700 Fälle in Berlin: Asylbetrug mit deutschen Scheinvaterschaften?
Immer mehr schwangere Frauen beantragen Asyl in Deutschland. Sie bezahlen Scheinväter, damit ihre Kinder automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Allein in Berlin soll es 700 Fälle geben.
Wer eine deutsche Mutter oder einen deutschen Vater hat, bekommt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Laut Recherchen des RBB nutzen das immer mehr schwangere Frauen aus Vietnam, Afrika und Osteuropa aus. Sie bieten deutschen Männern Geld an, damit diese die Vaterschaft des ungeborenen Kindes anerkennen. Das Kind bekommt so automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft und die Mutter ein Bleiberecht.
Polizei und Staatsanwälte vermuten einen groß angelegten, bundesweiten Betrug. In Berlin sei die Zahl der Fälle in den vergangenen Monaten gestiegen, sagt Martin Steltner von der Staatsanwaltschaft Berlin. Dem RBB zufolge könnte es allein in der Hauptstadt bis zu 700 solcher Fälle geben. „Wir haben teilweise Personen, die über zehn Vaterschaften anerkannt haben“, sagt Steltner.
Scheinväter, Anwälte und Notare profitieren
Die Schwangeren sollen meist mit einem Touristenvisum nach Deutschland kommen – und stellen einen Asylantrag. Im Mutterschutz werden sie dann häufig geduldet, obwohl laut Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Schwangerschaft nicht automatisch zu einem Schutzstatus in Deutschland führe. Darüber entscheide allerdings die Einzelfallprüfung.
Um danach in Deutschland bleiben zu können, brauchen die Frauen deshalb die Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Mannes. Dafür sind sie häufig bereit, bis zu 5000 Euro zu zahlen. Von der Masche profitieren neben den Scheinvätern offenbar auch Rechtsanwälte und Notare.
Die Frauen dürfen dann zwar legal in Deutschland bleiben, machen sich aber abhängig von den Männern und ihren Helfern. Nach RBB-Recherchen enden viele von ihnen schließlich in der Prostitution.
Wer eine Vaterschaft anerkennt, ist unterhaltspflichtig. Lohnt sich das Geschäft dann überhaupt für die Männer? „Selbst wenn ein Vater von Sozialhilfe lebt, kann er gerichtlich verpflichtet werden, den Mindestunterhalt zu zahlen“, sagt Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht. Bezahlt der Vater den Unterhalt nicht, springt zunächst der Staat ein. Die Behörden können sich die entsprechenden Beträge aber zurückholen. Allerdings fehlt es oft an Mitarbeitern, die sich darum kümmern könnten, sagt Becker. Deshalb scheint es so, als würden die Väter nicht zahlen müssen.
Behörden bisher machtlos
Auch mit Blick auf die Gesinnung mancher Männer scheint fragwürdig, wie ernst die Vaterschaft zu nehmen ist. So soll ein 28-Jähriger angegeben haben, der Vater eines vietnamesischen Kindes zu sein. Er soll laut RBB mehrfach wegen des Tragens von verfassungsfeindlichen Symbolen verurteilt worden sein. Der Mann soll zudem auf Facebook mit der NPD sympathisieren.
Die Behörden können bisher aber nur schwer gegen diese Betrugsfälle vorgehen. Eine Vaterschaft darf selbst im Verdachtsfall nicht angefochten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2013 entschieden. Zu groß sei das Risiko, dass die Kinder staatenlos werden würden.
Künftig sollen Ausländerbehörden bei Verdacht auf einen Betrug jedoch aktiv werden können. Das sieht ein Gesetzespaket vor, das gerade von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Ole Schröder (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, sagte dazu: „Selbstverständlich ist das auch mit dem Bundesverfassungsurteil im Einklang, weil wir präventiv dafür sorgen, dass solche Scheinvaterschaften gar nicht erst beurkundet werden.“
Wer eine deutsche Mutter oder einen deutschen Vater hat, bekommt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Laut Recherchen des RBB nutzen das immer mehr schwangere Frauen aus Vietnam, Afrika und Osteuropa aus. Sie bieten deutschen Männern Geld an, damit diese die Vaterschaft des ungeborenen Kindes anerkennen. Das Kind bekommt so automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft und die Mutter ein Bleiberecht.
Polizei und Staatsanwälte vermuten einen groß angelegten, bundesweiten Betrug. In Berlin sei die Zahl der Fälle in den vergangenen Monaten gestiegen, sagt Martin Steltner von der Staatsanwaltschaft Berlin. Dem RBB zufolge könnte es allein in der Hauptstadt bis zu 700 solcher Fälle geben. „Wir haben teilweise Personen, die über zehn Vaterschaften anerkannt haben“, sagt Steltner.
Scheinväter, Anwälte und Notare profitieren
Die Schwangeren sollen meist mit einem Touristenvisum nach Deutschland kommen – und stellen einen Asylantrag. Im Mutterschutz werden sie dann häufig geduldet, obwohl laut Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Schwangerschaft nicht automatisch zu einem Schutzstatus in Deutschland führe. Darüber entscheide allerdings die Einzelfallprüfung.
Um danach in Deutschland bleiben zu können, brauchen die Frauen deshalb die Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Mannes. Dafür sind sie häufig bereit, bis zu 5000 Euro zu zahlen. Von der Masche profitieren neben den Scheinvätern offenbar auch Rechtsanwälte und Notare.
Die Frauen dürfen dann zwar legal in Deutschland bleiben, machen sich aber abhängig von den Männern und ihren Helfern. Nach RBB-Recherchen enden viele von ihnen schließlich in der Prostitution.
Wer eine Vaterschaft anerkennt, ist unterhaltspflichtig. Lohnt sich das Geschäft dann überhaupt für die Männer? „Selbst wenn ein Vater von Sozialhilfe lebt, kann er gerichtlich verpflichtet werden, den Mindestunterhalt zu zahlen“, sagt Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht. Bezahlt der Vater den Unterhalt nicht, springt zunächst der Staat ein. Die Behörden können sich die entsprechenden Beträge aber zurückholen. Allerdings fehlt es oft an Mitarbeitern, die sich darum kümmern könnten, sagt Becker. Deshalb scheint es so, als würden die Väter nicht zahlen müssen.
Behörden bisher machtlos
Auch mit Blick auf die Gesinnung mancher Männer scheint fragwürdig, wie ernst die Vaterschaft zu nehmen ist. So soll ein 28-Jähriger angegeben haben, der Vater eines vietnamesischen Kindes zu sein. Er soll laut RBB mehrfach wegen des Tragens von verfassungsfeindlichen Symbolen verurteilt worden sein. Der Mann soll zudem auf Facebook mit der NPD sympathisieren.
Die Behörden können bisher aber nur schwer gegen diese Betrugsfälle vorgehen. Eine Vaterschaft darf selbst im Verdachtsfall nicht angefochten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2013 entschieden. Zu groß sei das Risiko, dass die Kinder staatenlos werden würden.
Künftig sollen Ausländerbehörden bei Verdacht auf einen Betrug jedoch aktiv werden können. Das sieht ein Gesetzespaket vor, das gerade von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Ole Schröder (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, sagte dazu: „Selbstverständlich ist das auch mit dem Bundesverfassungsurteil im Einklang, weil wir präventiv dafür sorgen, dass solche Scheinvaterschaften gar nicht erst beurkundet werden.“