Bischof Fürst muss verkünden dass zur Kommunion nur darf, der getauft, katholisch und frei von schwerer Sünde ist. Wer zum Beispiel Sonntags lieber zum Wandern ist und nicht in die hl Messe ist ausgeschlossen. Das ist seine Pflicht, die Realität sieht anders aus
und vielleicht noch ein bisschen genauer, um unseren Herrn mehr zu würdigen, wäre die Beichte und der Empfang der Kommunion, aber bitte auch direkt vom Priester auf die Zunge gelegt, zu empfehlen
Frei von schwerer Sünde setzt die beichte voraus, sonst ist man nicht frei. Kniende mundkommunion ist richtig, fehlt jedoch in der konzilskirche. Deshalb die konzilskirche so gut es geht meiden, ist nach deren Definition keine Opfermesse sondern ein Mahl.