Die jämmerlichen Anweisungen bezüglich Ablass aus der Sektenanarchie befolgen wir nicht, sondern die aus der Gnadenfülle der Heiligen Katholischen Kirche
Der Allerseelenablass
TOTIES-QUOTIES-ABLASS
Dieser Ablass bedeutet, dass die Gläubigen nach Erfüllung der Bedingungen am Allerseelentag, 2. November (und an Allerheiligen ab Mittag) den Armen Seelen einen Vollkommenen Ablass zuwenden können, …More
Die jämmerlichen Anweisungen bezüglich Ablass aus der Sektenanarchie befolgen wir nicht, sondern die aus der Gnadenfülle der Heiligen Katholischen Kirche
Der Allerseelenablass
TOTIES-QUOTIES-ABLASS
Dieser Ablass bedeutet, dass die Gläubigen nach Erfüllung der Bedingungen am Allerseelentag, 2. November (und an Allerheiligen ab Mittag) den Armen Seelen einen Vollkommenen Ablass zuwenden können, sooft sie eine Kirche besuchen. Das heisst, man kann den Armen Seelen, die sehnlichst darauf warten, an einem Tag fünf, zehn oder noch mehr "Vollkommenen Ablass" zukommen lassen.
Die Gewinnung kann auch noch am darauffolgenden Sonntag nachgeholt werden.
Ein weiterer Gnadentag ist der vom heiligen Franziskus von Gott erbetene Portiunkula-Ablass am 2. August bzw. am Sonntag nach dem 2. August (= Portiunkula-Sonntag). Hier gilt die gleiche Ordnung mit dem Unterschied, dass dieser Ablass der Beter sich selbst zukommen lassen kann (nicht aber für andere Lebende), darüber hinaus auch den Armen Seelen, während der Allerseelenablass die Kirche nur für die Verstorbenen gewährt.
Bedingung:
1. der Empfang des Bußsakramentes und der heiligen Kommunion
2. bei jedem Besuch 6 Vater unser, 6 Gegrüßt seist du, Maria und
6 Ehre sei dem Vater (nach den gottgefälligen Meinungen der Päpste vor
dem Konzil)
Erweisen wir den Armen Seelen so oft wie möglich diese Befreiungsgnade.
Nicht vergessen, den Ablass oftmals zu beten.
Nicht vergessen, die Priester der FSSPX anzusprechen, das Ablassbeten bekanntzumachen und die Bedingungen so zu verkünden wie ehedem und nicht nach der "Ordnung" der Konzilssekte!
Der Allerseelenablass
TOTIES-QUOTIES-ABLASS
Dieser Ablass bedeutet, dass die Gläubigen nach Erfüllung der Bedingungen am Allerseelentag, 2. November (und an Allerheiligen ab Mittag) den Armen Seelen einen Vollkommenen Ablass zuwenden können, sooft sie eine Kirche besuchen. Das heisst, man kann den Armen Seelen, die sehnlichst darauf warten, an einem Tag fünf, zehn oder noch mehr "Vollkommenen Ablass" zukommen lassen.
Die Gewinnung kann auch noch am darauffolgenden Sonntag nachgeholt werden.
Ein weiterer Gnadentag ist der vom heiligen Franziskus von Gott erbetene Portiunkula-Ablass am 2. August bzw. am Sonntag nach dem 2. August (= Portiunkula-Sonntag). Hier gilt die gleiche Ordnung mit dem Unterschied, dass dieser Ablass der Beter sich selbst zukommen lassen kann (nicht aber für andere Lebende), darüber hinaus auch den Armen Seelen, während der Allerseelenablass die Kirche nur für die Verstorbenen gewährt.
Bedingung:
1. der Empfang des Bußsakramentes und der heiligen Kommunion
2. bei jedem Besuch 6 Vater unser, 6 Gegrüßt seist du, Maria und
6 Ehre sei dem Vater (nach den gottgefälligen Meinungen der Päpste vor
dem Konzil)
Erweisen wir den Armen Seelen so oft wie möglich diese Befreiungsgnade.
Nicht vergessen, den Ablass oftmals zu beten.
Nicht vergessen, die Priester der FSSPX anzusprechen, das Ablassbeten bekanntzumachen und die Bedingungen so zu verkünden wie ehedem und nicht nach der "Ordnung" der Konzilssekte!
Woher kommt das "Wissen" und von wem "gehört"? Von der Katholischen Kirche kommt das nicht! Für jeden Vollkommenen Ablass, den Sie an Allerseelen gewinnen, können Sie in Ihrer Intention eine Arme Seele benennen. Wenn es Ihnen beliebt, 20 mal die sechs Vater usw. beten, heisst, für 20 Seelen haben Sie für jede Seele einen Vollkommenen Ablass gewonnen. Klar?