegsführung“ in den sozialen Medien hinausgeht und auch Kampagnen zur Begünstigung bestimmter Kandidaten, das Hacken und Anvisieren von Datenbanken mit dem Ziel, Zugang zu Wählerinformationen zu erhalten und das normale Funktionieren, den Wettbewerb und die Legitimität des Wahlprozesses direkt zu beeinträchtigen, umfassen; in der Erwägung, dass durch ausländische Einflussnahme darauf abgezielt wird, Zweifel, Unsicherheit und Misstrauen zu säen und nicht nur Wahlergebnisse zu verändern, sondern den gesamten Wahlprozess zu delegitimieren;

Verdeckte Finanzierung politischer Aktivitäten durch ausländische Akteure und Geber

BC. in der Erwägung, dass handfeste Beweise dafür vorliegen, dass ausländische Akteure durch verdeckte Finanzierungsoperationen aktiv in die demokratische Arbeitsweise der EU und ihrer Mitgliedstaaten, insbesondere während Wahlen und Referenden, Einfluss genommen haben;

BD. in der Erwägung, dass beispielsweise Russland, China und andere autoritäre Regime mehr als 300 Millionen US-Dollar in 33 Länder geschleust haben, um sich in demokratische Prozesse einzumischen, und dass andere Akteure wie der Iran und Venezuela aus dem Nahen Osten und der extremen Rechten der USA ebenfalls an der verdeckten Finanzierung beteiligt waren; in der Erwägung, dass sich dieser Trend eindeutig beschleunigt; in der Erwägung, dass die Hälfte dieser Fälle Aktionen von Russland in Europa betrifft; in der Erwägung, dass Korruption und illegale Geldwäsche eine Quelle der politischen Finanzierung aus autoritären Drittländern sind;

BE. in der Erwägung, dass die von ausländischen Gebern auf undurchsichtige Weise geschaffenen Medieninstrumente sehr wirksam sind, um eine große Zahl von Anhängern zu gewinnen und Engagement zu erzeugen;

BF. in der Erwägung, dass extremistische, populistische, antieuropäische Parteien und bestimmte andere Parteien und Einzelpersonen oder Bewegungen mit diesen Operationen finanziert werden, die darauf abzielen, die gesellschaftliche Fragmentierung zu vertiefen und die Legitimität der europäischen und nationalen Behörden zu untergraben; dies hat dazu beigetragen, die Reichweite dieser Parteien und Bewegungen zu erhöhen;

BG. in der Erwägung, dass Russland Kontakte zu Parteien, Persönlichkeiten und Bewegungen sucht, um Akteure innerhalb der EU-Institutionen zu nutzen, um russische Positionen und Stellvertreterregierungen zu legitimieren, sich für Sanktionserleichterungen einzusetzen und die Folgen der internationalen Isolation abzumildern; in der Erwägung, dass Parteien wie die österreichische Freiheitliche Partei Österreichs, die französische Rassemblement National und die italienische Lega Nord haben Kooperationsabkommen mit der Partei Einiges Russland des russischen Präsidenten Wladimir Putin unterzeichnet haben und nun mit Medienberichten konfrontiert sind, dass sie bereit seien, politische Finanzierung aus Russland anzunehmen; in der Erwägung, dass andere europäische Parteien wie die Alternative für Deutschland (AfD) in Deutschland, die ungarischen Parteien Fidesz und Jobbik sowie die Brexit-Partei im Vereinigten Königreich Berichten zufolge ebenfalls in engem Kontakt mit dem Kreml stehen, und die AfD und Jobbik haben auch als sogenannte „Wahlbeobachter“ bei vom Kreml kontrollierten Wahlen, beispielsweise in Donezk und Lugansk in der Ostukraine, zusammengearbeitet, um die von Russland gesponserten Wahlen zu überwachen und zu legitimieren; in der Erwägung, dass die Ermittlungsergebnisse über die engen und regelmäßigen Kontakte zwischen russischen Beamten und Vertretern einer Gruppe katalanischer Sezessionisten in Spanien sowie zwischen russischen Beamten und dem größten privaten Spender für die Brexit-Vote-Leave-Kampagne eine eingehende Untersuchung erfordern und Teil sind der umfassenderen Strategie Russlands, jede Gelegenheit zu nutzen, um den Diskurs zu manipulieren und Destabilisierung zu fördern;

BH. in der Erwägung, dass die Gruppe der Länder gegen Korruption (GRECO) des Europarats und die Venedig-Kommission bereits weitreichende Empfehlungen abgegeben haben, um den Spielraum für eine mögliche Einflussnahme ausländischer Akteure über die politische Finanzierung zu verringern;

BI. in der Erwägung, dass die Wahlgesetze, insbesondere die Bestimmungen über die Finanzierung politischer Aktivitäten, auf Unionsebene nicht hinreichend gut miteinander koordiniert sind und daher undurchsichtige Finanzierungsmethoden durch ausländische Akteure zulassen; in der Erwägung, dass die rechtliche Definition von politischen Spenden zu eng gefasst ist und ausländische Sachspenden in der Europäischen Union zulässt;

BJ. in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten politische Online-Werbung nicht den Bestimmungen für politische Offline-Werbung unterliegt; in der Erwägung, dass es bei der politischen Online-Werbung einen gravierenden Mangel an Transparenz gibt, der es den Aufsichtsbehörden unmöglich macht, Ausgabenbeschränkungen durchzusetzen und illegale Finanzierungsquellen zu verhindern, was potenziell katastrophale Folgen für die Integrität unserer Wahlsysteme hat;

BK. in der Erwägung, dass mangelnde Transparenz bei der Finanzierung ein Umfeld für Korruption schafft, die häufig mit ausländischen Finanzierungen und Investitionen einhergeht;

BL. in der Erwägung, dass die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen[9] mit dem Ziel überarbeitet wird, eine größere Transparenz in Bezug auf die Finanzierung politischer Aktivitäten zu erreichen;

BM. in der Erwägung, dass die Rolle politischer Stiftungen in den letzten Jahren zugenommen hat und in den meisten Fällen eine positive Rolle in der Politik und bei der Stärkung der Demokratie spielt, aber in einigen Fällen zu einem unberechenbareren Instrument für böswillige Formen der Finanzierung und indirekte Einmischung geworden ist;

BN. in der Erwägung, dass moderne Technologien und digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen dazu verwendet werden, illegale Finanztransaktionen an politische Akteure und politische Parteien zu verschleiern;

Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe

BO. in der Erwägung, dass die Fälle von Cyberangriffen und cyber-gestützte Vorfälle, die von feindlichen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ausgehen in den letzten Jahren zugenommen haben; in der Erwägung, dass mehrere Cyberangriffe, wie die globalen Spear-Phishing-E-Mail-Kampagnen gegen strategische Impfstofflagerstrukturen und die Cyberangriffe auf die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, das norwegische Parlament und unzählige andere, auf staatlich unterstützte Hackergruppen zurückgeführt wurden, die überwiegend mit der russischen und der chinesischen Regierung verbunden sind;

BP. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union für die Anwendung des bestehenden Völkerrechts im Cyberspace, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen, einsetzt; in der Erwägung, dass bösartige ausländische Akteure das Fehlen eines starken internationalen Rechtsrahmens im Cyberbereich ausnutzen;

BQ. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit im Bereich der Cyberabwehr im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) verstärkt haben, unter anderem durch die Einrichtung von Cyber-Krisenreaktionsteams; in der Erwägung, dass das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP) nachrichtendienstliche Erkenntnisse, gesicherte Kommunikation und Cyberabwehr in seine Arbeitsprogramme aufgenommen hat; in der Erwägung, dass die derzeitigen Kapazitäten zur Abwehr von Cyberbedrohungen aufgrund des Mangels an personellen und finanziellen Ressourcen, beispielsweise in kritischen Strukturen wie Krankenhäusern, begrenzt sind; in der Erwägung, dass sich die EU verpflichtet hat, im Rahmen des Programms „Digitales Europa“[10] 1,6 Mrd. EUR in die Reaktionsfähigkeit und den Einsatz von Cybersicherheitsinstrumenten für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Einzelpersonen sowie in die Entwicklung der öffentlich-privaten Zusammenarbeit zu investieren;

BR. in der Erwägung, dass Lücken und die Fragmentierung der Fähigkeiten und Strategien der EU im Cyberbereich zu einem zunehmenden Problem werden, wie der Europäische Rechnungshof betont[11]; in der Erwägung, dass das im Mai 2019 eingerichtete EU-Instrumentarium für Cyberdiplomatie den Mehrwert einer gemeinsamen diplomatischen Reaktion der EU auf böswillige Cyberaktivitäten aufgezeigt hat; in der Erwägung, dass der Rat am 30. Juli 2020 zum ersten Mal beschlossen hat, restriktive Maßnahmen gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen zu verhängen, die für verschiedene Cyberangriffe verantwortlich oder daran beteiligt sind;

BS. in der Erwägung, dass der massive und illegale Einsatz von Überwachungsprogrammen wie Pegasus von ausländischen staatlichen Akteuren genutzt wurde, um Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Akademiker, Regierungsbeamte und Politiker, einschließlich europäischer Staatsoberhäupter, ins Visier zu nehmen; in der Erwägung, dass Mitgliedstaaten auch von der Überwachungs-Spyware Gebrauch gemacht haben;

Schutz der EU-Mitgliedstaaten, Organe, Agenturen, Delegationen und Missionen

BT. in der Erwägung, dass der dezentralisierte und multinationale Charakter der EU-Organe, einschließlich ihrer Aufgaben und Operationen, ein ständig wachsendes Ziel ist und von böswilligen ausländischen Akteuren, die Spaltung in der EU säen wollen, ausgenutzt wird; in der Erwägung, dass es in den EU-Organen insgesamt an einer Sicherheitskultur mangelt, obwohl es sich um klare Ziele handelt; in der Erwägung, dass das Parlament als demokratisch gewähltes Organ der EU vor besonderen Herausforderungen steht; in der Erwägung, dass mehrere Fälle gezeigt haben, dass die EU-Organe anfällig für ausländische Infiltration zu sein scheinen; in der Erwägung, dass die Sicherheit des EU-Personals gewährleistet werden sollte;

BU. in der Erwägung, dass es notwendig ist, vorrangig starke und kohärente Krisenbewältigungsverfahren einzuführen; in der Erwägung, dass zusätzliche Schulungen angeboten werden sollen, um die Vorsorge des Personals zu verbessern;

BV. in der Erwägung, dass Cyberangriffe in jüngster Zeit auf mehrere EU-Organe abzielten, was die Notwendigkeit einer starken interinstitutionellen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Aufdeckung, Überwachung und den Austausch von Informationen während Cyberangriffen und/oder deren Verhinderung unterstreicht, auch während der Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten regelmäßige, gemeinsame Übungen organisieren sollten, um Schwachstellen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;

Einmischung durch globale Akteure durch die Vereinnahmung von Eliten, nationale Diasporagemeinden, Universitäten und kulturelle Veranstaltungen

BW. in der Erwägung, dass eine Reihe von Politikern, darunter ehemalige hochrangige europäische Politiker und Beamte, von ausländischen, autoritären, staatlich kontrollierten nationalen oder privaten Unternehmen im Austausch für ihr Wissen und auf Kosten der Interessen der Bürger der EU und ihrer Mitgliedstaaten eingestellt oder kooptiert werden;

BX. in der Erwägung, dass einige Länder im Bereich der Vereinnahmung und Kooptation von Eliten besonders aktiv sind, insbesondere Russland und China, aber auch Saudi-Arabien und andere Golfstaaten, wobei beispielsweise der ehemalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder und der ehemalige finnische Ministerpräsident Paavo Lipponen beide Gazprom beigetreten sind, um das Antragsverfahren für Nord Stream 1 und 2 zu beschleunigen, die ehemalige österreichische Außenministerin Karin Kneissl zum Vorstandsmitglied von Rosneft ernannt wurde, der ehemalige Premierminister Frankreichs François Fillon zum Vorstandsmitglied von Zaroubejneft ernannt wurde, der ehemalige Premierminister Frankreichs Jean-Pierre Raffarin aktiv an der Förderung chinesischer Interessen in Frankreich beteiligt ist, der ehemalige tschechischer Kommissar Štefan Füle für CEFC China Energy gearbeitet hat, der ehemalige finnische Premierminister Esko Aho, der derzeit im Vorstand der Sberbank des Kremls sitzt, der ehemalige französische Minister für die Beziehungen zum Parlament Jean-Marie Le Guen, der derzeit Mitglied des Verwaltungsrats von Huawei Frankreich ist, der ehemalige belgische Premierminister Yves Leterme, der zum Co-Vorsitzenden des chinesischen Investmentfonds ToJoy ernannt wurde und viele andere hochrangige Politiker und Beamte, die ähnliche Rollen übernehmen;

BY. in der Erwägung, dass Strategien des Wirtschaftslobbyismus mit Zielen ausländischer Einflussnahme kombiniert werden können; in der Erwägung, dass laut der OECD-Studie „Lobbying in the 21st Century“[12] nur die USA, Australien und Kanada über Vorschriften zur ausländischen Einflussnahme verfügen; in der Erwägung, dass es einen ernsthaften Mangel an rechtsverbindlichen Vorschriften und Durchsetzung hinsichtlich des Lobbyregisters der EU gibt, der es praktisch unmöglich macht, Lobbyismus, der von außerhalb der EU ausgeht, nachzuverfolgen; in der Erwägung, dass es derzeit keine Möglichkeit gibt, Lobbyaktivitäten in den EU-Mitgliedstaaten zu überwachen, die über den Europäischen Rat die Gesetzgebung und Außenpolitik beeinflussen; in der Erwägung, dass sich die Vorschriften über Lobbyarbeit in der EU hauptsächlich auf den persönlichen Kontakt konzentrieren und nicht das gesamte Ökosystem der verschiedenen Arten von Lobbyarbeit in Brüssel berücksichtigen; in der Erwägung, dass Länder wie China und Russland, aber auch Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei stark in Lobbyarbeit in Brüssel investiert haben;

BZ. in der Erwägung, dass der Versuch zur Instrumentalisierung von schutzbedürftigen Gruppen, einschließlich der auf dem Gebiet der EU lebenden nationalen Diasporagemeinschaften einen wichtigen Bestandteil der Strategien zur ausländischen Einflussnahme darstellt;

CA. in der Erwägung, dass verschiedene staatliche Akteure, wie die russische Regierung, die chinesische Regierung und zu einem geringeren Maß, die türkische Regierung, versucht haben, ihren Einfluss mithilfe von teils selbst geschaffenen Kultur-, Bildungs- (z. B. mittels Zuschüssen und Stipendien) und Religionsinstituten in den-Mitgliedstaaten zu erhöhen in einem strategischen Versuch, die europäische Demokratie zu destabilisieren und ihre Kontrolle über Mittel- und Osteuropa auszudehnen; in der Erwägung, dass die vermeintlich schwierige Lage der eigenen nationalen Minderheit in der Vergangenheit von Russland als Vorwand für direkte Interventionen in Drittländern benutzt wurde;

CB. in der Erwägung, dass es Hinweise auf russische Einmischung und Manipulation von Online-Informationen in vielen liberalen Demokratien der Welt gibt, unter anderem in Zusammenhang mit dem Brexit-Referendum im Vereinigten Königreich und den Präsidentschaftswahlen in Frankreich und den Vereinigten Staaten sowie in Form von praktischer Unterstützung für extreme, populistische, europafeindliche Parteien und bestimmte andere Parteien und Einzelpersonen in ganz Europa, auch in Frankreich, Deutschland, Italien und Österreich; in der Erwägung, dass mehr Unterstützung für Forschung und Bildung erforderlich ist, um den genauen Einfluss ausländischer Einmischung auf bestimmte Ereignisse wie den Brexit und die Wahl von Präsident Trump im Jahr 2016 verstehen zu können;

CC. in der Erwägung, dass russische, staatlich kontrollierte Sputnik- und RT-Netze, die ihren Sitz im Westen haben, mit westlichen Medien kombiniert werden und sich ganz oder teilweise im Besitz russischer und chinesischer Rechtspersonen und Gesellschaften befinden, sich aktiv an Desinformationsaktivitäten gegen liberale Demokratien beteiligen; in der Erwägung, dass Russland auf Geschichtsrevisionismus zurückgreift, versucht, die Geschichte der sowjetischen Verbrechen neu zu schreiben und die sowjetische Nostalgie unter der anfälligen Bevölkerung in Mittel- und Osteuropa zu fördern; in der Erwägung, dass es für nationale Fernsehveranstalter in Mittel- und Osteuropa schwierig ist, mit russischsprachigen Fernsehinhalten, die von der russischen Regierung finanziert werden, zu konkurrieren; in der Erwägung, dass das Risiko einer unausgewogenen Kooperation zwischen chinesischen und ausländischen Medien besteht, unter Berücksichtigung, dass chinesischen Medien das Sprachrohr der Kommunistischen Partei Chinas im In- und Ausland sind;

CD. in der Erwägung, dass mehr als 500 Konfuzius-Zentren überall auf der Welt eröffnet wurden, einschließlich ungefähr 200 in Europa, und dass Konfuzius-Institute und Konfuzius-Kurse von China als ein Instrument der Einflussnahme in der EU genutzt werden; in der Erwägung, dass die Freiheit der Wissenschaft im Konfuzius-Institut ernsthaft eingeschränkt ist; in der Erwägung, dass Universitäten und Bildungsprogramme Ziel massiver ausländischer Finanzierung sind, insbesondere durch China und Katar, wie im Fall des Fudan-Universitätscampus in Budapest;

CE. in der Erwägung, dass der EU derzeit das erforderliche Instrumentarium fehlt, um die Vereinnahmung von Eliten anzugehen und der Bildung von Einflusskanälen, auch innerhalb der Organe der EU, entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass auf EU-Ebene weiterhin die Fähigkeiten bezüglich des Lagebewusstseins schwach ausgeprägt und nur wenige Instrumente für Abwehrdienste vorhanden sind, sodass man in hohem Maße von der Bereitschaft nationaler Akteure zur Informationsweitergabe abhängt;

Abschreckung, Zurechnung und kollektive Gegenmaßnahmen, darunter Sanktionen

CF. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten derzeit keine besondere Sanktionsregelung im Hinblick auf von ausländischen staatlichen Akteuren organisierten Einmischungs- und Desinformationskampagnen im Ausland haben, sodass diese Akteure sicher davon ausgehen können, dass ihre Destabilisierungskampagnen gegen die EU keine Konsequenzen nach sich ziehen werden;

CG. in der Erwägung, dass die Sicherstellung einer klaren Zurechnung von Desinformation und Propagandaangriffen, einschließlich der öffentlichen Nennung der Täter, ihrer Geldgeber und der Ziele, die sie erreichen wollen, sowie die Messung der Auswirkungen dieser Angriffe auf die Zielgruppe erste Schritte sind, um sich wirksam gegen solche Aktionen zu verteidigen;

CH. in der Erwägung, dass die EU ihr Instrumentarium zur Abschreckung sowie zur Einordnung und Einstufung dieser Angriffe als völkerrechtswidrig stärken sollte, um ein wirksames Sanktionssystem zu schaffen, damit böswillige ausländische Akteure die Kosten ihrer Entscheidungen zahlen und deren Konsequenzen tragen müssen; in der Erwägung, dass es möglicherweise nicht ausreicht, dabei auf Einzelpersonen abzuzielen; in der Erwägung, dass andere Instrumente wie handelspolitische Maßnahmen genutzt werden könnten, um die europäischen demokratischen Prozesse vor staatlich unterstützten hybriden Angriffen zu schützen; in der Erwägung, dass abschreckende Maßnahmen transparent mit allen gebotenen Garantien durchgeführt werden müssen; in der Erwägung, dass hybride Angriffe so kalibriert sind, dass sie absichtlich unter den Schwellenwert des Artikels 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags fallen;

Globale Kooperation und Multilateralismus

CI. in der Erwägung, dass sich bösartige, von ausländischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren orchestrierte Aktionen auf viele demokratische Partnerländer auf der ganzen Welt auswirken; in der Erwägung, dass demokratische Verbündete von ihrer Fähigkeit abhängen, ihre Kräfte zu bündeln, um eine kollektive Antwort zu geben;

CJ. in der Erwägung, dass die EU-Beitrittsländer auf dem westlichen Balkan besonders hart von Angriffen in Form ausländischer Einmischung und Desinformationskampagnen aus Russland, China und der Türkei getroffen werden, wie etwa den Einmischungskampagnen Russlands während des Ratifizierungsprozesses des Prespa-Abkommens in Nordmazedonien; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie auf dem westlichen Balkan von China und Russland weiter ausgenutzt wurde, um diese Länder zu destabilisieren und die EU zu diskreditieren; in der Erwägung, dass von den Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittsländern erwartet wird, dass sie sich den Initiativen der EU zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme anschließen;

CK. in der Erwägung, dass immer noch ein gemeinsames Verständnis und gemeinsame Definitionen unter gleichgesinnten Partnern und Verbündeten in Bezug auf die Natur der Bedrohungen, um die es geht, fehlen; in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen einen globalen Verhaltenskodex fordert, um die Integrität öffentlicher Informationen zu fördern; in der Erwägung, dass die Konferenz über die Zukunft Europas eine wichtige Plattform für Diskussionen zu diesem Thema ist;

CL. in der Erwägung, dass weltweite multilaterale Zusammenarbeit und Unterstützung zwischen gleichgesinnten Partnern beim Umgang mit böswilliger ausländischer Einflussnahme notwendig ist; in der Erwägung, dass andere Demokratien fortgeschrittene Kompetenzen und Strategien entwickelt haben, beispielsweise Australien und Taiwan; in der Erwägung, dass Taiwan bei der Bekämpfung der Manipulation von Informationen, vor allem aus China, an vorderster Front steht; in der Erwägung, dass der Erfolg des taiwanesischen Systems auf der Zusammenarbeit zwischen allen Regierungszweigen beruht, aber auch mit unabhängigen NRO, die auf Faktenprüfung und Medienkompetenz spezialisiert sind, und mit Social-Media-Plattformen wie Facebook sowie auf der Förderung der Medienkompetenz für alle Generationen, der Widerlegung von Desinformation und der Eindämmung der Verbreitung manipulativer Botschaften; in der Erwägung, dass der INGE-Sonderausschuss auf einer dreitägigen offiziellen Mission nach Taiwan reiste, um Desinformation und ausländische Wahlintervention zu besprechen;

Notwendigkeit einer koordinierten EU-Strategie gegen ausländische Einflussnahme

1. ist zutiefst besorgt über die Zunahme und den immer ausgefeilteren Charakter ausländischer Versuche zur Einflussnahme und Manipulation von Informationen, die weitestgehend von Russland und China ausgehen und sich gegen alle Teile der demokratischen Arbeitsweise der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten richten;

