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  3. Christine Lambrecht im Interview: Justizministerin: "Intensiv über Chancen und Risiken einer Impfung sprechen"

Christine Lambrecht im Interview
02.12.2020

Justizministerin: "Intensiv über Chancen und Risiken einer Impfung sprechen"

Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.
Foto: Britta Pedersen, dpa

Exklusiv Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Rechte von Kindern und Verbrauchern stärken. Im Interview spricht sie auch über den Kampf gegen Rechtsextremismus.

Frau Ministerin, vor einem Jahr haben Sie einen Vorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorgelegt. Eine Einigung mit der Union steht immer noch aus. Woran liegt es?

Lambrecht: Es wird höchste Zeit, Kinderrechte in unserem Grundgesetz besser sichtbar zu machen. Mein Vorschlag sieht vor, das Recht des Kindes auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Zweitens muss das Kindeswohlprinzip in das Grundgesetz aufgenommen werden, um deutlich zu machen, dass dieses bei jedem staatlichen Handeln berücksichtigt werden muss. Drittens sollen Kinder immer dann beteiligt werden, wenn ihre eigenen Angelegenheiten betroffen sind, beispielsweise bei Anhörungen vor Gericht. Diese drei Elemente machen den Kern des Vorhabens aus. Die Union behauptet, wir würden damit in die Elternrechte eingreifen. Das kann ich nicht nachvollziehen. Das Verhältnis zwischen Staat, Eltern und Kindern ist sorgsam austariert, das will ich ganz bewusst nicht antasten.

Aber wenn sich keiner bewegt, wird es nie eine Lösung geben. Wie geht es jetzt weiter?

Lambrecht: Wir haben das Vorhaben im Koalitionsvertrag fest vereinbart. Diesen Worten müssen nun endlich auch Taten folgen. Wir müssen ja schließlich auch noch ins parlamentarische Verfahren, für eine Grundgesetzänderung brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Ich erwarte, dass die Union ihre Blockadehaltung jetzt endlich aufgibt.

Im Koalitionsvertrag steht auch ein Prüfauftrag zur Einrichtung eines Härtefallfonds für die Opfer von Ärztepfusch, inklusive der Beweislastumkehr. Dürfen Geschädigte hoffen, dass das bis zur Bundestagswahl im September 2021 noch etwas wird?

Lambrecht: Bei dem Fonds geht es nicht um Haftungsregeln, sondern um soziale Härtefälle. Dafür ist nicht mein Ministerium zuständig, sondern das Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn. Der Prüfauftrag muss dort bearbeitet werden.

Sie wollen das Wort Rasse aus dem Grundgesetz streichen. Gibt es nicht wichtigere Themen? Welcher Begriff soll das Wort Rasse ersetzen?

Lambrecht: Die Bekämpfung des Rassismus ist eine der wichtigsten und drängendsten Aufgaben für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Die Ersetzung des Rassebegriffs im Grundgesetz ist keine Wortklauberei. Der Begriff wird heute von vielen Betroffenen als sehr problematisch wahrgenommen. Zugleich wird er von einigen Gruppierungen sogar zur Rechtfertigung von Rassismus missbraucht – eine Pervertierung des Schutzzwecks, nämlich dem Schutz vor Rassismus.

Wie könnte der neue Begriff lauten?

Lambrecht: Mir ist vor allem wichtig, dass der Schutz vor Diskriminierungen auch mit der neuen Formulierung in vollem Umfang gewährleistet ist. Dazu gibt es ja einen breiten öffentlichen Diskurs, in dem sich auch Betroffene zu Wort melden. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Abstimmungen über eine neue Formulierung bald abschließen können.

Sie wollen den Kampf gegen Rechtsextremismus zur Chefsache machen?

Lambrecht: Wir haben in der Bundesregierung den Kampf gegen Rechtsextremismus zur Chefsache gemacht, nachdem bei den schrecklichen Anschlägen in Halle und Hanau zahlreiche Menschen von Rassisten ermordet wurden. Es war allerhöchste Zeit dafür. Kaum ein Thema bestimmt meine Amtszeit als Justizministerin bisher so wie dieses. Wir haben mit engagierten Initiativen und Experten gesprochen – und vor allem mit Menschen, die tagtäglich von Rassismus betroffen sind. Jetzt haben wir 89 Maßnahmen beschlossen, die wir sehr schnell umsetzen werden. Hierfür nehmen wir zusätzliche 1,1 Milliarden Euro bis 2024 in die Hand. Die Sensibilisierung für Rassismus wollen wir überall stärken, auch in der Justiz – mit mehr Weiterbildungen und mehr Geschichtsbewusstsein schon im Studium. Wir gehen jetzt auch strafrechtlich dagegen vor, wenn Feindeslisten angelegt werden, mit denen Menschen bedroht werden. Diese und weitere Vorschläge für Strafrechtsänderungen werde ich in Kürze vorlegen.

