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Von der staatlichen Vereinigung der Kirchensteuerzahler abgemeldet!

16. Oktober 2018 in Österreich, 22 Lesermeinungen
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Ein Katholik aus der Diözese Linz zahlt keine Kirchensteuer mehr - Linzer Generalvikar droht mit "rechtlichen Konsequenzen" beim Sakramentenempfang, doch selbst die eigenen Priester ignorieren die Drohung - Offener Brief von N.N. an den Generalvikar


Linz (kath.net)
"Heute habe ich mich von der staatlichen Vereinigung der Kirchensteuerzahler abgemeldet." Mit diesen Zeilen beginnt eine Korrespondenz von N.N. (Name ist der Redaktion bekannt!) aus der Diözese Linz, der genug davon hat, dass beispielsweise im Bildungshaus Puchberg der Diözese Linz nicht-kirchliche Angebote gemacht werden. Diese wolle er nicht mehr unterstützen. N.N. kündigte daher am 25. August 2018 an, dass er natürlich weiterhin Mitglied der römisch-katholischen Kirche bleibe und einen Beitrag in einer anderen Form leisten werde. In einem Brief bekommt der Mann am 14. September vom Linzer Bischof Manfred Scheuer eine allgemeine und offensichtlich standardisierte Antwort. N.N. wird ersucht, seinen Schritt nochmals zu überdenken. Falls die Ankündigung nicht rückgängig gemacht wird, kündigt Scheuer an, dies am 24. Dezember (!) 2018 im Taufbuch des Katholiken vermerken zu lassen.

Am 21. September bekommt N.N. erneut eine Zuschrift, diesmal vom Linzer Generalvikar Severin Lederhilger. Der Generalvikar kommentierte in dem kath.net vorliegenden Brief die Abmeldung von N.N. mit einem Hinweis auf eine Klarstellung des Päpstlichen Rates für die Interpretation der Gesetzestexte und einer Ausführungsverordnung der Österreichischen Bischofskonfernez (ÖBK), in der festgestellt wurde, dass eine derartige "Kirchenaustritts-Erklärung" zwar nicht mehr in jedem Fall einen "glaubensmäßigen Abfall" von der katholischen Kirche darstelle, dies aber laut ÖBK auf jedem Fall eine "schwere Sünde" sei. Lederhilger verweist dann auf "rechtliche Konsequenzen", was inbesondere den Sakramenten-Empfang betreffe. "Von diesen Sanktionen kann der Bischof – bei bestem Bemühen um Verständnis für ihre gewissensmäßigen Bedenken - nicht absehen", schreibt der Generalvikar. Die Drohungen des Generalvikars stellen sich allerdings in der Praxis als völlig wirkungslos dar, wie katholische Priester kath.net gegenüber immer wieder bestätigen. Sowohl konservative als auch liberale Pfarrer verweigern Menschen, die aus der Kirche formal ausgetreten sind, de facto fast nie die Sakramente oder auch ein kirchliches Begräbnis.


Am 21. September hat N.N. den Linzer Generalvikar eine Antwort übermittelt. kath.net dokumentiert den Brief von N.N. an den Linzer Generalvikar Severin Lederhilger im Wortlaut:

Meine Abmeldung von der staatlichen Vereinigung der Kirchensteuerzahler

Hochwürden, sehr geehrter Herr Generalvikar Lederhilger, vielen Dank für Ihr Schreiben im Auftrag unseres Hochwürdigsten Herrn Diözesanbischofs Dr. Manfred Scheuer. Ich bin zwar beileibe kein Jurist, habe aber versucht, Ihren Brief, gespickt mit Verordnungen der Österreichischen Bischofskonferenz, zu verstehen.

Soweit ich das herauslese, ist also nunmehr auch die österreichische Kirchenleitung – wohl auf Druck der römischen „Zentrale“ – inzwischen zu der Auffassung gelangt, dass eine Abmeldung von der staatlichen Vereinigung der Kirchensteuerzahler niemals der Grund für eine Exkommunikation sein kann, zumal ich ja ausdrücklich erklärt habe, dass ich Mitglied der Heiligen Römisch Katholischen Kirche bleibe.

Ich möchte hier nur darauf hinweisen, dass meine Familie schon Jahrhunderte lang römisch-katholisch war, bevor die Diözese Linz überhaupt ins Leben gerufen wurde. Und selbstverständlich leiste ich auch meine Beiträge, wie das im Kirchenrecht (can. 222 CIC) gefordert ist. Zu meinen Gewissensgründen, dass die Kirchenbeiträge in der Diözese Linz missbräuchlich verwendet werden, z.B. im „Bildungshaus“ Puchberg, nehmen Sie in Ihrem Brief ja leider nicht Stellung. Darf ich das so deuten, dass diese Gründe auch von Ihrer Seite außer Zweifel stehen?

Zu der offenbar von der ÖBK so definierten „schweren Sünde“, für die „Untat“, dass sich jemand bei der weltlichen Behörde von der staatlichen Vereinigung der Kirchensteuerzahler abmeldet, mache ich mir so meine Gedanken: Z.B. gibt es heute starke Bestrebungen, bisherige Todsünden salonfähig zu machen. Man denke nur an Ehebruch, Homosexualität, Abtreibung uam. Diese Sünder werden sogar oft genug dezidiert z.B. zur Hl. Kommunion eigeladen (Beichte ist heutzutage eh‘ nicht mehr notwendig). Man hört oder liest praktisch nirgendwo mehr (sei es Predigt oder Kirchenzeitung) von einer Sünde, geschweige denn von einer schweren.

Tatsächlich führt jedoch z.B. jede Beteiligung an einer Abtreibung automatisch zur Exkommunikation, aber wer von den Gläubigen weiß das schon? Und jene, die es wissen, verschweigen das, obwohl es ihre heilige Pflicht wäre, ihre Schäfchen zu warnen. In der öffentlichen Wahrnehmung scheint somit die einzige noch verbliebene „schwere Sünde“ zu sein, wenn jemand – auch wenn er es begründet – der Diözese die Kirchensteuer verweigert.

Nachdem die Heilige Katholische Kirche das Geld ja jedenfalls erhält (wenn auch nicht über die Kirchenbeitragsstelle), besteht diese „schwere Sünde“ eigentlich allein darin, sich bei der staatlichen Behörde von der Vereinigung der Kirchensteuerzahler abzumelden? Hochwürdiger Herr Generalvikar, das soll eine „schwere Sünde“ sein? Mit Verlaub, das kann ich Ihnen (und auch der ÖBK) einfach nicht glauben! Oder nehmen Sie das Beispiel der klerikalen Kinderschänder, also jener homosexuellen Priester, die sich an den ihnen anvertrauten kleinen Buben vergehen: Diese werden von der kirchlichen Hierarchie einfach in eine andere Pfarre versetzt, wo sie ihr schändliches Treiben fortführen können (vgl. Mt.18,6f u.a.)

Solche Taten werden sogar von den staatlichen Gerichten schwerstens verurteilt! Aber auch sie werden nicht exkommuniziert. Jedoch mich wollen Sie von der Kirche ausschließen, weil ich mich beim Staat vom Club der Kirchensteuerzahler abgemeldet habe???

Erlauben Sie mir noch ein Wort zu dem beigelegten Merkblatt „Der Kirchenaustritt und seine Folgen“:

1. Schon der Titel ist irreführend, weil es sich ja im Falle der Abmeldung bei der politischen Behörde tatsächlich eben um KEINEN Kirchenaustritt handelt.

2. Es heißt dann gleich im zweiten Satz, wenn eine solche Abmeldung nicht „innerhalb einer bestimmten Frist“ (welcher Frist eigentlich?) widerrufen wird, wird sie doch als bewusste Trennung von der katholischen Kirche gewertet!?!

Also doch eine Exkommunikation? Ich habe doch ausdrücklich erklärt, ich bin und bleibe in der Kirche und hier heißt es, ich hätte mich „bewusst“ getrennt!? Hochwürdiger Herr Generalvikar, was soll ich davon halten? Nach meinem bescheidenen Dafürhalten widerspricht dieses „Merkblatt“ damit doch wieder den weltkirchlichen Vorschriften! Aber, in der österreichischen Kirchenhierarchie scheint dieser Widerspruch niemanden zu stören – auch keinen Kirchenrechtler. Es geht halt ums liebe Geld, und da hört sich die Freundschaft eben auf.

3. Zu den angedrohten Sanktionen:
- Empfang der Sakramente: Das soll also heißen, man lädt landauf, landab etwa Ehebrecher und Homos zum Empfang der Hl. Kommunion ein, aber ein „schwerer Sünder“, der sich bei der staatlichen Behörde vom Club der Kirchensteuerzahler abgemeldet hat, darf nicht einmal mehr zur Beichte gehen?

- Übernahme des Patenamtes: Damit kann ich leben, das muss dann halt jemand anderer übernehmen.

- Wahlrecht bei der PGR-Wahl: Nun, damit kann ich sogar sehr gut leben, ich bin eh‘ kein Gschaftlhuber.

- Dienst in der Liturgie: Dafür sind ohnehin die Priester zuständig.

- Recht auf kirchliches Begräbnis: Auch wenn mir die österreichische Kirchenhierarchie dieses Recht verweigert, findet sich hoffentlich noch ein gläubiger Priester, der mir diesen letzten Dienst erweisen wird.

Trotzdem nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gegeben haben, mir zu schreiben!

Symbolbild: Kirche



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Lesermeinungen

 leibniz 18. Oktober 2018 
 

Der Skandal, lieber Micha, ist nicht die Kirchensteuer selbst, sondern dass die Bischöfe die Verweigerung der Kirchensteuer als Apostasie werten und demjenigen, der nicht mehr zahlt, von den Sakramenten ausschließen und die Beerdigung verweigern. Auch ist der Terminus "Kirchenaustritt" vom Kirchenrecht her falsch, da man durch die Taufe zur Kirche gehört und diese nicht rückgängig gemacht werden kann. Aus der Kirche im geistlichen, also eigentlichen Sinn, kann man gar nicht austreten, nur aus der Körperschaft öffentlichen Rechts. Es gibt dazu ein motu proprio von Benedikt XVI. In diesem Gesetzestext, der verbindlich für die gesamte Weltkirche ist, steht, dass der Austritt aus dem Kirchensteuerverband nicht als Austritt aus der Glaubensgemeinschaft gewertet werden darf. Es gibt praktisch keinen Kirchenrechtler, der diesen Sachverhalt anders beurteilt. Trotzdem bleiben die deutschen Bischöfe bei ihrer Auffassung. Der Grund hierfür ist allzu offensichtlich.


11
 
 Diasporakatholik 18. Oktober 2018 
 

@Micha

Sie haben m.E. völlig recht, die Sache "entspannt und pragmatisch" zu betrachten, statt sich unnötig zu echauffieren und vielleicht einen unbedachten Schritt zu tun, den Sie später vielleicht sehr bereuen, weil er ein falsches Zeugnis für die Umgebung darstellte.

Eine Überlegung, die ich in diesem Zusammenhang sinngemäß schon öfters zu bedenken gab:

Wie viel Kirchensteuer zahle ich denn wirklich im Jahr?

Gibt es im persönlich bekannten und beurteilbaren Umfeld nicht vielleicht genügend kirchliche Mitarbeiter bzw. Institutionen, denen ich meine speziellen jährlichen Kirchensteuermittel Gerne und aus vollster Herzen zukommen lassen mag?

Ich selbst und meine Auffassungen sind auch in der Kirche nicht das alleinige Maß aller Dinge:
Es gibt vielmehr ein breites Spektrum von praktizierenden oder sogar auch selbst "äußerlich nicht aktiven" Katholiken mit zu mir vielleicht konträren Auffassungen über die Mittelverwendungen, die aber AUCH noch Kirchensteuern zahlen...


1
 
 Micha 17. Oktober 2018 
 

gebt dem Kaiser...

ein anderer Gedanke:
Jesus spricht: Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist.
Kann man diese Aussage nicht auch auf die Kirchensteuer beziehen? Ich denke mich trifft keine Verantwortung für das, was mit meinen Steuern gemacht wird, so traurig es auch oft ist. Die Herren in den Ordinariaten werden sich selber vor Gott verantworten müssen.


