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Missbrauch in Koblenzer Kita frei erfunden

KOBLENZ Die unglaublichen Missbrauchsvorwürfe an einer 4-jährigen in der katholischen Kita Koblenz sind von der Mutter frei erfunden.

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Die unglaublichen Anschuldigen zum vermeintlichen Missbrauchsfall sind allesamt frei erfunden

KOBLENZ Am 10. September 2020 erstattete eine muslimische Mutter Strafanzeige gegen die katholische Kita in Koblenz wegen angeblichen schweren sexuellen Missbrauchs an Ihrer vierjährigen Tochter. Sie schilderte nahezu unfassbare Dinge die Ihrem Kind widerfahren sein sollen. Diese Meldung verbreitete sich ungebremst und rasend in den sozialen Medien und wurde tausendfach geteilt. Zahlreiche Menschen entrüsteten sich über die vermeintlichen Kinderschänder der Kindertagesstätte. Doch was war dran an den Vorwürfen? Nichts. Rein gar nichts.

Und dieses stellt die Gefahren der  instrumentalisierenden Berichterstattung und deren resultierenden ungefilterten Wahrnehmung dar. Schnell und gerne positionieren sich die Leser einer sensationellen Nachricht für das vermeintlich Gerechte ohne die Meldungen einem Faktencheck zu unterziehen.

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Hasskommentare gegen Mitarbeiter der Kita und die Justiz

Die Folgen sind verheerend. Für die in den sozialen Medien gebrandmarkten und unter Generalverdacht stehenden Mitarbeiter der Kita begann ein unglaublicher Spießrutenlauf. Wir zeigen Ihnen hier den Spiegel auf welches Unheil diese Mutter durch vorsätzlich falsche Verdächtigungen und Behauptungen über die Erzieher brachte.

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Diese angeblichen Vorfälle zu schildern fällt uns nicht leicht doch diese müssen genannt werden um die Realität darlegen zu können.

Die Mutter behauptete, dass Ihre Tochter (und weitere Kinder) sich duschen musste und sie neue Unterwäsche bekam. Faktencheck: Diese Aussage ist frei erfunden. Die Kita in Koblenz hält keine Ersatzunterwäsche vorrätig. 

Ihr Kind soll daraufhin in ein Zimmer mit Kinderbetten und zahlreichen Lampen gebracht worden sein.  Faktencheck: Diesen Raum gibt es erwiesenermaßen gar nicht.

Das vermeintliche Opfer wäre dann einem Mann zugeführt worden der sie vaginal und anal vergewaltigt haben soll. Dabei hätten angeblich die Mitarbeiter/innen der Kita dabei gestanden und alles gefilmt. Das Mädchen hätte sich die Tat zeitgleich auf Video mit ansehen müssen. Faktencheck: Bereits am angeblichen Tattag wurde das Kind gynäkologisch untersucht. Bei einem sexuellen Missbrauch hätte das Kind massive Verletzungen aufgewiesen. Hämatome wären ebenfalls sichtbar gewesen. Das vermeintliche Opfer wies keine Verletzungen auf. Die angebliche Tat kann so nie stattgefunden haben.


Originalvideo der Aussagen der Mutter die allesamt widerlegt wurden durch die Staatsanwaltschaft

Laut der Mutter hätte das Kind massive Verletzungen im Analbereich gehabt. Faktencheck: Das vermeintliche Opfer hatte keinerlei Verletzungen im Analbereich.

Die Polizei und Staatsanwaltschaft hätten zu spät ermittelt. Faktencheck: Die Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten mit großem Aufwand am gleichen Tag wo der vermeintliche Missbrauch stattgefunden haben sollte. 

Dem vierjährigen Kind sollen mit Spritzen (intravenös) betäubende Mittel eingeflößt worden sein. Zusätzlich behauptete die Mutter, dass ihre Tochter Bonbons essen musste welche Betäubungsmittel enthielten. Faktencheck: Es hab keinerlei Merkmale auf Einstiche durch Spritzen. Es konnten keine Betäubungsmittel im Körper des Kindes festgestellt werden. 

Angeblich hätten die anwesenden Erzieher eine Sex-Orgie während der vermeintlichen Vergewaltigung des vierjährigen Kindes abgehalten. Faktencheck: Einerseits behauptet die Mutter, dass die Erzieher die Taten filmten. Andererseits behauptet die Mutter dass sie eine Orgie abhielten. Wie dürfen wir uns das vorstellen? Alle Erzieher unterbrachen ihre Arbeit und verließen ihre Kindergartengruppen um an einer Orgie teilzunehmen? Und sämtliche anderen Kinder blieben brav in ihren Räumen und waren sich selbst überlassen? 

