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Wer ist die Zielgruppe? Vor dem Empfang der Krankensalbung soll man beichten.Mehr
Wer ist die Zielgruppe?

Vor dem Empfang der Krankensalbung soll man beichten.
Claudine
es ist nicht "eine Möglichkeit".
cantate
@Claudine
"aber meinen Sie nicht, dass es im Leben durchaus zielführend ist, sich eben auch mit dem Sakrament der Beichte zu befassen, neben der göttlichen Barmherzigkeit auch die göttliche Heiligkeit und Gerechtigkeit zumindest zu betrachten und zu erwägen?"
Sicher! Das Sakrament der Beichte ist m. E. eine gute Möglichkeit, sich in die Barmherzigkeit Gottes zu vertiefen.Mehr
@Claudine

"aber meinen Sie nicht, dass es im Leben durchaus zielführend ist, sich eben auch mit dem Sakrament der Beichte zu befassen, neben der göttlichen Barmherzigkeit auch die göttliche Heiligkeit und Gerechtigkeit zumindest zu betrachten und zu erwägen?"

Sicher! Das Sakrament der Beichte ist m. E. eine gute Möglichkeit, sich in die Barmherzigkeit Gottes zu vertiefen.
Claudine
@Misericordia
in bestimmten Orden (mW karmelitinnen) war es üblich, sich seiner Fehler auch vor Oberen anzuklagen - und fallweise auch vor der ganzen Gemeinschaft. Aber das ist ein Spezifikum des Ordenslebens.
manche Heilige berichten, dass sie in schweren Versuchungen sich der Versuchungen im Gehorsam gegenüber den Oberen angeklagt haben und ihnen durch den Akt des Gehorsams es gelungen war, die …Mehr
@Misericordia

in bestimmten Orden (mW karmelitinnen) war es üblich, sich seiner Fehler auch vor Oberen anzuklagen - und fallweise auch vor der ganzen Gemeinschaft. Aber das ist ein Spezifikum des Ordenslebens.
manche Heilige berichten, dass sie in schweren Versuchungen sich der Versuchungen im Gehorsam gegenüber den Oberen angeklagt haben und ihnen durch den Akt des Gehorsams es gelungen war, die Versuchung zu überwinden. Eindrucksvolle Zeugnisse gibt es davon auch von der Hl. Sr. Faustyna - die interessanterweise zwar von Gott ausersehen war, seine Barmehrzigkeit zu verkünden, die aber trotzdem - oder gerade deswegen sehr oft den Beichtstuhl aufgesucht hat.
Claudine
@cantate
da bin ich ganz bei Ihnen. Mir fällt da momentan der Hl. Pfarrer von Ars ein, dem eine tieftraurige Frau klagte, dass sich ihr Mann von der Brücke gestürzt hätte.... Der Heilige sagte daraufhin, dass am Wege von der Brücke bis zum Wasser noch genug Zeit gewesen wäre, um ein Stoßgebet um Barherzigkeit zu sprechen (er meinte den Namen Jesu).
Ja, wir sollen und müssen unbedingt auf die …Mehr
@cantate

da bin ich ganz bei Ihnen. Mir fällt da momentan der Hl. Pfarrer von Ars ein, dem eine tieftraurige Frau klagte, dass sich ihr Mann von der Brücke gestürzt hätte.... Der Heilige sagte daraufhin, dass am Wege von der Brücke bis zum Wasser noch genug Zeit gewesen wäre, um ein Stoßgebet um Barherzigkeit zu sprechen (er meinte den Namen Jesu).

Ja, wir sollen und müssen unbedingt auf die unendliche Barmherzigkeit Gottes vertrauen. Wir werden niemals durch die Tore der Gerechtigkeit gehen können .... aber meinen Sie nicht, dass es im Leben durchaus zielführend ist, sich eben auch mit dem Sakrament der Beichte zu befassen, neben der göttlichen Barmherzigkeit auch die göttliche Heiligkeit und Gerechtigkeit zumindest zu betrachten und zu erwägen?

Der Hl. Pfarrer von Ars verbrachte übrigens seine letzten 30 Lebensjahre fast jeden Tag 10 bis 15 Stunden im Beichtstuhl, er gab seinen Pönitenten nur leichte Buße und übernahm den Rest...

