DrMartinBachmaier

Warum Benedikts Rücktrittsrede am Rosenmontag und nicht am 1. April war
Der erste April
"Schau, Thomas, da oben fliegt, ein Ochse!", so in etwa sollen Kameraden zu Thomas von Aquin gesagt haben. Und als dieser nach oben blickte, lachten sie ihn aus und meinten: "Hast du wirklich geglaubt, dass Ochen fliegen können?" Thomas aber entgegnete ihnen: "Eher glaube ich, dass Ochsen fliegen können als dass Christen lügen können."
Als ich ein kleines Kind war, wurde mir von unserem Nachbarsbauern auf exakt dieselbe Weise der April geschickt. Die Geschichte scheint sich rumgesprochen zu haben.
Wie aber steht die Kirche zu solchen Scherzlügen? Sie nennt sie, obwohl es sich um einen Scherz handelt, dennoch eine Lüge. Christen lügen nicht, nicht mal im Scherz.
Durch eine Rücktrittsrede am 1. April mag vielleicht deutlicher als am Rosenmontag vermittelt werden, dass man das, was man glaubt vernommen zu haben, nicht zu glauben braucht.
Auf diese Weise würde aber der Brauch der Scherzlüge am 1. April …More

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AVIEL

@DrMartinBachmaier
Nehmen wir mal an, B.XVI hat nicht gelogen und das nachfolgende wäre wahr:
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1. bin ich zur Gewissheit gelangt, dass meine Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise den Petrusdienst auszuüben.
2. erkläre ich daher mit voller Freiheit
3. so dass ab dem [...] der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird
4. Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muss.
5. bitten wir seine heilige Mutter Maria, damit sie den Kardinälen bei der Wahl des neuen Papstes mit ihrer mütterlichen Güte beistehe.
6. damit ich die beste Entscheidung [...] treffe
7. Ich habe diesen Schritt [...] getan
8. Die Kirche lieben heißt auch, schwierige, harte Entscheidungen zu treffen
9. vor allem beten für [...] den neuen Nachfolger des Apostels Petrus.
10. Möge der Herr denjenigen offenbaren, den er auserwählt hat

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Dann könnte man unter Betrachtung aller Umstände zu dem Ergebnis kommen, dass er sein Amt nicht aufgegeben hat - aus welchen Gründen auch immer - sondern nur den Dienst und immer noch Papst ist, aber gleichzeitig Franziskus gültiger Papst ist angesichts der zehn Punkte und einem gültigen Konklave.
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Es gab eine Äußerung von Kasper in der er sagte:
Er [B.XVI] hat seine klare Entscheidung getroffen, die einen Schritt zurück verlangt (*). Er muß sich daher Zurückhaltung auferlegen (**). Er muß es vermeiden, sich in Fragen, die Kirchenleitung (***) und Kirchenpolitik betreffen, einzumischen.
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Vielleicht wissen die alle sehr gut, dass B.XVI nur vom Dienst zurückgetreten ist, aber nicht vom Amt. Vielleicht könnte man diese Worte von Kasper in diese Richtung deuten?
(*) wäre B.XVI tatsächlich auch vom Amt zurückgetreten, wäre es ja min. "ein Schritt zurück" gewesen und Kasper müsste das nicht extra erwähnen.
(**) gilt auch hier. Wäre B.XVI tatsächlich zurückgetreten, müsste Kasper so etwas auch nicht sagen.
(***) könnte er als "Nicht-Papst" sich ja eh nicht einmischen
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In dem Fall hätten auch "beide Parteien" recht: B.XVI wäre gar nicht als Papst zurückgetreten und Franziskus wäre gültiger Papst.

AVIEL

@DrMartinBachmaier
Ob das Konklave rechtsgültig war oder nicht, ist im Prinzip auch ohne Belang.
Das ist natürlich überhaupt gar nicht ohne Belang. Ein rechtsgültiges Konklave wählt einen rechtsgültigen Papst. Ein ungültiges Konklave wählt einen ungültigen "Papst".

