„Die Corona-Krise hat uns gezeigt, dass der Staat von heute auf morgen unser Geschäft verbieten, unsere Unternehmen vernichten und unser Privatleben blockieren kann. Die neue Regierung hat daraus gelernt, dass man auch mit Vorschriften ganze Branchen (Automobilindustrie, Landwirtschaft, Chemie) nach Ideologiezwecken umerziehen, d.h. reduzieren oder sogar vernichten kann. Die ideologiegesteuerten Zwangsmaßnahmen mit wirtschaftlichen Verboten, Regulierungen, Bedingungen und bürokratischen Gängelungen nehmen zu, sind wirtschaftliche Schädigungen unserer Betriebe und unseres wirtschaftlichen Vermögens – aber eben Regierungshandlungen und deshalb nur wirtschaftliche Enteignung, aber eben noch nicht rechtliche Enteignung im Sinne von Art. 14 GG.
Konsequenz daraus: Die Väter des Grundgesetzes haben sich wirtschaftliche Enteignung nicht vorstellen können. Hätten sie gewusst, wie hemmungslos unsere Zentralbank und unsere Regierung uns unser wirtschaftliches Vermögen entziehen und vernichten kann, hätten sie sicher die Enteignung im Art. 14 GG nicht nur auf Sachvermögen, sondern auch auf das Wirtschaftsvermögen bezogen.„