Eva
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"Die belgischen Bischöfe kritisieren, dass Abtreibungen künftig bis zur 18. Schwangerschaftswoche erlaubt sein sollen. Bislang ist das nur bis zur zwölften Woche erlaubt."
brf.be

Bischöfe kritisieren neue Abtreibungsfrist

Illustrationsbild: Dirk Waem/Belga Das Parlament will die Frist jedoch verlängern. Die katholische Kirche befürchtet, dass dadurch ein Schwangerschaftsabbruch …
gennen
Hier ein Artikel aus einem anderen Nachrichtensender:
In diesen Tagen wird im parlamentarischen Justizausschuss eine Gesetzesanpassung besprochen, nach der die Abtreibungsregeln gelockert werden können. In der Abgeordnetenkammer des belgischen Bundesparlaments wurde eine Wechselmehrheit aus Parteien der scheidenden geschäftsführenden Regierungskoalition und Oppositionsparteien gefunden, die …Mehr
Hier ein Artikel aus einem anderen Nachrichtensender:
In diesen Tagen wird im parlamentarischen Justizausschuss eine Gesetzesanpassung besprochen, nach der die Abtreibungsregeln gelockert werden können. In der Abgeordnetenkammer des belgischen Bundesparlaments wurde eine Wechselmehrheit aus Parteien der scheidenden geschäftsführenden Regierungskoalition und Oppositionsparteien gefunden, die ermöglichen will, dass Abtreibungen in Zukunft bis zur 18. Schwangerschaftswoche möglich sein können. Bisher sind hierzulande Abtreibungen nur bis zur 12. Woche der Schwangerschaft möglich.
Die belgische Bischofskonferenz kann sich damit nicht einverstanden erklären und äußert jetzt arge Bedenken: „Es ist unbegreiflich, wie eine so wichtige und sensible Angelegenheit so schnell und ohne eine vorherige fundamentale Debatte besprochen wird“, heißt es in einer Erklärung der Bischöfe dazu. Übel stößt der Katholischen Kirche in Belgien auch auf, dass die sogenannte „Bedenkzeit“ für eine Frau, die sich mit dem Gedanken trägt, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, von 6 Tagen auf 48 Stunden verkürzt werden könnte:
Die Bischöfe kritisieren, dass die Abtreibung in Belgien unter den veränderten Regeln zu einem „gewöhnlichen medizinischen Eingriff“ werde. Der Rechtsstaat garantiere den Schutz der Menschenwürde und der körperlichen Integrität aller Menschen, sagen die Bischöfe, doch „gilt das nicht für ein ungeborenes Menschenleben? Warum so tun, als wäre es noch kein Leben? Wo ist hier die Grenze?“
Wenn das Gesetz bei Abtreibungen nur noch davon ausgeht, dass das ein banaler medizinischer Eingriff ist, werde nicht mehr Rechnung damit getragen, was die Betroffenen erfahren und erleben, so die Mitteilung der belgischen Bischofskonferenz dazu. „Wenn die Medizin nach einer Abtreibung einfach zur Tagesordnung übergeht, bleibt die Frau mit den Konsequenzen einer Abtreibung alleine.“, so Geert de Kerpel, der Sprecher von Kardinal Jozef De Kesel gegenüber VRT NWS. „Wenn eine Abtreibung ein gewöhnlicher medizinischer Eingriff wird, haben Ärzte kaum noch Argumente, eine Abtreibung abzulehnen.“ Die Bischöfe rufen daher eindringlich zu einer breit geführten Debatte über den Schutz des ungeborenen Lebens auf.
sasboet
Bemerkenswert.
Bis zur 18 Woche ist der Kindsmord also nicht hinnehmbar, sagen die Bischöfe Belgiens.
Oder mit anderen Worten: Es kommt auf den Zeitpunkt an, ob die Bischöfe Belgiens das Baby-Tothacken als moralisch oder unmoralisch beurteilen (wer dem Kleinen/der Kleinen vor der 12. Lebenswoche den Garaus macht, verhält sich ordentlich).
...und mit welcher Schamlosigkeit diese Afterbischöfe …Mehr
Bemerkenswert.
Bis zur 18 Woche ist der Kindsmord also nicht hinnehmbar, sagen die Bischöfe Belgiens.
Oder mit anderen Worten: Es kommt auf den Zeitpunkt an, ob die Bischöfe Belgiens das Baby-Tothacken als moralisch oder unmoralisch beurteilen (wer dem Kleinen/der Kleinen vor der 12. Lebenswoche den Garaus macht, verhält sich ordentlich).

...und mit welcher Schamlosigkeit diese Afterbischöfe derlei "statements" abgeben.
...und mit welcher Schamlosigkeit sie nichts und niemand(!) in die Schranken weist.

Der belgische Episkopat gehörte sofort in den Knast gesperrt und ersetzt.

"Die Staatenlenker und Gesetzgeber endlich dürfen nicht vergessen, daß es Sache der staatlichen Autorität ist, durch zweckmäßige Gesetze und Strafen das Leben der Unschuldigen zu schützen, und zwar um so mehr, je weniger das gefährdete Leben sich selber schützen kann. Und hier stehen doch an erster Stelle die Kinder, die die Mutter noch unter dem Herzen trägt. Sollte jedoch die öffentliche Gewalt diesen Kleinen nicht allein den Schutz versagen, sie vielmehr durch ihre Gesetze und Verordnungen den Händen der Ärzte und anderer zur Tötung überlassen oder ausliefern, dann möge sie sich erinnern, daß Gott der Richter und Rächer unschuldigen Blutes ist, das von der Erde zum Himmel schreit (vgl. Gen 4, 10 )."
- Pius XI., Casti connubii

"Die Seelen der Kinder, die Gott den Eltern schenkte, die in der Taufe mit dem Königszeichen Christi besiegelt wurden, sind ein heiliges Treuhandgut, über dem Gottes eifersüchtige Liebe wacht."
- Pius XII., Summi pontificatus
Bibiana
Verschmelzen Ei und Samen miteinander, ist neues Leben entstanden.
Die Abtreibung ist in jedem Entwicklungsstadium verboten und nicht nur spektakulär kurz vor der Geburt. Begreifen wir doch endlich.