2. ist zutiefst besorgt über die Zunahme und den immer ausgefeilteren Charakter ausländischer Versuche zur Einflussnahme und Manipulation von Informationen, die weitestgehend von Russland und China ausgehen und sich gegen alle Teile der demokratischen Arbeitsweise der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten richten; ist der Ansicht, dass diese Strategie auf Folgendem aufbauen sollte:

a) gemeinsame Terminologien und Definitionen, eine einheitliche Methodik, Evaluierungen und Ex-post-Folgenabschätzungen der bisher angenommenen Rechtsvorschriften, ein gemeinsames Nachrichtendienstsystem sowie Verständnis, Überwachung, einschließlich Frühwarnungen, und Lagebewusstsein für die anstehenden Fragen,

b) konkrete Strategien, die die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU-Bürger im Einklang mit demokratischen Werten ermöglichen, unter anderem durch Unterstützung der Zivilgesellschaft,

c) angemessene Störungs- und Verteidigungsfähigkeiten,

d) diplomatische und abschreckende Maßnahmen, einschließlich eines EU-Instrumentariums zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme und Einmischungsoperationen, einschließlich hybrider Operationen, durch geeignete Maßnahmen, z. B. Zuweisung und Benennung von Tätern, Sanktionen und Gegenmaßnahmen sowie globale Partnerschaften zum Austausch von Praktiken und zur Förderung internationaler Normen für verantwortungsvolles staatliches Verhalten;

3. betont, dass alle Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung, Zuerkennung, Zuweisung, Bekämpfung und Sanktionierung ausländischer Einflussnahme so konzipiert sein müssen, dass die Grundrechte geachtet und gefördert werden, einschließlich der Fähigkeit der EU-Bürger, auf sichere, anonyme und unzensierte Weise ohne unzulässige Einmischung ausländischer Akteure zu kommunizieren;

4. ist der Auffassung, dass diese Strategie auf einem risikobasierten, gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen Ansatz beruhen sollte, der insbesondere folgende Bereiche umfasst:

a) Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU durch Lagebewusstsein, Medien - und Informationskompetenz, Medienpluralismus, unabhängigen Journalismus und Bildung,

b) ausländische Einflussnahme über Online-Plattformen,

c) kritische Infrastruktur und strategische Bereiche,

d) Einflussnahme aus dem Ausland während des Wahlverfahrens,

e) verdeckte Finanzierung politischer Aktivitäten durch ausländische Akteure und Geber,

f) Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe,

g) Schutz der EU-Mitgliedstaaten, Organe, Agenturen, Delegationen und Missionen,

h) Einflussnahme durch die Vereinnahmung von Eliten, nationale Diasporagemeinschaften, Universitäten und Kulturveranstaltungen,

i) Abschreckung, Zurechnung und kollektive Gegenmaßnahmen, darunter Sanktionen,

j) globale Zusammenarbeit und Multilateralismus;

5. fordert insbesondere die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Ressourcen und Mittel aufzustocken, die Einrichtungen und Organisationen in ganz Europa und weltweit – wie Denkfabriken und Faktenprüfern – zugewiesen werden, die mit der Überwachung und Sensibilisierung für die Schwere von Bedrohungen, einschließlich Desinformation, beauftragt sind; unterstreicht die entscheidende Rolle der EU im weiteren strategischen Sinne; fordert, dass die Vorausschaufähigkeit und Interoperabilität der EU und ihrer Mitgliedstaaten gestärkt werden, um eine solide Bereitschaft zur Vorhersage, Verhinderung und Eindämmung ausländischer Informationsmanipulationen und -störungen zu gewährleisten, den Schutz ihrer strategischen Interessen und Infrastrukturen zu stärken und sich an multilateraler Zusammenarbeit und Koordinierung zu beteiligen, um in den einschlägigen internationalen Foren zu einem gemeinsamen Verständnis der Frage zu gelangen; fordert den Rat für Auswärtige Angelegenheiten auf, Aspekte der Einflussnahme aus dem Ausland regelmäßig zu erörtern;

6. ist besorgt über das überwältigende Fehlen eines Bewusstseins, einschließlich unter der breiteren Öffentlichkeit und Regierungsbeamte für die Ernsthaftigkeit der aktuellen Bedrohungen durch autoritäre ausländische Regime und andere böswillige Akteure, die sich gegen alle Ebenen und Bereiche der europäischen Gesellschaft richten und darauf abzielen, die Grundrechte und die Legitimität der staatlichen Stellen zu untergraben und die politische und gesellschaftliche Spaltung zu vertiefen und in einigen Fällen sogar zu einer lebensbedrohlichen Gefährdung für EU-Bürger verursacht;

7. ist besorgt über das Fehlen von Standards und angemessenen und ausreichenden Maßnahmen, um Handlungen der ausländischen Einflussnahme zu identifizieren und darauf zu reagieren, was aufgrund der geringen Kosten und geringem Risiko bei hohem Ertrag ein attraktives Modell für böswillige Akteure darstellt, da das Risiko einer Strafe für ihre Aktionen zu erhalten, derzeit sehr gering ist;

8. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in die Ex-ante-Folgenabschätzung, die vor der Vorlage neuer Vorschläge durchgeführt wird, eine Sichtweise ausländischer Manipulation von Informationen und Einflussnahme aufzunehmen, damit die Bekämpfung ausländischer Einflussnahme und Manipulation von Informationen innerhalb der Politikgestaltung der EU durchgängig berücksichtigt wird; fordert die EEAS und die Kommission auf, auch regelmäßige Überprüfungen der Widerstandsfähigkeit durchzuführen, bei denen sie die Entwicklung der Bedrohungen und ihre Auswirkungen auf die geltenden Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen bewerten;

9. fordert die Kommission auf, die kürzlich eingerichteten nationalen Stellen wie den nationalen Koordinator Australiens für die Abwehr ausländischer Einflussnahme, den finnischen Sicherheitsausschuss zur Unterstützung der Regierung und Ministerien, die schwedische Behörde für Zivilschutz und Bereitschaft, das neue Amt für psychologische Landesverteidigung und das nationale Wissenszentrum für China, die neue französische nationale Behörde Viginum, das nationale Zentrum für Cybersicherheit in Litauen, und die Taskforce für behördenübergreifende Koordination im Bereich Desinformation in Taiwan zu analysieren, um zu prüfen, welche bewährten Verfahren und vergleichbare Ideen auf EU-Ebene umgesetzt werden könnten; fordert die Kommission auf, den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang zu unterstützen; betont die Bedeutung eines proaktiven Ansatzes und proaktiven Instrumente, einschließlich der strategischen Kommunikation, als Kernaufgabe für die Umsetzung der Strategien der EU und der Mitgliedstaat durch Worte und Handlungen; fordert die Kommission auf, angemessene Ausbildungen im Bereich Datenwissenschaft anzubieten und innerhalb der Kommission eine eigene Stelle zur Überwachung der Manipulation von Informationen zu schaffen;

10. ist besorgt über die zahlreichen Regelungslücken in den geltenden Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, mit denen ausländische Einflussnahmen erkannt, verhindert und bekämpft werden sollen;

11. stellt fest, dass eine Reihe von langfristigen Projekten und Programmen mit dem Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Desinformation auf technologischer, rechtlicher, psychologischer und informativer Ebene von der EU finanziert wird; fordert die Kommission auf, die Auswirkung auf diese Projekte und Programm und deren Anwendbarkeit zu bewerten;

12. fordert die Kommission auf, eine Taskforce der Kommission unter der Leitung von Věra Jourová als Vizepräsidentin der Kommission für Werte und Transparenz einzusetzen, die sich der Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften und Strategien widmet, um Lücken zu ermitteln, die von böswilligen Akteuren ausgenutzt werden könnten, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Lücken zu schließen; betont, dass mit diesem Mechanismus eine Zusammenarbeit mit anderen Organen der Union und den Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene verbunden sein und durch ihn der Austausch bewährter Verfahren erleichtert werden sollte; fordert die Kommission und den EAD auf, die Einrichtung eines mit gut ausgestatteten und unabhängigen Europäischen Zentrums für Interferenzgefahren und Informationsintegrität in Erwägung zu ziehen, das Informationsmanipulationsoperationen und Interferenzbedrohungen gegen die EU als Ganzes ermitteln, analysieren und dokumentieren, das Lagebewusstsein schärfen und einen spezialisierten Wissensknotenpunkt entwickeln sollte, indem er zu einer Plattform für die Koordinierung mit der Zivilgesellschaft wird; betont, dass die vorläufige Schaffung eines neuen selbständig und gut ausgestatteten Europäischen Zentrums für Bedrohungen durch Einflussnahme und Informationsintegrität die Rolle der EAD-Abteilung StratCom und ihre Taskforces als strategische Stelle des diplomatischen Dienstes der EU klarstellen und aufwerten würde; betont, dass der Schwerpunkt des Mandats der EAD-Abteilung StratCom darauf liegen sollte, strategisch Maßnahmen zur Bekämpfung bestehender und sich abzeichnender gemeinsamer Bedrohungen und zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern in diesem Bereich zu entwickeln; weist darauf hin, dass die EAD-Abteilung StratCom dies in enger Zusammenarbeit mit einem neuen Europäischen Zentrum für Interferenzbedrohungen und Informationsintegrität und einer neuen Taskforce der Kommission verfolgen könnte;

13. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die Zivilgesellschaft zu befähigen, eine aktivere Rolle dabei zu spielen, Einflussnahme aus dem Ausland entgegenzuwirken; fordert alle auf allen Ebenen und Insektoren der europäischen Gesellschaft auf, Systeme einzurichten, die Organisationen und Bürger widerstandsfähiger gegen Einflussnahme aus dem Ausland machen, Angriffe rechtzeitig erkennen und Angriffe so effizient wie möglich abwehren können, auch durch Bildung und Sensibilisierung im Rahmen der Grundrechte der EU und auf transparente und demokratische Weise; verweist in diesem Zusammenhang auf die bewährten Verfahren und den gesamtgesellschaftlichen Ansatz Taiwans; fordert die Entscheidungsträger auf, der Zivilgesellschaft geeignete Instrumente und zweckgebundene Mittel zur Verfügung zu stellen, um ausländische Einflüsse zu untersuchen, aufzudecken und zu bekämpfen;

Die Widerstandsfähigkeit der EU durch Lagebewusstsein, Medienkompetenz und Bildung stärken

14. hebt hervor, dass die Organe der Union und die Mitgliedstaaten gesunde und solide Systeme benötigen, um Fälle der versuchten Einflussnahme auf demokratische Prozesse durch ausländische staatliche und nichtstaatliche Akteure zu erkennen, zu analysieren, nachzuverfolgen und aufzuzeichnen, um das Lagebewusstsein und ein klares Verständnis für das Verhalten zu entwickeln, das die EU und ihre Mitgliedstaaten abwenden und angehen müssen; fordert regelmäßige soziologische Forschung und Umfragen, um Resilienz und Medienkompetenz zu überwachen und die öffentliche Unterstützung und Wahrnehmung der häufigsten Desinformationserzählungen zu verstehen;

15. betont, dass es ebenso wichtig ist, die Erkenntnisse aus dieser Analyse nicht bei Expertengruppen für ausländische Einflussnahme zu belassen, sondern so weit wie möglich offen mit der breiteren Öffentlichkeit zu teilen, insbesondere mit Personen, die sensible Funktionen ausüben, damit sich alle über die Bedrohungsmuster im Klaren sind und die Risiken vermeiden können;

16. betont, dass es notwendig ist, eine gemeinsame Methodik für die Entwicklung des Lagebewusstseins, der Frühwarnung und der Bedrohungsbewertung, die systematische Sammlung von Nachweisen und die rechtzeitige Aufdeckung von Manipulationen im Informationsumfeld sowie die Entwicklung von Standards für die technische Zuordnung, beispielsweise zur Authentizität von Inhalten, zu entwickeln, um eine wirksame Reaktion zu gewährleisten;

17. betont, dass die EU in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und multilateral in den einschlägigen internationalen Foren eine konzeptionelle Definition der Bedrohungen durch Einflussnahme, denen die EU ausgesetzt ist, ausarbeiten muss; betont, dass diese Definition die Taktiken, Techniken, Verfahren und Instrumente widerspiegeln muss, die zur Beschreibung der Verhaltensmuster der staatlichen und nichtstaatlichen Bedrohungsakteure, die wir heute sehen, verwendet werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die EU-FRA einzubeziehen, um sicherzustellen, dass keine diskriminierenden oder ungerechten Konzepte oder Vorurteile in konzeptionellen Definitionen enthalten sind;

18. hebt hervor, dass die öffentliche Diplomatie und die strategische Kommunikation wesentliche Verfahrensschritte der EU-Außenbeziehungen und des Schutzes der demokratischen Werte der EU darstellen; fordert die EU-Organe auf, die wichtige Arbeit der EAD-Abteilung StratCom mit ihren Taskforces, dem EU Intelligence and Situation Centre (EU INTCEN) und der Hybrid Fusion Cell, der Direktion militärischer Stab des Nachrichtendienstes der EU, dem Schnellwarnsystem, der etablierten Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene zwischen dem EAD, der Kommission und dem Parlament, dem von der Kommission geführten Netz gegen Desinformation weiterzuentwickeln und zu verstärken, die administrative Taskforce des Parlaments gegen Desinformation und die laufende Zusammenarbeit mit der NATO, der G7, der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft, wenn es um die Zusammenarbeit in den Bereichen Nachrichtendienste, Analyse, Austausch bewährter Verfahren und Sensibilisierung für die Manipulation von und Einflussnahme auf Informationen aus dem Ausland geht; begrüßt den Sonderbericht Nr. 09/2021 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Desinformation und ihre Auswirkungen auf die EU: Problem erkannt, aber nicht gebannt“; fordert den EAD und die Kommission auf, einen detaillierten Zeitplan für die Umsetzung der Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes zu veröffentlichen;

19. Betont, dass die ständigen Überwachungsbemühungen verstärkt und gleichzeitig rechtzeitig vor Wahlen, Referenden oder anderen wichtigen politischen Prozessen in ganz Europa zu stärken;

20. fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Ressourcen in vollem Umfang zu nutzen, indem sie einschlägige nachrichtendienstliche Informationen mit dem EU INTCEN teilen und aktiv am Schnellwarnsystem teilnehmen; ist der Ansicht, dass die Analyse- und nachrichtendienstliche Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit der NATO noch weiter gestärkt werden muss und zugleich transparenter und demokratisch verantwortlich gestaltet werden muss, auch durch den Austausch von Informationen mit dem Parlament;

21. begrüßt die Idee der Kommissionspräsidentin von der Leyen, ein gemeinsames Lage- und Analysezentrum zur Verbesserung der strategischen Voraussicht und die offene strategische Autonomie der EU einzurichten, und erwartet eine weitere Klarstellung in Bezug auf dessen Aufstellung und Auftrag; betont, dass für dieses Zentrum eine aktive Zusammenarbeit mit den relevanten Diensten der Kommission, dem EAD, Rat Parlament und den nationalen Behörden erforderlich wäre; weist jedoch erneut darauf hin, wie wichtig es ist, Doppelarbeit und Überschneidungen mit bestehenden EU-Strukturen zu vermeiden; 

22. weist erneut darauf hin, dass der EAD mit einem gestärkten und klar definierten Mandat und den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden muss, damit die Abteilung Strategische Kommunikation, Taskforces und Informationsanalyse Manipulation und Einflussnahme über die derzeit von den drei Taskforces abgedeckten ausländischen Quellen hinaus überwachen und bekämpfen und eine breitere geografische Abdeckung anstreben kann, durch Anwendung eines risikobasierten Ansatzes der EAD; fordert dringend den Einsatz angemessener Fähigkeiten durch den EAD, um der von China ausgehenden Manipulation von Informationen und Einflussnahme entgegenzuwirken, insbesondere durch die Einrichtung eines spezielles Fernost-Teams; hält es für besonders wichtig, das Fachwissen und die Sprachkapazitäten in Bezug auf China und andere strategisch wichtige Regionen im EAD, in den Mitgliedstaaten als auch in den Organen der Union insgesamt deutlich zu stärken und die derzeit nicht hinreichend genutzten öffentlich zugänglichen Open-Source-Nachrichtenquellen zu nutzen; 

23. betont die Bedeutung breit verteilter, wettbewerbsfähiger, pluralistischer Medien, unabhängiger Journalisten, Faktenchecker und Forscher sowie starker öffentlich-rechtlicher Medien für eine lebhafte und freie demokratische Debatte; begrüßt Initiativen, wie die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien und die Arbeit des Europäischen Demokratiefonds, mit denen Organisationen unabhängiger Journalisten, Faktenchecker und Wissenschaftler in ganz Europa, insbesondere in den am stärksten gefährdeten Regionen, zusammengebracht, ausgebildet und in sonstiger Weise unterstützt werden sollen; Bedauert zutiefst, dass die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien nicht die Baltischen Staaten einschließt; begrüßt auch Initiativen, die darauf abzielen, leicht erkennbare Indikatoren für Journalismus und Faktenprüfung der Vertrauenswürdigkeit zu etablieren, wie die von Reporter ohne Grenzen initiierte; fordert die Kommission auf, dem monopolistischen Eigentum an Massenmedien entgegenzuwirken;

24. lobt die unverzichtbare Forschung und die zahlreichen kreativen und erfolgreichen Initiativen in den Bereichen Medienkompetenz und digitale Kompetenz und Sensibilisierung von Einzelpersonen, Schulen, Universitäten, Medienorganisationen, öffentlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen;

25. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, öffentliche Finanzierungsquellen der EU für unabhängige Faktenchecker, Forscher, Qualitäts- und investigative Medien und Journalisten sowie für nichtstaatliche Organisationen vorzusehen, die Informationsmanipulation und -einmischung erforschen und untersuchen, Medien, digitale und Informationskompetenz und andere Mittel fördern, um die Bürger zu befähigen, und zu erforschen, wie die Wirksamkeit der Medien, von digitalen Schulungen sowie Informationskompetenzschulung, Sensibilisierung, Widerlegung von falschen Behauptungen und von strategischer Kommunikation sinnvoll gemessen werden kann;

26. fordert Maßnahmen zur Stärkung professioneller und pluralistischer Medien und sicherzustellen, dass die Verleger eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte im Internet erhalten; hebt hervor, dass mehrere Länder weltweit Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Medien über angemessene finanzielle Ressourcen verfügen; bekräftigt seine Forderung nach der Einrichtung eines ständigen EU-Nachrichtenmedienfonds und begrüßt in diesem Zusammenhang die Nachrichteninitiative, einschließlich der neuen Finanzierungsmöglichkeiten für den Mediensektor und die Medien- und Informationskompetenz im Programm Kreatives Europa 2021–2027; weist jedoch darauf hin, dass Finanzierungsquellen Abhängigkeiten schaffen oder Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Medien haben können; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Transparenz der Medienfinanzierung; ist der Ansicht, dass die Offenlegung von Informationen darüber, wer Inhalte besitzt, an diese spendet, kontrolliert oder bereitstellt und journalistische Inhalte bezahlt, erforderlich ist, um den Medienpluralismus zu schützen;

27. betont, dass Analysen, Vorfallberichte und nachrichtendienstliche Bewertungen der öffentlichen Bedrohung im Hinblick auf Informationsmanipulation und -einmischung konsolidiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen; schlägt daher die Einrichtung einer EU-weiten Datenbank über Vorfälle ausländischer Einmischung vor, die von Behörden der EU und der Mitgliedstaaten gemeldet wurden; betont, dass Informationen über diese Vorfälle könnten gegebenenfalls in allen EU-Sprachen an Organisationen der Zivilgesellschaft und die Öffentlichkeit weitergegeben werden;

28. fordert alle Mitgliedstaaten auf, Medienkompetenz und digitale Kompetenz sowie die Themen Demokratie, Grundrechte, kritisches Denken und Beteiligung der Öffentlichkeit von der frühen Jugend bis hin zur Erwachsenenbildung in ihre Lehrpläne aufzunehmen, einschließlich der Ausbildung für Lehrkräfte und Wissenschaftler; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Unterstützung für historische Bildung und Forschung darüber zu verstärken, wie ausländische Einmischung und der Totalitarismus in der Vergangenheit die Gesellschaft im Allgemeinen und demokratische Großereignisse im Besonderen beeinflusst haben;

29. fordert die Organe der Union und die Mitgliedstaaten auf, auf allen Verwaltungsebenen Bereiche zu ermitteln, die von Versuchen der Einflussnahme bedroht sind, und regelmäßig Schulungen und Übungen für die in diesen Bereichen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchzuführen, um Versuche der Einflussnahme aufzudecken und zu unterbinden, und betont, dass diese Bemühungen von einem von der EU festgelegten einheitlichen Format profitieren würden; empfiehlt, auch allen öffentlichen Bediensteten umfassende Schulungsmodule anzubieten; begrüßt in dieser Hinsicht die Schulung, die den Mitgliedern und dem Personal von der Parlamentsverwaltung angeboten wird; empfiehlt, diese Schulung weiterzuentwickeln;

30. betont, dass das Bewusstsein für ausländische Einmischung in allen Schichten der Gesellschaft geschärft werden muss; begrüßt die Initiativen des EAD, der Kommission und der Verwaltung des Parlaments, wie Schulungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen für Journalisten, Lehrer, Influencer, Studenten, Senioren und Besucher, sowohl offline als auch online, in Brüssel und in den Mitgliedstaaten und empfiehlt, diese weiterzuentwickeln;

31. fordert die Mitgliedstaaten, die EU-Verwaltung und Organisationen der Zivilgesellschaft auf, sich über bewährte Verfahren für die Schulung in Medien- und Informationskompetenz und die Sensibilisierung auszutauschen, wie das in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verlangt wird[13]; fordert die Kommission auf, diesen Austausch in Zusammenarbeit mit der Expertengruppe für Medienkompetenz zu organisieren; betont, dass die überarbeitete Richtlinie von den Mitgliedstaaten rasch und ordnungsgemäß umgesetzt werden muss;

32. fordert die Organe der Union mit Nachdruck auf, einen Ethikkodex auszuarbeiten, der Behörden und politischen Mandatsträgern als Leitfaden für die Nutzung von Plattformen und Netzwerken der sozialen Medien dienen soll; erachtet es als notwendig, eine verantwortungsvolle Nutzung solcher Plattformen und Netzwerke zu fördern, um Manipulationen und Fehlinformationen im öffentlichen Raum zu bekämpfen;

33. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, maßgeschneiderte Programme zur Sensibilisierung und Medienkompetenz auch für Diasporagemeinschaften und Minderheiten durchzuführen, und fordert die Kommission auf, ein System für den einfachen Austausch von Material in Minderheitensprachen einzurichten, um die Übersetzungskosten zu senken und möglichst viele Menschen zu erreichen; fordert die Regionen und Kommunen auf, eine führende Rolle zu übernehmen, da es wichtig ist, ländliche Gebiete und demografische Gruppen hinweg zu erreichen;

34. betont, dass eine wesentliche Reaktion auf ausländische Einflussnahme in der Verteidigung der wichtigsten Zielgruppen gegen die gegen sie gerichteten Versuche ist; betont, dass durch einen harmonisierten EU-Rechtsrahmen gezielte Maßnahmen gegen die Verbreitung von Desinformation und Hassreden in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit Geschlecht, LGBTIQ+-Personen, Minderheiten und Flüchtlingen ergriffen werden müssen; fordert die Kommission auf, Strategien zu entwickeln und umzusetzen, um die Finanzierung von Einzelpersonen und Gruppen zu verhindern, die aktiv Informationsmanipulation verbreiten oder daran teilnehmen, die häufig gegen die oben genannten Gruppen und Themen gerichtet ist, um die Gesellschaft zu spalten; fordert positive Kommunikationskampagnen zu diesen Themen und unterstreicht die Notwendigkeit einer geschlechtersensiblen Schulung;

