Kritik an Plänen deutscher Bischöfe zum Kommunionempfang

Unklug, rechtswidrig, mangelhaft

Dogmatiker Karl-Heinz Menke spricht über das Grundsatzpapier der Internationalen Theologenkommission zur Synodalität. Und geht hart ins Gericht mit der geplanten Handreichung zum Kommunionempfang nichtkatholischer Ehepartner.

Gewandelte Hostie: Für Katholiken der Leib Christi / © Klaus-Dietmar Gabbert (dpa)
Gewandelte Hostie: Für Katholiken der Leib Christi / © Klaus-Dietmar Gabbert ( dpa )

DOMRADIO.DE: Der ehemalige Bundestagspräsident Norbert Lammert beklagte auf dem Katholikentag in Münster, dass zwar immer von Synodalität die Rede sei, er diese aber in der Kirche nirgendwo feststellen könne. Vor drei Wochen veröffentlichte die Internationale Theologenkommission des Papstes ein umfangreiches Grundsatzpapier zum Thema Synodalität. Was heißt Synodalität überhaupt?

Prof. Dr. Karl-Heinz Menke (Professor em. für Dogmatik in Bonn, Mitglied der Internationalen Theologenkommission): Das Thema "Synodalität der Kirche" hat zunächst einmal die Erwartung geweckt, es trete neben die vier Attribute der Kirche Einheit, Heiligkeit, Apostolizität und Katholizität ein fünftes Attribut. Das nun veröffentlichte Dokument stellt klar, dass dies nicht der Fall ist. Es geht vielmehr darum, immer da, wo Macht in der Kirche ausgeübt wird, den Communio-Charakter der Kirche zu wahren. Die Universalkirche darf sich nicht gegenüber den Ortskirchen verselbständigen. Die Apostelnachfolger sollen ihr Lehren, Heiligen und Leiten nicht ohne die Adressaten ihres Dienstes ausüben. Die Wahrheit, die Christus ist, ist Person. Sie wird personal repräsentiert und interpersonal vermittelt und verstanden. Verstehen und Akzeptanz gelingen selten ohne Kommunikation. Die Apostelnachfolger können nur dann erfolgreich Gehorsam erwarten, wenn sie ihrerseits auf den sogenannten Glaubenssinn der Gläubigen hören. Gewiss, man kann die Kirche nicht an einer Stelle versammeln. Es muss Delegierte geben – Delegierte, die ihren Glauben kirchlich leben. Zu einer Synode auf universalkirchlicher Ebene gehören stets alle Apostelnachfolger; beratend können auch Laien tätig werden;  abstimmen dürfen auf einem Konzil nur die Bischöfe. Eine ortskirchliche Synode – wie jüngst die in Trier – versteht sich als beratendes Organ des Bischofs. Er entscheidet, nach welchen Kriterien die Delegierten ausgewählt werden. Ob man auf Grund des von der Internationalen Theologenkommission verabschiedeten Dokumentes die darin enthaltene "Theologie der Synodalität" in ein "Synoden-Recht" überführen wird, hängt allein vom Papst ab.

DOMRADIO.DE: Es gibt auch konfessionelle Unterschiede, beispielsweise wenn die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland sich trifft und Entscheidungen fällt im Unterschied zu einer Versammlung von Bischöfen in der katholischen Kirche.

