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Insiderhandel Urteil gegen Soros bestätigt

Erst am Montag kritisierte George Soros die Ungerechtigkeit in der heutigen Wirtschaft. Eine überraschende Unterstützung für die Anti-Wall-Street-Proteste in den USA. Jetzt wurde er selbst wegen Insiderhandel verurteilt.
Investor Soros: Verurteilung wegen Insiderhandel bestätigt

Investor Soros: Verurteilung wegen Insiderhandel bestätigt

Foto: JORGE SILVA/ REUTERS

Paris - Der US-Milliardär und Investor George Soros ist mit seiner Beschwerde gegen eine Geldstrafe wegen Insiderhandels vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Ein französisches Gericht hatte Soros 2007 zu einer Strafe von 940.000 Euro verurteilt, weil er 1988 Aktien der Bank Société Générale  gekauft hatte, wenige Tage nachdem er von einem Übernahmeangebot für die Bank erfahren hatte.

Der 81-jährige Soros hatte sich mit dem Argument gewehrt, der Insiderhandel als Straftat sei zur damaligen Zeit in Frankreich nicht ausreichend definiert gewesen. Statt des französischen Rechts hätte man die wesentliche klarere - und für ihn günstigere - EU-Gesetzgebung anwenden sollen. Daher klagte er in Straßburg auf Verletzung des Grundsatzes "Keine Strafe ohne Gesetz" von Artikel sieben der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Straßburger Richter befanden genau das Gegenteil. Das damals geltende französische Recht sei "ausreichend klar formuliert" gewesen. "Der Beschwerdeführer hätte sehr wohl vermuten können, dass seine Handlungen als strafbar eingestuft werden konnten", hieß es in dem Text. Gegen dieses Urteil kann Berufung eingelegt werden.

ms/dapd/dpa
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