Gerade Sie sollten doch wissen, dass es in der Katholischen Kirche das "sowohl alsauch" (eben et .... et) gibt. Das Versteifen auf ausschließlich das jeweils ein oder andere ist das Problem. Momentan ist es halt leider so, dass zu Abwechslung die Nicht-Beichter und Buß/Auferstehungsgottesdienstler obenauf sind, die glauben, die Beicht brauchts nicht und die Hölle gibts nicht. Früher waren es in bestimmten Zeiten die Höllenprediger, die die Leute in Schrecken versetzt und die Barmehrzigkeit Gottes zugedeckt haben.

Auf der wiederum anderen Seite, wenn ich Reli-Lehrer höre, die sagen, die Hölle gibts nicht, dann überkommt mich schon mehr als nur Widerwillen.
elisabethvonthüringen
Lieber Cantate, das hätten Sie vierfach klicken können, was Sie da sagen, ist Spitze!!!!Danke! 👏 😇
cantate
"Ich bekenne ja auch meinen Brüdern und Schwestern, dass ich Gutes unterlassen und Böses getan habe....nur interessiert das nicht wirklich jemanden...."
"... und euch, Brüder und Schwester, für mich zu beten ..." Hat das schon mal jemand (im Moment des Schuldbekenntnisses) getan? Ich wüsste gar nicht, wann dafür Zeit sein sollte ...
Bei all den Fragen über nötige und mögliche Beichte, die man …Mehr
"Ich bekenne ja auch meinen Brüdern und Schwestern, dass ich Gutes unterlassen und Böses getan habe....nur interessiert das nicht wirklich jemanden...."

"... und euch, Brüder und Schwester, für mich zu beten ..." Hat das schon mal jemand (im Moment des Schuldbekenntnisses) getan? Ich wüsste gar nicht, wann dafür Zeit sein sollte ...

Bei all den Fragen über nötige und mögliche Beichte, die man sicher sehr genau klären kann und deren Umstände man genaustens analysieren kann, sollte doch auch mal darauf hinweisen, dass - gerade im Angesicht des Todes - das Vertrauen auf Gottes unermessliche Barmherzigkeit geübt sein möchte. Wenn ich da liege und zu meiner Todesangst noch die Angst vor dem ewigen Verderben dazukommt und nicht gerade eine Kirchenrechtsgelehrter mir an meinem Bett den letzten Stand der Theologie erläutern kann, bin ich doch froh, wenn ich mein Vertrauen noch mehr in Gott als in die - für mich in diesem Moment vielleicht unklaren - Regeln der Kirche setzen kann.

Um den Anfeindungen mit der Stoßrichtung "Kuscheltheologie" oder "Wischi-Waschi-Gott-liebt-doch-alle" zuvorzukommen: Ich stelle hier nicht die Gebote und Regeln der Kirche in Frage. Aber ein gläubiges Gottvertrauen, das ein Leben lang eingeübt wurde, hilft in "der Stunde unseres Todes" wohl am meisten.

1 Joh 3, 19 20
"Daran werden wir erkennen, dass wir aus der Wahrheit sind, und werden unser Herz in seiner Gegenwart beruhigen. Denn wenn das Herz uns auch verurteilt - Gott ist größer als unser Herz und er weiß alles."
elisabethvonthüringen
In den meisten Talkshows wird öffentlich "gebeichtet", in Reality-Serien usw...
Ich bekenne ja auch meinen Brüdern und Schwestern, dass ich Gutes unterlassen und Böses getan habe....nur interessiert das nicht wirklich jemanden.... 😁
Rübezahl
Der Theologe unterbreitet in seinen Schriften Äußerungen, die keinen Verbindlichkeitscharakter haben, die das Lehramt für dessen Äußerungen beanspruchen kann.
Der Theologe hingegen vertritt (nur) eine theologische "Lehr"meinung.
Diese muss sich messen lassen am Lehramt. In dogmatischen Fragen kann so etwas relativ leicht nachvollzogen werden.
Wird die Meinung des Theologen durch das Lehramt oder …Mehr
Der Theologe unterbreitet in seinen Schriften Äußerungen, die keinen Verbindlichkeitscharakter haben, die das Lehramt für dessen Äußerungen beanspruchen kann.