1
 
 Hausfrau und Mutter 17. Oktober 2018 
 

MSGR Schelgl

Der Austritt durch Umzug ist eine übliche Vorgehensweise bei Ausländer. Ich kenne etliche Fälle, die in Frankreich z.B. katholisch sind, sogar praktizierend und plötzlich lassen sie sich als "ohne Religion" in Deutschland beim Meldewohnamt registrieren...

Eine systematische Überprüfung findet nicht statt.


Manchmal wird die nicht berufstätige Ehefrau als "rk" registriert, damit zumindest eine eventuelle Taufe statt finden kann.

H&M


4
 
 SCHLEGL 17. Oktober 2018 
 

@QuintusNSachs

Es ist nicht entscheidend,ob Sie In- oder Ausländer sind,sondern wo Sie ihren HAUPTWOHNSITZ haben,also den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen. Nachdem Sie in Deutschland Religionslehrer sind, sollten Sie das eigentlich wissen.
Daher werden Sie in Deutschland von der Kirchensteuer erfasst werden. Ein Austritt könnte Ihnen die missio canonica kosten.Ihr Kirchenaustritt würde im Heimatland in Taufregister als Apostasie eingetragen.
In Österreich haben wir einen "Kirchenbeitrag",da könnten Sie geltend machen,- natürlich mit schriftlicher Bestätigung-, wenn Sie den Pfarrer in ihrem Heimatland finanziell unterstützen.
Vor 30 Jahren hatten wir in meiner früheren Pfarre einen solchen Fall mit einer kroatischen Familie,die in der Heimat der Pfarrer unterstützte.Die Kirchenbeitragsstelle wollte das nicht einsehen,weshalb der Mann aus der Kirche austrat.Mein früherer Pfarrer hat ihn wieder in die Kirche aufgenommen,es aber nicht an die Erzdiözese gemeldet, so musste der Mann nichts bezahlen.


6
 
 QuintusNSachs 17. Oktober 2018 
 

römisch-katholische Ausländer

Wie ist es mit RK Ausländer wie ich einer bin? In Deutschland bin ich Religionslehrer mit missio des Bistums Münster. Wenn ich jetzt diese Steuern verweigere, behalte ich dann noch mein missio? Wird man in mein Geburtsland ins Taufregister eintragen "Quintus zahlt keine Steuern in Deutschland"?


4
 
 Siebtel 16. Oktober 2018 
 

sola pecunia

Die gesetzliche Grundlage für den Kirchenbeitrag ist das Kirchenbeitragsgesetz von 1939.


4
 
 carolus romanus 16. Oktober 2018 

Die Freiheit des Almosens und der Barmherzigkeit von Herrn N.N.

„Hütet euch vor den Rigiden und seid vorsichtig! Seid vorsichtig vor den Christen – seien es Laien, Priester oder Bischöfe –, die so ‚perfekt’, so rigide auftreten. Da ist nicht der Geist Gottes. Es fehlt der Geist der Freiheit. Und passen wir auch auf uns selbst auf, denn das muss uns dazu führen, über unser Leben nachzudenken. Versuche ich, allein auf den Anschein zu achten? Und ändere ich mein Herz nicht? Öffne ich mein Herz nicht für das Gebet, für die Freiheit des Gebets, für die Freiheit des Almosens, für die Freiheit der Werke der Barmherzigkeit?“.
http://www.kath.net/news/65515

Lieber Herr N.N.: Sie und wir alle können uns sogar auf P.Franziskus berufen. Die Rigidität und Unfreiheit der Diözese Linz ist unerträglich und gegen das Evangelium.


7
 
 Johannes Evangelista 16. Oktober 2018 
 

Ich hoffe ...

... nicht alle Katholiken beschäftigen mit Schriftsätzen die Ordinariate so sehr wie N.N. Am Ende wird sein Austritt aus der Kirche keine Folgen haben: Niemand wird ihm Sakramente verweigern, und beten kann er auch so. Aber er sorgt gründlich dafür, dass sich die Kirche mit sich selbst zu tun hat. Herzlichen Glückwunsch!


