Tina 13

Aschaffenburg-Killer: Polizist wegen Strafvereitlung im Amt verurteilt
Könnten die Opfer noch leben?

Der Ausflug einer Kita-Gruppe in den Schöntal-Park in Aschaffenburg endete am 22. Januar 2025 tödlich. Ein zum Tatzeitpunkt bereits ausreisepflichtiger 28-jähriger Afghane hatte die Gruppe unvermittelt und wahllos mit einem Messer angegriffen. Für ein Kleinkind und einen mutigen Helfer, der eingreifen wollte, kam jede Hilfe zu spät. Dabei hätte die Tat womöglich schon Monate vorher verhindert werden können.
Rückblick: Im August 2024 wird in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg) eine Frau von ihrem damaligen Freund mit einem Messer attackiert. Bei dem Angreifer handelt es sich eben um jenen Afghanen, der ein knappes halbes Jahr später das Blutbad im Schöntal-Park anrichten sollte. Verurteilt wurde der Messerstecher wegen der ersten Tat nicht, ja es wurde nicht einmal ermittelt – weil die Polizei „nichts gemacht hat, gar nix“, wie es Richter Torsten Kemmerer am Amtsgericht Alzenau jetzt bezeichnete.
Der Ausflug einer Kita-Gruppe in den Schöntal-Park in Aschaffenburg endete am 22. Januar 2025 tödlich. Ein zum Tatzeitpunkt bereits ausreisepflichtiger 28-jähriger Afghane hatte die Gruppe unvermittelt und wahllos mit einem Messer angegriffen. Für ein Kleinkind und einen mutigen Helfer, der eingreifen wollte, kam jede Hilfe zu spät. Dabei hätte die Tat womöglich schon Monate vorher verhindert werden können.
Rückblick: Im August 2024 wird in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg) eine Frau von ihrem damaligen Freund mit einem Messer attackiert. Bei dem Angreifer handelt es sich eben um jenen Afghanen, der ein knappes halbes Jahr später das Blutbad im Schöntal-Park anrichten sollte. Verurteilt wurde der Messerstecher wegen der ersten Tat nicht, ja es wurde nicht einmal ermittelt – weil die Polizei „nichts gemacht hat, gar nix“, wie es Richter Torsten Kemmerer am Amtsgericht Alzenau jetzt bezeichnete.
Hätte das Aschaffenburg-Attentat also verhindert werden können? Wir werden es nie erfahren, aber tendenziell wohl eher nicht. Es ist angesichts der Erfahrung mit dem Umgang der deutschen Justiz mit solchen Straftaten nicht davon auszugehen, dass der Afghane hinter Schloss und Riegel oder gar außer Landes gebracht worden wäre – bestehende Ausreisepflicht hin oder her!
Bleibt noch die Frage, weshalb der Sachbearbeiter untätig blieb. Der Angeklagte selbst hüllte sich dazu vor Gericht in Schweigen. Als Außenstehender kann man sich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass hier schlicht schlampig gearbeitet bzw. nicht gearbeitet wurde. Weil man sich schon zu sehr an Messergewalt gewöhnt hat? Weil derartige Einsätze nicht zuletzt in Flüchtlingsunterkünften längst zum Alltag geworden sind? Das alles kann keinesfalls eine Entschuldigung oder gar Rechtfertigung sein, aber vielleicht doch zumindest eine Erklärung für das in diesem Fall womöglich fatale Wegsehen im Dienst!
Aschaffenburg-Killer: Polizist wegen …

1408
a.t.m

Und ein Polizist muss wieder einmal als Bauernopfer herhalten, den die Frage sollte ja auch lauten warum hat der zuständige Staatsanwalt nicht reagiert und warum fehlte (und fehlt nach wie vor) der politische Wille sich in D unerlaubt aufhaltende abzuschieben?