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Kardinal Burke: Es wäre „schwierig“ zu leugnen, dass Benedikt XVI. zurückgetreten ist

Kardinal Raymond Burke sprach mit LifeSiteNews.com (14. Februar), um den weit verbreiteten Zweifel an der Gültigkeit des Rücktritts von Benedikt XVI. zu zerstreuen. Der Ursprung des Zweifels liegt bei …More
Kardinal Raymond Burke sprach mit LifeSiteNews.com (14. Februar), um den weit verbreiteten Zweifel an der Gültigkeit des Rücktritts von Benedikt XVI. zu zerstreuen.
Der Ursprung des Zweifels liegt bei Benedikt XVI. selbst. Er schreibt in seiner Rücktrittserklärung, dass er sein ministerium (Dienst) zurücklegt, benutzt aber nicht das Wort Munus (Amt). In seiner letzten Generalaudienz (Februar 2013) fügte Benedikt XVI. hinzu, dass ihn der Herr bei der Wahl zum Papst „immer und für immer“ beansprucht habe. Dies werde durch die Entscheidung, „auf die aktive Ausführung des Amtes zu verzichten“ nicht zurückgenommen.
Kardinal Burke hält es für „schwierig“, zu behaupten, dass der Rücktritt von Benedikt XIV. ungültig wäre. Er betont, dass die Rücktrittserklärung die Begriffe ministerium und munus synonym verwendet.
Die Aussagen von Benedikt XVI. bei der Generalaudienz findet Burke „verstörend“ und „missverständlich“. Aber: „Aus der Erklärung geht eindeutig hervor, dass er von seinem munusMore
Theresia Katharina
Wir haben nur einen echten Papst, nämlich P.Benedikt XVI, PF ist der Falsche Prophet der Bibel und nicht gültig kanonisch gewählt! Auch wenn PF je die Legitimität als Papst gehabt hätte, so hat er sie aufgrund seines ketzerischen Verhaltens längst verloren, da seine Aktionen (Amoris Laetitia u.a. und sonstige Vorhaben (Fallen des Pflichtzölibates für Priester u. quasi sakramentales Diakonat der …More
Wir haben nur einen echten Papst, nämlich P.Benedikt XVI, PF ist der Falsche Prophet der Bibel und nicht gültig kanonisch gewählt! Auch wenn PF je die Legitimität als Papst gehabt hätte, so hat er sie aufgrund seines ketzerischen Verhaltens längst verloren, da seine Aktionen (Amoris Laetitia u.a. und sonstige Vorhaben (Fallen des Pflichtzölibates für Priester u. quasi sakramentales Diakonat der Frau) die sofortige Exkommunikation nach sich ziehen (latae sententiae)!!!
Caruso
Das zu entscheiden, obliegt aber nicht uns, als einfache Gläubige. Das müsste durch die zuständigen Autoritäten eingeleitet und beschlossen werden. Solange dies nicht passiert bzw. vollzogen ist, ist Papst Franziskus für uns der gültige Papst und muss es sein.
Alles andere ist Anarchie.
Carlus
Die Autorität der Heiligen Kirche, das Authentische und Oberste Lehramt hat hier bereits ein Urteil gesprochen und das ist gültig in Zeit und Ewigkeit im Himmel und auf Erden.
1. Konklave - Ordnung, III. Vakanz ist erst erlaubt, wenn der rechtmäßige Papst verstorben ist. Das liegt vor, wenn dieser biologisch verstorben ist oder auf mystische Art , d.h.wenn der Papst nicht nur die Amtsgeschäfte …More
Die Autorität der Heiligen Kirche, das Authentische und Oberste Lehramt hat hier bereits ein Urteil gesprochen und das ist gültig in Zeit und Ewigkeit im Himmel und auf Erden.
1. Konklave - Ordnung, III. Vakanz ist erst erlaubt, wenn der rechtmäßige Papst verstorben ist. Das liegt vor, wenn dieser biologisch verstorben ist oder auf mystische Art , d.h.wenn der Papst nicht nur die Amtsgeschäfte wieder in die Hände der Kardinäle zurück legt, sondern hierzu kommt noch der freie Willensakt die Würde als Papst in die Hände Gottes zurück zu legen. Siehe PP. Cölestin V. und Gregor XII. das hat PP. Benedikt unterlassen mit der Mitteilung an die Medien, "einmal Papst, immer Papst!",
2. Durch das Verbot für den Priesterstand und die Kleriker der Kirche bei den Rotariern mitzuarbeiten, oder mit denen zusammen zu arbeiten, besitzt Bergoglio als Rotarier ein Amtshindernis, welches er selbst gegeben hat.
Soweit nur 2 von vielen anderen Ungereimtheiten, die einen erneuten Spruch der Kirche nicht bedürfen, da Bergoglio durch sein Verhalten als Tatstrafe die Exkommunikation auf sich gezogen hat.