35. stellt fest, dass geschlechtsspezifische Desinformationsangriffe und -kampagnen oft als Teil einer umfassenderen politischen Strategie verwendet werden, um die gleichberechtigte Beteiligung am demokratischen Prozess, insbesondere für Frauen und LGBTIQ-Personen zu untergraben; betont, dass Desinformation über LGBTIQ- Menschen Hass schürt, sowohl online als offline, und Leben bedroht; fordert, dass die Forschung über Online-Desinformation aus einem intersektionellen Blickwinkel durchgeführt wird, und fordert einen Überblick über die Änderungen, die Plattformen als Reaktion auf geschlechtsspezifische Desinformationskampagnen im Internet durchführen; fordert, der geschlechtsspezifischen Desinformation durch die Erstellung eines Frühwarnsystems, durch das geschlechtsspezifische Desinformationskampagnen gemeldet und identifiziert werden können, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

36. fordert die Kommission auf, eine übergreifende Strategie zur Medien- und Informationskompetenz mit besonderem Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Manipulation von Informationen vorzulegen;

37. begrüßt die Einsetzung der Sachverständigengruppe für die Bekämpfung von Desinformation und die Förderung von digitaler Kompetenz durch Bildung und Ausbildung, die sich neben anderen Aufgaben auch auf kritisches Denken, die Ausbildung von Lehrkräften und die Bemühungen zur Vorbeugung und Widerlegung von Fehlinformationen und die Überprüfung von Fakten sowie das Engagement von Studierenden konzentrieren wird; fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Arbeit dieser Sachverständigengruppe mitzuteilen und deren Schlussfolgerungen umzusetzen;

38. hebt hervor, wie wichtig die strategische Kommunikation ist, um den am meisten verbreiteten antidemokratischen Narrativen entgegenzutreten; fordert eine verbesserte strategische Kommunikation der Europäischen Union, die sowohl den EU-Bürgern und Drittstaaten zugänglicher gemacht werden soll; betont, dass alle demokratischen Organisationen die Demokratie verteidigen sowie die demokratischen Werte und die Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten müssen und eine gemeinsame Verantwortung haben, sich mit den Bürgerinnen und Bürgern unter Verwendung ihrer bevorzugten Sprachen und Plattformen zu befassen;

39. fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksame öffentliche Kommunikationskampagnen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie durchzuführen, um genaue Informationen rechtzeitig zu verbreiten und Fehlinformationen entgegenzuwirken, insbesondere in Bezug auf Impfstoffe;

40. erklärt sich äußerst besorgt über die Verbreitung ausländischer staatlicher Propaganda, die ihren Ursprung in Moskau und Peking oder auch in Ankara hat und in lokale Sprachen übersetzt wird, zum Beispiel in Medieninhalte von RT, Sputnik, Anadolu-, CCTV-, Global Times-, Xinhua-, TRT World oder Inhalte, die von der chinesischen kommunistischen Partei fremdfinanziert werden, und als Journalismus getarnt und mit Zeitungen verteilt werden; vertritt die Auffassung, dass solche Kanäle nicht als echte Medien angesehen werden können und daher nicht die Rechte und den Schutz demokratischer Medien genießen sollten; hält es für ebenso bedenklich, wie diese Narrative in Produkte echten Journalismus eingedrungen sind; hebt hervor, dass für die Desinformationskampagnen seitens Russlands und Chinas, die darauf gerichtet sind, demokratische Werte zu unterwandern und die EU zu spalten, sensibilisiert werden muss, da sie die wichtigste Quelle für Desinformation in Europa darstellen; fordert die Kommission auf, eine Studie über Mindeststandards für Medien in Auftrag zu geben, die im Falle von Verstößen als Grundlage für einen möglichen Entzug der Akkreditierung dienen soll; fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Studie in künftige Rechtsvorschriften wie einen möglichen Rechtsakt zur Medienfreiheit einfließen zu lassen; stellt fest, dass sich ausländische Agenten der Einflussnahme als Journalisten ausgeben können; ist der Ansicht, dass es in solchen Fällen möglich sein sollte, diese Person oder Organisation zu sanktionieren, beispielsweise durch „Naming and Shaming“, Blacklisting von Presseveranstaltungen oder Widerruf der Medienakkreditierung;

41. ist zutiefst besorgt über Angriffe, Schikanen, Gewalt und Drohungen gegen Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und andere Personen, die ausländische Einmischung aufdecken, die auch ihre Unabhängigkeit untergraben könnten; fordert die Kommission auf, rasch konkrete und ehrgeizige Vorschläge zur Sicherheit all dieser Personen vorzulegen, einschließlich eines Instruments zur Bekämpfung strategischer Klagen gegen die Öffentlichkeitsbeteiligung (SLAPP) und wirtschaftlicher, rechtlicher und diplomatischer Unterstützung, wie im Europäischen Aktionsplan für Demokratie angekündigt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Empfehlung (EU) 2021/1534 der Kommission vom 16. September 2021 zur Gewährleistung des Schutzes, der Sicherheit und der Befähigung von Journalisten und anderen Medienfachleuten in der Europäischen Union[14]; fordert die Mitgliedstaaten auf, Journalisten und andere Medienfachleute durch legislative und nichtlegislative Instrumente wirksam zu schützen;

42. betont, dass lokale und regionale Entscheidungsträger, die für strategische Entscheidungen in den in ihre Zuständigkeit fallenden Bereichen zuständig sind, wie Infrastruktur, Cybersicherheit, Kultur und Bildung, einbezogen werden müssen; hebt hervor, dass lokale und regionale Politikerinnen und Politiker und Behörden besorgniserregende Entwicklungen häufig frühzeitig erkennen können, und betont, dass lokale Kenntnisse häufig erforderlich sind, um angemessene Gegenmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen;

43. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Kommunikationskanäle einzurichten und Plattformen zu schaffen, auf denen Unternehmen, NGOs und Privatpersonen, auch Angehörige der Diasporagemeinschaft, problemlos melden können, wenn sie Opfer von Manipulation von Informationen oder Einflussnahme werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, diejenigen zu unterstützen, die Opfer von Angriffen sind und solche, denen Angriffe bekannt sind, oder die unter Druck gesetzt werden;

Ausländische Einflussnahme über Online-Plattformen

44. begrüßt die vorgeschlagene Überarbeitung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation und die Vorschläge für ein Gesetz über digitale Dienste, ein Gesetz über digitale Märkte und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Aktionsplan für Demokratie als potentielle wirksame Instrumente zur Bekämpfung von Desinformation; empfiehlt, dass bei der abschließenden Lesung dieser Texte die im Folgenden aufgeführten Aspekte berücksichtigt werden;

45. betont, dass die Meinungsfreiheit nicht als Freiheit missinterpretiert werden darf, sich an Online-Aktivitäten zu beteiligen, die offline illegal sind, wie Belästigung, die Hassrede, Rassendiskriminierung, Terrorismus, Gewalt, Spionage und andere Bedrohungen; unterstreicht, dass sich Plattformen nicht nur an das Recht des Landes, in dem sie ihren Geschäftsbetrieb unterhalten, halten müssen, sondern auch den Geschäftsbedingungen gerecht werden müssen, die sie ihren Nutzerinnen und Nutzern mitgeteilt haben, insbesondere in Bezug auf schädlichen Online-Inhalte; fordert die Plattformen auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um das Wiederauftreten illegaler Inhalte zu verhindern, die mit denen identisch sind, die als illegal identifiziert und entfernt wurden;

46. betont, dass vor allem die Zunahme von Desinformation und ausländischer Einflussnahme im Internet weiter untersucht werden muss und dass EU-weite Rechtsvorschriften erforderlich sind, um eine deutlich erhöhte und sinnvolle Transparenz, Überwachung und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die von Online-Plattformen durchgeführten Vorgänge und den Zugang zu Daten für rechtmäßige Zugangsinteressenten zu gewährleisten, insbesondere wenn es um Algorithmen und Online-Werbung geht; fordert Social-Media-Unternehmen auf, Anzeigenbibliotheken zu führen;

47. fordert Regulierungen und Maßnahmen, um Plattformen, insbesondere solche mit einem systemischen Risiko für die Gesellschaft, zu verpflichten, ihren Teil zur Verringerung der Informationsmanipulation und -störung beizutragen, beispielsweise durch die Verwendung von Etiketten, die die wahren Urheber hinter den Konten angeben, die Reichweite von Konten begrenzen, die regelmäßig zur Verbreitung von Desinformation genutzt werden, oder die regelmäßig gegen die Bedingungen der Plattform verstoßen, die Aussetzung und, falls erforderlich, und gegebenenfalls auf der Grundlage klarer Rechtsvorschriften die Löschung nicht authentischer Konten, die für koordinierte Interferenzkampagnen oder die Demonetarisierung von Websites zur Verbreitung von Desinformation verwendet werden, die Einrichtung von Minderungsmaßnahmen für Einflussnahmerisiken, die sich aus den Auswirkungen ihrer Algorithmen, Werbemodelle, Empfehlungssysteme und KI-Technologien ergeben, und die Kennzeichnung von Desinformationsinhalten sowohl in Beiträgen als auch in Kommentaren; weist erneut auf die Notwendigkeit einer transparenten und verantwortungsvollen Umsetzung dieser Maßnahmen hin;

48. fordert die Kommission auf, die im Juni 2021 angenommene Leitlinie des Europarats „Best practices towards effective legal and procedural frameworks for self-regulatory and co-regulatory mechanisms of content moderation“ (Bewährte Verfahren für wirksame Rechts- und Verfahrensrahmen für Selbstregulierungs- und Koregulierungsmechanismen zur Moderation von Inhalten) umfassend zu berücksichtigen;

49. fordert eine vollständige und wirksame Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung[15], wodurch die Menge der Daten, die Plattformen über Nutzer speichern dürfen, sowie der Zeitraum begrenzt werden, in dem diese Daten genutzt werden dürfen, insbesondere für Plattformen und Anwendungen, die sehr private und/oder sensible Daten verwenden, wie z. B. Nachrichten-, Gesundheits-, Finanz- und Dating-Apps und kleine Diskussionsgruppen; fordert die Gatekeeper-Plattformen auf, davon abzusehen, personenbezogene Daten mit personenbezogenen Daten aus anderen vom Gatekeeper angebotenen Diensten oder mit personenbezogenen Daten von Diensten Dritter zu kombinieren, es ebenso einfach zu machen, der Speicherung und Weitergabe von Daten zu widersprechen, wie der Weitergabe von Daten zuzustimmen, und den Nutzern die Wahl zu lassen, ob sie mit anderer personalisierter Online-Werbung angesprochen werden sollen; begrüßt alle Bemühungen, Mikro-Targeting-Techniken für politische Werbung zu verbieten, insbesondere, aber nicht beschränkt auf solche, die auf sensiblen personenbezogenen Daten wie ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung oder sexueller Ausrichtung beruhen, und fordert die Kommission auf, eine Ausweitung eines Verbots von Mikro-Targeting auf themenbezogene Werbung zu erwägen;

50. fordert verbindliche EU-Vorschriften, wonach Plattformen verpflichtet sind, mit den zuständigen Behörden regelmäßig ihre Systeme zu testen, und das Risiko von Informationsmanipulation, Einflussnahme und die Schwachstellen zu identifizieren, bewerten und zu mindern, die mit der Nutzung ihrer Dienste verbunden sind, einschließlich der Art und Weise der Gestaltung und Verwaltung ihrer Dienste, die zu diesem Risiko beitragen; fordert verbindliche EU-Vorschriften, wonach Plattformen verpflichtet werden, Systeme zur Überwachung der Nutzung ihrer Dienste einzurichten, in allen Amtssprachen der EU auf nationaler und regionaler Ebene sowie in einer länderbezogenen Übersicht, um die Manipulation von Informationen und Einflussnahme aufzudecken und mutmaßliche Einflussnahme den zuständigen Behörden anzuzeigen und die Kosten für Akteure zu erhöhen, die bei solchen von ihren Systemen unterstützten Aktionen ein Auge zudrücken; / fordert verbindliche EU-Vorschriften, um Plattformen zu verpflichten, Systeme zur Überwachung ihrer Dienste einzurichten, wie etwa die Echtzeitüberwachung der trendigsten und beliebtesten Beiträge in einer länderspezifischen Übersicht, um Informationsmanipulationen und -störungen aufzudecken und mutmaßliche Störungen bei den zuständigen Behörden zu melden, und um die Kosten für Akteure zu erhöhen, die es ermöglichen, die Augen vor solchen Maßnahmen zu verschließen, die durch ihre Systeme erleichtert werden;

51. fordert die Online-Plattformen auf, angemessene Ressourcen bereitzustellen, um schädliche ausländische Eingriffe zu verhindern und für bessere Arbeitsbedingungen, psychologische Betreuung und eine faire Bezahlung der Moderatoren von Inhalten zu sorgen; fordert die großen Social-Media-Plattformen auf, detaillierte und länderspezifische Berichte über die Ressourcen vorzulegen, die für die Überprüfung von Fakten im Land, Forschungstätigkeiten, die Moderation von Inhalten, einschließlich der Human- und KI-Kapazitäten in einzelnen Sprachen, und die Zusammenarbeit mit der lokalen Zivilgesellschaft bereitgestellt werden; betont, dass diese Plattformen ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Desinformation in kleineren und weniger kommerziell rentablen Märkten in der EU verstärken müssen;

52. fordert die Social-Media-Plattformen auf, die Gleichstellung aller EU-Bürger unabhängig von der Sprache, die bei der Gestaltung ihrer Dienste, Instrumente und Überwachungsmechanismen sowie bei Maßnahmen für mehr Transparenz und ein sichereres Online-Umfeld verwendet wird, uneingeschränkt zu achten; betont, dass sich dies nicht nur auf alle offiziellen Nationalen und Regionalsprachen bezieht, sondern auch auf die Sprachen großer Diasporagemeinden innerhalb der EU; betont, dass diese Dienste auch für Menschen mit Hörbehinderung zugänglich sein sollten;

53. fordert die explizite Kennzeichnungen von Deepfakes sowohl in klarer und lesbarer Weise für Plattform-Benutzer als auch in den Metadaten der Inhalte, um ihre Rückverfolgbarkeit für Forscher und Faktenchecker zu verbessern; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiativen zur Verbesserung der Authentizität und Rückverfolgbarkeit von Inhalten, wie die Entwicklung von Wasserzeichen und Authentizitätsstandards sowie die Einführung globaler Standards;

54. fordert, dass Dienste, die Manipulationsinstrumente und -dienste für soziale Medien anbieten, wie etwa die Steigerung der Reichweite von Konten oder Inhalten, die künstliches Engagement oder unechte Profile verwenden, reguliert werden; betont, dass diese Verordnung auf einer gründlichen Bewertung der derzeitigen Praktiken und der damit verbundenen Risiken beruhen muss und verhindern sollte, dass diese Dienste von böswilligen Akteuren für politische Einmischung genutzt werden;

55. betont die Notwendigkeit von Transparenz in Bezug auf die wahre Identität der natürlichen oder juristischen Person, die sich hinter Online-Inhalten und -Konten verbirgt, insbesondere in Bezug auf diejenigen, die Werbung machen wollen; fordert die Plattformen auf, Mechanismen einzuführen, insbesondere um unechte Konten, die mit koordinierten Aktionen zur Einflussnahme verbunden sind, zu erkennen und zu sperren; betont, dass diese Praktiken die Möglichkeit der Online-Anonymität nicht beeinträchtigen sollten, was zum Schutz von Journalisten, Aktivisten, marginalisierten Gemeinschaften und Personen in gefährdeten Positionen (z. B. Whistleblower, Dissidenten und politische Gegner autokratischer Regime) und sollten Raum für satirische und humorvolle Darstellungen lassen;

56. hebt hervor, dass eine größere Verantwortung für die Beseitigung Inhalte nicht zur willkürlichen Entfernung legaler Inhalte führen darf; fordert nachdrücklich dazu auf, in Bezug auf die vollständige Sperrung von Konten realer Einzelpersonen oder den massiven Einsatz automatisierter Filter Vorsicht walten zu lassen; bemerkt mit Besorgnis die willkürlichen Entscheidungen von Plattformen, Konten gewählter Amtsträger zu sperren; betont, dass diese Konten nur auf der Grundlage klarer Rechtsvorschriften gestrichen werden sollten, die auf demokratischen Werten beruhen, die in die Geschäftspolitik umgesetzt und im Wege einer unabhängigen demokratischen Kontrolle durchgesetzt werden, und dass es ein vollständig transparentes Verfahren geben muss, das das Recht auf Berufung abdeckt;

57. fordert verbindliche Regeln, mit denen von Plattformen verlangt wird, dass sie leicht zugängliche Kommunikationskanäle für Einzelpersonen oder Organisationen schaffen, die illegale Inhalte oder einen Verstoß gegen Geschäftsbedingungen, Desinformation, bzw. Einflussnahme oder Manipulation aus dem Ausland melden wollen, dass beschuldigten Personen, wenn möglich vor der Ergreifung beschränkender Maßnahmen, Gelegenheit gegeben wird, darauf zu reagieren, und dass unabhängige, transparente, schnelle und leicht zugängliche Überprüfungs- und Beschwerdeverfahren für Opfer online geposteter Inhalte, als auch für Einzelpersonen oder Organisationen einführen, die von der Entscheidung über die Kennzeichnung, Einschränkung der Sichtbarkeit, Deaktivierung des Zugangs zu oder die Sperrung von Konten oder die Einschränkung des Zugangs zu Werbeeinnahmen betroffen sind, eingerichtet werden; empfiehlt, dass Plattformen sozialer Medien eine spezifische Kontaktstelle für jeden Mitgliedstaat benennen und Taskforce-Teams für jede bedeutende Wahl in jedem Mitgliedstaat einrichten;

58. fordert Rechtsvorschriften, um Transparenz gegenüber Nutzern und der Öffentlichkeit zu gewährleisten, wie z. B. die Verpflichtung von Plattformen, öffentliche und leicht durchsuchbare Archive von Online-Werbeanzeigen einzurichten, einschließlich der Frage, an wen sie gerichtet sind und wer dafür bezahlt hat, sowie moderierte und gelöschte Inhalte, Selbstregulierungsmaßnahmen festzulegen und den zuständigen nationalen Behörden, überprüften Forschern, die mit akademischen Einrichtungen verbunden sind, den Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen, die das öffentliche Interesse vertreten, einen umfassenden und sinnvollen Zugang zu Informationen über die Gestaltung, Einsatz und Auswirkungen von Algorithmen zu ermöglichen; ist der Ansicht, dass die Parameter dieser Archive harmonisiert sein sollten, um eine Plattform-übergreifende Analyse zu ermöglichen und die administrative Last für Plattformen zu verringern;

59. fordert ein Ende der Geschäftsmodelle, die darauf beruhen, die Menschen zu ermutigen, länger auf Plattformen zu bleiben, indem sie mit ansprechenden Inhalten gefüttert werden; fordert die Entscheidungsträger der Gesetzgeber und Plattformen auf, durch den Einsatz menschlicher Moderatoren und eines externen Prüfers sicherzustellen, dass Algorithmen keine illegalen, extremistischen, diskriminierenden oder radikalisierenden Inhalte fördern, sondern den Nutzern vielmehr eine Vielzahl von Perspektiven bieten und Priorisierung und Förderung von Fakten und wissenschaftlich fundierten Inhalten, insbesondere zu wichtigen sozialen Fragen wie der öffentlichen Gesundheit und dem Klimawandel; ist der Ansicht, dass ein auf Engagement basierendes Rankingsystem ein systemisches Risiko für unsere Gesellschaft darstellt; fordert die Kommission auf, sich mit dem aktuellen Problem der Preisanreize zu befassen, bei dem stark zielgerichtete Anzeigen mit umstrittenen Inhalten häufig viel niedrigere Preise für die gleiche Anzahl von Aufrufen haben als weniger zielgerichtete Anzeigen mit sozial integrativen Inhalten;

60. fordert dazu auf, die Algorithmen zu verändern, um Inhalte zu unterbinden, die von gefälschten Konten und Kanälen stammen, die die Verbreitung schädlicher ausländischer Manipulation von Informationen künstlich vorantreiben; fordert eine Veränderung von Algorithmen, so dass sie spaltende und Ärger erzeugende Inhalte nicht unverhältnismäßig fördern; betont, dass die EU Maßnahmen ergreifen muss, um Social-Media-Unternehmen rechtlich zu verpflichten, die Verstärkung von Desinformation, sobald sie entdeckt wurden, so weit wie möglich zu verhindern, und dass es Konsequenzen für Plattformen geben muss, wenn sie der Anforderung, Desinformation zu beseitigen, nicht nachkommen;

61. betont die Notwendigkeit, einer verbesserten Testphase und einer systematischen Überprüfung der Folgen von Algorithmen, einschließlich der Frage, wie sie den öffentlichen Diskurs formen und politische Ergebnisse beeinflussen und wie Inhalte priorisiert werden; betont, dass bei einer solchen Überprüfung auch untersucht werden sollte, ob die von den Plattformen in ihren jeweiligen Geschäftsbedingungen versprochenen Garantien eingehalten werden können und ob sie ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen haben, um groß angelegte, koordinierte nicht authentische Verhaltensweisen zur Manipulation der auf ihren Plattformen gezeigten Inhalte zu verhindern;

62. ist beunruhigt über die durchschnittlichen Werbeeinnahmen in Höhe von 65 Mio. EUR, die jedes Jahr durchschnittlich in ungefähr 1 400 auf europäische Bürger abzielende Desinformationswebsites fließen[16]; betont, dass Online-Werbung, manchmal sogar von öffentlichen Einrichtungen, auf bösartigen Websites landet und diese finanziert, die Hassreden und Desinformation fördern, ohne die Zustimmung oder auch nur das Wissen der betroffenen Werbetreibenden; bemerkt, dass fünf Unternehmen, einschließlich Google Ads, 97 % dieser Werbeeinnahmen bezahlen und für die Auswahl der in ihrem Inventar aufgeführten Websites von Websitebetreibern verantwortlich sind, und somit die Befugnis haben, zu bestimmen, welche Inhalte monetarisiert werden und welche nicht; hält es für inakzeptabel, dass die Algorithmen, die die Werbemittel verteilen, eine komplette Blackbox für die Öffentlichkeit sind; fordert die Kommission dazu auf, die Instrumente der Wettbewerbspolitik und des Kartellrechts zu verwenden, um einen funktionsfähigen Markt sicherzustellen und das Monopol der programmatischen Werbung aufzubrechen; fordert diese Akteure dazu auf, zu verhindern, dass Desinformationswebsites durch ihre Werbedienste finanziert werden; begrüßt es, wenn sich Organisationen der Sensibilisierung für dieses beunruhigende Problem widmen; hebt hervor, dass Werbekunden das Recht haben sollten, zu wissen und darüber zu entscheiden, wo ihre Anzeigen platziert werden und welcher Vermittler ihre Daten verarbeitet hat; fordert die Einrichtung eines Mediationsprozesses, der es Werbekunden ermöglicht, eine Erstattung zu erhalten, wenn Werbung auf Websites gestellt wurde, die Desinformation fördern;

