St.Athanasius
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Das erste Gesetz in der deutschen Rechtsgeschichte, das die Ermordung eines Kindes vor der Geburt straffrei stellte, erließ Adolf Hitler. Am 26. Juni 1935 ergänzte der „Führer“ das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ um die Vorschrift: wenn eine Frau „zur Zeit der Durchführung der Unfruchtbarmachung schwanger ist, so kann die Schwangerschaft mit Einwilligung der Schwangeren unterbrochen …More
Das erste Gesetz in der deutschen Rechtsgeschichte, das die Ermordung eines Kindes vor der Geburt straffrei stellte, erließ Adolf Hitler. Am 26. Juni 1935 ergänzte der „Führer“ das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ um die Vorschrift: wenn eine Frau „zur Zeit der Durchführung der Unfruchtbarmachung schwanger ist, so kann die Schwangerschaft mit Einwilligung der Schwangeren unterbrochen werden“.
Theresia Katharina
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Joachim-Anna
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Ja, dies wird schon so sein, aber warum geht man dann hin und pixelt hier à la Photoshop die Konturen des Handzeichens "2. Schleier" nach? Das Handzeichen könnte somit auch gefälscht sein. Damit wird sicherlich nicht die Glaubwürdigkeit gefördert, eher das Gegenteil!