Maskenbefreiung in Bayern möglich
Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen- verordnung vom 19. Juni 2020 Unter §1 Allgemeines finden wir u.a. die Punkte: 1. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit. 2…Mehr
Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-
verordnung vom 19. Juni 2020
Unter §1 Allgemeines finden wir u.a. die Punkte:
1. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der
Tragepflicht befreit.
2. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen
das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund
einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trage- Verpflichtung befreit. Geht zu einem Arzt und holt euch eine Maskenbefreiung! Mehr sog i ned.
verordnung vom 19. Juni 2020
Unter §1 Allgemeines finden wir u.a. die Punkte:
1. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der
Tragepflicht befreit.
2. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen
das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund
einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trage- Verpflichtung befreit. Geht zu einem Arzt und holt euch eine Maskenbefreiung! Mehr sog i ned.
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Heilwasser
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