Deutschland im April 2019

Veröffentlicht am

In der Nacht vom 7. auf den 8. Februar des Jahres 1988 näherte sich ein Geleitzug der Staatssicherheit, von Eisenach kommend, dem DDR-Grenzübergang Wartha-Herleshausen. Im Fond eines Lada saß die Regimekritikerin Vera Lengsfeld mit ihren beiden Söhnen Jakob (5) und Jonas (3). Vor den Grenzanlagen blieb der Tross zurück, und ein einzelner Stasi-Offizier fuhr Frau Lengsfeld und ihre Kinder ins Niemandsland zwischen der DDR und der Bundesrepublik. Er stoppte den Wagen, öffnete die Fondtür und wies seine Passagiere aus dem Land und zu ein paar Lichtern im Westen: „Da geht’s lang.“ Das war das Ende der bürgerlichen DDR-Existenz einer Frau, die sich auch das in der DDR-Verfassung, Artikel 27 verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung nicht verbieten lassen wollte:

„Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern.“

31 Jahre später hat sich Vera Lengsfeld längst eine neue bürgerliche Existenz aufgebaut. Als Politikerin der Grünen und der CDU saß sie im Bundestag, erhielt 2008 das Bundesverdienstkreuz und arbeitet heute überwiegend als Publizistin (unter anderem für Achgut.com). Sie lebt in einem gutbürgerlichen Viertel von Berlin-Pankow, mit Häusern aus dem 19. Jahrhundert, die Nachbarn mögen sie, unten im kleinen Café ist immer Zeit für ein paar nette Worte. Auch Jürgen Trittin, der im selben Haus wohnt, grüßt freundlich. Und doch kehren die alten Schatten zurück.

Denn das Recht auf freie Meinungsäußerung will sich Frau Lengsfeld noch immer nicht verbieten lassen. Diesmal handelt es sich um Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Einschüchtern und Angst verbreiten

Anno 2019 steht nicht die Stasi vor der Tür, sondern jemand anderes. Am vergangenen Donnerstag erhielt Lengsfeld, die sich gerade bei ihrer Familie in Thüringen aufhielt, die Mail eines Freundes mit einem Foto, das in unmittelbarer Nähe ihrer Berliner Wohnung aufgenommen wurde. Darauf ist eine Säule zu sehen, auf der ein Steckbrief mit ihrem Konterfei prangt. Darauf wird die DDR-Dissidentin gewarnt: „Lengsfeld, halt’s Maul! Kein Podium für rechte Hetze. Antifa.“

Das Plakat bringt ein Ignazio Silone zugeschriebenes Zitat prägnant auf den Punkt: „Der Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Anti-Faschismus.“ Hier soll jemand eingeschüchtert und Angst verbreitet werden. Es kann aber auch noch schlimmer kommen, wie dieser Vorfall in Bremen zeigt.

Nun sollte man meinen, dass Justiz und Behörden ihre Bürger gegen solche Drohungen in Schutz nehmen. Das ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil. Nachdem solche Hassparolen gegen Frau Lengsfeld in Pankow schon mehrmals aufgetaucht waren (bis dato allerdings nicht in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung), brachte ein empörter Mitbürger die Sache wegen Verleumdung und übler Nachrede zur Anzeige. Ende vergangener Woche erhielt Vera Lengsfeld von der zuständigen Staatsanwältin die Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt worden sei.

Darin heißt es, bei den plakatierten Parolen handele es sich „nicht um eine strafbare Beleidigung“. Als Begründung wird gegenüber Frau Lengsfeld unter anderem „die von Ihnen geäußerte Sympathie für die AfD“ angeführt. Das klingt verdächtig nach Gesinnungsjustiz.

Denn für die rechtliche Würdigung des Tatbestandes ist es völlig unerheblich, ob das CDU-Mitglied Vera Lengsfeld nun Sympathien für die AfD geäußert hat oder nicht (sie bestreitet das entschieden und die Staatsanwaltschaft führt auch keine Belege für diese Behauptung auf). Fest steht: Mit dieser Begründung können sich die Schläger der Antifa sogar von der Berliner Justiz legitimiert fühlen, wenn sie gegen Andersdenkende vorgehen.

Bei den Denunzianten, die sich in diesem geistigen Biotop prächtig entwickeln, dürfen die Sektkorken knallen. So etwa bei Anetta Kahane und ihrer vom Bundes-Familienministerium geförderten Amadeu Antonio Stiftung. Als IM-Victoria hatte sie viele Jahre ihre Mitbürger bespitzelt und denunziert. Schon damals führte sie allerdings unter anderen Vorzeichen einen Kampf gegen rechts. Das wird hier und hier auf Achgut.com ausführlich beschrieben. Und ausgerechnet diese Anetta Kahane hielt Mitte Februar in den Räumen ihrer Stiftung eine von der Landeszentrale für politische Bildung in Berlin geförderte „Fachtagung“ ab. Titel: „Der rechte Rand der DDR-Aufarbeitung“.

Eine ehemalige Stasi-IM fühlt sich allen Ernstes dazu berufen, darüber mitzuentscheiden, welche Teile der Aufarbeitung der SED-Diktatur demnächst als „rechts“ gebrandmarkt und womöglich ausgegrenzt werden können. Damit urteilt sie auch über die Arbeit von Menschen, die von jenem Ministerium für Staatssicherheit verfolgt wurden, dem sie als inoffizielle Mitarbeiterin jahrelang gedient hat. Die DDR-Vergangenheit soll umgeschrieben werden. Für Vera Lengsfeld ist das alles ein absurdes Déjà-vu.

Artikel hier weiterlesen

 

Wer sich informieren will, wie es mir in der DDR ergangen ist, kann sich dieses Video ansehen, dass von Schülern gemacht wurde, während ihre Klassenkameraden die Schule schwänzten.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden



Unabhängiger Journalismus ist zeitaufwendig

Dieser Blog ist ein Ein-Frau-Unternehmen. Wenn Sie meine Arbeit unterstützen wollen, nutzen Sie dazu meine Kontoverbindung oder PayPal:
Vera Lengsfeld
IBAN: DE55 3101 0833 3114 0722 20
Bic: SCFBDE33XXX

oder per PayPal:
Vera Lengsfeld unterstützen