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AVIEL

@DrMartinBachmaier
Zuvor ist er nur ein Kronprinz, der als solcher von Benedikt jederzeit wieder abgesetzt werden kann, da Benedikt nach wie vor die volle päpstliche Autorität innehat.
Ich denke nicht, dass so etwas möglich ist. Entweder ist der neue Papst tatsächlich gültiger Papst, da durch ein gültiges Konklave gewählt oder er ist Gegen"papst", da durch ein ungültiges Konklave gewählt.

AVIEL

@DrMartinBachmaier
Wird nun aber ein neuer Papst zu Lebzeiten des Amtierenden rechtsgültig gewählt, so kann dies meiner Meinung nach nur bedeuten, dass dieser erst nach dem Tod (*) oder einem rechtmäßigen Amtsverzicht des amtierenden Papstes inthronisiert werden kann.
(*) Wenn der Amtsverzicht gültig erfolgte, ist der neue Papst schon zu Lebzeiten des alten Papstes gültiger Papst.

AVIEL

@DrMartinBachmaier
An sich ist ja ein Konklave zur Papstwahl zu Lebzeiten eines amtierenden Papstes rechtswidrig.
Das kann ja schlecht sein, da es den CIC 189 gibt und dem Papst einen Amtsverzicht ermöglicht.

DrMartinBachmaier

"rite" sehen Sie richtig. In manifestare aber steckt manus = Hand und festus = festlich, feierlich, abgeleitet von fanum = Heiligtum, das wiederum abgeleitet von fas = göttliches Recht.
Es heißt also "feierlich handgreiflich machen", übertragen halt dann "deutlich zeigen". Ein Manifest ist z.B. ein schriftlich niedergelegtes Parteiprogramm.
Ein schriftlich niedergelegtes und unterzeichnetes Dokument gibt es ohnehin nicht. Aber wenn man den Rücktritt anderweitig "deutlich zeigt", wäre ja das manifestetur auch erfüllt (das rite verlangt allerdings mehr).
Herr Lambauer meinte sogar, dass der Rücktritt nicht mal deutlich (!) gezeigt war, so schuldrig Benedikt das Ganze runtergeleiert hat.

DrMartinBachmaier

@AVIEL: Sie sehen jetzt, warum ich nicht unbedingt auf die Sache mit dem falschen Adressaten und CIC 189 gepocht hatte; die überzeugt halt wegen CIC 332 und der Falschübersetzung "hinreichend kundgemacht" nicht alle.
Dennoch kann man CIC 189 vor allem wegen des "rite", aber auch aufgrund normaler Vernunft nicht übergehen. Sie würden ja sonst nicht einmal Schriftlichkeit oder zwei Zeugen verlangen. Reichen null Zeugen sogar?
Ich hatte damals darüber viel mit Herrn Lambauer diskutiert und vertrat Ihre Position, um meine Zweifel auszuräumen.
Schließlich meinte er noch, es verlange ja bereits die Natur des Rücktritts (Verzichts) den richtigen Adressaten.

AVIEL

Ich habe mich nur an der deutschen Fassung orientiert.
"hinreichend kundgemacht" hat nichts Verbindliches bzw. keine vorgeschriebene Form.
Sie übersetzen mit "auf rechte Weise". Das erfordert eine Form.
Sagen Sie mir, ob ich falsch liege?
"rite manifestetur" - davon wird "Ritus" und "Manifest" abgeleitet?
Ritus = vorgegebene Ordnung
(wäre dann so auszulegen, dass CIC 189 Anwendung findet / finden muss)
Manifest = öffentliche Erklärung
Demnach gebe es auch für den Papst eine Form, die einzuhalten wäre.
Diese würde dann CIC 189 entsprechen.
"hinreichend kundgemacht" wäre dann in der Tat ungenügend übersetzt.
Sie sehen, dass ich vorbehaltlos an die Sache heran gehe.

DrMartinBachmaier

Zunächst nur zu Can. 332. Der schließt Can. 189 nicht aus. Denn der Rücktritt muss rite manifestetur (vergessen Sie die deutsche Falschübersetzung), also auf rechte Weise, also auch unter Einschluss von Can. 189 deutlich gezeigt werden.