Die Mutter behauptete weiter, dass Ihre Tochter durch mehrere Männer missbraucht worden wäre. Faktencheck: Es wurde fast ausschließlich weibliche DNA gefunden. Keine DNA stammt aus Spermien.

Mehrere Männer hätten das Kind vergewaltigt: Faktencheck: Es gibt keine DNA Spuren zu den Männern. Keiner von den beschriebenen Männern arbeitet in der Kita.

Verschwörungstheoretiker verunglimpfen die Justiz und die Mitarbeiter der Kita

Nach wochenlangen und intensiven Ermittlungen unter dem Aktenzeichen 2070 UJs 28477/20 musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen da sich überhaupt kein Hinweis auf einen möglichen Kindesmissbrauch erhärtete. Die Aussagen der Mutter waren schlichtweg erlogen.

Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens veröffentlichte die Mutter ein Video wo sie die Justiz in Koblenz massiv angriff. In diesem Video widerspricht sie sich häufig. Die Widersprüche sind für jeden Laien erkennbar. Dennoch wurde dieses dankbar in den sozialen Medien geteilt. Frei nach dem Motto: “Irgendwas muss ja dran sein an der Geschichte.” Und genauso wurde erneut argumentiert. Verleumderisch, üble Nachreden, Hass und Hetze gegen die Justiz und die Mitarbeiter der katholischen Kita.  Und natürlich wieder ungefiltert und ohne Faktencheck.

Häufig wurde sich darüber beschwert, dass die seriösen Printmedien etc. nur sehr verhalten zu dem angeblichen Vorfall berichteten. Doch warum taten sie das? Weil die Zweifel zu den widersprüchlichen Aussagen der Mutter bereits zu Beginn an sehr groß waren. Und genau diese zurückhaltende Berichterstattung erwies sich als goldrichtig. Auch dem BEN-Kurier waren diese vermeintlichen Vorfälle seit Wochen bekannt. Wir berichteten bewusst nicht.

Was bleibt ist ein Scherbenhaufen. Die Justiz und die Mitarbeiter der Kita wurden zu Unrecht an den Pranger gestellt. Unbelehrbare verbreiten weiterhin Hassparolen und eine einseitige Darstellung der nicht stattgefundenen Geschehnisse.

Der BEN Kurier stellt sich bewusst hinter die Mitarbeiter der katholischen Kita in Koblenz denn diese wurde in unglaublicher Weise verunglimpft. Was wir sehen durften ist ein funktionierendes deutsches Rechtssystem. Eine akribisch arbeitende Justiz welche umgehend reagierte und mit großen Aufwand ermittelte. Und genau dieses führte zur Einstellung des Verfahrens mit der erwiesenen Unschuld der Mitarbeiter der katholischen Kita in Koblenz. Und genau dieses ist die Aufgabe der Justiz. Festzustellen ob es eine Schuld oder bzw. einen Anfangsverdacht gibt oder auch nicht.

Hier bleibt aber noch ein weiterer bitterer Beigeschmack. Zu gerne wurde die Behauptung aufgenommen, dass die Justiz kein Interesse hätte die Tat aufzuklären da die Mutter bzw. das Kind einen islamischen Hintergrund hat. Dabei haben die Behörden einen immensen Aufwand betrieben um Beweise zu sammeln. Doch genau diese gab es nicht.

Letztlich stellt sich nur die Frage welche Triebfeder die Frau verspürte um eine solche ungeheuerliche und verleumderische Anschuldigung zu verbreiten?  Sensationsgier? Hass auf eine christliche Kita oder demokratische Werte? Eine psychische Störung?

Massive Verbreitung falscher Fakten in den sozialen Medien

Und wieder werden Kommentare zu lesen sein die der Justiz rechtsradikale Tendenzen unterstellen. Verschwörungstheoretiker kommen wie Ratten aus den Löchern und fühlen sich bestätigt. Ob das deutsche Rechtssystem perfekt ist? Jeder ist vor dem deutschen Gesetz gleich. Unabhängig seiner politischen Meinung, Geschlecht oder Religion. Und diese anklagende Mutter kommt aus einem Land wo sie einen solchen Rechtsschutz nicht genießt. Es ist der klägliche Versuch die deutsche Justiz auszunutzen und zu verunglimpfen.

Dabei zeigte sich genau in diesem Fall, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft unabhängig der religiösen Hintergründe ermittelte.