Der Theologe hingegen vertritt (nur) eine theologische "Lehr"meinung.

Diese muss sich messen lassen am Lehramt. In dogmatischen Fragen kann so etwas relativ leicht nachvollzogen werden.
Wird die Meinung des Theologen durch das Lehramt oder die dauernde Tradition der Kirche bestätigt, kommt den Ausführungen des Theologen natürlich Verbindlichkeit zu. Aber aufgrund des Lehramtes eben.

In speziellen moraltheologischen ist das schon wesentlich schwieriger. Hier spielt dann eine Rolle, ob theologischer Konsens in der krichlichen Tradition der Moral(theologen) herrscht in dieser Frage. (wenn es keine Lehramtsstellungnahme zur Frage gibt)

Insofern hat ein isoliertes Zitat aus dem Häring noch lange nicht so ein Gewicht, wie wenn es aus einer Enzyklika zum selben Thema stammen würde.
Insofern spricht Häring nicht für das Lehramt.

Da aber Jone ebenfalls so "entscheidet", und dann wohl auch andere Moraltheologen, kann man davon ausgehen, dass diese Frage in Konsens so beantwortet wurde, was die Antwort dann natürlich aufwertet.

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Picard

Gerade HEUTE wäre ich in Sachen Imprimatur sehr vorsichtig...

Kürzlich habe ich ein Buch von Rahner in der Hand gehabt mit Imprimatur aus dem Jahr 1960. (Also noch nach den Regelungen von Pius X. u. Benedikt XV.)
Inhalt: Huijuijui....
Picard
@Misericordia (u Sonnengesang):
Daß man öffentlich Beichten darf, betont auch Jone unter besgater nr. 564 ("... Wer aber öffentlich beichten will, darf es tun").
Nur darf man umgekehrt niemand dazu zwingen bzw. verpflichten. Hier herrscht Freiheit. Und selbst in Orden, wo das früher einmal üblich war, darf mW niemand mehr zu einer solchen öffentlichen Sünden-Anklage verpflichtet werden (spätestens …Mehr
@Misericordia (u Sonnengesang):

Daß man öffentlich Beichten darf, betont auch Jone unter besgater nr. 564 ("... Wer aber öffentlich beichten will, darf es tun").

Nur darf man umgekehrt niemand dazu zwingen bzw. verpflichten. Hier herrscht Freiheit. Und selbst in Orden, wo das früher einmal üblich war, darf mW niemand mehr zu einer solchen öffentlichen Sünden-Anklage verpflichtet werden (spätestens seit dem neuen Kirchenrecht, ich glaube aber schon seit dem alten, dh dem 1917er CIC bzw. schon sehr lange so). Hier läßt die Kirche eben volle Freiheit - - und das ist ( @ sonnegesang) in der tat wohl gut so..... 😎
Picard
Und übrigens, die Theologen (so auch Häring) sprechen an sich schon für das Lehramt, da sie ja idR im Auftrag der Bischöfe lehren - normlerweise auch mit ausdrücklicher Sendung (Missio) - und ihre Werke zumindest früher ja auch die kirchliche Approbation/Druckerlaubnis brauchten. (So also doch ein kleine Korrektur @Rübezahl, ;-)
Misericordia
.....Oder sich an die frühe Kirche erinnern, als die Pönitenten vor der Gemeinde beichten mussten....
Diese Praxis halte ich persönlich für überaus gesund und bedaure, dass dies, zumindest in kleinen Gemeinden, nicht praktiziert wird, obwohl dies ungemein dazu beitragen würde, das Verständnis für den Mitchristen zu wecken, und damit dem allg. Frieden untereinander sehr förderlich wäre.
Gibt es …
Mehr
.....Oder sich an die frühe Kirche erinnern, als die Pönitenten vor der Gemeinde beichten mussten....