AVIEL

@DrMartinBachmaier
Ich schreibe hier weiter, da zum Thema passender.
Der Zwang war ja bereits dadurch gegeben, dass er nicht mehr wirken konnte,
ich denke nicht, dass man so etwas bereits als "Zwang" für einen Rücktritt werten kann, da es "einflößende Furcht" sein muss...
dann das Mordkomplott,
in dem Fall sieht es natürlich ganz anders aus!
Drohung mit Kirchenspaltung oder Ausweitung des Kinderschänderskandals und Ähnliches.
nicht relevant für einen ungültigen Rücktritt in Sinne des CIC 188.
Außerdem gehe es hier um die Wahl einer neuen Papstart mit Vollmachten, die ich ihm zuteile,
Das hätte er dann aber auf eine andere Weise machen müssen. Ein Konklave wählt einen vollständig gültigen Papst und keinen, dem der [alte] Papst Vollmachten zuteilt.
aber eben auch um die Wahl eines Kronprinzen, seines Nachfolgers, sobald er selbst tot oder rechtmäßig vom Papstamt zurückgetreten ist.
Würde ich so nicht sehen.
Neu ist allerdings, dass die Zusatzbestimmung vermutlich keine Büttenrede vor Heiligsprechungspriestern mehr war, weswegen damals nichts Rechtsverbindliches vorlag. Ich weiß aber nichts Genaues über diese Zusatzbestimmung.
Gem. CIC 332 hat B.XVI einen Rücktritt nicht vor den Kardinälen erklären müssen. Damit sieht die Sache für mich wieder etwas anders aus. Würde es nur den CIC 189 geben, wäre es ganz eindeutig ein Formfehler, der eine Ungültigkeit des Verzichtes zur Folge hätte. Offensichtlich hat der CIC dem Papst Sonderrechte gegeben bzw. gilt für diesen eine eigene Regelung.

AVIEL

Hier wird die Erklärung gegenüber der Autorität, der die Übertragung des betreffenden Amtes zusteht, nicht verlangt (wie in CIC 189 festgelegt).
CIC 332
Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.

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AVIEL

CIC 189
Damit ein Verzicht gültig ist, ob er nun der Annahme bedarf oder nicht, muß er gegenüber der Autorität erklärt werden, der die Übertragung des betreffenden Amtes zusteht, und zwar schriftlich oder mündlich vor zwei Zeugen.
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CIC 188
Ein Verzicht, der aufgrund schwerer, widerrechtlich eingeflößter Furcht, arglistiger Täuschung, eines wesentlichen Irrtums oder aufgrund von Simonie erfolgte, ist von Rechts wegen ungültig.

AVIEL

@DrMartinBachmaier
Wikipedia gibt leider nur schlecht Auskunft darüber, was ein Formfehler ist.
Ein Formfehler lege vor, wenn man einen Rücktritt mündlich äußert, obwohl zwingend die schriftliche Form vorgeschrieben ist. Der Rücktritt wäre dann nichtig bzw. unwirksam. Es gibt aber auch Formfehler, die trotzdem keine Nichtigkeit zur Folge haben.
Aber gemäß dem, was ich da gelesen habe, dürfte es ein Formfehler gewesen sein, dass der Papst den "Rücktritt" nicht an den richtigen Adressaten geleitet hat.
Dazu müsste im CIC explizit definiert sein, an wen der Rücktritt zu richten ist. Gibt es diesen? Wenn es diesen nicht gibt, war es kein Formfehler und der Rücktritt hatte dann auch nicht zwingend vor den Kardinälen zu erfolgen und war demzufolge wirksam.
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2. Bleiben wir bei der bereits korrigierten Version, auf die Sie sich beziehen: Es steht nicht da, "auf das Amt des Bischofs von Rom ...", sondern auf den "Dienst eines Bischofs von Rom zu verzichten".
In der Torah wird zwischen Amt und Dienst nicht unterschieden. Im NT ebenfalls nicht. Daher sehe ich hier kein Problem.
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Rom hat sieben Bistümer, und nicht jeder Bischof von Rom ist Papst.
Dennoch ist auch der Papst Bischof von Rom. Als solcher kann er zurücktreten. Sehe hier auch kein Problem.
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Entscheidend ist aber, dass hier die kirchenrechtlichen Ausdrücke, munus für Amt und Summus Pontifex für Papst wie vom Teufel das Weihwasser gemieden wurden. Auf den Dienst eines Bischofs von Rom hat Benedikt XVI. ja tatsächlich verzichtet (wie auch Johannes Paul II. in seinen letzten Tagen), indem er sich ins Kloster zurückzog.
B.XVI macht selbst keinen Unterschied zwischen Amt und Dienst.
Audienz für die in Rom versammelten Kardinäle, 22. April 2005

