Arztpraxis verweigert Kind (doppelt geimpft!) Zutritt und Untersuchung
Die Praxis Dr. Buley im Eifeldorf Burgbrohl hat einem 12jährigen Mädchen heute den Zutritt verweigert. Das Kind ist doppelt geimpft! Aber auch doppelt Geimpfte könnten bei Erkältungssymptomen Corona …Mehr
Die Praxis Dr. Buley im Eifeldorf Burgbrohl hat einem 12jährigen Mädchen heute den Zutritt verweigert. Das Kind ist doppelt geimpft! Aber auch doppelt Geimpfte könnten bei Erkältungssymptomen Corona haben, sagte man der 12Jährigen. Dem Kind wurden Zutritt und eine ärztliche Untersuchung verweigert, aber eine Krankschreibung (für die Schule) vor die Praxistüre gebracht. Gestern war "Impftag" . . . P.S.: Späterer Bericht aus der Familie heute: Die Praxis hat sich später eines Besseren besonnen und das Kind beim zweiten Erscheinen in den Räumen der Praxis untersucht.
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Ich kann den Arzt verstehen, aber er sollte sich auch schon Schutzausrüstung zugelegt haben - es sei denn, er hat eine Privatpraxis, dann kann er selber entscheiden
Finde ich total interessant, dass Sie den Arzt verstehen! Da spritzt einer eine Flüssigkeit (ohne reguläre Zulassung), von der wohl niemand wirklich weiß, was drin ist, und ziert sich dann, die (möglicherweise) Folgeerkrankung zu behandeln? Das würde ich unter (hier zumindest zeitweilig) "unterlassene Hilfeleistung" verbuchen!
Maria Katharina
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So. Sie können den Arzt verstehen, @romanza66??
Für was steht denn so die "66" bei Ihnen?
Für was steht denn so die "66" bei Ihnen?
Klaus Elmar Müller
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P.S.: Die Praxis hat sich später eines Besseren besonnen und das Kind beim zweiten Erscheinen in den Räumen der Praxis untersucht. (gerade aus der Familie erfahren)
De Profundis
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Die Impfung ist wie eine BahnCard 100, die freie Fahrt gewährt - für ein Jahr. Danach muss man die BahnCard erneuern oder wird aus dem Zug geworfen. Vielen ist noch gar nicht klar, dass man sich durch die Impfung die Freiheit nur für 1 Jahr „erkauft“ hat.
armin mueller
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Man kann den Arzt haftbar machen, wenn etwas passiert. Das sollte jeder wissen. Der Punkt ist: Es gibt keine ordentlich zugelassene Impfung gegen Corona in Deutschland. Man beteiligt sich freiwillig an einem Menschenversuch. Dies wird allerdings kein Arzt den Patienten so gesagt haben. Daher ist der Arzt voll haftbar und muss Schmerzensgeld und Schadensersatz leisten, wenn es zu Impfschäden kommt …Mehr
Man kann den Arzt haftbar machen, wenn etwas passiert. Das sollte jeder wissen. Der Punkt ist: Es gibt keine ordentlich zugelassene Impfung gegen Corona in Deutschland. Man beteiligt sich freiwillig an einem Menschenversuch. Dies wird allerdings kein Arzt den Patienten so gesagt haben. Daher ist der Arzt voll haftbar und muss Schmerzensgeld und Schadensersatz leisten, wenn es zu Impfschäden kommt. Wer also mit dem Gedanken spielt, sich impfen zu lassen, soll sich einfach vom Arzt schriftlich bestätigen lassen, dass der verwendete Impfstoff ordentlich zugelassen ist - dies wird der Arzt aber niemals tun, da er dann alle Folgekosten der Impfung trägt.
Marienfloss
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Leider ist eine solche Entwicklung die Folge der politischen, diktatorischen und wider alle Vernunft durchgepeitschten Corona-Maßnahmen.