Priester wegen Kenntnis über Selbstmordpläne vor Ratskammer

Beichtgeheimnis auf dem Prüfstand

Inwieweit muss das Beichtgeheimnis gehütet werden? In Belgien muss sich jetzt ein Priester vor der Ratskammer verantworten, weil er von den Selbstmordplänen eines Gläubigen wusste, aber nichts unternahm.

Priester im Beichtstuhl / © Harald Oppitz (KNA)
Priester im Beichtstuhl / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Mann aus Brügge berufe sich auf das Beichtgeheimnis, wie die flämische Zeitung "Het Nieuwsblad" berichtet. Im Oktober 2015 hatte sich der bereits länger unter Depressionen leidende Mann das Leben genommen. Vorher hatte er eine Stunde mit einem Priester telefoniert und Textnachrichten ausgetauscht.

Klage gegen Priester eingereicht

Die Witwe entdeckte die Nachrichten nach dem Tod ihres Mannes und reichte Klage gegen den Priester ein. Sie wirft ihm Untätigkeit vor, obwohl er von den Selbstmordplänen gewusst habe und die Adresse des Mannes kannte. Der Priester behauptet, alles getan zu haben, den Mann zu überzeugen, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen.

Fall könnte weitreichende Folgen haben

Der Professor für Kirchenrecht der Katholischen Universität in Löwen, Rik Torfs, sagte, dass der Fall weitreichende Folgen haben könnte.

Priester, die das Beichtgeheimnis brächen, drohe nach Kirchenrecht der Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Sollte der Priester für schuldig erklärt werden, so Torfs, könnten Priester in Zukunft nur noch wählen was das "kleinere Übel" darstelle: Eine Bestrafung durch die Justiz oder die Kirche.

Torfs stellte zudem klar, dass es keinen Unterschied mache, dass das Gespräch telefonisch und nicht im Beichtstuhl stattgefunden habe. In besonderen Fällen könnten Beichtgespräche auch an anderen Orten durchgeführt werden, so Torfs.


Quelle:
KNA