Wer als Priester oder Bischof den Ritus der Messe oder eines Sakramentes richtig und vollständig vollzieht, ohne an diesen Riten eigenmächtige Änderungen vorzunehmen oder sonstwie zu erkennen zu geben, dass er eine von der Intention, zu tun, was die Kirche tut, abweichende Intention habe, feiert die Messe beziehungsweise spendet die Sakramente gültig. Die Gültigkeit kann von nichts abhängen, was …More
Wer als Priester oder Bischof den Ritus der Messe oder eines Sakramentes richtig und vollständig vollzieht, ohne an diesen Riten eigenmächtige Änderungen vorzunehmen oder sonstwie zu erkennen zu geben, dass er eine von der Intention, zu tun, was die Kirche tut, abweichende Intention habe, feiert die Messe beziehungsweise spendet die Sakramente gültig. Die Gültigkeit kann von nichts abhängen, was nicht nach außen kundgemacht oder sogar arglistig verschwiegen wird, um nicht bekannt zu sein. Wäre es anders, würde nie Rechtssicherheit bestehen, ob Gültigkeit vorliegt oder nicht.
Die Gültigkeit kann von nichts abhängen, was nicht nach außen kundgemacht oder sogar arglistig verschwiegen wird, um nicht bekannt zu sein. Wäre es anders, würde nie Rechtssicherheit bestehen, ob Gültigkeit vorliegt oder nicht.
Das ist falsch. Zur gültigen Spendung der Sakramente ist die rechte Materie, die rechte Form und die rechte Intention erforderlich. Wenn die notwendige Materie, Form …More
Das ist falsch. Zur gültigen Spendung der Sakramente ist die rechte Materie, die rechte Form und die rechte Intention erforderlich. Wenn die notwendige Materie, Form …More
Die Gültigkeit kann von nichts abhängen, was nicht nach außen kundgemacht oder sogar arglistig verschwiegen wird, um nicht bekannt zu sein. Wäre es anders, würde nie Rechtssicherheit bestehen, ob Gültigkeit vorliegt oder nicht.
Das ist falsch. Zur gültigen Spendung der Sakramente ist die rechte Materie, die rechte Form und die rechte Intention erforderlich. Wenn die notwendige Materie, Form oder Intention fehlt, sind die Sakramente auch dann ungültig, wenn es "nicht nach außen kundgemacht oder sogar arglistig verschwiegen wird". Rechtssicherheit besteht dennoch so lange, bis erwiesen ist, dass die erforderliche Materie, Form oder Intention fehlte.
Das ist falsch. Zur gültigen Spendung der Sakramente ist die rechte Materie, die rechte Form und die rechte Intention erforderlich. Wenn die notwendige Materie, Form oder Intention fehlt, sind die Sakramente auch dann ungültig, wenn es "nicht nach außen kundgemacht oder sogar arglistig verschwiegen wird". Rechtssicherheit besteht dennoch so lange, bis erwiesen ist, dass die erforderliche Materie, Form oder Intention fehlte.
Logisch. Das gehört natürlich zum richtigen und vollständigen Vollzug. Sie sind doch wirklich nicht theologisch derart ungebildet, dass Sie mich hier missverstehen müssten, überhaupt nur missverstehen dürften, @CSc! Auch die intentio interna wird eben in der intentio externa sichtbar!
Von wem und mit welcher Intention war denn der sel. Erzbischof geweiht?