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Belgischer Priester verurteilt, weil er ein Geheimnis bewahrte

Ein Gericht in Brügge in Belgien hat den Priester Alexander Stroobandt (57) am 17. Dezember wegen „grober Fahrlässigkeit“ verurteilt. Im Oktober 2015 hat er es angeblich unterlassen, seinem Freund Tony …More
Ein Gericht in Brügge in Belgien hat den Priester Alexander Stroobandt (57) am 17. Dezember wegen „grober Fahrlässigkeit“ verurteilt.
Im Oktober 2015 hat er es angeblich unterlassen, seinem Freund Tony Vantomme (54) zu helfen. Dieser war manisch-depressiv, ein Alkoholiker und seit langer Zeit Selbstmord gefährdet.
Vantomme nahm sich das Leben, indem er Autoabgase einatmete. Kurz vor dem Selbstmord telefonierte er dreimal mit dem Priester (49 Minuten) und sendete Textnachrichten. Das letzte SMS schickte Vantomme, als er bereits im Auto saß.
Als die Witwe von Vantomme die Testnachrichten sah, erstatte sie eine Strafanzeige.
Stroobandt verteidigte sich mit Bezug auf das „Beichtgeheimnis”, obwohl sich dieses nicht auf einen Anruf bezieht. Dort gibt es nur ein Berufsgeheimnis.
Das Gericht entschied, dass Stroobandt die Rettung hätte alarmieren müssen. Über das Beichtgeheimnis erklärte das Gericht [zu Unrecht], dass es „auf keinen Fall absolut“ ist.
Das Strafmaß für Stroobandt ist ein Monat …More
Klaus Elmar Müller
Nachtrag: "Die Rettung anrufen"? Die Sanitäter kommen ohne Polizei nicht in die verschlossene Wohnung. Die Tür wird aufgebrochen (per gerichtlichen Beschluss, weil dem Gericht der Herr Pfarrer glaubwürdig erschien). Der Selbstmordkandidat sitzt gemütlich am Schreibtisch und raucht eine Pfeife. Er hatte ja nicht verraten, wann genau er sich umbringen will. Die letzte Pfeife sollte schon noch sein …More
Nachtrag: "Die Rettung anrufen"? Die Sanitäter kommen ohne Polizei nicht in die verschlossene Wohnung. Die Tür wird aufgebrochen (per gerichtlichen Beschluss, weil dem Gericht der Herr Pfarrer glaubwürdig erschien). Der Selbstmordkandidat sitzt gemütlich am Schreibtisch und raucht eine Pfeife. Er hatte ja nicht verraten, wann genau er sich umbringen will. Die letzte Pfeife sollte schon noch sein. Der Polizei erklärt er, der Pfarrer habe gelogen. Nun muss der Pfarrer, wie ich hoffe!, die Kosten des aufwendigen Einsatzes (Gerichtsgebühren, Polizisten, Einsatz des Krankenwagens mit teurem Notarzt (Nacht-Tarif) berappen. "Die Rettung anrufen" - wie einfältig!