„Illegal“ eingereist, Asylanträge abgelehnt – Gericht erklärt Abschiebung einer georgischen Großfamilie für „illegal“

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Die herzerwärmenden Mitleidsgeschichten, der mediale Trommelwirbel und das Jammern der Abgeschobenen fielen auf fruchtbarem Boden, das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat die Abschiebung einer neunköpfigen Großfamilie aus Pirna nach Georgien als rechtswidrig erklärt, der Schulbesuch der beiden ältesten Kinder gaben den Ausschlag für das Urteil. Wann genau die Familie nach Deutschland zurückkommt, ist unklar.

Zur Erinnerung eine kurze Zusammenfassung: Vor acht Jahren reiste die damals vierköpfige Familie illegal in Deutschland ein, im Bewusstsein einer fehlenden Begründung auf politische oder religiöse Verfolgung stellte man Asylanträge, danach folgten Klagen durch alle Instanzen, letztendlich wurden alle Anträge rechtskräftig und in höchster Instanz abgelehnt. Die Ausreisepflicht trat in Kraft und die Abschiebung der Wirtschaftsmigranten wurde rechtswirksam umgesetzt.

Nachdem die Familie acht Jahre ihren unberechtigten Aufenthalt ausgesessen hat und die Behörden die Ausreisepflicht bzw. Abschiebung durchgesetzt haben, sollen nun die Scheinasylanten auf Biegen und Brechen nach Deutschland zurückgeholt werden. Sie seien gut integriert, was immer das heißen mag. Die Asylentscheidungen und Abschiebungen bei solchen Fällen dauern einfach zu lange.

Die Anerkennungsquote auf Asyl für Personen aus Georgien ist minimal. In Georgien herrscht weder Krieg noch Verfolgung, es ist ein sicheres Herkunftsland und auch Reiseland, sogar in der Hauptstadt Tiflis ist die Kriminalitätsrate niedrig und im Weltsicherheitsindex liegt Georgien auf Platz 29 (zum Vergleich: Deutschland belegt Platz 51).

Die Entscheidung „Im Namen des Volkes“ ist gefallen, die neunköpfige Familie wird überglücklich das Urteil zur Kenntnis nehmen, die Koffer werden schon gepackt sein, um die Flugreise ins deutsche Kindergeld-Paradies anzutreten.

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