JA zum Leben – NEIN zur Legalisierung der Euthanasie!

Update 23.10.2021: Die Regierung hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Euthanasie in Österreich geeinigt. Das neue „Sterbeverfügungsgesetz“ ist notwendig geworden, da der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben hat – nicht allerdings das Verbot der „aktiven Sterbehilfe“. Wäre bis zum Jahresende nichts geschehen, so wäre die Beihilfe zum Suizid ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt gewesen.

Lebensmüde, die Beihilfe zum Selbstmord in Anspruch nehmen wollen, können ab 2022 eine „Sterbeverfügung“ errichten. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Explizit ausgeschlossen sind Minderjährige. Zur Errichtung der „Sterbeverfügung“ ist ein Aufklärungsgespräch mit zwei Ärzten notwendig, von denen einer über eine palliative Qualifikation verfügen muss. Äußert ein Arzt Zweifel, so muss zusätzlich ein Psychiater oder Psychologe beigezogen werden. Auch ist vor der Errichtung der Verfügung in der Regel eine Frist von zwölf Wochen einzuhalten. Der Lebensmüde erhält dann in der Apotheke tödliches Gift.

Weiterhin wird scheinbar streng zur „aktiven Sterbehilfe“ (also Tötung durch eine andere Person) abgegrenzt. Der Selbstmörder muss das Gift selbst zu sich nehmen, die Verabreichung durch einen Dritten ist weiterhin strafbar. Auch darf niemand verpflichtet werden, Hilfe zum Selbstmord zu leisten. Insbesondere Apotheker dürfen nicht zur Abgabe des Präparats verpflichtet werden.

Die Regierung bemühte sich zu betonen, dass sie gleichzeitig die Hospiz- und Palliativversorgung ausbauen will.


Update 30.04.2021: Vom 26. bis 30. April 2021 hielt das Justizministerium das „Dialogforum Sterbehilfe“ mit rund 30 Experten aus den entsprechenden gesellschaftlichen Bereichen ab. Das „Dialogforum Sterbehilfe“ soll einen wesentlichen Beitrag zur Erarbeitung einer neuen gesetzlichen Regelung leisten. Die Ergebnisse der Beratungen sowie die eingegangenen Stellungnahmen will das Bundesministeriums für Justiz zu einem Bericht zusammenfassen und veröffentlichen. Ein Gesetzentwurf soll im Sommer 2021 vorgelegt werden.


Update 11.12.2020: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat geurteilt, dass die Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) auch künftig in Österreich strafbar bleibt, ebenso das Verleiten zum Selbstmord (erster Tatbestand des § 78 StGB). Das ist die gute Nachricht.

Gleichzeitig hob das Höchstgericht allerdings das Verbot der Beihilfe zum Selbstmord (zweiter Tatbestand des § 78 StGB) als verfassungswidrig auf. Damit entschied der Verfassungsgerichtshof, dass das Selbstbestimmungsrecht im Zweifelsfall höher als der Lebensschutz zu achten sei, sofern sichergestellt sei, dass es sich um eine von äußerem Druck freie und wohlüberlegte Entscheidung handele. Dies umfasse auch das Recht eines Lebensmüden, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten zum Selbstmord in Anspruch zu nehmen, so die Richter.

Ferner trägt der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber auf, zur Verhinderung von Missbrauch Maßnahmen vorzusehen, damit betroffene Personen ihre Entscheidung zum Selbstmord nicht unter dem Einfluss Dritter oder sozialer und ökonomischer Umstände fassen.


In Österreich ist die Euthanasie, beschönigend auch „aktive Sterbehilfe“ genannt, Gott sei Dank verboten. Noch – denn vor dem Verfassungsgerichtshof wollen vier skrupellose Kläger deren Legalisierung erstreiten. Das muss unbedingt verhindert werden, am besten, indem das Verbot der Euthanasie in der Bundesverfassung verankert wird.

Bislang ist gemäß § 77 Strafgesetzbuch die Tötung auf Verlangen, sowie gemäß § 78 Strafgesetzbuch die Mitwirkung am Selbstmord verboten. Wer einen anderen auf dessen Wunsch hin tötet, indem er ihm beispielsweise einen tödlichen Medikamentencocktail verabreicht, oder ihn zum Selbstmord verleitet, beziehungsweise ihm dabei Hilfestellung gibt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Vor dem Verfassungsgerichtshof wollen nun vier Antragssteller – darunter zwei Lebensmüde und ein Mediziner – die Aufhebung dieser beiden Paragraphen erreichen, was die Legalisierung der Euthanasie bedeuten würde. Die Entscheidung darüber wurde bislang vertagt, die Beratungen werden voraussichtlich in der am 23. November beginnenden Session des Höchstgerichts fortgesetzt.