www.papstbenediktxvi.ch
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3. Benedikt hat in seinem Schreiben nicht gelogen, wenn er sich nun in ein Kloster fliegen ließ. Er übt doch den bischöflichen Dienst nicht mehr aus! Stimmt doch alles.
Wenn der Rücktritt erzwungen war, wie Sie sagen, wären die nachfolgenden Aussagen von B.XVI sehr wohl gelogen: (bitte beachten, dass die Aussagen dann immer im Kontext eines ZWANGES / einer ZWANGSHANDLUNG stehen würden)
1. bin ich zur Gewissheit gelangt, dass meine Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise den Petrusdienst auszuüben.
2. erkläre ich daher mit voller Freiheit
3. so dass ab dem [...] der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird
4. Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muss.
5. bitten wir seine heilige Mutter Maria, damit sie den Kardinälen bei der Wahl des neuen Papstes mit ihrer mütterlichen Güte beistehe
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6. damit ich die beste Entscheidung [...] treffe
7. Ich habe diesen Schritt [...] getan
8. Die Kirche lieben heißt auch, schwierige, harte Entscheidungen zu treffen
9. vor allem beten für [...] den neuen Nachfolger des Apostels Petrus.
10. Möge der Herr denjenigen offenbaren, den er auserwählt hat

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Sein ganzes Handeln ist also absolut konkludent!
Eben nicht in der Form, dass er Papst wäre. Ein Papst lebt nicht zurückgezogen. Und wo ist sein Hirtenstab, wenn er sich öffentlich zeigt? Von dem Gesprochenen mal ganz abgesehen. Sein Handeln entspricht einem Rücktritt.
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Als Apposition zur Sedes Romae, dem Bürgermeistersessel der Stadt Rom, lässt sich Sedes Sancti Petri ohnehin nicht mehr als Stuhl des Simon Petrus auffassen, sondern etwa als Stuhl des letzten christdemokratischen Bürgermeisters, Pietro Giubilo.
Mag sein, dass der Begriff nicht richtig ist, aber der Bürgermeister von Rom sitzt auch nicht auf einem "Sedes Sancti Petri".
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Auf Gefühlsduseleien wie "Stuhl Petri", wie sie bei der Piusbruderschaft Fuß gefasst zu haben scheinen, verzichtet der akribisch korrekte Theologe Josef Ratzinger, wenn es um den Heiligen Stuhl geht.
Wenn er es denn so genau nimmt, hätte er uns keinen Fake-Rücktritt vorgaukeln sollen - wenn es einer gewesen sein soll - sondern uns akribisch korrekt sagen müssen, dass er zurück tritt, weil er ansonsten morgen nicht mehr leben würde.
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All die erwähnten Papstwahl-Aussagen stehen unabhängig vom Rücktrittsdatum
Kontext? Was ist mit damit? Er stellt der Papstwahl immer seinen Rücktritt voran - mehrfach.
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und es ist immer sinnvoll, die Muttergottes um Beistand bei der Wahl eines neuen Papstes zu bitten, auch wenn dieser erst in 200 Jahren gewählt werden sollte.
Dann verspreche ich vor dem Altar meiner Frau ewige Treue. Aber der, die ich dann [erst richtig] in 10-20 Jahren heirate... und nicht der Frau, mit der ich gerade vor dem Altar stehe...
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Außerdem kann man die Wahl des Franziskus als die Wahl eines Art Stellvertreter-Papstes auffassen, aber eben nicht als die Wahl des Oberhauptes der katholischen Kirche.
Das ist zwar abwegig, da B.XVI dieses nicht geäußert hatte, aber selbst wenn Franziskus der Stellvertreter von B.XVI wäre, hätten wir es mit einer juristisch legalen Person zu tun. Bei einem erzwungenen Rücktritt aber mit einer illegalen. Das wäre ein wesentlicher Unterschied. Bei einem erzwungenen Rücktritt könnte Franziskus aber nicht rechtsgültiger Stellvertreter sein.
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Ich glaube nämlich durchaus, dass Benedikt XVI. schriftlich oder zumindest gedanklich den Willen ausgedrückt hat, dass Franziski Entscheidungen gültig sind, sofern sie nicht die unfehlbare Lehre der Kirche betreffen.
Sie haben Fantasie. Damit hätte B.XVI aber Franziskus zum Amt trotzdem frei legitimiert - selbst im Nachhinein - und es wäre nicht nur ein pro forma Rücktritt gewesen.
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Wenn Benedikt XVI. sagt, er habe das alles in vollem Bewusstsein getan, nicht für sich, sondern für die Kirche, ist das doch völlig richtig.
OK! Dann ist der Rücktritt völlig frei, legal und rechtlich einwandfrei abgelaufen! Denn er sagt ja, er hat diesen Schritt getan, nicht, dass er zu diesem Schritt gezwungen wurde.
ich habe Gott im Gebet inständig gebeten, mich mit seinem Licht zu erleuchten, damit ich die beste Entscheidung [...] treffe. Ich habe diesen Schritt im vollen Bewusstsein [...] getan,
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So ein Opfer zu bringen, sich vor der ganzen Welt als solcher Latein-Tölpel hinzustellen...
Und dazu noch ein Lügner zu sein und den Gläubigen suggerieren, dass man freiwillig zurückgetreten ist... So schätzen Sie B.XVI ein.
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einfach aus Liebe zur Kirche, ist absolut heroisch.
und dabei die Gläubigen belügen und Gott sowie die Gottesmutter zu bemühen ist auch heroisch? Ich traue B.XVI das nicht zu.