Verbraucherschützer-Chef Klaus Müller verlangt von der Koalition, dass sich lang laufende Verträge, wie zum Beispiel für das Mobiltelefon oder das TV-Abo, nicht mehr automatisch verlängern. Was halten Sie davon?

Lambrecht: Da sind Herr Müller und ich einer Meinung. Ich habe einen Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge vorgelegt. Dort ist vorgesehen, dass Kunden bei den Laufzeiten mehr Entscheidungsmöglichkeiten bekommen. Es sollen nicht mehr nur Verträge mit sehr langer Laufzeit angeboten werden, sondern auch transparente Alternativen mit kürzerer Bindung. Und über automatische Verlängerungen soll so rechtzeitig informiert werden, dass der Kunde die Möglichkeit zur Kündigung hat. Außerdem soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, Kunden telefonisch Verträge über Strom und Gas aufzuschwätzen. Hier werden Menschen häufig angerufen und am Telefon überrumpelt. Künftig müssen Verbraucherinnen und Verbraucher schriftlich bestätigen, dass sie den Vertrag wirklich abschließen wollen. Das ist auch im Interesse der Wirtschaft, denn zufriedene Kunden sind treue Kunden. Sie sind für Unternehmen immens wichtig, denn sie leisten dauerhaft einen wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg. Deswegen verstehe ich den Widerstand von Bundeswirtschaftsminister Altmaier nicht. Das Gesetz muss jetzt endlich ins Parlament kommen.

Zwischenzeitlich sah es so aus, als ob die Union das ausgeweitete Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen mitträgt. Nun stellt sich die CDU/CSU-Fraktion auf die Hinterbeine. Wie ist der aktuelle Stand?

Lambrecht: Der ist ganz klar: Es gibt einen Kabinettsbeschluss, der einen besseren Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen zum Inhalt hat. Das ist ganz wichtig, um Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor Verdrängung zu schützen. Genauso wird es im parlamentarischen Verfahren auch beraten werden.

Also hohe Kampfbereitschaft bei Ihnen und Ihrer Partei?

Lambrecht: Absolut. Wir haben das so beschlossen und dafür werden wir als Sozialdemokraten im Parlament kämpfen.

 

Beim Thema Corona-Impflicht haben Sie sich schon eindeutig positioniert und eine solche ausgeschlossen. Es gibt aber die Angst vor einer Impfpflicht durch die Hintertür. Also beispielsweise, indem Menschen von bestimmten Aktivitäten ausgeschlossen werden, wenn sie nicht geimpft sind. Was sagen Sie zu solchen Befürchtungen?

Lambrecht: Ich halte eine breite öffentliche Diskussion darüber für sehr wichtig. Das ist am Ende nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem auch eine ethische Frage, die wir sehr gründlich abwägen müssen. Bisher gibt es nach meiner Kenntnis allerdings noch keine fundierten Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Maße eine Impfung nicht nur die geimpfte Person vor einem Ausbruch der Krankheit schützt, sondern auch andere Personen vor einer Ansteckung. Dies ist aber Voraussetzung für alle weiteren Überlegungen. Davon unabhängig müssen wir intensiv über die Chancen und Risiken einer Impfung sprechen, damit jede und jeder Einzelne für sich gut informierte Entscheidungen treffen kann. Natürlich ist damit die Hoffnung verbunden, dass sich viele Menschen für eine Impfung entscheiden, um sich selbst und auch andere dadurch zu schützen. Dabei muss klar sein: Die Impfung soll auf freiwilliger Basis erfolgen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

03.12.2020

Will(?) die Rechte von Kindern stärken???

Da habe ich wohl was verpasst.

Ich dachte, sie ist gegen härtere Strafen für Kindesmissbrauch?

Verbreitung von Kinderpornografie wollte sie doch sogar als ORDNUNGSWIDRIGKEIT belassen anstatt als eine Straftat einzuordnen?

03.12.2020

"Verbreitung von Kinderpornografie wollte sie doch sogar als ORDNUNGSWIDRIGKEIT belassen anstatt als eine Straftat einzuordnen?"

Sie unterliegen einem Irrtum. Das war und ist schon immer eine Straftat.

03.12.2020

@Andreas
Wir haben beide Un/Recht

Bisher war es ein VERGEHEN, jetzt eine VERBRECHEN.

Jetzt erhalten die Täter definitiv eine Haftstrafe (Bewährung natürlich weiterhin möglich).

Davor konnte eine Geldbuße verhängt werden.

03.12.2020

Jede Art von Extremisten stellt eine Gefahr dar, nicht nur von Rechts , sondern auch von Links , religiöse Fanatiker (Islamisten u.a.), sonstige Fanatiker.

03.12.2020

Liebe Frau Lambrecht, ich glaube ein Thema sollte sie mehr beschäftigen- nämlich der Kindesmissbrauch!!! So lange unsere Justiz solch milde Strafen wie in Münster verhängt! An ihrer Stelle könnte ich keine Nacht mehr ruhig schlafen...