6
 
 Schneerose 16. Oktober 2018 
 

Wir in Kärnten

haben bis 30. Juni 2018 einen ausgabefreudigen Bischof gehabt (wird gerade geprüft, wieviel Geld verschwendet wurde). Die Frage ist: Wird sich das in Austrittszahlen niederschlagen?
Bei uns kann man den Kirchenbeitrag zweckwidmen: Bildungshaus, Caritas usw.
Wer weiß davon? Wer nützt es?


6
 
 ThomasR 16. Oktober 2018 
 

trotz den Kirchensteuereinnahmen in Milliardenhöhe (Deutschland)

Tendenz steigend
wird dem Kirchenvolk Zugang zu den Sakramenten und Sakramentalien durch die Amtskirche nicht mehr gesichert.
Fazit: Ursprünglicher Zweck der Kirchensteuererhebung. Finanzierung der Priesterseeleorge selbst in den kleinsten Pfarren ohne eigene Pfründte wird nicht mehr von der Amstskirche verfolgt und damit Einnahmen z.T. entfremdet.
Diese Situation ist dabei da Priestermangel auch wie gewollt und wie vorprogrammiert ist (vgl. Vortrag von prof Georg May über Priestermangel über google zu finden). Dazu kommt (neben Inhalte vom Vortrag von Prof May)dass in keinem der diözesanen Priestersemniare (Deutschland) wird die alte liturgische Form gepflegt (z.B. über eine Zelebration wöchentlich)bzw. gelehrt. Es ist angesichts Priestermangels eine Perversion daß die im alten Ritus beheimateten Bewerber, falls sich überhaupt in einem diözesanen Priesterseminar melden, dann werden abgewiesen (konkrete Fälle bekannt). Übrigens auch Grund den Regens vom Ordinarius zu räsonieren


17
 
  16. Oktober 2018 
 

Wenn es so weitergeht ist es eine schwere Sünde in diesem Kirchensteuerverein zu verbleiben

Liturgische Dienste darf also der übernehmen, der Kirchensteuern zahlt. - Der Gnadenstand des Dienstleistenden ist dabei völlig irrelevant. Wichtig ist nur, dass man zahlendes Mitglied ist und
man darf sämtliche Altardienste übernehmen! Ich gebe der Kirche in dieser Form noch fünf Jahre, dann ist sie total abgewrackt.


16
 
 Kostadinov 16. Oktober 2018 

@Herbstlicht - natürlich

macht Katholischsein froh und glücklich. Zum Katholischsein ist es aber nicht notwendig, Beiträge an irgendeine staatskirchenrechtliche Körperschaft zu leisten (um mal den Schweizer Ausdruck zu verwenden).


18
 
 mphc 16. Oktober 2018 

Achtung

Beim Spitalseintritt z.B. "römisch-katholisch" angeben, damit in Zeiten der Datenschutzgrundverordnung notfalls ein Priester gerufen werden kann.


12
 
 JuM+ 16. Oktober 2018 
 

Ohne Göd spüt ka Musi...

sagt man in Oberösterreich. Also "ohne Geld, keine Musik".
Das Geld ist bei der Tradition sicher besser aufgehoben, aber die Tradition darf nur zu 50% gefördert werden. Bei Hartnäckigkeit auch 70% oder gar mehr?


8
 
 Michael F. 16. Oktober 2018 
 

ungute Wortwahl; Ablass

Danke an N.N. und kath.net. 2 Anmerkungen:
-"man lädt [...] Homos zum Empfang der Hl. Kommunion ein". Solche Wortwahl übernimmt a) das unkatholische Kategorisieren von Menschen nach sex. Neigungen und b) homosex. Neigung alleine ist noch keine Sünde-erst das Ausleben. Menschen mit homosex. Empfinden können sich bei solcher Wortwahl tatsächlich ausgegrenzt fühlen. (Bei breiter Auslegung gemäss Christi Wort vom lüstern Ansehen und so" fällt i.Ü. eh jede sex. Handlung ausserhalb der Ehe unter Ehebruch).
-der Vergleich mit Luther und Ablasshandel hinkt. Meines Wissens wurde damals niemand exlommuniziert, der nicht Ablassgeld zahlte. Das heutige Verhalten der Kirchenoberen ist weit schlimmer, da es nicht nur um Ablass geht (den man schon immer anderweitig auch ohne Geld gewinnen kann), sondern um Ausschluss von den Sakramenten!!!!! PF, der sich doch eine Kirche der Armen wünscht, sollte hier mal den Luther machen!