Diese Praxis halte ich persönlich für überaus gesund und bedaure, dass dies, zumindest in kleinen Gemeinden, nicht praktiziert wird, obwohl dies ungemein dazu beitragen würde, das Verständnis für den Mitchristen zu wecken, und damit dem allg. Frieden untereinander sehr förderlich wäre.
Gibt es da nicht einen Orden, wo jeden Abend die Sünden voreinander bekannt werden? Täusch ich mich, oder sind das die Dominikanerinnen?
Picard
Ah, sehe grad, daß Rübe mir zuvorgekommen ist bzw. fast gleichzeitig gepostet hat.
Aber Rübezahl und ich sind uns hier ja auch wieder mal einig - bzw. die zit. Stellen sind eben eindeutig, Häring und Jone sagen da das gleiche.
🙂Mehr
Ah, sehe grad, daß Rübe mir zuvorgekommen ist bzw. fast gleichzeitig gepostet hat.
Aber Rübezahl und ich sind uns hier ja auch wieder mal einig - bzw. die zit. Stellen sind eben eindeutig, Häring und Jone sagen da das gleiche.

🙂
Picard
@Gregor:
Auch wenn Du Rübezahl gefragt hast, glaub ich, daß Du nichts dagegen hast, wenn ich antworte:
Also: "unzumutbar" genügt.
Die entsprechenden Stellen im Jone (Kath. Moraltheologie):
564:
"Die Beichte muß sein: I. geheim, d.h. man kann niemand verpflichten, seine Sünden so zu beichten, daß andere es hören; Kann jemand in Todesgefahr nur so beichten, daß andere es hören, darf man ihm die …Mehr
@Gregor:

Auch wenn Du Rübezahl gefragt hast, glaub ich, daß Du nichts dagegen hast, wenn ich antworte:

Also: "unzumutbar" genügt.

Die entsprechenden Stellen im Jone (Kath. Moraltheologie):

564:
"Die Beichte muß sein: I. geheim, d.h. man kann niemand verpflichten, seine Sünden so zu beichten, daß andere es hören; Kann jemand in Todesgefahr nur so beichten, daß andere es hören, darf man ihm die Absolution geben, auch wenn er nur durch Zeichen nach der Beichte verlangt..."

und 567:
"Eine Entschuldigung, alle Todsünden zu beichten, besteht im Falle einer Unmöglichkeit", wozu ausgeführt wird, daß diese nicht nur eine physische, sondern auch eine moralische sein kann, also wie von Dir bezeichnet jede wirkliche "Unzumutbarkeit".

Unter Nr. 568 werden dann einige solche konkreten "Unzumutbarkeiten" aufgeführt.

Also, die Antwort ist klar ja: unmöglichschließt auch die bloß moralische Unmöglichkeit, also jede Unzumutbarkeit ein.
Rübezahl
Also, ich habe nun ebenso extra nachgeschlagen, bzw. nachschlagen müssen und auch tatsächlich eine Antwort gefunden.
Ihre spezielle Frage fällt mehr in den moraltheologischen Bereich als in den dogmatischen, da es sich hier um Ausnahmen von der Regel handelt (sozusagen).
Laut dem "alten" Häring [Nach "dem" Konzil wurde das Standardwerk "liberaler"], also hier nach dem traditionellen Häring:
Zitat aus: …Mehr
Also, ich habe nun ebenso extra nachgeschlagen, bzw. nachschlagen müssen und auch tatsächlich eine Antwort gefunden.

Ihre spezielle Frage fällt mehr in den moraltheologischen Bereich als in den dogmatischen, da es sich hier um Ausnahmen von der Regel handelt (sozusagen).

Laut dem "alten" Häring [Nach "dem" Konzil wurde das Standardwerk "liberaler"], also hier nach dem traditionellen Häring:

Zitat aus:

Häring - Das Gesetz Christi, 5. Aufl. von 1958, S. 465

Unter:

"Gründe, die von der materiellen Vollständigkeit der Beichte entschuldigen"

führt Häring auch Ihr Beispiel an:

>>Auch eine etwaige Gefährdung des Beichtgeheimnisses kann von der Pflicht der materiellen Vollständigkeit entschuldigen, zum Beispiel bei Beichten in einem Krankensaal<<

Das bedeutet, dass das Beichtkind bei entsprechend UNÄNDERBAREN äußeren Umständen nicht verpflichtet ist, jede Todsünde explizit beim Namen zu nennen.
Es würde wohl z.B. ein Hinweis auf das 6. Gebot o.ä. genügen, womöglich auch mit "Finger-Zeichen-Sprache" [letzteres ist mein persönlicher Vorschlag]

