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Die Instruktion "Universae Ecclesiae" Ein kirchenrechtlicher Kommentar. Nach dem "Vademecum" von Michael Gurtner liegt nun auch ein kirchenrechtlicher Kommentar zur Instruktion "Universae ecclesiae" …Mehr
Die Instruktion "Universae Ecclesiae"

Ein kirchenrechtlicher Kommentar.

Nach dem "Vademecum" von Michael Gurtner liegt nun auch ein kirchenrechtlicher Kommentar zur Instruktion "Universae ecclesiae" über die in SUMMORUM PONTIFICUM benannten Themen mit Gesetzeskraft im BENEDETTO VERLAG vor.

Der Autor, Prof. Dr. Gero P. Weishaupt, schreibt als Schlussfolgerung zu seinem "Kommentar":


„Das Motu Proprio Summorum Pontificum ist ein universalkirchliches Gesetz; seine Sprache ist abstrakt und allgemein. Dieser Umstand hat bei seiner Umsetzung zu unterschiedlichen Interpretationen und einer abweichenden Praxis geführt. Einzelne Bischöfe haben für ihre Diözesen Ausführungsbestimmungen, einige Bischofskonferenzen Leitlinien zur praktischen Anwendung in ihren Teilkirchen erlassen. Hier und da weichen diese jedoch vom Gesetzestext und der Absicht des Gesetzgebers ab, vor allem da, wo Normen erlassen worden sind, die die Feier der Messe in der überlieferten Form erschwerten.
Die Bischöfe werden ihre Ausführungsbestimmungen, insofern sie vom Willen des Gesetzgebers abweichen, in Hinblick auf die Instruktion Universae Ecclesiae korrigieren müssen.“