20
 
 Herbstlicht 16. Oktober 2018 
 

katholisch zu sein - welch ein Glück, trotz allem!

Herr N.N. hat sehr gut argumentiert, was könnte also der Generalvikar Severin Lederhilger dem entgegensetzen?
Nichts!
Auch uns Lesern helfen die Zeilen, uns ein Bild zu machen, wie katastrophal es in Teilen um die katholische Kirche bestellt ist. Vielleicht macht sich auch der Generalvikar inzwischen so seine Gedanken.

Trotzdem: Ich war vergangene Woche in einem Kloster zu Einkehrtagen.
Der Priester, ein noch junger Pater, hat so eindringlich, auch aufrüttelnd, so begeisternd, so unvergesslich gepredigt und die Hl. Messe so würdig gefeiert, dass ich erfüllt, im Glauben gestärkt und dankbar nach Hause fahren konnte. Auch die Beichte hat ganz klar dazu beigetragen.

Katholisch zu sein kann neben allen schlimmen kirchlichen Entwicklungen trotzdem froh und glücklich machen.
Vergessen wir das nie!


20
 
 gebsy 16. Oktober 2018 

Diese Korrespondenz

könnte viele unzufriedene Katholiken interessieren.
Darf ich die Worte des Bürgeranwalt zitieren: WIR BLEIBEN AN DER SACHE DRAN ...


11
 
 Stefan Fleischer 16. Oktober 2018 

Interessant ist es zu beobachten

dass gerade jene, welche in der Verkündigung alles vehement ablehnen, was auch nur im Entferntesten als "Drohbotschaft" verstanden werden könnte, selber nicht die geringste Hemmung haben, massivste Drohbotschaften auszusprechen, wenn es um den schnöden Mammon geht.


32
 
 ottokar 16. Oktober 2018 
 

Nichts von Luther gelernt

Die Leitung der Diazöse Linz verhält sich wie die kath.Kirche zu Luthers Zeiten: Geld her oder du wirst exkommuniziert.Haben die denn überhaupt nichts gelernt, haben die kein Schamgefühl mehr? Allerdings ist die Lösung relativ einfach sich von einer solch "schweren Sünde" zu befreien: Man beichtet bei einem von Vernunft geleiteten Priester , dass man sich von der staatlichen Kirchensteuerpflicht abgemeldet hat.Er wird mit Sicherheit eine gültige Absolution erteilen.Katholisch sein hat eben auch seine grossen Vorteile..... .


19
 
 mphc 16. Oktober 2018 

Herr N.N. handelt sehr konsequent,

gerade in einer Diözese, welche die ungehorsamste Österreichs ist. Ich darf nur daran erinnern, wie Benedikt XVI. einen Weihbischof ernannt hat und wie höchste Stellen, auch Priester, einen Rückzug erzwungen haben. Priester konnte nur werden, der Johannes Paul II. und Benedeit XVI. kritisiert hat.


27
 
 Quirinusdecem 16. Oktober 2018 
 

Merkwürdig

...bei bestem Bemühen um Verständnis für ihre gewissensmäßigen Bedenken - nicht absehen"
Merkwürdig, die Ehe z.B. darf ich brechen und mich wiederverheiraten, da wird das Gewissen ganz groß geschrieben, aber wenn es um den zehnten geht sieht das ganz anders aus. Das hätte auch Herr Tetzel schreiben können: "„Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt.“ Es ist ekelhaft und würdelos und entspricht in keinster Weise Christi Gebot und Intention. Hier hat auf dem Tempelvorhof selbt der Sohn Gottes Gewalt angewandt um die geldverliebten Schmarotzer und Heuchleraus dem Tempel zu fegen...


36
 

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