63. unterstreicht, dass für den aktualisierten Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, für das Gesetz über digitale Dienste, das Gesetz über digitale Märkte und für andere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Aktionsplan für Demokratie nach ihrer Annahme ein wirksamer Überblicks-, Bewertungs- und Sanktionsmechanismus erforderlich sein wird, um seine Umsetzung auf nationaler und EU-Ebene regelmäßig zu bewerten, Regelungslücken unverzüglich zu ermitteln und zu schließen und die fehlerhafte Anwendung der Verpflichtungen sowie Untätigkeiten zu sanktionieren; fordert in diesem Zusammenhang starke und einfallsreiche Koordinatoren für digitale Dienste in allen Mitgliedstaaten sowie ausreichende Ressourcen zu ermöglichen und den Durchsetzungsarm der Kommission, um ihre durch das Gesetz über digitale Dienste zugeteilten Aufgaben auszuführen; betont außerdem wie wichtig es ist, dass Online-Plattformen unabhängigen, durch die Kommission zertifizierten Prüfungen unterzogen werden; Bemerkt, dass Abschlussprüfer nicht von einzelnen Plattformen finanziert werden können, um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten;

64. fordert in diesem Zusammenhang, dass zentrale Leistungsindikatoren (KPIs) durch Koregulation definiert werden, um die Überprüfbarkeit der Maßnahmen von Plattformen sowie ihrer Auswirkungen sicherzustellen; betont, dass diese Leistungsindikatoren länderspezifische Kennzahlen umfassen sollten, wie die Zielgruppe, auf die sich die Desinformation richtet, das Engagement (Klickrate usw.), die Finanzierung von Faktenprüfungs- und Forschungstätigkeiten im Land sowie die Prävalenz und Stärke der zivilgesellschaftlichen Beziehungen im Land;

65. ist zutiefst besorgt über die fehlende Transparenz bei der Überprüfung des Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation, da die Diskussion weitgehend der Privatwirtschaft und der Kommission vorbehalten geblieben ist; bedauert, dass das Europäische Parlament, insbesondere der INGE-Sonderausschuss, und einige andere wichtige Interessenträger bei der Ausarbeitung der Überarbeitung des Verhaltenskodex nicht ordnungsgemäß konsultiert wurden;

66. bedauert, dass der Verhaltenskodex nach wie vor selbstregulierend ist, da die Selbstregulierung unzureichend ist, wenn es darum geht, die Öffentlichkeit vor Einflussnahme- und Manipulationsversuchen zu schützen; ist besorgt darüber, dass der aktualisierte Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation möglicherweise nicht die Antwort für die zukünftigen Herausforderungen bietet; ist besorgt über die starke Abhängigkeit der Leitlinien zur Stärkung des Verhaltenskodex über den Vorschlag der Kommission zum Gesetz über digitale Dienste; fordert rasches Handeln, um sicherzustellen, dass der Verhaltenskodex verbindliche Verpflichtungen für Plattformen enthält, um die Bereitschaft der EU vor den nächsten lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Wahlen sicherzustellen;

67. fordert die EU auf, den Dialog innerhalb der Technologie-Gemeinschaft und den Informationsaustausch zu dem Verhalten und Strategien sozialer Medien zu schützen und zu fördern; ist der Ansicht, dass nur eine offene Technologiegemeinschaft die öffentliche Meinung gegen Angriffe, Manipulationen und Störungen stärken kann; fordert eine Untersuchung der Möglichkeit, ein öffentlich-privates Informationsaustausch- und Analysezentrum (ISAC) für Desinformation einzurichten, in dem die Mitglieder Bedrohungsinformationen über Desinformationsinhalte und ihre Auslieferer gemäß einer Bedrohungsklassifizierung verfolgen, kennzeichnen und teilen würden; ist der Ansicht, dass dadurch das Schnellwarnsystem der EU und die G7-Mechanismen informiert werden könnten, und dass dies auch kleinere Akteure mit weniger Ressourcen begünstigen könnte; fordert einen branchenweiten Standard für Werbedienste und Online-Monetarisierungsdienste, um schädliche Inhalte zu demonetisieren, der auch von Online-Zahlungssystemen und Plattformen des elektronischen Geschäftsverkehres verwendet und von Dritten geprüft werden sollte;

68. betont, dass der Kodex bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) als wirksames Instrument verwendet werden kann; ist der Ansicht, dass der Kodex einige der Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Dienste vorab einführen und die Unterzeichner dazu verpflichten sollte, eine Reihe von Gesetzesbestimmungen im Hinblick auf den Zugang zu Daten durch Forscher und Regulierungsbehörden und die Werbetransparenz umzusetzen, einschließlich der Transparenz des algorithmischen Systems und des Empfehlungssystem; fordert Unterzeichner mit Nachdruck dazu auf, ihre Einhaltung dieser Verpflichtungen durch einen unabhängigen Prüfer prüfen zu lassen, und fordert, dass diese Prüfberichte veröffentlicht werden;

69. bedauert die mangelnde Transparenz in dem Prozess der Überprüfung der Einhaltung des Kodex sowie den Zeitpunkt der Überarbeitung des Kodex, die vor den Ergebnissen des INGE-Ausschusses abgeschlossen sein wird; stellt fest, dass zumindest Tagesordnungen der Sitzungen, zusammenfassende Mitteilungen und Anwesenheitslisten öffentlich verfügbar gemacht werden sollten; fordert die Unterzeichner mit Nachdruck dazu auf, im Parlament über ihre Verpflichtungen im Hinblick auf den Kodex und darüber, wie sie diese Verpflichtungen umgesetzt haben und umsetzen werden, zu berichten;

70. ist der Ansicht, dass unabhängige Medienregulierungsbehörden wie die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste eine entscheidende Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung des Kodex spielen könnten;

71. begrüßt den Vorschlag, eine Taskforce einzurichten, die in den Leitlinien der Kommission zur Stärkung des Kodex dargelegt ist; besteht darauf, dass die Kommission Vertreter des Parlaments, der nationalen Regulierungsbehörden und anderer Interessenträger, einschließlich der Zivilgesellschaft und der Forschungsgemeinschaft, einlädt, Teil dieser Taskforce zu sein;

Kritische Infrastruktur und strategische Bereiche

72. ist der Auffassung, dass die kritische Infrastruktur aufgrund ihres vernetzten und grenzüberschreitenden Charakters immer anfälliger für Angriffe von außen ist, und vertritt die Ansicht, dass der derzeit bestehende Rahmen überarbeitet werden sollte; begrüßt daher den Vorschlag der Kommission für eine neue Richtlinie, um die Resilienz kritischer Einrichtungen, die wesentliche Dienste in der Europäischen Union erbringen, zu verbessern;

73. empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten weiterhin das Vorrecht haben, kritische Stellen zu ermitteln, dass jedoch eine Koordinierung auf EU-Ebene erforderlich ist, um

a) die Verbindungs- und Kommunikationskanäle zu stärken, die von mehreren Akteuren genutzt werden, auch für die allgemeine Sicherheit von EU-Missionen und -Operationen,

b) die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten durch die Critical Entities Resilience Group, die eine vielfältige Beteiligung der Interessenträger und insbesondere die wirksame Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Organisationen der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften sicherstellt, zu unterstützen,

c) den Austausch bewährter Verfahren nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch auf regionaler und lokaler Ebene, auch mit den westlichen Balkanstaaten, zu fördern, sowie zwischen Eigentümern und Betreibern kritischer Infrastrukturen, unter anderem durch interinstitutionelle Kommunikation, um besorgniserregende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln,

d) eine gemeinsame Strategie für die Reaktion auf Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen einzuführen;

74. empfiehlt, dass die Liste der kritischen Einrichtungen um die Infrastrukturen für digitale Wahlen und das Bildungssystem erweitert werden könnte, da sie für die Sicherstellung der langfristigen Arbeitsweise und Stabilität der EU und ihrer Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sind, und dass bei der Entscheidung darüber, ob neue zu schützende strategische Bereiche hinzugefügt werden sollen, Flexibilität zugelassen werden sollte;

75. fordert einen übergreifenden EU-Ansatz, um Fragen hybrider Bedrohungen von Wahlverfahren anzugehen und die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern; fordert die Kommission auf, die Abhängigkeit von Plattformen und der Dateninfrastruktur im Zusammenhang mit Wahlen kritisch zu bewerten; ist der Auffassung, dass es einen Mangel an demokratischer Aufsicht über den privaten Sektor gibt; fordert mehr demokratische Überwachung von Plattformen, einschließlich eines angemessenen Zugangs zu Daten und Algorithmen für zuständige Behörden;

76. empfiehlt, dass die aus der vorgeschlagenen Richtlinie hervorgehenden Verpflichtungen, einschließlich den Bewertungen der EU-weiten und länderspezifischen Bedrohungen, Risiken und Schwachstellen, die jüngsten Entwicklungen widerspiegeln und durch die Gemeinsame Forschungsstelle in Verbindung mit dem EU-Zentrum für Informationsgewinnung und Lageerfassung (EU INTCEN) des EAD durchgeführt werden sollten; betont die Notwendigkeit, ausreichende Ressourcen für diese Institutionen bereitzustellen, damit sie den neuesten Stand der Technik einsetzen können und mit einer starken demokratischen Aufsicht ausgestattet sind, was einer vorherigen Bewertung durch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zur Gewährleistung der Achtung der Grundrechte nicht entgegenstehen sollte;

77. ist der Ansicht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten Finanzierungsalternativen für die Beitrittskandidaten des westlichen Balkans in der EU und andere potenzielle Beitrittskandidaten bereitstellen müssen, in denen ausländische Direktinvestitionen von Drittländern als geopolitisches Instrument genutzt wurden, um die Hebelwirkung dieser Länder zu erhöhen, um zu verhindern, dass große Teile der kritischen Infrastrukturen der EU und der Beitrittskandidaten in den Besitz von Ländern und Unternehmen außerhalb der EU gelangen, wie im Fall des Hafens von Piräus in Griechenland und wie es derzeit bei chinesischen Investitionen in Seekabel in der Ostsee, im Mittelmeer und in der Arktis geschieht; begrüßt daher die Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen als wichtiges Instrument zur Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf ausländische Investitionen und fordert einen stärkeren Rechtsrahmen und eine stärkere Durchsetzung des Rahmens, um sicherzustellen, dass ausländische Direktinvestitionen mit nachteiligen Auswirkungen auf die Sicherheit der EU, wie in der Verordnung festgelegt, blockiert werden und dass mehr Zuständigkeiten für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen auf die EU-Organe übertragen werden; fordert die Abschaffung des Grundsatzes des niedrigsten Gebots Grundsatz bei staatlichen Investitionsentscheidungen; fordert alle verbliebenen Mitgliedstaaten, die nicht über Mechanismen für die Überprüfung von Investitionen verfügen, dazu auf, solche Maßnahmen einzurichten; ist der Auffassung, dass der Rahmen besser mit unabhängigen Analysen, durch nationale und EU-Institute oder anderen einschlägigen Interessenträgern, wie Denkfabriken, verbunden werden sollte, um ausländische Direktinvestitionen darzustellen und zu bewerten; ist der Ansicht, dass es auch angemessen sein könnte, weitere strategische Bereiche im Rahmen, wie z. B. 5G und andere Informationen und Kommunikationstechnologien einzubeziehen, um die Abhängigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten von Hochrisikoanbietern zu reduzieren; betont, dass dieser Ansatz gleichermaßen für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer gelten sollte;

78. ist der Auffassung, dass die EU mit mehr Herausforderungen konfrontiert ist, was auf ihren Mangel an Investitionen in der Vergangenheit zurückzuführen ist, der zu ihrer Abhängigkeit von ausländischen Technologieanbietern beigetragen hat; empfiehlt, dass Produktions- und Lieferketten von kritischen Infrastrukturen und kritischen Materialien innerhalb der EU sichergestellt werden; ist der Auffassung, dass die Hinwendung der EU zu offener strategischer Autonomie und digitaler Souveränität wichtig und der richtige Weg nach vorne ist; betont, dass von der EU erwartet wird, dass sie neue Instrumente einsetzt, um ihre geopolitische Position zu stärken, einschließlich eines Instruments zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen; vertritt die Ansicht, dass das von der Kommission angekündigte europäische Computerchip-Gesetz, mit dem sichergestellt werden soll, dass Teile, die für die Herstellung von Computerchips entscheidend sind, in der EU hergestellt werden, ein wichtiger Schritt ist, um die Abhängigkeit von Drittländern wie China und den USA zu begrenzen; ist der Auffassung, dass Investitionen in die Chipproduktion koordiniert über den gesamten Block hinweg und auf der Basis einer nachfrageseitigen Analyse getätigt werden müssen, um einen Wettlauf um nationale öffentliche Subventionen und eine Zersplitterung des Binnenmarkts zu vermeiden; fordert die Kommission daher auf, einen speziellen Europäischen Halbleiterfonds einzurichten, der die Schaffung dringend benötigter qualifizierter Arbeitskräfte unterstützen und die höheren Ansiedlungskosten von Fertigungs- und Konstruktionsanlagen in der EU ausgleichen könnte; betrachtet Taiwan als einen wichtigen Partner mit Blick auf die Steigerung der Halbleiterfertigung in der EU;

79. fordert die Weiterentwicklung der europäischen Netze von Dateninfrastrukturen und Diensteanbietern mit europäischen Sicherheitsstandards wie GAIA-X, was ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu tragfähigen Alternativen zu bestehenden Diensteanbietern und auf dem Weg zu einer offenen, transparenten und sicheren digitalen Wirtschaft ist; betont, dass KMU gestärkt und eine Kartellbildung des Cloud-Marktes vermieden werden muss; weist darauf hin, dass Datenzentren kritische Infrastrukturen sind; ist besorgt über den Einfluss von Drittländern und deren Unternehmen auf die Entwicklung von GAIA-X;

80. betont, dass die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze, wie Internet-Backbone- und Unterseekommunikationskabel, von lebenswichtigem Sicherheitsinteresse sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Sabotage und Spionage in diesen Kommunikationsnetzen zu verhindern und die Verwendung interoperabler Standards für sicheres Routing zu fördern, um die Integrität und Robustheit elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste zu gewährleisten, auch über die jüngste Global Gateway-Strategie;

81. fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, um eine sichere, nachhaltige und gerechte Versorgung mit den Rohstoffen zu schaffen, die zur Herstellung kritischer Komponenten und Technologien verwendet werden, einschließlich Akkus und Ausrüstungen, 5G- und nachfolgender Technologien sowie chemischer und pharmazeutischer Erzeugnisse, und betont gleichzeitig die Bedeutung des Welthandels, der internationalen Zusammenarbeit unter uneingeschränkter Achtung der Arbeitnehmerrechte und der natürlichen Umwelt und die Durchsetzung internationaler Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards in Bezug auf die Nutzung von Ressourcen; weist darauf hin, dass die notwendigen Mittel für Forschung und Entwicklung bereitgestellt werden müssen, um bei Lieferkettenstörungen geeigneten Ersatz zu finden;

Einflussnahme aus dem Ausland während des Wahlverfahrens

82. fordert die Einrichtung eines Schutzes für den gesamten Wahlprozess als eine der vordringlichsten europäischen und nationalen Sicherheitsfragen, da freie und faire Wahlen den Kern des demokratischen Prozesses bilden; fordert die Kommission auf, einen besseren Reaktionsrahmen zu entwickeln, um der Einflussnahme aus dem Ausland in Wahlprozesse entgegenzuwirken und der unter anderem aus direkten Kommunikationskanälen mit den Bürgern bestehen sollte;

83. betont, dass die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit gegen Desinformation während wahltaktischer Prozesse, auch im privaten und akademischen Sektor, gefördert und ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden muss, bei dem diese Einflussnahme ständig bekämpft werden sollte, von Schulbildungsprogrammen über die technische Integrität und Zuverlässigkeit der Stimmabgabe bis hin zu strukturellen Maßnahmen zur Bekämpfung ihres hybriden Charakters; fordert, insbesondere für einen Plan zur Vorbereitung der Europawahlen im Jahr 2024, der eine Strategie, Schulungen und Sensibilisierung der europäischen politischen Parteien und ihres Personals sowie verstärkte Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung ausländischer Einmischung umfassen sollte;

84. ist der Ansicht, dass Fehl- und Desinformation über soziale Medien zu einem zunehmenden Problem für die Integrität von Wahlen geworden sind; ist der Auffassung, dass Social-Media-Plattformen die Umsetzung und das ordnungsgemäße Funktionieren von Maßnahmen zum Schutz der Integrität von Wahlen sicherstellen sollten; ist beunruhigt angesichts der jüngsten Erkenntnisse über private Unternehmen, die von böswilligen Akteuren beauftragt werden, Wahlen zu beeinflussen, Falschinformationen zu streuen und auf die virale Verbreitung von Verschwörungstheorien hinzuwirken, meist über soziale Medien; fordert eine eingehende Untersuchung, wie sich dem Phänomen der Desinformation als Geschäftsmodell entgegenwirken lässt, das zunehmend ausgeklügeltere Formen annimmt und in aller Welt zu finden ist;

85. betont, wie wichtig Wahlbeobachtungsmissionen für die Bereitstellung relevanter Informationen und die Abgabe spezifischer Empfehlungen sind, um das Wahlsystem widerstandsfähiger zu machen und dazu beizutragen, der ausländischen Einflussnahme in Wahlprozesse entgegenzuwirken; fordert die Verbesserung und Stärkung der Wahlprozesse und Wahlbeobachtungsmissionen als wesentliches Instrument zur Bekämpfung des zunehmenden Einsatzes von unfairen und manipulierten Wahlprozessen durch illiberale Regime, die einen Anschein von Demokratie erwecken wollen; betont in diesem Zusammenhang, dass die in der internationalen Wahlbeobachtung verwendeten Instrumente und Methoden neu bewertet und aktualisiert werden müssen, um neuen Trends und Bedrohungen zu begegnen, einschließlich der Bekämpfung unechter Wahlbeobachter, des Austauschs bewährter Verfahren mit gleichgesinnten Partnern und einer engeren Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und dem Europarat sowie mit allen einschlägigen Akteuren im Rahmen der Grundsatzerklärung für die internationale Wahlbeobachtung und des Verhaltenskodex für internationale Wahlbeobachter; betont, dass die Teilnahme von MdEP an nicht genehmigten Wahlbeobachtungsmissionen die Glaubwürdigkeit und das Ansehen des Europäischen Parlaments untergräbt; begrüßt und empfiehlt die vollständige Durchsetzung des Verfahrens der Koordinierungsgruppe „Demokratieunterstützung und Wahlen“ für „Fälle individueller inoffizieller Wahlbeobachtung durch Mitglieder des Europäischen Parlaments“ (angenommen am 13. Dezember 2018), das den Ausschluss von MdEP aus den offiziellen Wahlbeobachtungsdelegationen des Parlaments für die Dauer des Mandats ermöglicht;

Verdeckte Finanzierung politischer Aktivitäten durch ausländische Spender

86. betont, dass zwar nach wie vor ein besseres Verständnis der Auswirkungen der verdeckten Finanzierung politischer Aktivitäten beispielsweise auf antidemokratische Tendenzen in Europa erforderlich ist, die ausländische Finanzierung politischer Aktivitäten durch verdeckte Operationen jedoch dennoch eine schwerwiegende Verletzung der Integrität des demokratischen Funktionierens der EU und ihrer Mitgliedstaaten darstellt, insbesondere während der Wahlperioden und verstößt daher gegen den Grundsatz freier und fairer Wahlen; betont, dass es daher in allen Mitgliedstaaten verboten werden sollte, sich an verdeckten Aktivitäten zu beteiligen, die von ausländischen Akteuren finanziert werden und darauf abzielen, den Prozess der europäischen oder nationalen Politik zu beeinflussen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Länder wie Australien Rechtsvorschriften zum Verbot der politischen Einflussnahme aus dem Ausland eingeführt haben;

87. verurteilt die Tatsache, dass extremistische, populistische, europafeindliche Parteien und bestimmte andere Parteien und Einzelpersonen Verbindungen haben und sich ausdrücklich daran beteiligen, und ist beunruhigt darüber, dass diese Parteien als Stimme von Akteuren ausländischer Einflussnahme benutzt werden, um ihre autoritären Regierungen zu legitimieren; fordert eine vollständige Klärung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen diesen Parteien und Einzelpersonen und Russland; ist der Auffassung, dass diese Beziehungen höchst unangemessen sind und verurteilt die Komplizenschaft, die die betreffenden Parteien zur Verfolgung politischer Ziele leisten und die zur Folge haben können, dass Europa und die Mitgliedstaaten Angriffen ausländischer Mächte ausgesetzt werden;

88. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der weiteren Harmonisierung der nationalen Vorschriften insbesondere alle folgenden Schlupflöcher zu schließen und ein Verbot ausländischer Spenden umzusetzen:

a) Sachspenden ausländischer Akteure an politische Parteien, Stiftungen, Personen, die ein öffentliches Amt innehaben, oder gewählte Amtsträger, einschließlich Finanzkredite von juristischen oder natürlichen Personen mit Sitz außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (mit Ausnahme europäischer Wähler), anonyme Spenden über einem bestimmten Schwellenwert und das Fehlen von Ausgabenobergrenzen für politische Kampagnen, die eine Einflussnahme durch große Spenden ermöglichen; politische Einzelpersonen, Akteure oder Parteien, denen ein ausländischer Akteur einen Finanz- oder Sachbeitrag angeboten und/oder angenommen hat, müssen verpflichtet sein, diesen den zuständigen Behörden zu melden, und diese Informationen sollten wiederum auf EU-Ebene gemeldet werden, um eine EU-weite Überwachung zu ermöglichen;

b) vorgeschobene Spender mit inländischer Staatsangehörigkeit[17]: Die Transparenz in Bezug auf natürliche und juristische Personen als Spender muss durch Konformitätserklärungen über den Status des Spenders und größere Durchsetzungsbefugnisse für Wahlkommissionen durchgesetzt werden; Spenden aus der EU, die einen bestimmten Mindestschwellenwert überschreiten, sollten in einem amtlichen und öffentlichen Register eingetragen und mit einer natürlichen Person verknüpft werden und es sollte eine Obergrenze für Spenden von privaten und juristischen Personen (und Subventionen) an politische Parteien festgelegt werden;

c) Briefkastenfirmen und inländische Tochtergesellschaften ausländischer Muttergesellschaften[18]: Briefkastenfirmen sollten verboten und robustere Anforderungen aufgestellt werden, um die Ursprünge einer Finanzierung durch Muttergesellschaften aufzudecken; Finanzmittel und Spenden an politische Parteien, die einen bestimmten Schwellenbetrag überschreiten, sind in einem öffentlichen und zentralen Register unter einer amtlichen Namens- und Adressangabe zu erfassen, die einer existierenden Person zugeordnet werden kann und Mitgliedstaaten sollten diese Informationen sammeln; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Behörden in den Mitgliedstaaten das Recht haben, die Herkunft der Finanzierung zu untersuchen, um die Informationen inländischer Tochtergesellschaften zu überprüfen und den Mangel an ausreichenden Daten in den nationalen Registern, insbesondere in Situationen, in denen ein Netz von Briefkastenfirmen genutzt wird, zu beheben;

d) gemeinnützige Organisationen und Dritte[19], die von ausländischen Akteuren koordiniert und gegründet werden, um Wahlprozesse zu beeinflussen: In der gesamten EU sollten für Organisationen, die auf die Finanzierung politischer Aktivitäten ausgerichtet sind, einheitlichere Regeln und mehr Transparenz in Erwägung gezogen werden, wenn mit ihnen versucht wird, Wahlprozesse wie Wahlen und Referendumskampagnen unmittelbar zu beeinflussen; solche Regeln sollten gemeinnützige Organisationen und Dritte nicht daran hindern, Finanzmittel für Themenkampagnen zu erhalten; Regeln zur Sicherstellung der Transparenz von Finanzausstattung oder Spenden müssen auch auf politische Stiftungen anwendbar sein;

e) Politische Online-Werbung unterliegt nicht den Vorschriften für Fernseh-, Radio- und Printwerbung und wird in der Regel nicht auf EU-Ebene reguliert. Es ist daher notwendig, Werbeanzeigen von Akteuren außerhalb der EU und des EWR zu verbieten und für vollständige Transparenz hinsichtlich des Kaufs von politischen Online-Werbeanzeigen durch Akteure in der EU zu sorgen; unterstreicht, dass eine wesentlich größere Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Verwendung von Algorithmen sichergestellt werden muss; begrüßt die Ankündigung eines neuen Legislativvorschlags zur Transparenz von gesponserten politischen Inhalten durch die Kommission, wie im Rahmen des Europäischen Aktionsplans vorgeschlagen, der darauf gerichtet ist, einen Flickenteppich von 27 verschiedenen nationalen Rechtsregelungen zur online politischen Werbung zu verhindern und wird garantieren dass die Parteien der EU in der Lage sind, vor den Europawahlen online Wahlkampf zu betreiben, und gleichzeitig das Risiko von Einflussnahme aus dem Ausland zu begrenzen und zu erforschen, welche der Regeln, denen sich politische Parteien in den einzelnen Mitgliedstaaten und wichtige Soziale-Medien-Plattformen freiwillig unterworfen haben, zu allgemein geltenden Regeln für die gesamte EU gemacht werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Bestimmungen über politische Werbung zu aktualisieren, die nicht mit der stetigen Entwicklung der digitalen Medien zum wichtigsten politischen Kommunikationsmittel Schritt gehalten haben; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine demokratische Definition von themenbasierter politischer Werbung vorzulegen, damit die Entscheidung darüber, was als themenbasiert gilt und was nicht, nicht länger privaten, gewinnorientierten Plattformen überlassen bleibt;

f) die Überwachung der Wahlausgaben durch unabhängige Prüfer sollte durchgeführt werden, und Informationen über Ausgaben und Spenden sollten unabhängigen Rechnungsprüfern rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, um Risiken wie Interessenkonflikte und Lobbyarbeit im Zusammenhang mit politischen Finanzen zu mindern; bei der Einführung einer proaktiven Offenlegung sollten die für die Finanzvorschriften zuständigen Institute über ein klares Mandat sowie über die Fähigkeit, die Ressourcen und die rechtliche Befugnis verfügen, Ermittlungen durchzuführen und Fälle zur Strafverfolgung zu verweisen;

89. fordert die Kommission daher auf, eine Analyse der verdeckten Finanzierung in der EU durchzuführen und konkrete Vorschläge zu unterbreiten, die darauf abzielen, alle Schlupflöcher zu schließen, die die undurchsichtige Finanzierung politischer Parteien und Stiftungen oder gewählter Amtsträger aus Drittstaaten ermöglichen, und gemeinsame EU-Standards vorzuschlagen, die für das nationale Wahlrecht in allen Mitgliedstaaten gelten würden; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten sollten, klare Transparenzanforderungen an die Finanzierung politischer Parteien sowie ein Verbot von Spenden an politische Parteien und einzelne politische Akteure von außerhalb der EU und des EWR, mit Ausnahme europäischer Wähler, die außerhalb der EU und des EWR leben, und eine klare Strategie für das Sanktionssystem festzulegen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine EU-Behörde für Finanzkontrollen einzurichten, um illegale Finanzpraktiken und die Einmischung Russlands und anderer autoritärer Regime zu bekämpfen; betont, dass Spenden und Finanzierungen verboten werden sollten, bei denen neue und schwer rückverfolgbare Technologien eingesetzt werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den Aufsichtsbehörden mehr Ressourcen und stärkere Mandate zuzuweisen, um eine bessere Datenqualität zu erreichen;

90. erteilt sich die Aufgabe, mit Blick auf alle gemeinnützigen Organisationen, Denkfabriken, Institute und nichtstaatlichen Organisationen, denen im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zur Formulierung der EU-Politik Anregungen erteilt oder eine Beraterrolle im Gesetzgebungsverfahren zugestanden wird, für vollständige Transparenz, Unabhängigkeit und Abwesenheit von Interessenkonflikten zu sorgen;

91. begrüßt die laufende Überarbeitung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen; unterstützt alle Bemühungen um ein höheres Maß an Transparenz bei der Finanzierung der Aktivitäten europäischer politischer Parteien und Stiftungen, insbesondere im Vorfeld der Europawahlen 2024, einschließlich eines Verbots aller Spenden von außerhalb der EU und anonymer Quellen, mit Ausnahme der Diaspora aus EU-Mitgliedstaaten, und auf Spenden von außerhalb der EU, die weder durch Verträge, Dienstleistungsvereinbarungen noch durch Gebühren im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in europäischen politischen Parteien dokumentiert werden können, wobei Mitgliedsbeiträge von nationalen Mitgliedsparteien außerhalb der EU und des EWR an europäische politische Parteien zugelassen werden können; fordert die europäischen und nationalen politischen Parteien nachdrücklich auf, sich zur Bekämpfung ausländischer Einmischung und zur Bekämpfung der Verbreitung von Desinformation zu verpflichten, indem sie eine Charta unterzeichnen, die diesbezüglich spezifische Verpflichtungen enthält;

92. betont, dass die Umsetzung vieler Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates und der Venedig-Kommission die Immunität des politischen Systems der Mitgliedstaaten und der Union insgesamt vor ausländischem finanziellem Einfluss stärken würde;

Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe

93. fordert die Organe der Union und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Investitionen in die strategischen Cyberangriffkapazitäten und -fähigkeiten der Union zur Erkennung, Aufdeckung und Bekämpfung ausländischer Einflussnahme, wie künstliche Intelligenz, gesicherte Kommunikation sowie Daten- und Cloud-Infrastruktur, zügig zu erhöhen, um die Cybersicherheit der Union zu verbessern, bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte; fordert die Kommission auf, auch mehr in die Erweiterung des digitalen Wissens und technischen Fachwissens der Union zu investieren, damit die in der gesamten Union verwendeten digitalen Systeme besser verstanden werden; fordert die Kommission auf, zusätzliche personelle, materielle und finanzielle Ressourcen für die Analyse von Cyberbedrohungen, insbesondere das INTCEN des EAD, und die Cybersicherheit der EU-Organe bereitzustellen, Stellen und Agenturen, nämlich die ENISA und das Computer Emergency Response Team für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) und die Mitgliedstaaten; bedauert die mangelnde Zusammenarbeit und Harmonisierung der Mitgliedstaaten in Fragen der Cybersicherheit;

94. begrüßt die Vorschläge der Kommission für eine neue Cybersicherheitsstrategie und eine neuen Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148[20] (NIS-2-Richtlinie); empfiehlt, dass das Endergebnis der laufenden Arbeiten an dem Vorschlag den Mängeln der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) aus dem Jahr 2016 Rechnung trägt, insbesondere indem die Sicherheitsanforderungen gestärkt, der Anwendungsbereich erweitert, ein Rahmen für die europäische Zusammenarbeit und den Informationsaustausch geschaffen, die Cybersicherheitskapazitäten der Mitgliedstaaten gestärkt, die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor entwickelt, strengere Durchsetzungsanforderungen einzuführen und die Cybersicherheit in die Verantwortung der höchsten Verwaltungsebene für europäische Einrichtungen, die für unsere Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind, übertragen wird; erachtet es als sehr wichtig, dass hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in allen Mitgliedstaaten erreicht wird, um die Schwachstellen der gemeinsamen EU-Cybersicherheit zu begrenzen; betont, dass die Widerstandsfähigkeit der Informationssysteme unbedingt sichergestellt werden muss, und begrüßt in diesem Zusammenhang das Verbindungsnetz der Cyber crisis Liaison Organization (CyCLONe); regt eine weitere Förderung der vertrauensbildenden Maßnahmen der OSZE für den Cyberraum an;

95. begrüßt den Vorschlag der Kommission in der NIS-2-Richtlinie, koordinierte Sicherheitsrisikobewertungen kritischer Lieferketten durchzuführen, ebenso wird im Hinblick auf das EU-Instrumentarium für 5G, um Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von beispielsweise Software und Hardware, die von Unternehmen unter der Kontrolle ausländischer Staaten hergestellt werden, besser zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, im Einklang mit den demokratischen Werten globale 6G-Standards und Wettbewerbsregeln zu entwickeln; fordert die Kommission auf, den Austausch zwischen Organen der Union und nationalen Behörden über Herausforderungen, bewährte Verfahren und Lösungen in Verbindung mit den Maßnahmen des Instrumentariums zu fördern; ist der Auffassung, dass die EU mehr in ihre Fähigkeiten im Bereich der 5G- und Post-5G-Technologien investieren sollte, um die Abhängigkeit von ausländischen Anbietern zu verringern;

96. betont, dass Cyberkriminalität keine Grenzen kennt und fordert die EU nachdrücklich auf, ihre internationalen Bemühungen zu verstärken, um wirksam gegen sie vorzugehen; weist darauf hin, dass die EU bei der Ausarbeitung eines internationalen Vertrags über Cybersicherheit, in dem internationale Normen für Cybersicherheit zur Bekämpfung der Cyberkriminalität festgelegt werden, eine führende Rolle übernehmen sollte;

97. begrüßt die Ankündigung der Schaffung eines Gesetzes zur Abwehr von Cyberangriffen, das eine europäische Cyberabwehrpolitik ergänzen würde, da Cyber und Verteidigung eng miteinander verbunden sind; fordert mehr Investitionen in die europäischen Cyberabwehrfähigkeiten und die Koordinierung; empfiehlt, dass der Aufbau von Cyberfähigkeiten unserer Partner durch EU-Ausbildungsmissionen oder zivile Cybermissionen gefördert wird; betont, dass die cyberbezogene Ausbildung harmonisiert und standardisiert werden muss, und fordert eine strukturelle EU-Finanzierung in diesem Bereich;

98. verurteilt den massiven und unerlaubten Einsatz der Pegasus-Überwachungssoftware der NSO-Gruppe durch staatliche Stellen wie Marokko, Saudi-Arabien, Ungarn, Polen, Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate und Aserbaidschan gegen Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Politiker; erinnert daran, dass Pegasus nur eines der vielen Beispiele für ein Programm ist, das von staatlichen Stellen für illegale Massenüberwachungszwecke gegen unschuldige Bürger missbraucht wird; verurteilt auch andere staatliche Spionageoperationen gegen europäische Politiker; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Liste illegaler Überwachungssoftware zu erstellen und diese Liste kontinuierlich zu aktualisieren; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, diese Liste zu verwenden, um eine umfassende menschenrechtliche Sorgfaltspflicht und eine ordnungsgemäße Überprüfung der Ausfuhren europäischer Überwachungstechnologie und technischer Hilfe zu gewährleisten und Einfuhren in Mitgliedstaaten, die eine eindeutige Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit darstellen; fordert darüber hinaus die Einrichtung eines EU-Bürgerlabors, ähnlich dem in Kanada eingerichteten, das sich aus Journalisten, Menschenrechtsexperten und Experten für Reverse-Malware-Engineering zusammensetzt und daran arbeiten würde, die rechtswidrige Nutzung von Software für illegale Überwachungszwecke aufzudecken und aufzudecken;

99. fordert die EU auf, sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene einen soliden Rechtsrahmen in diesem Bereich anzunehmen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Bureau of Industry and Security des US-Handelsministeriums, NSO Group Technologies auf die schwarze Liste zu setzen und damit dem Unternehmen zu verbieten, amerikanische Technologien zu erhalten;

100.  bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die EU in Justiz- und Strafverfolgungsangelegenheiten mit Drittländern zusammenarbeitet, die an der NSO-Gruppe beteiligt waren und die Pegasus-Spyware zum Ausspionieren von EU-Bürgern eingesetzt haben; fordert zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen und eine verstärkte demokratische Kontrolle bei einer solchen Zusammenarbeit;

101. fordert die Kommission auf, die EU-Investitionen in Technologien der NSO-Gruppe zu überprüfen und gezielte Maßnahmen gegen ausländische Staaten zu ergreifen, die Software einsetzen, um EU-Bürger oder Personen, die in EU-Ländern Flüchtlingsstatus genießen, auszuspionieren;

102. ist besorgt darüber, dass Journalisten und demokratische Aktivisten von den autoritären Regimen, denen sie entkommen wollten, auch auf dem Gebiet der EU illegal überwacht und belästigt werden können, und ist der Auffassung, dass dies eine schwerwiegende Verletzung der Grundwerte der Union und der Grundrechte von Einzelpersonen darstellt, wie sie in der Charta der Grundrechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert sind; bedauert die fehlende rechtliche Unterstützung für die Opfer dieser Spionagesoftware;

103. weist darauf hin, dass der Rechtsrahmen dringend gestärkt werden muss, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die diese Software für illegale und unbefugte Zwecke vertreiben, nutzen und missbrauchen; nimmt insbesondere Bezug auf die am 21. Juni 2021 gegen Alexander Shatrov, dem Vorstandsvorsitzenden eines belarussischen Unternehmens, verhängten Sanktionen das Gesichtserkennungssoftware herstellt, die von einem autoritären Regime verwendet wird, beispielsweise mit dem Ziel, Verteidiger politischer Oppositionen ausfindig zu machen; fordert die Kommission auf, jegliche Nutzung oder Finanzierung illegaler Überwachungstechnologien in der EU zu verhindern; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, mit den Regierungen von Drittländern zusammenzuarbeiten, um repressive Praktiken der Cybersicherheit und der Terrorismusbekämpfung zu beenden, und Rechtsvorschriften unter verstärkter demokratischer Kontrolle; fordert, dass die zuständigen EU-Behörden den rechtswidrigen Einsatz von Spyware in der EU und die Ausfuhr solcher Software aus der EU untersuchen und welche Auswirkungen dies auf die Mitgliedstaaten und assoziierten Länder, einschließlich derjenigen, die an EU-Programmen teilnehmen, die solche Spyware gekauft und verwendet haben und aus der sie exportiert wurde, um illegal auf Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Anwälte und Politiker abzielt;

104. fordert eine ehrgeizige Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation[21], um die Vertraulichkeit der Kommunikation und personenbezogener Daten bei der Verwendung elektronischer Geräte zu stärken, ohne das von der Richtlinie vorgesehene Schutzniveau zu senken und unbeschadet der Verantwortung der Mitgliedstaaten, die nationale Sicherheit zu schützen; hebt hervor, dass die Behörden verpflichtet werden sollten, von ihnen gefundene Schwachstellen offenzulegen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, ihre auf der Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme[22] beruhenden Maßnahmen noch weiter zu koordinieren, um sicherzustellen, dass der illegale Zugang zu Informationssystemen und das illegale Abhören als Straftaten definiert und mit entsprechenden Sanktionen begegnet werden; weist nochmals darauf hin, dass jede Verletzung der Vertraulichkeit für Zwecke der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft rechtmäßig und zu ausdrücklichen und legitimen Zwecken auf der Grundlage strikter Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit erfolgen muss, wie dies in der EMRK vorgeschrieben ist und von dem Gerichtshof der Europäischen Union gefordert wird;

Schutz der EU-Mitgliedstaaten, Organe, Agenturen, Delegationen und Missionen  

105. betont, dass die Organe, Einrichtungen, Agenturen, Delegationen, Missions- und Operationsnetze, Gebäude und Mitarbeiter der EU ein Ziel für alle Arten von hybriden Bedrohungen und Angriffen durch ausländische staatliche Akteure sind und daher angemessen geschützt werden sollten, wobei den Vermögenswerten, Räumlichkeiten und Tätigkeiten des EAD im Ausland sowie der Sicherheit von EU-Bediensteten, die in nichtdemokratische Länder mit repressiven Regimen entsandt wurden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; fordert eine strukturierte Reaktion der GSVP-Missionen auf diese Bedrohungen sowie eine konkretere Unterstützung dieser Missionen durch strategische Kommunikation; erkennt die ständige Zunahme staatlich geförderter Angriffe auf Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU, auch gegen die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA), sowie die Institutionen und Behörden der Mitgliedstaaten an;

106. fordert eine gründliche und regelmäßige Überprüfung aller Dienste, Netze, Ausrüstungen und Hardware der Organe, Einrichtungen, Agenturen, Delegationen, Missionen und Einsätze der EU, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cybersicherheitsbedrohungen zu stärken und potenziell gefährliche Programme und Geräte, wie die von Kaspersky Lab entwickelten, auszuschließen; fordert die Organe der Union und die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, für eine angemessene Anleitung und ein sicheres Instrumentarium für ihr Personal zu sorgen; hebt hervor, dass die Sensibilisierung für die Verwendung sicherer Dienste und Netze innerhalb der Organe und Verwaltungen wichtig ist auch während einer Mission; verweist auf die inhärenten Vertrauens- und Sicherheitsvorteile von Open-Source-Netzwerkbetriebssystemen, die von verbündeten militärischen und staatlichen Einrichtungen in großem Umfang genutzt werden;

107. betont die Bedeutung einer effizienten, rechtzeitigen und engen Koordinierung zwischen verschiedenen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die auf Cybersicherheit spezialisiert sind, wie dem CERT-EU, neben der vollständigen Entwicklung seiner operativen Fähigkeiten, sowie der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und der künftigen Gemeinsamen Cybereinheit, was eine koordinierte Reaktion auf große Cybersicherheitsgefahren in der EU sicherstellen wird; begrüßt die laufende strukturierte Zusammenarbeit zwischen CERT-EU und ENISA; begrüßt auch die Einrichtung der EU-Arbeitsgruppe für Cyberaufklärung als Teil des INTCEN der EU, um die strategische nachrichtendienstliche Zusammenarbeit voranzubringen; schätzt die jüngsten Initiativen, die die Generalsekretäre der Organe der Union ergriffen haben, um gemeinsame Informations- und Cybersicherheitsregeln zu erstellen;

108. sieht den beiden Vorschlägen der Kommission für Verordnungen zur Schaffung eines normativen Rahmens für Informationssicherheit und Cybersicherheit in allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erwartungsvoll entgegen und ist der Auffassung, dass diese Verordnungen den Aufbau von Kapazitäten und einer Widerstandsfähigkeit umfassen sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusätzliche Mittel und Ressourcen für die Cybersicherheit der Organe der Union zuzuweisen, um den Herausforderungen einer sich ständig verändernden Bedrohungskulisse zu begegnen;

109. sieht dem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Überprüfung der Cybersicherheit, der Anfang 2022 erscheinen soll, erwartungsvoll entgegen;

110. fordert eine gründliche Untersuchung der gemeldeten Fälle ausländischer Infiltration unter den Bediensteten der EU-Organe; fordert eine Überprüfung und mögliche Überarbeitung der Personalverfahren, einschließlich der Überprüfung vor der Einstellung, um Schlupflöcher zu schließen, die eine ausländische Infiltration ermöglichen; fordert die Leitungsgremien des Parlaments auf, die Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung für das Personal zu verbessern und die Regeln und Kontrollen für den Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu verschärfen, um zu verhindern, dass Personen, die eng mit ausländischen Interessen verbunden sind, Zugang zu vertraulichen Sitzungen und Informationen haben; fordert die belgischen Behörden auf, ihren inländischen Rahmen an Maßnahmen zur Spionageabwehr zu überprüfen und zu aktualisieren, um eine wirksame Aufdeckung, Verfolgung und Sanktionierung von Straftätern zu ermöglichen; fordert, dass ähnliche Aktionen in anderen Mitgliedstaaten ergriffen werden, um die Organe und Agenturen der EU, die sich auf deren Staatsgebiet befinden, zu schützen;

111. fordert alle Organe der Union auf, ihr Personal durch angemessene Schulung und Anleitung zu sensibilisieren, Sicherheitsrisiken im Cyber- und Nichtcyberbereich abzuwenden, abzuschwächen und anzugehen; fordert verpflichtende und regelmäßige Sicherheits- und IKT-Schulungen für das gesamte Personal (einschließlich der Praktikantinnen und Praktikanten) und alle Mitglieder des Europäischen Parlaments; fordert eine regelmäßige und gezielte Erfassung und Risikobewertung des ausländischen Einflussnahme innerhalb der Institutionen;

112. betont die Notwendigkeit geeigneter Krisenmanagementverfahren für Fälle von Manipulation von Informationen, einschließlich Warnsystemen zwischen Verwaltungsebenen und -bereichen, um die Bereitstellung gegenseitiger Informationen sicherzustellen und die Verbreitung von Manipulation von Informationen zu verhindern; begrüßt in dieser Hinsicht das Schnellwarnsystem und das Schnellwarnverfahren, die vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 eingerichtet wurden, und die in den Verwaltungen der Kommission und des Parlaments eingerichteten Verfahren zur Warnung vor möglichen Vorfällen, die die Organe der Union oder die demokratische Arbeitsweise der EU beeinträchtigen könnten; fordert die EU-Verwaltung auf, die Überwachung zu verstärken, unter anderem durch die Einrichtung eines zentralen Archivs und eines Instruments zur Verfolgung von Vorfällen, um ein gemeinsames Instrumentarium zu entwickeln, das im Fall einer Alarmierung durch das Schnellwarnsystem aktiviert werden soll;

113. fordert verbindliche Transparenzvorschriften für Reisen, die Beamten der EU-Institutionen, einschließlich MdEP, APA und Gruppenberatern, sowie nationalen Beamten von ausländischen Staaten und Einrichtungen angeboten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Namen der Zahlstellen, die Kosten von Reisen und die angegebenen Motive; ruft in Erinnerung, dass solche organisierten Reisen nicht als Delegationen des Europäischen Parlaments angesehen werden können und fordert strenge Sanktionen, sollte diese nicht beachtet werden; betont, dass informelle Freundschaftsgruppen die Arbeit der offiziellen Einrichtungen des Europäischen Parlaments, ebenso wie seinen Ruf und die Kohärenz seines Handelns sind, untergraben können; fordert die Leitungsgremien des Parlaments nachdrücklich auf, die Transparenz und Rechenschaftspflicht dieser Gruppen zu erhöhen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese Freundschaftsgruppen von Drittländern missbraucht werden; fordert die Quästoren auf, ein zugängliches und aktuelles Register der Freundschaftsgruppen und -erklärungen zu entwickeln und zu führen;

Einmischung durch globale Akteure durch die Vereinnahmung von Eliten, nationale Diasporagemeinden, Universitäten und kulturelle Veranstaltungen

114. verurteilt alle Arten der Vereinnahmung von Eliten und die Methode der Kooptierung hochrangiger Beamter und ehemaligen EU-Politiker, die Vorgehensweisen darstellen, die von ausländischen Unternehmen mit Verbindungen zu Regierungen angewendet werden, die aktiv an Tätigkeiten zur Einflussnahme gegen die EU beteiligt sind, und bedauert, dass es an Instrumenten und Durchsetzungsmaßnahmen fehlt, die erforderlich wären, um diese Vorgehensweisen zu unterbinden; ist der Auffassung, dass die Offenlegung vertraulicher Informationen, die im Rahmen öffentlicher Mandate oder während der Wahrnehmung von Aufgaben des öffentlichen Dienstes erlangt wurden, auf Kosten der EU und der strategischen Interessen ihrer Mitgliedstaaten rechtliche Konsequenzen haben sollte und mit schwerwiegenden Sanktionen verbunden sein, u.a. der sofortigen Kündigung und/oder Disqualifizierung in Bezug auf die künftige Inanspruchnahme durch die Institutionen; ist der Ansicht, dass die Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen dieser Personen öffentlich zugänglich gemacht werden sollten;

