Unfassbar, aber wahr!
Am 16. September 2021 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution zur Neudefinition des Straftatbestands der „geschlechtsspezifischen Gewalt“ in Europa.
In den Katalog der Straftaten wurde dabei eine neue aufgenommen: der Schutz ungeborenen Lebens.
Man wischt sich die Augen, wenn man in der Resolution liest, dass es für die Europäische Union nun ein Akt von …Mehr
Unfassbar, aber wahr!

Am 16. September 2021 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution zur Neudefinition des Straftatbestands der „geschlechtsspezifischen Gewalt“ in Europa.
In den Katalog der Straftaten wurde dabei eine neue aufgenommen: der Schutz ungeborenen Lebens.

Man wischt sich die Augen, wenn man in der Resolution liest, dass es für die Europäische Union nun ein Akt von geschlechtsspezifischer Gewalt und eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, eine Frau an der Durchführung einer Abtreibung zu hindern.

Diese Resolution ist ein weiterer Vorstoß, die Abtreibung als Menschenrecht anzuerkennen.

Es heißt darin u.a.: „Das Europäische Parlament hebt hervor, dass auch Reproduktionszwang und die Verweigerung von sicheren und legalen Versorgungsleistungen bei Abtreibungen eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt darstellen; betont, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt festgestellt hat, dass durch restriktive Abtreibungsgesetze und die mangelhafte Umsetzung die Menschenrechte von Frauen verletzt werden“…
ifamnews.com

Neueste EU-Resolution deklariert Schutz ungeborenen Lebens zum Verbrechen

Am 16. September 2021 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution zur Neudefinition des Straftatbestands der „…