Hierbei ist jedoch zu bedenken:

Häring spricht nicht für das Lehramt (aber das Lehramt entscheidet solche Spezialfälle in der Regel auch nie..).
Der Beichtende muss sich also in einer für ihn persönlich tatsächlich und mit gutem Grund subjektiven, moralischen Unmöglichkeit zu einem vollständigen materiellen Bekenntnis befinden, aufgrund von wirklich unabänderbaren äußeren Zuständen, die nicht geändert werden können (im Rahmen des üblichen Möglichen). Das kann von Situation zu Situation ganz unterschiedlich sein. Mal gegeben, mal eher nicht gegeben.

Ferner wäre für den Beichtenden auch zu bedenken, dass die Verdienste bei einer Beichte, die evtl. noch jmd teilweise hören kann, größer werden können (wenn der Pönitent dies willentlich und wissentlich in Kauf nimmt, obwohl es Scham und Überwindung kostet) da hier die Demut mehr gefordert wird und die Verdemütigung umso größer wird.
Übrigens könnte das Beichtkind bedenken, dass am Jüngsten Tage alle seine Sünden eh vor der ganzen Welt offenbar werden. Oder sich an die frühe Kirche erinnern, als die Pönitenten vor der Gemeinde beichten mussten....

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>>Sie erwähnen zwar die vollkommene Reue als "Möglichkeit", jedoch wäre mir persönlich die Einschätzung zu unsicher, ob (bei einem selbst) wirklich eine vollkommene, oder eben doch nur unvollkommene Reue vorliegt.<<

In der Tat, ganz schwierige Sache!
Gregor
@Rübezahl
Erstmal Danke für die Antwort.
Ein "Problem" in Bezug auf "andere Zuhörer" sehe ich eigentlich gar nie gegeben.
Ich erlebe das im Krankenhaus - besonders auf Intensivstation - sehr häufig, daß es eben überhaupt keine Möglichkeit auf Privatsphäre gibt. So auch nicht zu einer 4-Augen/Ohrenbeichte. Wenn in einem Saal vier oder mehr Intensivbetten stehen, ist es einfach nicht möglich, selbst …Mehr
@Rübezahl
Erstmal Danke für die Antwort.

Ein "Problem" in Bezug auf "andere Zuhörer" sehe ich eigentlich gar nie gegeben.

Ich erlebe das im Krankenhaus - besonders auf Intensivstation - sehr häufig, daß es eben überhaupt keine Möglichkeit auf Privatsphäre gibt. So auch nicht zu einer 4-Augen/Ohrenbeichte. Wenn in einem Saal vier oder mehr Intensivbetten stehen, ist es einfach nicht möglich, selbst oder die anderen herauszufahren. Abgesehen davon, daß zeitweise fast im Minutentakt Pfleger, Ärzte und Angehörige kommen und gehen, daß es gar keine Türen gibt etc. .

Insofern habe ich keine Antwort auf die Frage gefunden - oder habe ich etwas überlesen? - ob in so einem Fall eine Ohrenbeichte quasi "unzumutbar" ist. Gibt es da eine Regelung?

Wäre die Bedingung "unmöglich" auch bei "unzumutbar" erfüllt?

Sie erwähnen zwar die vollkommene Reue als "Möglichkeit", jedoch wäre mir persönlich die Einschätzung zu unsicher, ob (bei einem selbst) wirklich eine vollkommene, oder eben doch nur unvollkommene Reue vorliegt.

Sie schreiben weiter, daß in absoluter Todesgefahr auch in Gegenwart anderer eine Generalabsolution möglich sei: Eben auch, wenn man physisch in der Lage wäre, (mehr oder weniger öffentlich) eine Beichte abzulegen?