115. fordert die Kommission auf, Maßnahmen gegen die Vereinnahmung von Eliten zu fördern und zu koordinieren, wie z. B. die Ergänzung, und ausnahmslose Durchsetzung von Karenzzeiten für EU-Kommissare und hochrangige EU-Beamter um eine Berichtspflicht nach diesen Zeiten und strukturierte Regeln zur Bekämpfung der Vereinnahmung von Eliten auf EU-Ebene; fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob die bisherigen Anforderungen an die Karenzzeiten immer noch zweckmäßig sind; hebt hervor, dass ehemalige europäische Politiker und Beamte es einer speziellen Überwachungsbehörde mitteilen sollten, wenn Akteure ausländischer Staaten an sie herantreten und dass sie wie Hinweisgeber geschützt werden sollten; fordert alle Mitgliedstaaten auf, Übergangszeiten für ihre politische Führung anzuwenden und zu harmonisieren und sicherzustellen, dass sie über Maßnahmen und Systeme verfügen, die öffentliche Bedienstete verpflichtet, ihre externen Tätigkeiten, Beschäftigung, Investitionen, Vermögenswerte und wesentlichen Geschenke oder Vorteile, aus denen sich ein Interessenkonflikt ergeben kann, angeben;

116. ist besorgt über integrierte Lobbystrategien, die Wirtschaftsinteressen mit ausländischen politischen Zielen verbinden, insbesondere, wenn damit die Interessen eines autoritären Staates gefördert werden; fordert daher die Organe der Union auf, das Transparenzregister zu reformieren, auch durch die Einführung strengerer Transparenzregeln, die Erfassung ausländischer Finanzmittel für EU-bezogene Lobbyarbeit und indem sichergestellt wird, dass der Registereintrag so erfolgt, dass es möglich ist, eine Finanzierung durch ausländische Regierungen zu erkennen; fordert in dieser Angelegenheit eine wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen sämtlichen EU-Organen; ist der Ansicht, dass das Foreign Influence Transparency Scheme Australiens ein bewährtes Verfahren ist, dem gefolgt werden sollte;

117. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung eines Registrierungssystems für ausländische Einflussnahme und die Einrichtung eines staatlich geführten Verzeichnisses angemeldeter Tätigkeiten, die für einen ausländischen Staat oder in dessen Auftrag durchgeführt werden, nach den bewährten Verfahren anderer gleichgesinnter Demokratien in Erwägung zu ziehen;

118. erklärt sich besorgt angesichts der Versuche autoritärer Drittstaaten, auf dem Gebiet der EU lebende Diasporagemeinschaften zu kontrollieren; weist auf die entscheidende Rolle hin, die Chinas Einheitsfront spielt, eine Organisation, die direkt dem Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Chinas untersteht und die Aufgabe hat, die Strategie Chinas zur Einflussnahme im Ausland durch die strenge Kontrolle chinesischer Einzelpersonen und chinesischer Unternehmen im Ausland zu koordinieren; verweist auf die Erfahrungen von Australien und Neuseeland im Umgang mit der Einheitsfront;

119. verurteilt aufs Schärfste die Bemühungen des Kremls, Minderheiten in den EU-Mitgliedstaaten durch die Umsetzung der so genannten Landsmannspolitik, insbesondere in den baltischen Staaten und den östlichen Nachbarländern, als Teil der geopolitischen Strategie des Putin-Regimes, dessen Ziel es ist, die Gesellschaften in der EU zu spalten, neben der Umsetzung des Konzepts der „russischen Welt“ zu instrumentalisieren und darauf gerichtet sind, expansionistische Aktionen des Regimes zu rechtfertigen; stellt fest, dass viele russische „Privatstiftungen“, „Privatunternehmen“, „Medienorganisationen“ und „NRO“ entweder in Staatsbesitz sind oder versteckte Verbindungen zum russischen Staat unterhalten; betont, dass es für den Dialog mit der russischen Zivilgesellschaft von größter Bedeutung ist, zwischen den Organisationen, die sich vom Einfluss der russischen Regierung fernhalten, und denen, die Verbindungen zum Kreml haben, zu unterscheiden; erinnert daran, dass es auch Beweise für eine russische Einmischung und Manipulation in vielen anderen westlichen liberalen Demokratien sowie für eine aktive Unterstützung extremistischer Kräfte und radikal gesinnter Einheiten zur verstärkten Destabilisierung der Union gibt; stellt fest, dass der Kreml die Kultur, einschließlich populärer Musik, audiovisueller Inhalte und Literatur, als Teil seines Desinformationsökosystems umfassend nutzt; bedauert die Versuche Russlands, die Geschichte der sowjetischen Verbrechen nicht vollständig anzuerkennen und stattdessen ein neues russisches Narrativ einzuführen;

120. ist besorgt über die Versuche der türkischen Regierung, Menschen mit türkischen Wurzeln mit dem Ziel zu beeinflussen, die Diaspora als Bindeglied für die Positionen Ankaras zu nutzen und die europäischen Gesellschaften zu spalten, insbesondere über die Präsidentschaft für Türken im Ausland und verwandte Gemeinschaften (YTB); verurteilt die offenen Versuche der Türkei, ihre Diaspora in Europa zu nutzen, um den Verlauf von Wahlen zu ändern;

121. verurteilt die Bemühungen Russlands, die ethnische Spannungen in den westlichen Balkanländern zu nutzen, um Konflikte zu entfachen und Gemeinschaften zu spalten, was zur Destabilisierung der gesamten Region führen könnte; ist besorgt über die Versuche der orthodoxen Kirche in Ländern wie Serbien, Montenegro und Bosnien und Herzegowina, insbesondere in der Entität Republika Srpska, Russland als Beschützer traditioneller Familienwerte zu fördern und die Beziehungen zwischen Staat und Kirche zu stärken; ist alarmiert, dass Ungarn und Serbien China und Russland bei ihren geopolitischen Zielen helfen; empfiehlt die Aufnahme von Dialogen zwischen der Zivilgesellschaft des westlichen Balkans und dem Privatsektor, um Anstrengungen zur Koordinierung von Maßnahmen zur Verhinderung von Desinformation in der Region zu unternehmen, wobei ein Schwerpunkt auf die Forschung und Analyse sowie auf die Einbeziehung regionaler Kompetenzen gelegt werden soll; fordert die Kommission auf, die Infrastruktur aufzubauen, die erforderlich ist, um evidenzbasierte Antworten auf kurz- und langfristige Desinformationsbedrohungen in den westlichen Balkanstaaten zu geben; fordert den EAD auf, sich auf eine proaktivere Haltung zu konzentrieren und sich auf den Aufbau der Glaubwürdigkeit der EU in der Region zu konzentrieren, anstatt sie zu verteidigen, indem er die Überwachung von StratCom auf grenzüberschreitende Desinformationsbedrohungen aus den Ländern des westlichen Balkans und ihren Nachbarn ausweitet;

122. hebt hervor, dass die EU und die Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für Länder der östlichen Partnerschaft verstärken müssen, insbesondere durch Zusammenarbeit bei der Bildung von staatlicher und gesellschaftlicher Widerstandsfähigkeit gegenüber Desinformation und staatlicher russischer Propaganda, um der strategischen Schwächung und Fragmentierung ihrer Gesellschaften und Organe entgegenzuwirken;

123. ist beunruhigt über die extraterritoriale Anwendung von Zwangsmaßnahmen, die sich aus dem neuen nationalen Sicherheitsgesetz Hongkongs und dem chinesischen Gesetz über die Bekämpfung ausländischer Sanktionen ergeben, in Verbindung mit den Auslieferungsabkommen, die China mit anderen Ländern geschlossen hat und es China ermöglichen, groß angelegte Abschreckungsmaßnahmen gegen kritische nichtchinesische Staatsangehörige durchzuführen, zum Beispiel in einem kürzlichen Fall gegen zwei dänische Abgeordnete des Europäischen Parlaments, den Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments, drei Abgeordnete aus EU-Mitgliedstaaten, das Politische und Sicherheitspolitische Komitee des Rates der EU, zwei europäische Wissenschaftler und zwei europäische Think Tanks in Deutschland bzw. Dänemark; fordert alle Mitgliedstaaten auf, sich der Auslieferung von Angeschuldigten zu widersetzen oder sie abzulehnen und betroffenen Einzelpersonen gegebenenfalls angemessenen Schutz zu bieten, um sie vor möglichen Menschenrechtsverletzungen zu schützen;

124. erklärt sich besorgt über die Zahl der europäischen Universitäten, Schulen und Kulturzentren, die Partnerschaften mit chinesischen Einrichtungen, einschließlich Konfuzius-Instituten, eingehen, wodurch der Diebstahl wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Ausübung strenger Kontrolle über alle China betreffenden Themen im Bereich Forschung und Lehre ermöglicht wird, was einen Verstoß gegen die verfassungsmäßige Garantie von Freiheit und Autonomie der Wissenschaft und die freie Entscheidung über mit China verbundene kulturelle Aktivitäten darstellt; ist besorgt darüber, dass solche Aktionen zu einem Verlust von Wissen über auf China bezogene Themen führen könnten und der EU dadurch die notwendigen Kompetenzen entzogen werden würden; erklärt sich besorgt, z. B. über die finanzielle Unterstützung der China-Bibliothek des Europakollegs durch das Informationsbüro des Staatsrats der chinesischen Regierung im Jahr 2014[23]; ist zutiefst besorgt über die Versuche Chinas, z. B. das Museum von Nantes in Bezug auf die ursprünglich für 2020 geplante Ausstellung über Dschingis Kahn unter Druck zu setzen und zu zensieren[24]; fordert die Kommission auf, den Austausch zwischen bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, um ausländische Einflussnahme in den Kultur- und Bildungsbereichen zu bekämpfen;

125. erklärt sich besorgt über die Fälle von verdeckter Finanzierung von in Europa durchgeführter Wissenschaft, einschließlich Chinas Versuchen, Fachkräfte durch den Tausend-Talente-Plan und durch Stipendien des Konfuzius-Instituts abzuwerben und die bewusste Verknüpfung von militär- und zivilwissenschaftlichen Projekten durch Chinas Strategie zur Fusion von zivilen und militärischen Projekten; hebt Versuche chinesischer Hochschuleinrichtungen hervor, Absichtserklärungen mit Partnereinrichtungen in Europa zu unterzeichnen, die Klauseln enthalten, durch die chinesische Propaganda verbreitet wird oder Standpunkte oder politische Initiativen der Kommunistischen Partei Chinas unterstützt werden, wie zum Beispiel durch Belt-und-Road-Initiative, wodurch offizielle politische Positionen der Regierung des betreffenden Landes umgangen und untergraben werden; fordert kulturelle, akademische und nichtstaatliche Einrichtungen auf, die Transparenz in Bezug auf Chinas politische Einflussnahme zu erhöhen und appelliert an sie, Informationen über jeglichen Austausch und Übereinkommen mit der chinesischen Regierung und verbundenen Organisationen zu veröffentlichen;

126. verurteilt die Entscheidung der ungarischen Regierung, eine Filiale der Universität Fudan zu eröffnen, während gleichzeitig die Central European University in Budapest geschlossen wird; erklärt sich besorgt angesichts der zunehmenden finanziellen Abhängigkeit europäischer Universitäten von China und von anderen ausländischen Staaten sowie angesichts des Risikos, dass sensible Daten, Technologien und wissenschaftliche Ergebnisse in den Besitz ausländischer Staaten gelangen, und die Auswirkungen, die diese Abhängigkeit für die Wissenschaftsfreiheit haben kann; betont die große Bedeutung, die der akademischen Freiheit dabei zukommt, Desinformation und Aktionen zur Einflussnahme anzugehen; legt diesen Institutionen nahe, detaillierte Schwachstellenanalyse durchzuführen, bevor sie neue Partnerschaften mit ausländischen Partnern eingehen; betont, dass akademisches Personal geschult werden sollte, um verdeckte Finanzierung oder Einflussnahme über eine spezielle Hotline zu melden, und dass diejenigen, die sich melden, stets den Schutz für Hinweisgeber genießen sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Mittel für Forschung an europäischen Universitäten, die von geopolitischem Interesse ist, aus europäischen Quellen stammt; fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften zur Erhöhung der Transparenz der Auslandsfinanzierung von Universitäten sowie von NRO und Denkfabriken vorzuschlagen, beispielsweise durch obligatorische Spendenerklärungen, Sorgfaltspflichten für ihre Finanzierungsströme und die Offenlegung von Finanzmitteln, Sachleistungen und Subventionen ausländischer Parteien; fordert die Behörden der Mitgliedstaaten auf, wirksame Regeln zur Finanzierung von Hochschuleinrichtungen anzunehmen, einschließlich strenger Obergrenzen und Berichtsanforderungen;

127. unterstreicht, dass es ähnliche Sicherheitsrisiken und Diebstahl geistigen Eigentums auch im Privatsektor gibt, wo Mitarbeiter Zugang zu Schlüsseltechnologien und Geschäftsgeheimnissen haben könnten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, es akademischen Einrichtungen sowie dem Privatsektor nahezulegen, umfassende Sicherheits- und Compliance-Programme einzurichten, einschließlich spezieller Sicherheitsüberprüfungen für neue Verträge; stellt fest, dass für einige Professoren oder Mitarbeiter, die an kritischen Forschungsarbeiten und Produkten arbeiten, strengere Beschränkungen des System- und Netzzugangs sowie der Sicherheitsüberprüfung gerechtfertigt sein könnten;

128. stellt fest, dass die überarbeitete Richtlinie über die Blaue Karte[25], die es qualifizierten Nicht-EU-Migranten erleichtert, in der EU zu arbeiten, es chinesischen und russischen Unternehmen mit europäischen Niederlassungen ermöglicht, beispielsweise qualifizierte Migranten aus ihren jeweiligen Ländern zu holen; weist darauf hin, dass es dadurch für die Mitgliedstaaten schwieriger sein könnte, Kontrolle über den Zufluss dieser Bürger auszuüben und dass dies zu Risiken im Sinne einer Einflussnahme aus dem Ausland führen könnte;

129. nimmt die zunehmende Zahl von Konfuzius-Instituten zur Kenntnis, die weltweit und insbesondere in Europa eingerichtet wurden; weist darauf hin, dass das Zentrum für Spracherziehung und -kooperation, früher bekannt als Confucius Institute Headquarters oder Hanban (Office of Chinese Language Council International), das weltweit für das Programm der Konfuzius-Institute verantwortlich ist, Teil des Propagandasystems des chinesischen Parteistaates ist; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, unabhängige Chinesischkurse ohne Beteiligung des chinesischen Staates oder angeschlossener Organisationen zu unterstützen; ist der Ansicht, dass das kürzlich eingerichtete Nationale China-Zentrum in Schweden als wichtiges Beispiel dafür dienen könnte, wie die unabhängige China-Kompetenz in Europa ausgebaut werden kann;

130. vertritt außerdem die Auffassung, dass die Konfuzius-Institute als Lobbyplattform für chinesische Wirtschaftsinteressen und den chinesischen Nachrichtendienst und die Rekrutierung von Agenten und Spionen dienen; weist erneut darauf hin, dass sich viele Universitäten dazu entschieden haben, ihre Zusammenarbeit mit Konfuzius-Instituten aufgrund der Gefahr chinesischer Spionage und Einflussnahme zu beenden, wie das die Universitäten Düsseldorf im Jahr 2016, Brüssel (VUB und ULB) im Jahr 2019 und Hamburg im Jahr 2020 und alle Universitäten in Schweden getan haben; fordert, dass mehr Universitäten ihre aktuelle Zusammenarbeit mit ausländischen Instituten kritisch überprüfen sollten, um sicherzustellen, dass dadurch nicht ihre akademische Freiheit beeinträchtigt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, Lehre, Forschung und andere Aktivitäten innerhalb der Konfuzius-Institute genau zu überwachen und, wenn angebliche Spionage oder Einflussnahme durch klare Beweise belegt wird, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftliche und politische Souveränität Europas zu sicherzustellen, auch durch die Verweigerung der Finanzierung oder den Entzug der Lizenzen assoziierter Institute;

131. stellt fest, dass ausländische Einmischung auch durch Einflussnahme und Instrumentalisierung religiöser Institute verfolgt werden kann, wie etwa der russische Einfluss in orthodoxen Kirchen, insbesondere in Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, insbesondere in der Region Republika Srpska, Georgien und in gewissem Maße in der Ukraine, die auch zur Spaltung der örtlichen Gemeinschaften beiträgt, durch die Entwicklung einer voreingenommenen Geschichtsschreibung und die Förderung einer EU-feindlichen Agenda; ebenso übt die türkische Regierung Einfluss durch Moscheen in Frankreich und Deutschland und Saudi-Arabien durch salafistische Moscheen, die einen radikalen Islam fördern, in ganz Europa aus; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine bessere Koordinierung des Schutzes religiöser Einrichtungen vor ausländischer Einflussnahme sicherzustellen und eine Obergrenze für Finanzierungen festzulegen sowie die Transparenz in Bezug auf die Finanzierung zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Aktivitäten religiöser Einrichtungen genau zu überwachen und dort, wo es angemessen und durch Nachweise belegt ist, Maßnahmen durchzuführen, unter anderem, indem den betreffenden Einrichtungen eine Finanzausstattung untersagt wird oder ihre Lizenzen aberkannt werden;

132. fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, eine Studie zur Verbreitung und Einflussnahme von arglistigen staatlichen Akteuren in europäischen Denkfabriken, Universitäten, religiösen Gesellschaft und Medieninstituten durchführen; fordert alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und die Mitgliedstaaten auf, zusammenzuarbeiten und in einen systematischen Austausch mit Akteuren und Sachverständigen einzutreten, um die Einflussnahme aus dem Ausland auf den kulturellen, wissenschaftlichen und religiösen Bereich genau zu identifizieren und zu überwachen; fordert einen stärkeren Austausch von Inhalten zwischen den europäischen nationalen Rundfunkveranstaltern, auch in den Nachbarländern;

133. ist besorgt angesichts der Berichte über Versuche des Auslands, Einfluss auf die europäischen Rechtssysteme zu nehmen; weist insbesondere auf die Vollstreckung russischer Urteile durch europäische Gerichtshöfe gegen Kremlgegner hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, Justizbedienstete zu sensibilisieren und mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um einen Missbrauch bei der internationalen justiziellen Zusammenarbeit sowie an europäischen Gerichtshöfen und Gerichten durch ausländische Regierungen zu verhindern; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, eine Studie zur Häufigkeit und zu den Auswirkungen der Einflussnahme durch das Ausland auf europäische Gerichtsverfahren in Auftrag zu geben; stellt fest, dass aufgrund dieser Studie möglicherweise Änderungen zu Transparenzanforderungen und Anforderungen an die Finanzausstattung für Gerichtsverfahren vorgeschlagen werden müssen;

Abschreckung, Zurechnung und kollektive Gegenmaßnahmen, darunter Sanktionen

134. ist der Ansicht, dass die jüngst von der EU verabschiedeten Sanktionsregelungen, wie die restriktiven Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen[26], und die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Rechtsakt der EU)[27], die jeweils am 17. Mai 2019 und 7. Dezember 2020 angenommen wurden, ihren Mehrwert erwiesen haben, indem sie die EU mit wertvollen Abschreckungsinstrumenten ausstatten; fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag zur Annahme einer neuen thematischen Sanktionsregelung zur Bekämpfung schwerer Korruptionshandlungen vorzulegen; weist erneut darauf hin, dass von den Sanktionsregelungen gegen Cyberangriffe und im Bereich der Menschenrechte zweimal, 2020 bzw. 2021, Gebrauch gemacht wurde; fordert nachdrücklich, dass die Regelung für Cybersanktionen dauerhaft eingeführt wird, und fordert die Mitgliedstaaten auf, alle gesammelten Erkenntnisse und Erkenntnisse auszutauschen, um sie in die Erstellung von Cyber-Sanktionslisten einfließen zu lassen;

135. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, unter uneingeschränkter Achtung der Meinungs- und Informationsfreiheit weitere Maßnahmen gegen ausländische Einflussnahme, darunter auch gegen umfangreiche Desinformationskampagnen, hybride Bedrohungen und hybride Kriegsführung zu ergreifen, auch in Form einer Sanktionsregelung; ist der Ansicht, dass dies die Einführung eines sektorübergreifenden und asymmetrischen Sanktionsrahmens einschließen sollte, sowie diplomatische Sanktionen, Reiseverbote, das Einfrieren von Vermögenswerten und den Entzug von EU-Aufenthaltstiteln von ausländischen Personen und ihren Familienangehörigen im Zusammenhang mit Versuchen der Einflussnahme aus dem Ausland, die so genau wie möglich auf die für aggressive Aktionen verantwortlichen Entscheidungsträger und Gremien abzielen sollten, wobei ein Auge-um-Auge-Ansatz zu vermeiden ist, gemäß Artikel 29 EUV und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (restriktive Maßnahmen), wobei diese Maßnahmen fest in die Säulen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und GSVP der Union integriert sein sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ausländische und inländische Einflussnahme und Desinformation zu einem festen Punkt auf der Tagesordnung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zu machen; fordert die EU auf, klar zu definieren, was unter völkerrechtswidrigem Verhalten zu verstehen ist und Mindestschwellen nach dieser neuen Definition festzulegen, bei deren Überschreitung Gegenmaßnahmen ausgelöst werden, wobei dies durch eine Folgenabschätzung flankiert werden sollte, um Rechtssicherheit zu sicherzustellen; stellt fest, dass der Rat in der Lage sein sollte, über Sanktionen in Zusammenhang mit Einflussnahme aus dem Ausland nicht einstimmig, sondern mit Mehrheitsbeschluss abzustimmen; ist der Auffassung, dass Länder, die eine ausländische Einflussnahme und Manipulation von Informationen mit dem Ziel vornehmen, die Lage in der EU zu destabilisieren, für die Kosten ihrer Entscheidungen aufkommen und die Folgen für Wirtschaft und/oder Ansehen und/oder im Bereich der Diplomatie tragen sollten; fordert die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, diesbezüglich konkrete Vorschläge zu unterbreiten;

136. besteht darauf, dass jegliche Sanktionsregelung zwar auf die Wahrung demokratischer Prozesse, der Menschenrechte und der Freiheiten im Sinne der Verträge ausgerichtet ist, dabei jedoch die Auswirkungen etwaiger Sanktionen auf die Grundrechte und -freiheiten besonders beachtet werden müssen, um die Einhaltung der Charta der Grundrechte zu wahren; gleichzeitig müssen die Gründe, auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wurde, eine Sanktion durchzuführen, transparent wie sein; betont, dass auf EU-Ebene eine größere Klarheit in Bezug auf den Umfang und die Auswirkungen von Sanktionen auf verbundene Personen, wie zum Beispiel EU-Bürger und Unternehmen notwendig ist;