DrMartinBachmaier

@AVIEL: Wikipedia gibt leider nur schlecht Auskunft darüber, was ein Formfehler ist. Aber gemäß dem, was ich da gelesen habe, dürfte es ein Formfehler gewesen sein, dass der Papst den "Rücktritt" nicht an den richtigen Adressaten geleitet hat. Ansonsten würde ich mir wirklich wünschen, wenn Sie mir eventuelle Formfehler im Rücktgrittstext mitteilten.
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Zudem wäre es mir lieber, wenn Sie anstatt der falschen Übersetzung des Vatikans meine richtige hier (das grün Geschriebene) zitierten.
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Ich gehe jetzt vorwiegend auf Ihr Fettgedrucktes ein:
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1. Es rentiert sich nicht, darüber zu streiten, ob Benedikt XVI. von der Vatileaks-Affaire oder von einer Gewissenserfoschung gesprochen hat.
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2. Bleiben wir bei der bereits korrigierten Version, auf die Sie sich beziehen: Es steht nicht da, "auf das Amt des Bischofs von Rom ...", sondern auf den "Dienst eines Bischofs von Rom zu verzichten". ministerium heißt Dienst (wie dies auch Professor Neuhausen richtig übersetzt hat) oder allenfalls (nach dem Autor Menge) ein Amt von Dienenden oder Untergebenen, eben ein dienendes Amt. Rom hat sieben Bistümer, und nicht jeder Bischof von Rom ist Papst. Auch muss sich successor (Nachfolger) nicht auf das Papsttum beziehen. Jeder Bischof von Rom, jeder Diakon in der Weihelinie ist in gewisem Sinn ein Nachfolger Petri. Entscheidend ist aber, dass hier die kirchenrechtlichen Ausdrücke, munus für Amt und Summus Pontifex für Papst wie vom Teufel das Weihwasser gemieden wurden. Auf den Dienst eines Bischofs von Rom hat Benedikt XVI. ja tatsächlich verzichtet (wie auch Johannes Paul II. in seinen letzten Tagen), indem er sich ins Kloster zurückzog. Er hat aber bereits, wie es sich für einen Papst gehört, korrigierend eingegriffen, etwa hinsichtlich der Alten Messe, wie katholisches.info berichtet hat.
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3. Benedikt hat in seinem Schreiben nicht gelogen, wenn er sich nun in ein Kloster fliegen ließ. Er übt doch den bischöflichen Dienst nicht mehr aus! Stimmt doch alles. Dass er aber (erster) Papst (=Oberhaupt) geblieben ist, zeigt er doch in seiner Kleidung (weiß), in seiner Anrede (Heiliger Vater, Eure Heiligkeit), in seinem Fischerring, der nicht zertrümmert wurde. Die Entwertung per Gravur ist bedeutungslos, da der Fischerring schon seit Langem nicht mehr zum Siegeln verwendet worden sit. Sein ganzes Handeln ist also absolut konkludent!
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4. Der völkerrechtliche Ausdruck heißt seit 1870 Sancta Sedes oder Sedes Apostolica (Wortstellung egal), nicht Sedes Sancti Petri. Als Apposition zur Sedes Romae, dem Bürgermeistersessel der Stadt Rom, lässt sich Sedes Sancti Petri ohnehin nicht mehr als Stuhl des Simon Petrus auffassen, sondern etwa als Stuhl des letzten christdemokratischen Bürgermeisters, Pietro Giubilo. Dass ich mich darüber hier bereits lustig gemacht habe, sollten Sie verstehen. Wenn jemand wie ich in der lateinischen Muttergrammatik groß geworden ist, auch einige Monumente in Freising gelesen hat (was einem ein gewisses Gefühl für Kirchenlatein einflößt) und eine Ausdrucksweise wie "sedes Romae" anstatt wenigstens "sedes Romana" hingeworfen kriegt, dann ist Derbleggen meine bayerische Bürgerpflicht. "Roma" ist die Stadt Rom und nicht das Bistum Rom; dieses heißt auf Latein: Dioecesis Urbis seu Romana.
