Ist Papst Franz ein unkollegialer Basta Papst?
Oft lese ich das Zitat von Katharina von Siena
„Und selbst wenn der Papst ein fleischgewordener Teufel wäre, statt eines gütigen Vaters, so müssten wir ihm dennoch gehorchen, nicht seiner Person wegen, sondern Gottes wegen. Denn Christus will, dass wir seinem Stellvertreter gehorchen.“ – Brief 207
Das war schon immer Quatsch und je öfter das wiederholt …More
Ist Papst Franz ein unkollegialer Basta Papst?
Oft lese ich das Zitat von Katharina von Siena
„Und selbst wenn der Papst ein fleischgewordener Teufel wäre, statt eines gütigen Vaters, so müssten wir ihm dennoch gehorchen, nicht seiner Person wegen, sondern Gottes wegen. Denn Christus will, dass wir seinem Stellvertreter gehorchen.“ – Brief 207
Das war schon immer Quatsch und je öfter das wiederholt wird umso quätscher wird es.
Es gab schon immer Menschen die aus welchen Gründen auch immer zum Papst gewählt wurde, diese Menschen sind aus unterschiedlichen Gründen den Willen der Welt und der Menschen gefolgt hingegen diese widerwillig den Willen und den Gesetz Gottes folgen wollten.
Ich folge nur einen Christus, ich Glaube das was ER in der Bibel die Tradition der Kirche und die Lehre der Väter verkündet haben. Zum Beispiel das die katholische Ehe unauflöslich ist. Wenn ein Papst dieses Dogma im Sinne der Welt und der Menschen in seinen Wesensgehalt abändert muss ich das nicht als Lehre Jesus glauben, denn es ist der Wille der Welt und der Menschen aber nicht das Recht der göttlichen Lehre.
Zur verbindlichen Lehre der Kirche gehört ohne jeden Zweifel die Unauflöslichkeit des katholisch geschlossenen Ehesakraments.
Dieses göttliche Dogma kann natürlich auch nicht durch eine breite Palette von Ehe Nichtigkeitsgründen und deren laxe Prüfung im Schnellverfahren (45 Tage) ausgehebelt werden. Nur weil das von den Menschen und der Welt so gewünscht wird. Mangelnder Glaube oder Mangelende Bereitschaft für Kinder sind vor der Eheschließung vor dem Empfang des Ehesakraments festzustellen und nicht als nachgeschobener Nichtigkeitsgrund bei späteren nicht gefallen des Ehepartners zur Erklärung der Nichtigkeit des katholisch geschlossenen Ehesakraments tauglich.