Die Kläger argumentieren, durch die gegenwärtige Rechtslage würden leidende Menschen gezwungen, „entwürdigende Verhältnisse zu erdulden“. Damit stellen sie das allgemeine Verständnis der Menschenwürde völlig auf den Kopf. Denn die Menschenwürde gilt für alle Menschen gleichermaßen, gerade auch für Kranke, Leidende und Sterbende, denn das Leid und das Sterben sind fester Bestandteil des menschlichen Lebens. Was hingegen die Würde des Menschen verletzt, ist das Töten. Das Töten eines Menschen – sei es durch eine andere Person oder durch sich selbst – ist nie würdevoll. Würdevolles Sterben geschieht durch Anteilnahme, Sterbebegleitung und Zeit des gemeinsamen Abschiednehmens.

Die Legalisierung der Euthanasie wäre ein unvorstellbarer Dammbruch: Wer Krankheit oder Behinderung zum legitimen Grund für die Tötung eines Menschen erklärt, der unterteilt in „wertes“ und „unwertes Leben“. Alten und Kranken würde zumindest subtil vermittelt, ihr Leben sei nicht mehr „lebenswert, sie müssten sich für ihre Bedürfnisse oder gar ihre Existenz rechtfertigen und würden unter Druck gesetzt, ihrem Leben ein Ende zu bereiten, um anderen nicht zur Last zu fallen. Ganz zu schweigen davon, wenn das Geschäft mit dem Tod erst kommerzialisiert und eifrig die Werbetrommel für den Selbstmord gerührt würde.

Wir müssen jetzt gemeinsam aktiv werden, damit solche menschenverachtenden Zustände in Österreich niemals Realität werden! Menschen, die Selbstmordgedanken haben, brauchen keine Hilfe zum Sterben, sondern Hilfe zum Leben und den Schutz des Gesetzes vor einer Entscheidung, die jeder Selbstmörder am Ende bitterlich bereuen wird. Jeder einzelne Selbstmord ist einer zu viel! Mit anbei stehender Petition fordern wir deshalb Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auf, die Initiative zu ergreifen, um das Verbot der Tötung auf Verlangen und das Verbot der Mitwirkung am Selbstmord in der Bundesverfassung zu verankern. Bitte setzen auch Sie ein deutliches Zeichen für das Leben, indem Sie die Petition unterzeichnen und teilen!

Herzlichen Dank!


Petition an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP):

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz,

vor dem Verfassungsgerichtshof wird momentan über eine mögliche Aufhebung der Paragraphen 77 und 78 Strafgesetzbuch (Tötung auf Verlangen und Mitwirkung am Selbstmord) verhandelt, was eine Legalisierung der Euthanasie bedeuten würde.

Dies wäre ein unvorstellbarer Dammbruch: Wer Krankheit oder Behinderung zum legitimen Grund für die Tötung eines Menschen erklärt, der unterteilt in „wertes“ und „unwertes Leben“. Alten und Kranken würde zumindest subtil vermittelt, ihr Leben sei nicht mehr „lebenswert“, sie müssten sich für ihre Bedürfnisse oder gar ihre Existenz rechtfertigen und würden unter Druck gesetzt, ihrem Leben ein Ende zu bereiten, um anderen nicht zur Last zu fallen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Menschenwürde für alle Menschen gleichermaßen gilt, gerade auch für Kranke, Leidende und Sterbende. Das Töten eines Menschen – sei es durch eine andere Person oder durch sich selbst – ist nie würdevoll. Menschen, die Selbstmordgedanken haben, brauchen keine Hilfe zum Sterben, sondern Hilfe zum Leben und den Schutz des Gesetzes vor einer Entscheidung, die jeder Selbstmörder am Ende bitterlich bereuen wird. Jeder einzelne Selbstmord ist einer zu viel!

Herr Bundeskanzler Kurz, wir bitten Sie daher, ergreifen Sie die Initiative und sorgen Sie dafür, dass das Verbot der Tötung auf Verlangen und das Verbot der Mitwirkung am Selbstmord in der Bundesverfassung verankert wird, damit die menschenverachtende Euthanasie in Österreich niemals Realität wird.

Herzlichen Dank für Ihren entsprechenden Einsatz!

Die 7942 Unterzeichner


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