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Argentinischer Richter erklärt Orang-Utan für "nichtmenschliche Person"

Ein Orang-Utan sei eine nichtmenschliche Person mit Menschenrechten und dürfe nicht in einem Zoo gehalten werden. Dieses Gerichtsurteil erstritten die Tierschützer "Vereinigung von Funktionären und …More
Ein Orang-Utan sei eine nichtmenschliche Person mit Menschenrechten und dürfe nicht in einem Zoo gehalten werden. Dieses Gerichtsurteil erstritten die Tierschützer "Vereinigung von Funktionären und Anwälten für Tierrechte". Die Rechte der Affenperson seien durch die Gefangenschaft verletzt worden, so die Urteilsbegründung. Der Zoo von Buenos Aires kann Einspruch einlegen.
St.Richard
Dann sollte ein Orang Utan dem Gericht als Richter dienen, dem Volk zunutze…