Sehen Sie doch Summorum Pontificum an, das ja dem Papst ein großes Anliegen war: Da kommt dreimal der Heilige Stuhl vor, aber immer korrekt: Sancta Sedes, Sedes Apostolica, Apostolica Sedes. Schön durchgewechselt: Nur Sedes Sancta fehlt, weil es einfach nicht üblich ist das Sanctus oder Sancta nachzustellen. Oder haben Sie schon mal Petrus Sanctus gehört? Auf Gefühlsduseleien wie "Stuhl Petri", wie sie bei der Piusbruderschaft Fuß gefasst zu haben scheinen, verzichtet der akribisch korrekte Theologe Josef Ratzinger, wenn es um den Heiligen Stuhl geht.
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5. All die erwähnten Papstwahl-Aussagen stehen unabhängig vom Rücktrittsdatum, und es ist immer sinnvoll, die Muttergottes um Beistand bei der Wahl eines neuen Papstes zu bitten, auch wenn dieser erst in 200 Jahren gewählt werden sollte. Außerdem kann man die Wahl des Franziskus als die Wahl eines Art Stellvertreter-Papstes auffassen, aber eben nicht als die Wahl des Oberhauptes der katholischen Kirche. Ich glaube nämlich durchaus, dass Benedikt XVI. schriftlich oder zumindest gedanklich den Willen ausgedrückt hat, dass Franziski Entscheidungen gültig sind, sofern sie nicht die unfehlbare Lehre der Kirche betreffen. Sonst wäre es ja ein fürchterliches Durcheinander, wenn jetzt etwa seine Bischofsernennungen ungültig wären. So ist es mit Sicherheit sinnvoll, für ihn zu beten (wenn ich das auch nur selten schaffe), ihn der Fürsorge der Gottesmutter anzuvertrauen, denn er hat doch zweifelsohne eine große Verantwortung.
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6. Wenn Benedikt XVI. sagt, er habe das alles in vollem Bewusstsein getan, nicht für sich, sondern für die Kirche, ist das doch völlig richtig. Zu "nicht für sich": Mich persönlich würde dieses von lateinunfähigen, aber kirchenrechtlich hochintelligenten Rücktritssmachern, erzeugte Rücktrittsschreiben aufgrund des darin vorhandenen Küchenlateins wesentlich mehr schmerzen als der De-facto-Verlus der Amtsausübung. So ein Opfer zu bringen, sich vor der ganzen Welt als solcher Latein-Tölpel hinzustellen, einfach aus Liebe zur Kirche, ist absolut heroisch. Meiner Meinung nach war dies oder ein Exil in Bayern unter strengem Staatsschutz die beste Lösung. Hätte er dies nicht getan, wäre er vermutlich ermordet worden und Franziskus wäre rechtmäßiger Papst und folglich die Kirche von der Hölle überwuden. So aber kann nach der dreitägigen Finsternis der ganze jetzige Schwachsinn wieder korrigiert werden, und der (aus Zukunftssicht) vorausgehende Zusammenbruch der katholischen Kirche kann als Werk eines liberalen Gegenpapstes dargestellt werden: "Jetzt haben wir gesehen, wohin eine liberale Kirche führt!"
Wäre er aber vom Dienst nicht zurückgetreten, hätte man den ganzen nun folgenden Schwachsinn als Werk des altersgeschädigten, nahezu schwachsinnigen, zumindest durch und durch verstockten Panzerkardinals darstellen können. Dass infolge dieser Verstocktheit des Verpanzerten, an dem, altersdement, wie er ist, die Probleme der Welt gleichgültig vorbeirauschten, die Kirche zusammenbricht, hätte jeder Mensch mit drei Gramm Hirn erkennen können. Dass er aufgrnd des Ungehorsams nicht einmal eine korrekte Pro-multis-Übersetzung dauerhaft durchsetzen konnte und die Kirche an Ungehorsam gescheitert wäre, wen interessier das! Da müsste man ja hinter die Kulissen blicken, und man ist ja nicht einmal bereit, den lateinsichen Rücktrittstext, der uns offen vorliegt, anzusehen.