Menke: Der von Ihnen angesprochene Unterschied liegt darin begründet, dass Katholiken bzw. Orthodoxe einerseits und Protestanten andererseits ein unterschiedliches Kirchenverständnis haben. Das Kirchenattribut "Apostolizität" bedeutet für die Protestanten Treue zur Lehre der Apostel. Eine Nachfolge der Apostel kennen sie nicht. Niemand empfängt als Protestant das Sakrament des Ordo. Kein protestantischer Bischof vertsteht sich als Apostelnachfolger, sondern als Funktionsträger der Gläubigen, die ihn gewählt haben. Von ihren Funktionen abgesehen sind alle Getauften für Lutheraner, Reformierte oder andere protestantische Gemeinschaften gleichen Ranges. Ein Bischof oder Pfarrer besitzt deshalb auf einer protestantischen Synode nicht mehr Rechte als irgendein anderes Mitglied. Ähnliches ist in der katholischen Kirche unmöglich. Denn die Wahrheit, die Christus ist, wird zunächst von den Aposteln verbindlich interpretiert und von dem Kollegium der Apostelnachfolger – personal geeint im Nachfolger Petri – tradiert. Deshalb kann eine universalkirchliche Synode – "Konzil" genannt – nur den Apostelnachfolgern Stimmrecht gewähren und Mehrheitsbeschlüsse nur im Einvernehmen mit dem personalen Repräsentanten der Einheit, dem Papst, fällen. Was allerdings nicht ausschließt, dass auf einem Konzil die nichtordinierten Gläubigen in gleichem Maße mitwirken und gehört werden. Aber, wie gesagt, kirchenrechtlich ist diese Beteiligung bis heute nicht verbindlich.

DOMRADIO.DE: Schauen wir mal auf die gegenwärtige Diskussion in der katholischen Kirche. Wenn die Kirche die Menschen erreichen wolle, müsse sie sich stärker demokratisieren, forderte Norbert Lammert auf dem Katholikentag. Ist Synodalität mit Demokratie gleichzusetzen?

Menke: Die Synodalität von Entscheidungsprozessen in der Kirche ist strikt zu unterscheiden von dem demokratischen Prinzip, dass stets die Mehrheit entscheidet. Man kann über die Wahrheit, die Christus ist, nicht nach dem Mehrheitsprinzip abstimmen. Jeder weiß, dass die Wahrheit oft nur von einer Minderheit verstanden und gelebt wird. Das gilt übrigens nicht nur für die Wahrheit des Glaubens. Dennoch: An der verbal verunglückten Forderung von Prof. Lammert ist etwas Richtiges. Wenn man in der katholischen Kirche versucht, alle Ebenen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen und den von Papst Franziskus immer wieder beschworenen Glaubenssinn der Gläubigen Ernst zu nehmen, dann wird man in Zukunft weniger deduktiv als induktiv denken und verfahren. Allerdings liegt auch hier der Teufel im Detail. Solche Forderungen sind solange Sonntagsrede, als das Kirchenrecht die besagte Partizipation nicht regelt und verbindlich vorschreibt.

DOMRADIO.DE: Aber steht damit nicht die Synodalität in einem Spannungsfeld zur kirchlichen Hierarchie?

Menke: Man kann vieles, was Organisation und Struktur in der Kirche betrifft, auch demokratisch regeln. Es geht ja nicht immer um Glaubensfragen oder um Themen, die von diesen Fragen nicht zu trennen sind. Doch wenn es um Glaubensfragen geht, dann entscheiden letztendlich nur die Bischöfe; auch sie nicht einfach durch Mehrheitsbeschluss, sondern in Einheit mit dem vom Papst sichtbar repräsentierten Bischofskollegium. Die Bischofskonferenz einer Nation oder Sprache ist weder eine ortskirchliche Synode, noch ein Konzil. Sie kann weder für die Universalkirche, noch für einen Verbund von Diözesen etwas entscheiden. Der einzelne Bischof muss Weisungen der Bischofskonferenz in seinem Bistum nicht umsetzen. Eine Bischofskonferenz kann über alles – auch über Glaubensfragen – beraten und Ergebnisse solcher Beratungen publizieren; aber keine bindenden Entscheidungen treffen.

DOMRADIO.DE: Damit sind wir bei einem sehr aktuellen Thema, nämlich beim Kommunionempfang von nichtkatholischen Ehepartnern. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholischen – kurz: ZdK –, Thomas Sternberg, kritisierte, dass es schon viel zu lange so sei, dass eine Minderheit Entwicklungen aufhalte, die eine deutliche Mehrheit dieses Gremiums in Gang setzen wolle. Er meint damit die Deutsche Bischofskonferenz. Was bedeutet dies hinsichtlich der Synodalität?