Dann: Das habe ich erst vor ein paar Tagen wieder erlebt: Jemand, der sehr stabil schien, entwickelte nach einem 1wöchigen Aufenthalt plötzlich innerhalb weniger Minuten eine Hirnblutung, die ihn in kürzester Zeit ins Koma brachte und zum "Hirntod" führte. D.h. wäre allein der Aufenthalt auf einer Intensiv-Station schon als "absolute Todesgefahr" zu werten? Wohl kaum, oder?
Picard
@ Rübe: Und ich hab auch die Stelle im Ott nun gefunden, die bestätigt: wenn der Sünder nicht mehr beichten kann, tilgt die letzte Ölung auch bei nur unvollkommener Reue die Sünden (Ott, Sakrament d. Letzen Ölung, §5: Wirkungen der letzten Ölung). Ich verstehe also, was Sie in Gedanken hatten.
Ja, wir sind uns also hier (denke ich?) vollkommen einig - hatte ich auch nicht anders erwartet 😉 😌Mehr
@ Rübe: Und ich hab auch die Stelle im Ott nun gefunden, die bestätigt: wenn der Sünder nicht mehr beichten kann, tilgt die letzte Ölung auch bei nur unvollkommener Reue die Sünden (Ott, Sakrament d. Letzen Ölung, §5: Wirkungen der letzten Ölung). Ich verstehe also, was Sie in Gedanken hatten.

Ja, wir sind uns also hier (denke ich?) vollkommen einig - hatte ich auch nicht anders erwartet 😉 😌
Maria Goretti
Vielen Dank @ Rübe & Co
Picard
@ Rübe:
😇 🙂 😌
(und ja, Sie haben Recht, die unvollkommene Reue reicht [auch mW] wirklich aus im Zusammenhang mit der letzten Ölung/Krankensalbe, wenn man nicht mehr Beichten kann. Nur ohne das Sakrament der letzten Ölung eben nicht, da ist vollkommene Reue zur Nachlassung der Schuld erforderlich, wenn man nicht mehr Beichten kann.)Mehr
@ Rübe:

😇 🙂 😌

(und ja, Sie haben Recht, die unvollkommene Reue reicht [auch mW] wirklich aus im Zusammenhang mit der letzten Ölung/Krankensalbe, wenn man nicht mehr Beichten kann. Nur ohne das Sakrament der letzten Ölung eben nicht, da ist vollkommene Reue zur Nachlassung der Schuld erforderlich, wenn man nicht mehr Beichten kann.)
Rübezahl
Picard.
Ja diese Konkretisierung war in der Tat notwendig, aber auch hierfür ist nochmals eine Konkretisierung nötig:
Ich habe gerade überlegt, wieso ich (nur) "aufrichtige" Reue schrieb in diesem Zusammenhang.
Die Erklärung ist diese, dass ich in Gedanken (ist aber in dieser wichtigen Frage unzureichend, da missverständlich im geschriebenen Wort) daran gedacht habe, dass die unvollkommene Reue …Mehr
Picard.

Ja diese Konkretisierung war in der Tat notwendig, aber auch hierfür ist nochmals eine Konkretisierung nötig:

Ich habe gerade überlegt, wieso ich (nur) "aufrichtige" Reue schrieb in diesem Zusammenhang.

Die Erklärung ist diese, dass ich in Gedanken (ist aber in dieser wichtigen Frage unzureichend, da missverständlich im geschriebenen Wort) daran gedacht habe, dass die unvollkommene Reue dann ausreichen würde, wenn der Reuige keine Möglichkeit mehr zur Beichte haben wird. (Spielte ja in die gestellte Frage mit hinein).

Aber Sie haben Recht, mein fraglicher Satz:

>>Eine Todsünde wird jedoch schon ab dem Zeitpunkt nachgelassen, ab dem ich aufrichtige Reue vor Gott über selbige empfinde.<<

ist isoliert gesehen ganz falsch, und muss korrekt heißen:

>>Eine Todsünde wird jedoch schon ab dem Zeitpunkt nachgelassen, ab dem ich vollkommene Reue vor Gott über selbige empfinde. <<
Medju-Fan
@Rübezahl
Ich spiele Ihne diesen Ball zu:
"ERST GENAU UND GRÜNDLICH LESEN (und anschauen; hinzugefügter Kommentar des Posters) - UND ERST DANACH IN DIE TASTEN GREIFEN!"
👏 😀 👏Mehr
@Rübezahl

Ich spiele Ihne diesen Ball zu:

"ERST GENAU UND GRÜNDLICH LESEN (und anschauen; hinzugefügter Kommentar des Posters) - UND ERST DANACH IN DIE TASTEN GREIFEN!"

👏 😀 👏