137. ist der Auffassung, dass diese hybriden Angriffe zwar unterschiedlicher Natur sind, ihre Gefahr für die Werte, grundlegenden Interessen, Sicherheit, Unabhängigkeit und die Integrität der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten sowie für die Festigung und Unterstützung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten, den Grundsätzen des Völkerrechts und den Grundrechten jedoch sowohl hinsichtlich des Ausmaßes der Angriffe, ihrer Art als auch in ihrer kumulativen Wirkung erheblich sein kann; begrüßt, dass der Europäische Aktionsplan für Demokratie vorsieht, dass die Kommission und der EAD gemeinsam ein Instrumentarium für ausländische Einmischungs- und Einflussoperationen entwickeln, einschließlich hybrider Operationen und der eindeutigen Zuschreibung böswilliger Angriffe von Dritten und Ländern gegen die EU;

138. weist darauf hin, dass das Verständnis, dass bestimmte Aktionen zur ausländischen Einflussnahme demokratische Prozesse erheblich beeinträchtigen und die Ausübung von Rechten oder Pflichten beeinflussen, international an Bedeutung gewinnt; weist in diesem Zusammenhang auf die 2018 im australischen Gesetz zur Änderung des Rechts der nationalen Sicherheit (Gesetz über Spionage und ausländische Einflussnahme) angenommenen Änderungen hin, mit denen verdeckte und betrügerische Handlungen ausländischer Akteure, die in politische oder staatliche Prozesse eingreifen, Rechte oder Pflichten beeinflussen oder nachrichtendienstliche Tätigkeiten einer ausländischen Regierung unterstützen wollen, unter Strafe gestellt werden sollen, indem neue Straftaten wie vorsätzliche ausländische Einflussnahme geschaffen werden;

139. ist sich dessen bewusst, dass die Union gemäß Artikel 21 Absatz 3 EUV auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen achten muss, so wie das in den Verträgen festgelegt ist; weist darauf hin, dass in dieser Hinsicht ausländische Einflussnahme wie die Gefahr, die ausländische terroristische Kämpfer und Vereinigungen darstellen, die Einfluss auf Einzelpersonen nehmen, die in der EU bleiben, auch mit der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung angegangen wurde[28];

140. betont, dass Sanktionen, um ihre Wirkung zu verstärken, kollektiv verhängt werden sollten, wobei nach Möglichkeit auf der Koordinierung mit gleichgesinnten Partnern, möglicherweise unter Einbeziehung internationaler Organisationen, und in einem internationalen Abkommen formalisiert werden sollten, wobei auch andere Arten von Reaktionen auf die Angriffe zu berücksichtigen sind; stellt fest, dass die Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer diese Sanktionen ebenfalls ergreifen sollten, um sie an die GASP der EU anzupassen; nimmt die wichtige Arbeit zur Kenntnis, die die NATO im Bereich hybrider Bedrohungen geleistet hat, und erinnert in diesem Zusammenhang an das Kommuniqué der NATO-Tagung vom 14. Juni 2021, in dem bekräftigt wurde, dass der Nordatlantikrat von Fall zu Fall entscheiden würde, wann ein Cyberangriff zur Berufung auf Artikel 5 des NATO-Vertrags führen würde und dass die Auswirkungen erheblicher böswilliger kumulativer Cyberaktivitäten unter bestimmten Umständen als bewaffneten Angriff angesehen werden können[29]; betont, dass die EU und die NATO in Bezug auf hybride Bedrohungen einen zukunftsorientierteren und strategischeren Ansatz mit einem Schwerpunkt auf den Motiven und Zielen der Angreifer verfolgen und klären sollten, in welchen Fällen die EU besser ausgerüstet ist, um einer Bedrohung zu begegnen sowie worin die komparativen Vorteile ihrer Fähigkeiten bestehen; weist darauf hin, dass mehrere EU-Mitgliedstaaten nicht Mitglied der NATO sind, aber dennoch mit der NATO zusammenarbeiten, beispielsweise über ihr Programm „Partnerschaft für den Frieden“ (PfP) und die Initiative für die Interoperabilität der Partnerschaft (PII), und betont daher, dass jede Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU-Mitgliedstaaten, die nicht NATO-Mitglieder sind, einschließlich derjenigen, die über eine Neutralitätspolitik verfügen, unberührt lassen muss; betont die Bedeutung der gegenseitigen Amtshilfe und Solidarität im Einklang mit Artikel 42 Absatz 7 EUV und Artikel 222 AEUV und fordert die EU auf, konkrete Szenarien für die Aktivierung dieser Artikel im Falle eines hypothetischen Cyberangriffs auszuarbeiten; fordert die EU und alle Mitgliedstaaten auf, diese Frage mit den anderen Aspekten ihrer Beziehungen zu den Staaten, die hinter Einmischungs- und Desinformationskampagnen stehen, insbesondere Russland und China, zu verknüpfen;

Globale Kooperation und Multilateralismus

141. erkennt an, dass viele demokratische Länder auf der ganzen Welt mit ähnlichen Destabilisierungsoperationen konfrontiert sind, die von ausländischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren durchgeführt werden;

142. unterstreicht die Notwendigkeit einer globalen, multilateralen Zusammenarbeit zwischen gleichgesinnten Ländern in einschlägigen internationalen Foren zu diesen Fragen von entscheidender Bedeutung in Form einer Partnerschaft, die auf einem gemeinsamen Verständnis und gemeinsamen Definitionen beruht, um internationale Normen und Grundsätze festzulegen; betont, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit mit den USA und anderen gleichgesinnten Staaten für die Modernisierung multilateraler Organisationen ist; begrüßt den Demokratiegipfel in dieser Hinsicht und erwartet, dass er zu konkreten Vorschlägen und Maßnahmen führen wird, um die größten Bedrohungen, denen Demokratien heute ausgesetzt sind, durch kollektives Handeln anzugehen;

143. ist der Auffassung, dass gleichgesinnte Partner auf der Grundlage eines gemeinsamen Lagebewusstseins bewährte Verfahren austauschen und gemeinsame Antworten auf globale, aber auch gemeinsame innenpolitische Herausforderungen, einschließlich kollektiver Sanktionen, des Schutzes der Menschenrechte und demokratischer Standards, ermitteln sollten; fordert die EU auf, die Debatte über die rechtlichen Auswirkungen ausländischer Einmischung zu führen, gemeinsame internationale Definitionen und Zurechnungsregeln zu fördern und einen internationalen Rahmen für die Reaktion auf die Einmischung in Wahlen zu entwickeln, um einen globalen Verhaltenskodex für freie und widerstandsfähige demokratische Prozesse festzulegen;

144. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die richtigen internationalen Formate zu prüfen, die eine solche Partnerschaft und Zusammenarbeit gleichgesinnter Partner ermöglichen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, auf Ebene der Vereinten Nationen einen Prozess zur Annahme eines globalen Übereinkommens zur Förderung und Verteidigung der Demokratie einzuleiten, in dem eine gemeinsame Definition der ausländischen Einmischung festgelegt wird; fordert die EU auf, ein globales Instrumentarium zur Verteidigung der Demokratie vorzuschlagen, das in das Übereinkommen aufgenommen werden soll und gemeinsame Aktionen und Sanktionen zur Bekämpfung ausländischer Einmischung enthält;

145. begrüßt die Stellungnahme der NATO vom 14. Juni 2021, die die zunehmende Herausforderung zur Kenntnis nimmt, die von Cyber-, hybriden und anderen asymmetrischen Bedrohungen, einschließlich Desinformationskampagnen, und von der böswilligen Nutzung immer komplexerer neuer und disruptiver Technologien ausgeht; begrüßt die Fortschritte, die bei der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Bereich der Cyberabwehr erzielt wurden; begrüßt die Einrichtung des Regionalen Cyberabwehrzentrums in Litauen, an dem die USA und die Länder der Östlichen Partnerschaft beteiligt sind; unterstützt eine engere Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Bereich der Cyberabwehr im Hinblick auf den Informationsaustausch und die operative Arbeit; begrüßt die Diskussionen zwischen den USA und der EU über multilaterale Ausfuhrkontrollen für Gegenstände der Cyberüberwachung im Rahmen des Rates „Handel und Technologie“;

146. begrüßt die Initiativen, die insbesondere auf administrativer Ebene bereits ergriffen wurden, um in Echtzeit Wissen über den Stand hybrider Angriffe, einschließlich Desinformationskampagnen, auszutauschen, wie z. B. das vom EAD eingerichtete Schnellwarnsystem, das teilweise für gleichgesinnte Drittländer geöffnet wurde, der von den G7-Staaten eingerichtete Mechanismus zur schnellen Reaktion und die Gemeinsame Abteilung für Nachrichtendienste und Sicherheit der NATO;

147. betont, dass die globale Zusammenarbeit auf gemeinsamen Werten beruhen sollte, die sich in gemeinsamen Projekten widerspiegeln, an denen internationale Organisationen wie die OSZE und die UNESCO beteiligt sind, und dass der Aufbau demokratischer Kapazitäten sowie nachhaltiger Frieden und nachhaltige Sicherheit in Ländern, die mit ähnlichen Bedrohungen durch ausländische Einflussnahme konfrontiert sind, geschaffen werden sollten; fordert die EU auf, einen Europäischen Medienfonds der Demokraten einzurichten, um unabhängigen Journalismus in (potenziellen) Erweiterungs- und europäischen Nachbarländern sowie in Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern zu unterstützen; hebt die praktischen Erfordernisse hervor, wie z. B. die Beschaffung technischer Arbeitsmittel, die regelmäßig von unabhängigen Journalisten aus den Nachbarländern geäußert werden;

148. betont, dass dringend gegen Fehl- und Desinformation im Klima vorgegangen werden muss; begrüßt die Bemühungen auf der COP26, eine universelle Definition von Fehl- und Desinformation in Bezug auf den Klimawandel anzunehmen und Maßnahmen zur Lösung dieses Problems zu skizzieren; fordert, dass auf Modellen wie dem Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen aufgebaut wird, um einen globalen Verhaltenskodex für Desinformation zu schaffen, ein Prozess, der die Grundlage für ein Pariser Übereinkommen über Desinformation bilden würde;

149. betont, wie wichtig es ist, den Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittsländern eine klare Perspektive zu bieten und Partner- und Nachbarländer wie die Länder des westlichen Balkans und der östlichen und südlichen Nachbarschaft der EU zu unterstützen, da Länder wie Russland, die Türkei und China versuchen, diese Länder als Informationsmanipulations- und Hybridkriegslabor zu nutzen, mit dem Ziel, die EU zu untergraben; ist der Ansicht, dass die USA ein wichtiger Partner bei der Bekämpfung ausländischer Einmischung, Desinformationskampagnen und hybrider Bedrohungen in diesen Regionen sind; ist insbesondere besorgt über die Rolle, die Serbien und Ungarn bei der weit verbreiteten Verbreitung von Desinformation in den umliegenden Ländern spielen; betont, dass die EU diese Länder unterstützen und mit ihnen zusammenarbeiten sollte, wie in der NDICI-Verordnung vorgesehen[30]; ist der Ansicht, dass ihre Maßnahmen darin bestehen können, den Mehrwert und die positiven Auswirkungen der EU in der Region zu fördern, Projekte zur Gewährleistung der Medienfreiheit, zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der Rechtsstaatlichkeit zu finanzieren und die Zusammenarbeit in den Bereichen Medien, digitale Und Informationskompetenz zu verbessern, wobei die Souveränität dieser Länder zu achten ist; fordert in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der Kapazität des EAD;

150. legt der EU und den Mitgliedstaaten nahe, die Zusammenarbeit mit Taiwan zu vertiefen, wenn es darum geht, der Desinformation durch böswillige Drittländer entgegenzuwirken, unter anderem durch den Austausch bewährter Verfahren, durch gemeinsame Vorgehensweisen bei der Förderung der Medienfreiheit und des Journalismus, der vertieften Zusammenarbeit bei der Cybersicherheit und der Abwehr von Cyberbedrohungen, der Aufklärung der Bürger und der Verbesserung der digitalen Kompetenz der Bevölkerung im Allgemeinen im Sinne einer Stärkung der Widerstandsfähigkeit unserer demokratischen Systeme; unterstützt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen maßgeblichen europäischen und taiwanischen Regierungsstellen, NROs und Denkfabriken in diesem Bereich;

151. fordert das Parlament auf, das Narrativ der EU aktiv zu fördern und eine führende Rolle bei der Förderung des Informationsaustauschs zu spielen und bewährte Verfahren mit den Partnerparlamenten in aller Welt zu erörtern, wobei es sein umfangreiches Netz interparlamentarischer Delegationen sowie die von seiner Koordinierungsgruppe für Demokratieförderung und Wahlen koordinierten Initiativen und Unterstützungstätigkeiten nutzen sollte; betont, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit mit Parlamentariern aus Drittländern durch maßgeschneiderte Projekte zur Unterstützung einer europäischen Perspektive für Beitrittskandidaten und potenzielle Beitrittsländer ist;

152. fordert den EAD auf, die Rolle der EU-Delegationen und der GSVP-Missionen der EU in Drittländern zu stärken, um ihre Fähigkeit zu stärken, von ausländischen staatlichen Akteuren orchestrierte Desinformationskampagnen aufzudecken und zu entlarven und Bildungsprojekte zur Stärkung demokratischer Werte und Grundrechte zu finanzieren; empfiehlt nachdrücklich die Einrichtung eines vom EAD initiierten strategischen Kommunikationszentrums zur Schaffung einer strukturellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Desinformation und ausländischer Einmischung, die ihren Sitz in Taipeh haben sollte; fordert darüber hinaus die EU-Delegationen auf, zum Kampf der EU gegen Desinformation beizutragen, indem sie einschlägige EU-Beschlüsse, wie die Dringlichkeitsentschließungen des Parlaments, in die Sprache ihres entsandten Landes übersetzen;

153. fordert, dass das Problem der böswilligen ausländischen Einflussnahme innerhalb des bevorstehenden neuen Strategischen Kompasses der EU angegangen werden sollte;

154. fordert die Schaffung einer ständigen institutionellen Regelung im Europäischen Parlament, die der Weiterverfolgung dieser Empfehlungen gewidmet ist, um über das derzeitige Mandat des INGE-Sonderausschusses hinaus systematisch gegen ausländische Einmischung und Desinformation in der EU vorzugehen; fordert einen verbesserten institutionalisierten Austausch zwischen der Kommission, dem EAD und dem Parlament über dieses Gremium;

 

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155. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.





 

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Als das Europäische Parlament am 18. Juni 2020 beschloss, einen Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland, einschließlich Desinformation, einzusetzen, beauftragte es ihn mit dem Mandat, einen langfristigen Ansatz zum Umgang mit Beweisen ausländischer Einflussnahme auf die demokratischen Institutionen und Prozesse der EU und ihrer Mitgliedstaaten vorzulegen.

Ein Jahr nach der konstituierenden Sitzung des Ausschusses am 23. September 2020 kann die Berichterstatterin auf der Grundlage einer langen Reihe von Aussagen verschiedener Sachverständiger und Praktiker bereits die Realität, das Ausmaß des Anwendungsbereichs und die außerordentliche Raffinesse der vielfältigen Formen der von ausländischen Akteuren gegen die EU beschlossenen und finanzierten aggressiven Operationen zur Einflussnahme darlegen; die Berichterstatterin kann auch mit Sorge auf die Schnelligkeit der Anpassung, die Volatilität und die Beschleunigung dieses Phänomens hinweisen – durch neue Akteure, neue Narrative, neue Instrumente innerhalb eines Zeitraums von nur einem Jahr.

Von den neuen Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit COVID-19 über Cyberangriffe auf öffentliche Stellen einschließlich der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur bis hin zu den Strategien zur Einflussnahme, in die die Erfassung von Eliten und wirtschaftliche Lobbyarbeit integriert sind, und zur verdeckten Finanzierung politischer Aktivitäten, von der Kontrolle akademischer und kultureller Zentren bis hin zur Instrumentalisierung nationaler Diasporagemeinschaften hat dieser Ausschuss die vielschichtige und dynamische Dimension dieser neuen Art von Kriegsführung analysiert, deren Ziel es ist, den sozialen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen unserer europäischen demokratischen Gesellschaften zu untergraben, um sie zu schwächen.

Der Ausschuss hat glücklicherweise auch beobachtet, dass das Bewusstsein für diese wichtigen Fragen geschärft wurde, einschließlich des gemeinsamen Verständnisses, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zügig mit vollwertigen Widerstandsstrategien und Abschreckungsinstrumenten ausgestattet werden sollten, die auf einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz beruhen und es ihnen ermöglichen, alle Arten hybrider Bedrohungen und Angriffe zu bewältigen und damit die nachhaltige Arbeitsweise der Demokratie zu schützen.

Aufbau der Widerstandsfähigkeit durch Lagebewusstsein, Medien- und Informationskompetenz, Medienpluralismus und Bildung

Es ist eindeutig, dass die erste Grundlage einer starken Verteidigung gegen ausländische Einflussnahme darin liegt, dass ein Lagebewusstsein vorhanden ist. Um das zu erreichen, braucht es unserer Ansicht nach zwei wichtige Maßnahmen: Zuerst müssen die verschiedenen Angriffe im Rahmen der Einflussnahme überwacht, erfasst und analysiert werden, sodass wir die Bedrohung in vollem Umfang verstehen; zweitens muss dafür gesorgt werden, dass alle, die darüber Bescheid wissen müssen, sich dieser Analyse bewusst sind.

Es gibt zahlreiche Wissenschaftler, Organisationen der Zivilgesellschaft, Journalisten und Mitglieder nationaler oder europäischer Institutionen, die bei der Untersuchung der Bedrohung ausgezeichnete Arbeit leisten. Wir haben viele davon bei dem Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland (INGE) getroffen. Auf europäischer Ebene schätzt die Berichterstatterin insbesondere die Arbeit der Taskforces der für strategische Kommunikation zuständigen Dienststelle des EAD. Dies muss jedoch weiterentwickelt werden. Wir können uns nicht damit abfinden, dass es noch immer keine Taskforce gibt, die die von China ausgehende Einflussnahme überwacht.

Es muss auch sichergestellt werden, dass diese Erkenntnisse an ein größeres Publikum weitergegeben werden. Sowohl gezielte Schulungen für Personen mit Funktionen, die gegenüber ausländischer Einflussnahme verwundbar sind, als auch allgemeine Sensibilisierungskampagnen sind wichtig. In diesem Zusammenhang ist eine Erziehung zu Medienkompetenz und digitaler Kompetenz von entscheidender Bedeutung, um die Bürgerinnen und Bürger dazu zu befähigen, die Informationen, die ihnen begegnen, zu bewerten.

Journalisten spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, eine gesunde Diskussionskultur zu pflegen. Leider haben sie finanziell unter der Digitalisierung gelitten, vor allem da durch die Anzeigensysteme emotionale Inhalte, einschließlich Meinungen und Desinformation, gegenüber Qualitätsjournalismus dem Anschein nach bevorzugt werden. Einzelne Journalistinnen und Journalisten sind häufig Opfer von Belästigung und organisierten Drohungen, wenn sie sensible Themen abdecken. Es ist zwar wichtig, die Unabhängigkeit von Qualitätsmedien zu verteidigen, aber es ist auch wichtig, nach Wegen zu suchen, um Nachrichtenagenturen und Journalisten zu unterstützen, sowohl finanziell als auch gegen Belästigungen.

Ausländische Einflussnahme über Online-Plattformen

Es ist klar, dass das derzeitige System der Informationsverbreitung über Plattformen zu einem verzerrten Online-Klima führt, in dem Desinformation und andere Arten der Manipulation von Informationen gedeihen. Die Berichte über das Durchsickern und den Verkauf sensibler Daten, über Algorithmen, die radikalisierende Inhalte fördern, und über Plattformen, die bei eindeutigen Verstößen gegen das Gesetz oder ihre eigenen Geschäftsbedingungen ein Auge zudrücken, sind so alltäglich, dass wir uns schon fast daran gewöhnt haben und uns nicht mehr aufregen. Diese Entwicklungen müssen wir aufhalten.

Eine Diskussion nach der anderen mit Experten hat die Berichterstatterin davon überzeugt, dass der derzeitige Ansatz der Selbstregulierung nicht funktioniert und durch verbindliche Regeln ersetzt werden muss. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass es ausländischen Akteuren freisteht, die Inhalte, die wir online über Plattformen erhalten, zu manipulieren oder Anzeigensysteme so zu missbrauchen, dass die Anzeigenkunden unwissentlich zur Finanzierung dieser Akteure beitragen. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass es den Plattformen erlaubt wird, nichts zu tun, ohne dass das Folgen hat.

Zugegebenerweise hat es viele Verbesserungen gegeben, sowohl aufgrund eigener Initiativen der Plattformen als auch ausgehend von öffentlichen Maßnahmen wie dem Verhaltenskodex. Ohne sinnvolle Transparenz ist es jedoch unmöglich, sich ein Bild über die Auswirkungen dieser Maßnahmen machen zu können. Es ist auch von entscheidender Bedeutung, dass der Verhaltenskodex, der seiner Natur nach freiwillig ist, einen wirksamen Durchsetzungsmechanismus bekommt und durch starke Rechtsvorschriften ergänzt wird. Darüber hinaus fällt auf, wie viele Maßnahmen gegen Einflussnahme nur für englischsprachige Inhalte oder Inhalte in einer sehr begrenzten Anzahl von Sprachen ergriffen werden. Wir dürfen uns nicht mit einer Lage abfinden, in der Menschen, die Lettisch, Bulgarisch, Griechisch, Französisch oder Deutsch sprechen, in sehr viel geringerem Maß gegen Online-Manipulation geschützt sind als englische Muttersprachler, nur deshalb, weil die Plattformen englischen Inhalten Vorrang gewähren.

Kritische Infrastruktur und strategische Bereiche

Kritische Infrastruktur ist für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung. Damit kritische Bereiche besser geschützt werden, sind koordinierte und gemeinsame Anstrengungen in allen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen – EU, national, regional und lokal – wichtig. Die neue Richtlinie der Kommission zur Verbesserung der Resilienz kritischer Einrichtungen ist ein wichtiger Anfang. Die Berichterstatterin ist jedoch der Ansicht, dass die Liste der kritischen Infrastrukturen sowohl auf die Medien als auch auf die Wahlinfrastrukturen erweitert werden sollte, da sie für die Sicherstellung der Arbeitsweise der EU und ihrer Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sind, und dass bei der Hinzufügung neuer zu schützender strategischer Bereiche Flexibilität zugelassen werden sollte. Es ist von größter Wichtigkeit, dass die Richtlinie einen sehr anpassungsfähigen Ansatz verfolgt, der schnelle Aktualisierungen und Änderungen ermöglicht.

Darüber hinaus ergeben sich aus der Abhängigkeit kritischer Infrastrukturen von ausländischen Investitionen und ausländischen Technologieanbietern zahlreiche Gefahren für das autonome Funktionieren dieser Infrastrukturen. Der Einsatz der EU für strategische Autonomie und digitale Souveränität ist daher entscheidend, um diesen Bedrohungen entgegenzuwirken.

Verdeckte Finanzierung politischer Aktivitäten durch ausländische Akteure und Geber

Es lässt sich durch handfeste Beweise belegen, dass ausländische Akteure durch verdeckte Finanzierungsoperationen während der Wahl- und Abstimmungskämpfe aktiv in demokratische Wahlen und Referenden in den europäischen Ländern eingreifen.

Diese bösartigen Operationen gefährden die Integrität der in der EU organisierten Wahlen, da sie zu unlauterem Wettbewerb zwischen Parteien und Kandidaten führen, wenn es darum geht, einigen Parteien – in der Regel den Anti-EU-Parteien – weitere Mittel zuzuweisen, die in den offiziellen Wahlkampfaussagen nicht vorkommen.