AVIEL

Werter Herr Dr.,
wenn man genau das, was Sie oben im Artikel aufführen, auf Benedikt XVI anwenden möchte, würde ich allerdings auf ein anderes Ergebnis kommen, als Sie aus der Rücktrittserklärung, die keine sein soll - rein formal juristisch vielleicht auch nicht war. Aber sogar Gerichte und Staatsanwaltschaften begehen Formfehler, warum nicht Personen, die keine Volljuristen sind? Zumindest spricht nichts dagegen auch diese These in Erwägung ziehen.
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Was interessant in diesem Zusammenhang wäre und juristisch nicht ohne Bedeutung, wenn es sich nur um einen Formfehler handeln würde, ist das Konkludente Handeln von Benedikt XVI. (in seinem Fall gehört das Reden zum Handeln, da als Papst reden sein "Job" ist). Befragen Sie mal Ihren RA Freund aus Österreich zu der Bedeutung des Konkludenten Handelns, wenn man einen Formfehler bei der Formulierung annehmen würde.
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Wie auch immer - wenden wir mal das an, was der hl. Thomas von einem Christen sagt. Das dürfte insbesondere für Benedikt XVI / einen Papst Geltung haben!
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Thomas aber entgegnete ihnen: "Eher glaube ich, dass Ochsen fliegen können als dass Christen lügen können."
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B.XVI
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Nachdem ich wiederholt
mein Gewissen vor Gott geprüft habe, bin ich zur Gewissheit gelangt, dass meine Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise den Petrusdienst auszuüben.
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Im Bewusstsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit,
auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, das mir durch die Hand der Kardinäle am 19. April 2005 anvertraut wurde, zu verzichten, so dass ab dem 28. Februar 2013, um 20.00 Uhr, der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird und von denen, in deren Zuständigkeit es fällt, das Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muss.
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Liebe Mitbrüder, ich danke euch von ganzem Herzen für alle Liebe und Arbeit, womit ihr mit mir die Last meines Amtes getragen habt, und ich bitte euch um Verzeihung für alle meine Fehler. Nun wollen wir die Heilige Kirche der Sorge des höchsten Hirten, unseres Herrn Jesus Christus, anempfehlen.
Und bitten wir seine heilige Mutter Maria, damit sie den Kardinälen bei der Wahl des neuen Papstes mit ihrer mütterlichen Güte beistehe.
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Generalaudienz 27.02.2013 (also nach der (Rücktritts-?)-Erklärung)
"In diesen letzten Monaten habe ich gefühlt, wie meine Kräfte nachlassen, und ich habe Gott im Gebet inständig gebeten, mich mit seinem Licht zu erleuchten, damit ich die beste Entscheidung nicht zu meinem Wohl, sondern zum Wohl der Kirche treffe. Ich habe diesen Schritt im vollen Bewusstseindarum, wie schwerwiegend und auch wie neu er ist, getan, aber mit tiefer Gelassenheit. Die Kirche lieben heißt auch, schwierige, harte Entscheidungen zu treffen und sich dabei immer das Wohl der Kirche vor Augen zu halten, nicht das eigene Wohl."
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"
Ich bitte euch, vor Gott an mich zu denken und vor allem für die Kardinäle zu beten, die zu einer so wichtigen Aufgabe aufgerufen sind, und für den neuen Nachfolger des Apostels Petrus. Der Herr begleite ihn mit dem Licht und der Kraft seines Geistes."
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Und dann, wenige Stunden vor dem Ende des Pontifikates VOR DEN KARDINÄLEN!
"Möge der Herr denjenigen offenbaren, den er auserwählt hat"
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Er bezieht sich bei seinen Aussagen so oft auf Gott und die Gottesmutter. Meinen Sie, dass er dabei dann so oft lügen würde? Würde sich ein Christ - und speziell der Papst - so oft auf Gott und die Gottesmutter beziehen, wenn er "gezwungen" wäre zu lügen?

