Katholik klagt gegen Gottesdienstverbot
Die Klage beruft sich auf die im Grundgesetz garantierte ungestörte Religionsausübung. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt. Versammlungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sollen wieder erlaubt werden.
Das Gericht in Kassel will noch vor Ostern über das Eilverfahren entscheiden.
Hessen hat wie alle anderen Bundesländer sämtliche Versammlungen sowie „Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften“ untersagt.