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CDU-Abgeordneter weist Kritik an Äußerungen zum dritten Geschlecht zurück

Gerade Christen dürften die Verschiebung der Koordinaten in der öffentlichen Diskussion nicht zulassen, meint der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß. Zuvor hatte er mit der Äußerung für Aufsehen gesorgt, im realen Leben gebe es kein drittes Geschlecht.
CDU-Politiker zum dritten Geschlecht
Foto: Jan Woitas (ZB) | Der CDU-Politiker Alexander Krauß aus dem Erzgebirge hatte betont, dass es aus seiner Sicht ein drittes oder noch mehr Geschlechter zwar in der „Genderideologie“ gebe, „nicht aber im realen Leben“.

Der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß hat sich erstmals gegenüber der „Tagespost“ öffentlich zu den Reaktionen auf seine Pressemeldung von Anfang Februar geäußert. Der Politiker aus dem Erzgebirge hatte darin betont, dass es aus seiner Sicht ein drittes oder noch mehr Geschlechter zwar in der „Genderideologie“ gebe, „nicht aber im realen Leben“. Um das vermeintliche dritte Geschlecht werde „ein riesiger Popanz“ aufgebaut. „Der liebe Gott hat uns doch als Mann und Frau geschaffen – und nicht mit unzähligen anderen Geschlechtern“ , hatte Krauß, ein evangelischer Christ, geschrieben.

Krauß: Kleine Truppe sieht Deutungshoheit verletzt

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Im Gespräch mit der „Tagespost“ wies der 44 Jahre alte Bundestagsabgeordnete aus dem Erzgebirge die Kritik zurück, die es „erwartungsgemäß von einer kleinen Truppe, die ihre Deutungshoheit über das Thema verletzt sieht“, gegeben habe. So sei zum Beispiel sein Wikipedia-Eintrag verändert und er zum Menschenfeind erklärt worden. Außerdem sei von dieser Gruppe versucht worden, seinen Facebook-Eintrag zum Thema sperren zu lassen. „Diese Gruppe versucht, die Diskurshoheit zu behalten, indem Kritiker entehrt werden sollen. Deren Ziel ist keine offene, ehrliche Diskussion über die Geschlechtlichkeit - wer die besseren Argumente hat. Die Diskussion soll gar nicht erst stattfinden dürfen. Intolerant wird für eine vermeintliche Toleranz gekämpft. Die Gruppe ist auch weniger an einem direkten Meinungsaustausch interessiert - denn ansonsten wären sie direkt auf mich zugekommen und hätten das Gespräch gesucht.“

Nach Ansicht von Alexander Krauß „haben die Reaktionen gezeigt, dass gerade wir Christen die Verschiebung der Koordinaten in der öffentlichen Diskussion nicht zulassen dürfen. Es muss möglich sein, Dogmen des linksgrünen Zeitgeistes in Frage zu stellen und sie an der Wirklichkeit zu messen.“ Bezeichnend: Aus der eigenen Partei erhielt Krauß keine Resonanz - „weder im Zustimmenden noch im Kritisierenden.“

Auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes berufen

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Der CDU-Bundestagsabgeordnete hatte sich in seiner Pressemitteilung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes berufen. Demnach seien im Jahr 2018 15 Kinder in Deutschland zur Welt gekommen, die weder in die Kategorie „männlich“ noch „weiblich" eingetragen wurden. Bei insgesamt 787 523 Lebendgeborenen in Deutschland sei das nur jede 50 000. Geburt. 20 Menschen mit dem Geschlecht „divers" starben zwischen 2016 und 2018. Davon waren sieben Säuglinge. Die Zahlen legten nahe, dass Kinder dann in die Rubrik „divers“ eingetragen würden, wenn sie mit stärksten Fehlbildungen geboren würden. Nur so seien die hohen Sterbezahlen zu erklären.

Der 44 Jahre alte Bundestagsabgeordnete aus dem Erzgebirge, der Kommunikationswissenschaft sowie Evangelische Theologie studiert hat und seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages ist, erhielt seinen Angaben zufolge  von „einfachen, normalen Bürgern, sehr viel Zuspruch“. Das habe ihn überrascht, sagte er der „Tagespost“: „Offenbar hatte ich vielen - vor allem Christen - aus dem Herzen gesprochen.“

Einführung einer dritten Geschlechtsoption 2018 beschlossen

Der Bundestag hatte 2018  die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen. Neben „männlich“ und „weiblich“  ist im Geburtenregister künftig auch die Option „divers“ für intersexuelle Menschen möglich. Mit dem Beschluss setzte das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet.

DT/chp

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