Wir hoffen und gehe davon aus, dass die Mutter aber auch die Hasskommentatoren in den sozialen Medien, sich für ihre üblen Nachreden vor dem Gesetz verantworten müssen. Und wir wünschen uns, dass wir nicht der Versuchung unterliegen uns für solche Zwecke religiös instrumentalisieren zu lassen. Diese anklagende Frau wurde zum Täter an einer friedliebenden Gesellschaft. Und solchen Menschen darf man kein öffentliches Medium zum Verbreiten von Falschmeldungen geben.

Zum Nachlesen die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz

Staatsanwaltschaft Koblenz stellt Ermittlungsverfahren ein -Erstmitteilung 2070 UJs 28477/20

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat heute ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs u.s.w. gegen namentlich nicht bekannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kindertagesstätte in dem Koblenzer Stadtteil Pfaffendorfer Höhe gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Eltern eines vierjährigen Mädchens, das die Kindertagesstätte besucht, hatten zur Anzeige gebracht, ihre Tochter habe ihnen erzählt, alle Kinder seien in der Einrichtung gebadet worden und hätten danach neue Unterwäsche von der Einrichtung erhalten. Danach sei sie von einer Erzieherin in einen Raum gebracht und dort von einem Mann sexuell missbraucht worden. Die umfangreichen Ermittlungen haben keine hinreichenden Hinweise darauf ergeben, dass sich die dem Verfahren zugrundeliegenden, angezeigten Straftat tatsächlich ereignet haben.

Eine noch am angeblichen Tattag vorgenommene körperliche – insbesondere gynäkologische – Untersuchung des Kindes hat keine eindeutigen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauchs ergeben. Festgestellt wurde lediglich eine Rötung, die jedoch eine Vielzahl von Ursachen nicht notwendig mit einem sexuellen Missbrauch in Verbindung gebracht werden kann. DNA-Untersuchungen des Kindes und der am angeblichen Tattag von ihm getragenen Kleidung haben ebenfalls keine zureichenden Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch ergeben.

Es wurde fast ausschließlich weibliche DNA vorgefunden. Eine nach Auskunft des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz „sehr geringe Spur“ männlicher DNA konnte infolge ihrer unzureichenden Menge nicht ausgewertet werden. Sämtliche festgestellte DNA stammt nach dem Ergebnis der Untersuchungen jedenfalls nicht aus Spermien. Überprüft wurden weiterhin die Angaben des Kindes zu den räumlichen Gegebenheiten, die im Rahmen des behaupteten sexuellen Missbrauchs eine Rolle gespielt haben sollen.

Dabei hat sich ergeben, dass es den hierzu angeblich genutzten Raum in der Einrichtung nicht gibt. Auch hält die Einrichtung keine eigene Unterwäsche vor, wie dies in der Anzeige behauptet worden ist. Die Personenbeschreibungen des Kindes entsprechen zudem nicht dem Aussehen von in der Kindertagesstätte Tätigen. Im Ergebnis haben die Ermittlungen daher keine Hinweise darauf ergeben, dass sich Missbrauchshandlungen in der Kindertagesstätte tatsächlich ergeben haben.

Soweit in sozialen Netzwerken gleichwohl ein Missbrauch behauptet wird, ist darauf hinzuweisen, dass die dort enthaltenen Aussagen, der Polizei und Staatsanwaltschaft lägen objektive Beweise wie Untersuchungsbefunde über Betäubungen oder Ähnliches vor, frei erfunden sind. Die Vorkommnisse in den sozialen Netzwerken einschließlich der dort geäußerten Beleidigungen, üblen Nachreden usw. werden daher daraufhin zu überprüfen sein, inwieweit sie ihrerseits Straftatbestände erfüllen.

Rechtliche Hinweise: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, sobald ihr zureichende tatsächliche Hinweise darauf bekannt werden, dass eine Straftat begangen worden ist (§ 152 Abs. 2 StPO). Die Schwelle des sogenannten Anfangsverdachts ist daher vergleichsweise niedrig. Gemäß § 170 Abs. 2 StPO ist ein Verfahren einzustellen, wenn die Ermittlungen keine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit ergeben.

Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn ein Tatnachweis aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht hinreichend sicher möglich ist, geschieht aber auch, wenn die Ermittlungen keine Hinweise darauf ergeben haben, dass sich eine Straftat überhaupt ereignet hat oder wenn ihre Begehung sogar widerlegt ist.

gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt“

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Waldbrandübung am Wochenende

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Foto Saskia Daubach-Metz | Kreisverwaltung

WEISEL Mit dem Waldbrandlöschzug wurde neben dem kreisweit agierenden Gefahrstoffzug und der Kreisbereitschaft ein weiteres kreisweit und überregional einsetzbares schlagkräftiges Gefahrenabwehrmodul im vergangenen Jahr generiert (wir berichteten). In Abstimmung mit den Wehrleitern konnten die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz des Kreises den Waldbrandlöschzug aufstellen.