Menke: Um dies gleich vorweg zu sagen: Die Bischöfe hätten der deutschen Kirche diesen polarisierenden Streit ersparen sollen. Es gibt ein Direktorium, das in bestimmten "Notfällen" die Interkommunion erlaubt. Mehr regeln zu wollen, ist unklug. Die meisten Gläubigen sind theologisch nicht hinreichend geschult, um die Einladung des protestantischen Partners konfessionsverbindender Paare zum Sakrament der Eucharistie von der Einladung des katholischen Partners konfessionsverbindender Paare zum protestantischen Abendmahl unterscheiden zu können. 

Ich prognostiziere: Wenn sich der rechtswidrige Mehrheitsbeschluss der DBK praktisch durchsetzt, werden wir in den nächsten Jahren – das ist meine feste Überzeugung – etwas Ähnliches erleben wie mit der Einführung der Bußandacht. Wie die Gläubigen mehrheitlich nicht zwischen dem Empfang des Bußsakramentes und der Bußandacht unterschieden haben, so werden sie kaum oder gar nicht zwischen der Einladung des protestantischen Partners einer konfessionsverbindenden Ehe zur Eucharistie einerseits und der generellen Einladung konfessionsverschiedener Gläubiger andererseits unterscheiden.

DOMRADIO.DE: Bei vielen Gläubigen kam es so rüber, dass die Mehrheit der Bischöfe den Nöten konfessionsverschiedener Ehepaare barmherzig Rechnung tragen wollen – eine rückwärtsgewandte Minderheit unter Führung des Kölner Erzbischofs sich dann beleidigt hinter dem Rücken der Mehrheit direkt an den Papst gewandt habe.

Menke: Ich kenne das Papier, über das in der Bischofskonferenz abgestimmt wurde. Müsste ich dieses Papier theologisch benoten, würde ich es als mangelhaft qualifizieren. Es fehlt eine gründliche Reflexion über den Unterschied zwischen dem sakramentalen Kirchenverständnis der Katholiken und dem nichtsakramentalen Kirchenverständnis der Protestanten. Es fehlt eine klare Bezeichnung des Unterschiedes zwischen dem Abendmahl, das die Veranschaulichung des Rechtfertigungsgeschehens "allein aus Gnade" ist; und dem an die Bekenntnisgemeinschaft mit dem Ortsbischof und dem Petrusnachfolger gebundenen Eucharistieverständnis der Katholiken. 

Es fehlt auch jede Reflexion über das Problem, dass dem katholischen Partner einer konfessionsverbindenden Ehe die Teilnahme am protestantischen Abendmahl von Seiten der katholischen Kirche auch in Zukunft verwehrt bleiben soll. Von den Folgen für die kirchliche Bindung der Kinder konfessionsverbindender Ehen ganz zu schweigen. Wer das Sakrament der Eucharistie empfängt, identifiziert sich öffentlich mit der Gemeinschaft, in der er oder sie zur Kommunion geht. Das gilt auch für den protestantischen Partner konfessionsverbindender Ehen. Mehr als dies zu erklären, ist nicht erforderlich. Man kann die Gewissensentscheidung des einzelnen Betroffenen nicht dadurch entlasten, dass man Ausnahmen regelt. 

Dass außer dem Erzbischof von Köln und einigen bayerischen Bischöfen die Mehrheit des deutschen Episkopates ein Papier von solch mangelhafter theologischer Qualität durchgewunken hat und über eine Frage mit Mehrheit entscheiden wollte, die auf die weltkirchliche Ebene gehört und auch dort nicht mit einer Abstimmungsmehrheit entschieden werden kann, hat mich nachhaltlich irritiert.

Das Interview führte Jan Hendrik Stens.


Karl-Heinz Menke  (KNA)
Karl-Heinz Menke / ( KNA )
Quelle:
DR