DrMartinBachmaier

@Carlus: Was die anderen Kriterien betrifft (etwa Wahlabsprachen, die verboten sind), weiß ich nicht, ob das deswegen Einfluss auf die Gültigkeit einer Papstwahl hat. Solche hat's doch vermutlich immer gegeben.
Ein Beispiel: In der katholischenKirche ist es einem Laien verboten, die Taufe zu spenden, außer im Notfall (Nottaufe). Tauft aber der Laie (ohne Not), sodass er was Verbotenes tut, ist die Taufe dennoch gültig.

DrMartinBachmaier

@Carlus: Irgendwie haben es die Medien geschafft, dass, obwohl die "Rücktritts"-Erklärung am Rosenmontag verkündet wurde und sicher danach eine Faschings-Sendung kam, die Zuschauer diesem Termin keine Bedeutung beigemessen haben.
In der Tagesschau oder der heute-Sendung hört man Benedikts Büttenrede, danach andere Büttenreden, aber Benedikt wurde halt nicht als Büttenredner angekündigt.

Carlus

1. den Zeitpunkt der Niederlegung der Amtsgeschäfte, aber nicht der Papstwürde habe ich bisher nicht zur Kenntnis genommen;
2. bei genauer Betrachtung kann und muß davon ausgegangen werden mit dieser Zeitwahl hat Papst Benedikt der Öffentlichkeit eine Mitteilung gemacht, die uns zeigt was in Wahrheit geschehen ist;
4. betrachten wir alle Aussagen und alle Zeichen die uns Papst Benedikt gab, dann erkennt jeder denkende Mensch der rechtmäßige Papst ist in unserer Zeit Papst Benedikt,
5. ebenso können alle Zeichen und Aussagen von Franziskus gewertet werden, auch diese zeigen darauf hin, daß nach den Rechten der Kirche und der Konklaveordnung er nicht Papst sein kann, so macht ihn seine Aussage, er würde nur das Umsetzen, wozu ihn seine Wähler gebeten haben;
5.1. Wahlabsprachen vor eine Wahl machen nach der Kirchenordnung, jede auch rechtskräftige Konklave und Wahldurchführung, macht sich im Ergebnis selbst ungültig, und macht ihn nach dem Kirchenrecht zum Straftäter.