Laut dem Bericht der Alliance for Securing Democracy aus dem Jahr 2020 über verdeckte ausländische Gelder[31] wurden in den letzten zehn Jahren von Russland, China und anderen autoritären Regimen bereits mehr als 300 Millionen USD in 33 Länder geschleust, um mehr als 100 Mal in demokratische Prozesse einzugreifen, wobei die Hälfte dieser Fälle Russlands Vorgehen in Europa betrifft.

Einige dieser Operationen sind nicht einmal illegal: Sie profitieren von den zahlreichen Regelungslücken, die unter den Mitgliedstaaten bestehen, deren nationale Wahlgesetze in Bezug auf die Finanzierung politischer Aktivitäten nicht auf EU-Ebene harmonisiert sind.

Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe

Die zunehmende Digitalisierung der Dienstleistungen hat dazu geführt, dass kritische Infrastrukturen immer stärker auf Online-Systeme angewiesen sind, was die Anfälligkeit für Cyberangriffe und die Offenlegung von Daten erhöht. Die Zahl der Cyberangriffe hat in den letzten Jahren zugenommen und zielt auf strategische Bereiche wie die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und das norwegische Parlament.

Aufgespaltete Kapazitäten und Fähigkeiten sowie die geringe personelle und finanzielle Ausstattung zeugen von der Anfälligkeit der EU für Cyberangriffe. Cyberangriffe machen nicht an Grenzen halt. Daher ist es unerlässlich, dass die EU zügig in ihre strategischen digitalen Kapazitäten und Fähigkeiten investiert – indem sie zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen für die Cybersicherheit bereitstellt – und gleichzeitig ein gemeinsames hohes Maß an Cybersicherheit in allen Mitgliedstaaten sicherstellt. Die Cybersicherheitsstrategie der EU von 2020 und die NIS2-Richtlinie sind wichtige Vorschläge zur Verbesserung der Cybersicherheit der EU, die in Zukunft durch das Gesetz zur Cyberwiderstandsfähigkeit und die Cybersicherheitspolitik verstärkt werden.

Darüber hinaus sollte das Problem mit Spionagesoftware wie Pegasus zügig angegangen werden, indem der Rechtsrahmen gestärkt wird, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die diese Software vertreiben, nutzen und missbrauchen.

Schutz der EU-Mitgliedstaaten, Organe, Agenturen, Delegationen und Missionen

Die Cybersicherheit sollte nicht nur in allen Mitgliedstaaten verbessert werden, sondern auch in den Organen der Union. Jüngste Cyberangriffe auf die Organe der Union haben gezeigt, wie wichtig eine starke interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Aufdeckung, Überwachung und Weitergabe von Informationen während und/oder zur Verhinderung von Cyberangriffen ist. Die Organe der Union haben bereits Maßnahmen ergriffen, um ihre Cybersicherheit zu verstärken, und verfügen über ein Instrumentarium, wie z. B. CERT-EU, ENISA und die anstehende Gemeinsame Cybereinheit, um sich zu koordinieren und Cyberangriffe zu erkennen.

Es sollte jedoch noch mehr unternommen werden. Zunächst einmal sollten personelle und finanzielle Ressourcen aufgestockt werden, um den Herausforderungen einer sich ständig weiterentwickelnden Bedrohungskulisse zu begegnen. Zweitens sollten die Organe der Union ihre Dienste und Netze gründlich überprüfen, um Sicherheitsrisiken zu verringern und sicherzustellen, dass die Organe bei ihrer Sicherheit nicht von ausländischen Technologien abhängig sind. Und schließlich sollten Sensibilisierungsmaßnahmen sowie eine angemessene Schulung und Anleitung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden, um Cyber- und Nichtcybersicherheitsrisiken zu verringern und anzugehen.

Einmischung durch globale Akteure durch die Vereinnahmung von Eliten, nationale Diasporagemeinden, Universitäten und kulturelle Veranstaltungen

Ein weiteres Instrumentarium, über das ausländische Länder verfügen, die bereit sind, auf die Arbeitsweise der EU Einfluss zu nehmen, ist die Einmischung mithilfe von Menschen.

Die „Vereinnahmung“ – oder Kooptierung– von Eliten ist unglücklicherweise ein weitverbreitetes Phänomen, dessen bekannteste Form darin besteht, dass Unternehmen, die von ausländischen Staaten kontrolliert werden, ehemalige hochrangige europäische Politiker und Beamte im Austausch für ihr Wissen, das sie im Zuge öffentlicher Mandate oder Funktionen erworben haben, einstellen. Ihr Wissen, das häufig auf vertraulichen Informationen und Kontakten beruht, wird dann auf Kosten der strategischen Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten genutzt. Diese Operationen werden häufig mit Strategien des Wirtschaftslobbyismus kombiniert, bei denen wirtschaftliche und politische Ziele verschmolzen werden.

Eine andere Form der Einflussnahme mithilfe von Menschen besteht in der zunehmenden Beeinflussung und in letzter Instanz Kontrolle von Universitäten, Schulen sowie kulturellen und religiösen Einrichtungen durch die Vertreter ausländischer Staaten, wenn es um Themen geht, die für den betreffenden ausländischen Staat relevant sind. Die Art und Weise, in der die Konfuzius-Institute – die neuerdings als „Centers for Language Education and Cooperation“ genannt werden– versuchen, alle Arten von Wissenschaft, Lehre und sogar kulturelle Ausstellungen mit Bezug zu China innerhalb vieler europäischer Universitäten und Museen zu kontrollieren, ist ein lebhaftes Beispiel für eine solche Vorgehensweise. Andere Länder sind auf diesem Gebiet auch sehr aktiv, wie beispielsweise Russland vermittels der orthodoxen Kirchen.

Diese Form der Einflussnahme profitiert weitgehend von den Bemühungen, die innerhalb der EU lebende nationale Diaspora zu kontrollieren, was zu einer potenziell massiven Hebelwirkung in verschiedenen Schichten der europäischen Gesellschaften führen kann. Diese Bemühungen zielen auch darauf ab, politische Gegner, die im Ausland leben, mundtot zu machen.

Abschreckung, Zurechnung und kollektive Gegenmaßnahmen, darunter Sanktionen

Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen glaubwürdige Instrumente zur Abschreckung einführen. Tatsächlich verfügen die EU und ihre Mitgliedstaaten derzeit über keine besondere Sanktionsregelung im Zusammenhang mit ausländischen Einmischungs- und Desinformationskampagnen, die von ausländischen staatlichen Akteuren organisiert werden.

Die Berichterstatterin ist sich der rechtlichen Herausforderungen bewusst, die sich bei der Einführung einer solchen Sanktionsregelung ergeben können, einschließlich der Notwendigkeit, die Tatbestände und ihre möglichen kumulativen Auswirkungen im Einklang mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht genau zu definieren.

Die Berichterstatterin vertritt jedoch die Auffassung, dass die EU von dem, was andere Partner diesbezüglich unternommen haben, nützliche Impulse erhalten kann, wie dies insbesondere Australien bei der Definition einer vorsätzlichen ausländischen Einflussnahme und bei der Kriminalisierung verdeckter und betrügerischer Aktivitäten ausländischer Akteure getan hat.

Die Berichterstatterin ist ferner der Ansicht, dass wir auf das aufbauen können, was auf EU-Ebene bereits besteht, insbesondere auf die restriktiven Maßnahmen gegen die die Union und ihre Mitgliedstaaten bedrohenden Cyberangriffe, die im vergangenen Jahr zweimal angewendet wurden.

Nicht zuletzt betonen wir die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit unseren internationalen gleichgesinnten Partnern bei jeder Sanktionsregelung mit dem Ziel, gemeinsam Sanktionen zu verhängen, um Effizienz und Abschreckungswirkung zu stärken.

Ausländische Akteure, die für aggressive Operationen zur Einflussnahme gegen Demokratien verantwortlich sind, sollten nicht davon ausgehen, dass ihre Destabilisierungskampagnen folgenlos bleiben werden.

Globale Kooperation und Multilateralismus

Die EU ist weit davon entfernt, das einzige demokratische Gebiet der Welt zu sein, das immer aggressiverer ausländischer Einflussnahme ausgesetzt ist. Auch viele andere Länder – ob Industrie- oder Entwicklungsländer – sind von solchen Operationen betroffen, die aus China oder Russland und von anderen autoritären Regimen stammen, die immer dieselben Ziele verfolgen: Untergrabung der demokratischen Arbeitsweise, um mehr Einfluss zu gewinnen.

Wir müssen gleichgesinnte Partner zusammenbringen, um diese Probleme auf koordinierte Weise, auf der Grundlage einer Partnerschaft der Demokratien zu bewältigen.

Zuerst müssen wir gemeinsame Definitionen vereinbaren und uns darüber verständigen, was derzeit auf dem Spiel steht, mit dem Ziel, uns auf internationale Normen und Standards zu einigen.

Die folgenden Fragen sollten genau und gemeinsam angegangen und beantwortet werden: Was ist eine aggressive ausländische Einflussnahme? Wie sind Operationen zur Desinformation und Manipulation, die von einem ausländischen Staat geleitet werden, rechtlich einzustufen? Wie können wir diese Bedrohungen und Angriffe als Straftaten definieren? Welche kollektiven Sanktionsregelungen könnten eingerichtet werden?

Die globale Zusammenarbeit sollte dann auf der Grundlage des Austausches von bewährten Verfahren und dem Management konkreter Projekte erfolgen. Das Europäische Parlament würde hier mittels seines umfangreichen Netzes an interparlamentarischen Foren eine führende Rolle zu spielen haben, was auch für die EU-Delegationen in Drittländern gilt.

Arbeitsweise

Ungeachtet unserer politischen Haltung in Bezug auf verschiedene Aspekte der Gesetzgebung und unserer Farben im politischen Spektrum teilen wir als Mitglieder des Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland (INGE) die Ansicht, dass unsere Demokratie gegenüber Versuchen ausländischer Einflussnahme eine feste Haltung einnehmen muss. Aus diesem Grund haben wir unsere Arbeit in dem Ausschuss auf einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen aufgebaut. Die Koordinatoren entschieden gemeinsam mit dem Vorsitz, welche Experten einzuladen und welche Studien in Auftrag zu geben seien. Als Berichterstatterin habe ich während meiner Arbeit an dem Entwurf regelmäßig die Schattenberichterstatter konsultiert.

Thematisch können wir die Diagnosephase von der lösungsorientierten Phase unterscheiden. Während der ersten Phase luden wir Experten ein, die uns dabei helfen würden, die Bedrohungen und die Methoden in ihrer ganzen Bandbreite zu verstehen. Geleitet von unserem Mandat hatten wir eine Reihe von Anhörungen über Einflussnahme in der öffentlichen und privaten Sphäre und die Untersuchung der Methoden verschiedener ausländischer Akteure. In der lösungsorientierten Phase konzentrierte sich der Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland (INGE) darauf, mögliche Instrumente und Strategien zu bestimmen, um die erkannten Probleme zu unterbinden.

Der Sonderausschuss gab auch sechs Studien in Auftrag und lud die Autorinnen und Autoren ein, damit sie ihre Ergebnisse vorstellten. Die gesundheitliche Lage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hinderte uns an der Organisation von Dienstreisen in den ersten beiden Semestern des Bestehens des Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland (INGE). Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts kamen die Mitglieder des Sonderausschusses (INGE) jedoch gerade von einer ersten erfolgreichen Dienstreise zu der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) in Athen, Griechenland, zurück. Drei weitere Dienstreisen sind geplant: nach Taipeh, Paris und Washington.

Zur weiteren Arbeit an unseren Empfehlungen haben wir zwei Fragen für mündliche Antworten formuliert. Im Juli 2021 fragten wir den Vizepräsidenten/Hohen Vertreter Josep Borrell, wie er dem Mangel an Ressourcen und dem fehlenden Mandat für die Taskforces der für strategische Kommunikation zuständigen Dienststelle des EAD und dem Mangel an adäquaten Sanktionen gegen ausländische Akteure, die Einflussnahme betreiben, begegnen wolle. Im Oktober 2021 fragten wir die Vizepräsidentin der Kommission, Věra Jourová, wie sie sicherstellen will, dass mangelnde branchenübergreifende und politische Koordinierung das Risiko ausländischer Einflussnahme nicht erhöht und wie die Transparenz von Algorithmen verbessert und die Medienkompetenz gefördert werden kann.

Eine unserer wichtigsten Schlussfolgerungen betraf die Bedeutung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs sowohl auf globaler Ebene als auch zwischen Regierungsebenen und verschiedenen Branchen innerhalb der EU. Deshalb haben wir von Anfang an andere Ausschüsse und Delegationen mit Zuständigkeiten in Verbindung mit ausländischer Einmischung zu unseren Sitzungen eingeladen. Die Expertise dieser Schwestergremien bereicherte die Debatten, die wir mit geladenen Gästen führten, und sorgte dafür, dass die Erkenntnisse unserer Anhörungen zu den ordentlichen Ausschüssen gelangen, die mit entsprechenden Legislativvorschlägen befasst sind.

Eine wichtige Veranstaltung wird das interparlamentarische Treffen sein, das wir im November 2021 ausrichten werden. Dieses Treffen von Parlamentariern aus EU-Ländern und einer ausgewählten Gruppe gleichgesinnter globaler Partner wird eine entscheidende Gelegenheit sein, voneinander zu lernen und gemeinsame Herausforderungen und Lösungen zu diskutieren.

Zur Erstellung dieses Berichts verfasste die Berichterstatterin vier Arbeitsdokumente: über den Stand der Einflussnahme aus dem Ausland in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, über verdeckte Finanzierung politischer Aktivitäten durch ausländische Spender, über ausländische Einflussnahme über Online-Plattformen, und über die Stärkung der Resilienz der EU gegenüber hybriden Bedrohungen.

Zusätzlich zu allen genannten förmlichen Sitzungen machte sich die Berichterstatterin durch die Teilnahme an Sitzungen und Konferenzen sowie die umfangreiche Lektüre von Studien und Zeitungsartikeln kundig.

Zusammenarbeit mit anderen Gremien des Europäischen Parlaments und der EU

Aufgrund des bereichsübergreifenden Charakters unseres Mandats lud der Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland (INGE) fünf Mitglieder der Kommission ein, um mit ihnen die verschiedenen Aspekte ausländischer Einflussnahme zu erörtern:

 Vĕra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz,

 Margaritis Schinas, Vizepräsident für die Förderung unserer europäischen Lebensweise,

 Josep Borrell, Vizepräsident der Europäischen Kommission/Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

 Thierry Breton, Kommissar für Binnenmarkt, und

 Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für ein Europa für das digitale Zeitalter,

Darüber hinaus haben wir mehrere Gespräche mit Mitarbeitern der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes sowie eine Sondersitzung mit dem Europäischen Rechnungshof über seinen Sonderbericht Nr. 09/2021 geführt: Desinformationen, die die EU betreffen: in Angriff genommen, aber noch nicht erledigt.

Der Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland (INGE) hat außerdem einen Kooperationsplan mit mehreren Ausschüssen des Europäischen Parlaments aufgestellt, mit denen er einen gewissen Zuständigkeitsbereich gemeinsam hat. Der Sonderausschuss hat bisher elf Ausschüsse und elf Delegationen.

Externes Fachwissen

Der Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, hat externe Expertise zu folgenden Themen eingeholt, die für die laufende Arbeit des Ausschusses relevant sind:

 Desinformation: Erfassung und Lösungen, einschließlich einer Regulierung der Plattformen

 Finanzierung: Erfassung und Lösungen

 Infrastrukturen

 Bewährte Verfahren im Rahmen des gesamtgesellschaftlichen Ansatzes zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen

 Auswirkungen von Desinformation auf Migranten, LGBTI und Minderheiten

 Aus dem Missbrauch autoritärer Regime gewonnene Erkenntnisse.

Übersicht über die Anhörungen mit externen Experten

Thematische Anhörungen

 Hybride Bedrohungen, Desinformation und Polarisierung – institutionelle Übersicht, 24. September 2020

 Einflussnahme auf Wahlen, die Finanzierung politischer Parteien und Plattformen der sozialen Medien – Übersicht, 2. Oktober 2020

 Wie Einflussnahme aus dem Ausland Souveränität untergräbt: am Beispiel unserer östlichen Nachbarn, 21. Oktober 2020

 Ausländische Einflussnahme im öffentlichen Bereich: Faktencheck, Social-Media-Plattformen und ihre Nutzung im Zusammenhang mit Desinformation und ausländischer Einflussnahme und dem Aufbau von Widerstandsfähigkeit, 26. Oktober 2020 und 9. November 2020

 Ausländische Einflussnahme in der Politik: Einflussnahme aus dem Ausland durch Cyberangriffe, Datenlecks und bösartige Kommunikation während des Wahlverfahrens, 12. November 2020

 Ausländische Einflussnahme in der Politik: Politische Finanzierung über legale oder illegale Kanäle und durch vorgeschobene Geldgeber aus Drittstaaten, 2. Dezember 2020

 Journalismus versus Propaganda, 11. Dezember 2020

 Mögliche Bedrohungen durch Einmischung von Drittländern in einem geopolitischen Kontext, 25. Januar 2021 und 1. Februar 2021

 Strategische Kommunikation zur Bekämpfung von Einflussnahme aus dem Ausland, 22. Februar 2021

 Möglichkeiten einer transparenteren Parteien- und Wahlkampffinanzierung: Welche Regeln brauchen wir in der EU?, 23. Februar 2021

 Online-Demokratie: Was sind die Risiken? Wie können wir uns schützen?, 17. März 2021

 Einflussnahme aus dem Ausland auf die Finanzierung von Organisationen von Abtreibungsgegnern in der EU, 25. März 2021

 Technische Entwicklungen und Regulierungsansätze in Bezug auf Desinformation: Einflussnahme durch Werbung, 13. April 2021

 Technische Entwicklungen und regulatorische Ansätze im Bereich Desinformation, 15. April 2021

 Aussprache mit Michail Chodorkowski, Gründer des Dossier Center, 10. Mai 2021

 Anhörung mit Facebook, Twitter and Youtube über die Rolle von Plattformen der sozialen Medien für die Verbreitung und Entwicklung von Desinformationen und für ihre Ermittlung und Bekämpfung, 10. Mai 2021

 Wie Geschichte, Kultur und Bildung zur Bekämpfung von Desinformation beitragen können, 15. Juni 2021

 Desinformation und Diskriminierung, 12. Juli 2021

 Der Europäische Aktionsplan für Demokratie und das Gesetz über digitale Dienste und andere EU-Instrumente: Wie die Vorschläge demokratische Prozesse in der EU vor ausländischer Einmischung schützen könnten, und das weitere Vorgehen, 2. September 2021

 Sanktionen und kollektive Gegenmaßnahmen, 2. September 2021

Aussprache mit

 Die Rolle von Bildung, Medien und Kultur bei der Bekämpfung von Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland, 9. September 2021

 Einflussnahme aus dem Ausland und Bespitzelung von europäischen Politikern und Institutionen, 9. September 2021

 Sicherheit der EU-Organe: Reaktion auf die Eskalation von Cyberangriffen, 9. September 2021

 Der wirtschaftliche Schaden durch ausländische Einflussnahme und Desinformation, auch auf dem Datenmarkt, 14. Oktober 2021


 

 

MINDERHEITENPOSITION VON CLARE DALY IM NAMEN DER LINKEN

Ausländische Einflussnahme ist ein schwerer sozialer Schaden und verdient besondere Aufmerksamkeit, ist aber weder neu noch ist sie auf Europa beschränkt. Zu den folgenreichsten und systemischsten Beispielen für die Einmischung in demokratische Prozesse in der Europäischen Union gehören die großen Kapitalkonzentrationen, sowohl aus dem Ausland als auch aus Europa, die Einfluss auf die Gesetzgebung und Politikgestaltung ausüben.

Dies wird von der Mehrheit im INGE-Sonderausschuss kaum erkannt, der stattdessen Europa als ein Opfer, das mit bösartigen geopolitischen Gegnern konfrontiert wird, sieht. Die Untersuchung wurde genutzt, um Drohungen russischer und chinesischer Einmischung aufzublasen, materielle Ursachen für die Krise der politischen Legitimität in Europa zu ignorieren, abweichende Meinungen von der offiziellen EU-Außenpolitik zu stigmatisieren und Sicherheitsgründe für Einschränkungen der Meinungsfreiheit und anderer Grundrechte zu schaffen.

Dem daraus resultierenden Bericht mangelt es so sehr an Ausgewogenheit und Objektivität, dass er selbst Desinformation darstellt. Die Prävalenz von „Fachwissen“, das von atlantischen und NATO-Denkfabriken gesammelt wurde und sich für Interessen einsetzt, die von Konflikten profitieren, muss selbst als eine Form der ausländischen Einflussnahme betrachtet werden. Die politische Ausrichtung, zu der sich dieser Bericht verpflichtet, führt zu einem ernsthaften und dauerhaften Schaden für den demokratischen Charakter der europäischen Gesellschaften. Die Nachwelt wird dieses Dokument bedauern.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.1.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

8

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Vladimír Bilčík, Andrea Bocskor, Ioan-Rareş Bogdan, Jorge Buxadé Villalba, Włodzimierz Cimoszewicz, Gwendoline Delbos-Corfield, Anna Júlia Donáth, Marco Dreosto, Nicolaus Fest, Sunčana Glavak, Raphaël Glucksmann, Markéta Gregorová, Bart Groothuis, Balázs Hidvéghi, Sandra Kalniete, Andrey Kovatchev, Jeroen Lenaers, Nathalie Loiseau, Juan Fernando López Aguilar, Morten Løkkegaard, Pierfrancesco Majorino, Lukas Mandl, Thierry Mariani, Dace Melbārde, Maite Pagazaurtundúa, Tonino Picula, Manu Pineda, Robert Roos, Andreas Schieder, Sabine Verheyen, Viola Von Cramon-Taubadel, Javier Zarzalejos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Clare Daly, Petra Kammerevert

 


 

NAMENTLICHE ABSTIMMUNG

 

Schlussabstimmung - Geänderter Entwurf (namentliche Abstimmung)

+

25/8/1

ERGEBNIS DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

Namentliche Abstimmung: Schlussabstimmung

25

+

ECR

Dace Melbārde

PPE

Vladimír Bilčík, Ioan-Rareş Bogdan, Sunčana Glavak, Sandra Kalniete, Andrey Kovatchev, Jeroen Lenaers, Lukas Mandl, Sabine Verheyen, Javier Zarzalejos

Renew

Anna Júlia Donáth, Bart Groothuis, Nathalie Loiseau, Morten Løkkegaard, Maite Pagazaurtundúa

S&D

Włodzimierz Cimoszewicz, Raphaël Glucksmann, Petra Kammerevert, Juan Fernando López Aguilar, Pierfrancesco Majorino, Tonino Picula, Andreas Schieder

Grünen / EFA

Gwendoline Delbos-Corfield, Markéta Gregorová, Viola Von Cramon-Taubadel

 

8

-

ECR

Jorge Buxadé Villalba, Robert Roos

ID

Nicolaus Fest, Thierry Mariani

NI

Andrea Bocskor, Balázs Hidvéghi

Die Linke

Clare Daly, Manu Pineda

 

1

0

ID

Marco Dreosto

 


Letzte Aktualisierung: 17. November 2022
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