«Kanon 1387 des Kanonischen Rechtskodex (1983), der die Weihe eines Bischofs ohne päpstliches Mandat verbietet, wird unter den Vergehen gegen die Sakramente und nicht unter die Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche gezählt, bei denen Schisma sanktioniert wird (Kanon 1364).»