Strafverfahren zur Corona-Testpflicht ohne Aktenzeichen

Strafverfahren zur Corona-Testpflicht ohne Aktenzeichen - Pressemeldung
Pater Rolf Hermann Lingen, Goldbrink 2a, 46282 Dorsten, 49236245083, pater-lingen.bplaced.net/index.html, 13.12.2021
Im Strafverfahren ohne Aktenzeichen wegen Berufsverbots (Strafanzeige v. 06.12.2021) teilt Zahnärztin Dr. Esther Lingen mit: Es wird dringende Eile angemahnt. Meine gesamte gesellschaftliche Existenz ist in höchstem Maße bedroht; das Berufsverbot muss *SOFORT* vollständig aufgehoben werden. Einige zwischenzeitliche Ereignisse.
1. An die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL), Zahnärtzekammer und Zulassungsausschuss für Zahnärzte wurde ein Fax geschickt: »Im "Infobrief" der " Zahnärztekammer Westfalen-Lippe" v. 10.12.2021 heißt es: "Auf allen politischen Ebenen fordern wir daher, die Zahnärzteschaft und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sie ausreichend immunisiert sind, gänzlich aus dem Fokus der Bestimmung zu nehmen". Was ist "ausreichend immunisiert"? Frist zur Vorlage der schriftlichen Begründung ist der 13.12.2021 - 10:00 Uhr a.m.« Alle Stellen haben diese Frist fruchtlos verstrichen lassen.
2. Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich berichtet auf seinem Telegram-Kanal (ReinerFuellmich/636): »Der britische Arzt (Allgemeinmediziner) Sam White hat seine Praxis aufgegeben, weil er seinen hippokratischen Eid, "nicht zu schaden", nicht mit den Covid-Behandlungsmaßnahmen des NHS, einschließlich der Verwendung experimenteller, nicht getesteter "Impfstoffe", vereinbaren konnte. Nachdem er seine Praxis verlassen und seine pandemischen Ansichten in den sozialen Medien gepostet hatte, wurde er von der Ärztekammer (General Medical Council) zensiert und erhielt eine gerichtliche Anordnung, keine weiteren Beiträge zu irgendeinem Aspekt von Covid zu veröffentlichen. Er hat nun ein Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs gewonnen und alle gegen ihn verhängten Beschränkungen wurden sofort aufgehoben.«
3. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat ein Musterschreiben für eine Klage bzgl. Testpflicht am Arbeitsplatz verfasst. Verwiesen wird u. a. auf die Gefährdungsanalyse durch die mögliche Toxizität von Covid-19-Schnelltests und PCR-Tests bezogen im Gutachten von Prof. Dr. Werner Bergholz von November 2021. Aus der Musterklage v. 09.12.2021: »Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik ganz offensichtlich auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert und warum jeder, der für diese Politik – und ihre Aufrechterhaltung – mitverantwortlich ist, nicht nur mit strafrechtlichen, sondern auch mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss.«
4. KRiStA - Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten nennt "10 Gründe gegen die Impfpflicht" (Archiv: perma.cc/3Q4D-5H69): "Die COVID-19-Impfung schützt ausweislich der offiziellen Angaben der Zulassungsbehörde EMA nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus SARS-COV-2. ... Laut einer Harvard-Studie, die 68 Länder und 2947 Bezirke in den USA untersucht hat, gibt es keinen Zusammenhang zwischen den Infektionszahlen und der Impfquote. Im Gegenteil: Die Studie stellte sogar eine leichte Tendenz fest, dass mit zunehmender Impfquote auch die Infektionszahlen steigen. ... Ausweislich des Lageberichts des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom 25.11.2021 waren 56 % der über 60-jährigen hospitalisierten COVID-19-Patienten doppelt geimpft. Die Gesundheitsbehörde Wales wies zum 9.11.2021 aus, dass 83,6 % der hospitalisierten COVID-19-Patienten doppelt geimpft waren. ... Laut dem epidemiologischen Bulletin der WHO vom Oktober 2020 beträgt die Infektionssterblichkeit von SARS-CoV-2 im Schnitt 0,23 %. Die Infektionssterblichkeit von 0,23 % entspricht der einer mittelschweren Grippe (Influenza). In den Vorjahren wurde während der Grippewelle keine Impfpflicht für erforderlich gehalten, sodass sich die Frage stellt, warum jetzt aber wegen COVID-19 eine Impfpflicht erforderlich sein soll, obwohl die Infektionssterblichkeit im Bereich einer mittelschweren Grippe liegt."
In den nunmehr zwei Jahren dieser angeblichen "Pandemie" wurde nichts, aber auch gar nichts bewiesen, was irgendeine "Corona-Maßnahme" irgendwie rechtfertigen würde, angefangen mit irgendeiner Bedrohung, also einer besonderen Häufigkeit und Schwere von Atemwegserkrankungen. Ganz im Gegenteil: Immer absurdere "Schutzmaßnahmen" wurden erzwungen, ohne jede vernünftige Begründung und sogar gegen längst bekannte klare Studien (z. B. Masken). Eine vollständige juristische Überprüfung ist zwingend dringend erforderlich.
S. auch: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jörg Hacker, Das Robert Koch-Instituts im Nationalsozialismus, auf der RKI-Seite (Archiv: perma.cc/9H2U-XY5T): "Es waren nicht nur Einzelne, die abscheuliche Menschenversuche zum Beispiel mit Impfstoffen durchgeführt haben, vor allem an Patienten und KZ-Häftlingen. ... Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt es zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert."