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Wer ist die Zielgruppe? Vor dem Empfang der Krankensalbung soll man beichten.More
Wer ist die Zielgruppe?
Vor dem Empfang der Krankensalbung soll man beichten.
Rübezahl
Eigentlich habe ich wenig Zeit gerade 😉 ...
>>Man soll - wenn möglich - vor dem Empfang der Krankensalbung beichten.<<
schreibt Gregor.
Nun - zunächst würde mich mal interessieren, wo solches steht?
Im Katechismus liest man folgendes:
>>Falls die Umstände es nahelegen, kann der Krankensalbung das Bußsakrament vorausgehen und das Sakrament der Eucharistie folgen.<< (Nr. 1517)
In Nr. 1516:
>>…More
Eigentlich habe ich wenig Zeit gerade 😉 ...

>>Man soll - wenn möglich - vor dem Empfang der Krankensalbung beichten.<<

schreibt Gregor.

Nun - zunächst würde mich mal interessieren, wo solches steht?

Im Katechismus liest man folgendes:

>>Falls die Umstände es nahelegen, kann der Krankensalbung das Bußsakrament vorausgehen und das Sakrament der Eucharistie folgen.<< (Nr. 1517)

In Nr. 1516:
>>Die Kranken sollen sich darauf vorbereiten, es in guter innerer Verfassung anzunehmen. <<

Eine gute, innere Verfassung bedeutet, dass der Empfänger mindestens keine Todsünde mit sich herumschleppt.

Solange jemand im Zustande der unbereuten Todsünde ist, kann er sowieso überhaupt kein Sakrament in Bezug auf die vermittelte Gnade wirksam empfangen. Da gilt für die Krankensalbung nichts Spezielles.

Und nun generell:

Eigentlich sollte es doch eine Sache der "Logik" sein, wenn jmd. die Krankensalbung empfangen will ( = in schwerer Krankheit sich befindet, die EVENTUELL zum Tod führen kann), dass er dann auch in Bezug auf seine Sünden in der Beichte reinen Tisch machen will.

Insofern ist es natürlich äußerst angemessen und sinnvoll, die Beichte mit der Krankensalbung zu verbinden.

Wenn der Kranke sich keiner schweren Sünde bewusst ist, ist die Beichte aber sicher nicht notwendig. (aber empfehlenswert trotzdem)

Wenn der Kranke sich jedoch einer schweren Sünde bewusst ist und diese nicht bereut, dann "nützt" ihm auch der Empfang der Krankensalbung überhaupt nichts, da hier dann keine Gnaden fließen würden.

Nun:
Eine Todsünde wird jedoch schon ab dem Zeitpunkt nachgelassen, ab dem ich aufrichtige Reue vor Gott über selbige empfinde. Damit der "gesamte Vorgang" aber korrekt "abgeschlossen" werden kann, ist zu dieser Reue auch der feste Vorsatz nötig, bei der nächstmöglichen Gelegenheit diese schwere(n) Sünde(n) zu beichten.

Da die Krankensalbung aber nur der Priester spenden darf, bietet sich also spätestens bei der Krankensalbung (falls der Kranke ansprechbar ist und sich mitteilen kann) eben diese nächste Gelegenheit.

Die gewünschte Beichte scheitert dann aber sicher nicht daran, weil andere im Zimmer sind:
Denn:
Entweder man kann das Bett des Kranken in eine ruhige Ecke (aus dem Zimmer, o.ä.) fahren, oder man kann andere bitten, kurz das Zimmer zu verlassen.
So oder so: ruhige 5min scheinen in der Regel immer möglich zu sein.

Sollte hingegen akute Todesgefahr drohen, ist der Priester ja berechtigt, die Generalabsolution zu spenden; und das geht auch vor "anderen Leuten", denn hierfür ist die einzelne Aussprache der Sünden nicht notwendig, es genügt der innere Akt der aufrichtigen Reue.

Insofern:
Ein "Problem" in Bezug auf "andere Zuhörer" sehe ich eigentlich gar nie gegeben.