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Um die Einsatzfähigkeit weiter zu verbessern, wird es am kommenden Samstag, 11. Mai, eine Waldbrandübung in Weisel (Verbandsgemeinde Loreley) von ca. 10 bis 15 Uhr geben. Beteiligt sind um die 200 Einsatzkräfte von Feuerwehr, der Schnellen Einsatzgruppe (Mitglieder Deutsches Rotes Kreuz und Malteser Hilfsdienst) und THW, unter Mitwirken des Forstamtes Nastätten und der Polizei.

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Olaf Jobst aus Rettershain wurde zum Hauptbrandmeister befördert

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Foto: Feuerwehreinheit Rettershain

RETTERSHAIN Olaf Jobst ist Feuerwehrmann mit Leib und Seele. Früher war er hauptberuflicher Feuerwehrmann, seit vielen Jahren engagiert er sich ehrenamtlich in der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Nastätten in Rettershain.  Kurz bevor Olaf Jobst wegen Erreichens der Altersgrenze in den „Feuerwehr-Ruhestand“ eintritt, konnte Bürgermeister Jens Güllering ihn nun noch zum Hauptbrandmeister befördern. Diese Beförderung wurde im Rahmen des Maifeuers im Kreise der Öffentlichkeit und der Feuerwehrkameraden aus Rettershain unter Beteiligung der Wehrleitung der Verbandsgemeinde durchgeführt.

Grundlage hierfür war die Anerkennung der in Hessen absolvierten Lehrgänge durch die rheinland-pfälzische Behörde. Bürgermeister, Wehrleitung und Wehrführung freuen sich gemeinsam Olaf Jobst, dass diese Beförderung nach langer Wartezeit nun noch erfolgen konnte.

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Die Dienstgrade in der Freiwilligen Feuerwehr orientieren sich immer an den absolvierten Lehrgängen und den Voraussetzungen der Feuerwehrverordnung. Ehrungen und Beförderungen finden im Blauen Ländchen in der Regel zentral am Verbandsgemeinde-Feuerwehrtag statt. In diesem Jahr ist dieser am 15. September in Bogel. Da Olaf Jobst bis dahin bereits aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sein wird, erfolgte die Beförderung vorgezogen vor Ort in seiner Heimateinheit.

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In der Lahn versunkenes Boot erfolgreich geborgen!

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Foto: Verbandsgemeinde Diez

DIEZ Infolge von Hochwasser auf der Lahn war Anfang Januar ein Boot von seiner Anlegestelle zunächst auf den Lahnradweg geschwemmt worden und dort liegengeblieben – kurz darauf jedoch war es infolge von sturmbedingtem Wind und Wellengang wieder in die Lahn zurück gespült worden und ist dort schließlich versunken.

Am 23. April gelang dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die Bergung. Das Boot war zwar nicht mehr zu sehen, aber es war an einem dicken Tau befestigt und ist während der zurückliegenden Wochen glücklicherweise an Ort und Stelle geblieben.

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Zunächst kamen Taucher zum Einsatz, um zu prüfen, in welcher genauen Position sich das Boot befindet. Mit luftgefüllten Hebesäcken wurde dem Boot dann der nötige Auftrieb verschafft und es gelang schließlich mit Unterstützung durch den Schwimmgreifer „Greif“ vom Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz, es wieder an die Wasseroberfläche zu bringen. Ganz offensichtlich ist der Rumpf unbeschädigt geblieben und das Boot war zumindest noch soweit schwimmfähig, dass es vom Schwimmgreifer bis in den Diezer Hafen gezogen werden konnte. Der Leiter der Außenstelle des WSA in Diez, Bernd Lambertus, war mit dem Verlauf der Bergungsarbeiten sehr zufrieden, auch wenn die Aktion deutlich mehr Zeit in Anspruch nahm als vorgesehen.

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Ob das Boot noch aus eigener Kraft fahren kann, ist unklar – der Motor dürfte nach so langer Zeit unter Wasser defekt sein. Die Kosten für die Bergung hat eigentlich der Bootseigentümer zu tragen. Dieser ist zwar bekannt, aber derzeit nicht ausfindig zu machen.

In der Lahn versunkenes Boot erfolgreich geborgen! | Foto: Verbandsgemeinde Diez
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