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Berlin: Das Gericht sagt NEIN

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Vereins „Freundeskreis St. Philipp Neri“ in Berlin zurückgewiesen. Dieser forderte, die Messe mit weniger als 50 Gläubigen und unter Einhaltung …More
Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Vereins „Freundeskreis St. Philipp Neri“ in Berlin zurückgewiesen.
Dieser forderte, die Messe mit weniger als 50 Gläubigen und unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen feiern zu dürfen.
Das Gericht gestand, dass das Verbot von Gottesdiensten einen Eingriff in die Religionsfreiheit darstelle. Aber dieser sei angesichts widerstreitender Grundrechte "zeitlich begrenzt" zulässig.
Als Beispiele für die widerstreitenden Rechte nannte das Gericht den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Messbesucher sowie der übrigen Bevölkerung und die Aufrechterhaltung des öffentlichen Gesundheitssystems.
Das Verbot sei verhältnismäßig, weil Kirchenbesuche zum stillen Gebet in die Kirche gehen oder daheim gemeinsam Andachten halten und Live-Streams anschauen könnten, so das Urteil.
Der Freundeskreis wird gegen den Beschluss eine Beschwerde einlegen und schnellstmöglich die nächste Instanz anrufen.
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