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Die Vatikanzeitung preist den Talmud

Die vatikanische Tageszeitung L’Osservatore Romano (29. Dezember) hat eine neue italienische Ausgabe des Talmud unkritisch gewürdigt. Es handle sich um eine „Lehre der Meister Israels“. Der Talmud …More
Die vatikanische Tageszeitung L’Osservatore Romano (29. Dezember) hat eine neue italienische Ausgabe des Talmud unkritisch gewürdigt. Es handle sich um eine „Lehre der Meister Israels“.
Der Talmud ist eine Sammlung von häufig legalistischen jüdischen Texten aus der christlichen Zeit. Er behauptet beispielsweise, dass Jesus Christus „Magie“ und „Zauberei“ praktiziert habe. Unsere Liebe Frau war „ihrem Ehemann untreu“. Christus sei in der Hölle und „kocht in Exkrementen“.
Bild: © Chajm Guski, CC BY-SA, #newsYomukutinn
Ratzi
Es stehen noch viele andere Abscheulichkeiten im Talmud als oben angegeben! Nachfolgend Auszüge aus dem Babylonischen Talmud, welche dem Gericht im Berliner Judaismus-Prozess als Beweisantrag vorgelegt wurden. Quelle: "Das Ende der Wanderschaft"
Jabmuth, Fol. 16b, 45a:
”Wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Jisraelitin beiwohnt, so ist das Kind ein Hurenkind.” (s. Jore de'ah Nr. 377, 1.)
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Es stehen noch viele andere Abscheulichkeiten im Talmud als oben angegeben! Nachfolgend Auszüge aus dem Babylonischen Talmud, welche dem Gericht im Berliner Judaismus-Prozess als Beweisantrag vorgelegt wurden. Quelle: "Das Ende der Wanderschaft"

Jabmuth, Fol. 16b, 45a:
”Wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Jisraelitin beiwohnt, so ist das Kind ein Hurenkind.” (s. Jore de'ah Nr. 377, 1.)

Berakhoth, Fol. 25b:
“R. Jehuda sagte: Vor einem nackten Nichtjuden ist es verboten, das Schema zu lesen. Warum vor einem Nichtjuden? Dies ist ja auch bei einem Jisraeliten der Fall! Dies ist nötig, da es ja von ihnen heißt. (Ezech. 23, 20): Deren Fleisch dem Fleisch des Esels gleicht, so könnte man glauben, er sei nur als Esel zu betrachten.”
Fol. 58b:
“Wer die Gräber der Nichtjuden sieht, spreche (Jer. 50, 12): Beschämt ist eure Mutter, zu Schanden, die euch geboren hat.”

Baba Mezia Fol.: 114b:
“Die Juden (allein) werden Menschen genannt, die Nichtjuden aber werden nicht Menschen, sondern Vieh genannt”; ( vgl. Jebamoth 61a, Kerithoth 6b, 7a).

Niddah 45a ”Wie Fleisch von Eseln ist ihr Fleisch”.

Erubin, Fol. 41b:
“Drei Dinge bringen den Menschen von seinem Verstand und von der Anerkennung seines Schöpfers, nämlich: Nichtjuden, ein böser Geist und drückende Armut....”
Fol. 47a:
”Ein Nichtjude kann kein Zeugnis ablegen.”
Fol. 47b:
“R. Chija sagte: Ein Nichtjude wird wegen eines Betruges unter einer Peruta (Heller, Pfennig) hingerichtet und er kann das nicht zurückerstatten, weil er einem Jisraeliten Sorgen verursachte.”
Fol. 61 a:
„...denn es heißt (Ezech. 34, 31): 'Ihr aber seid meine Schafe, die Schafe meiner Weide, Menschen seid ihr.' D. h., ihr heißt Menschen, die (weltlichen) Völker heißen (aber) nicht Menschen.”

Tosephot,
Fol. 94b: ”Der Samen der Nichtjuden (Fremden, Nokhrim) ist ein Viehsamen.”
(Daßelbe steht in Kethuboth 3b).

Kidduschin, Fol. 82a:
“Der beste Arzt gehört in die Hölle und der beste Metzger ist ein Genosse Amaleks und
den besten der Gojim sollst du töten.”
(Siehe auch: Jerusalem. Kidduschin 40b.; Sophrim XV. 10; Aboda zara 26b. Tosephol; Majmonides: Jad chasaka (Starke Hand): 49b; R. Jismael: Mechitah (Zerstörung): lla.)
(„Den Besten der Gojim sollst Du töten” ist eine rekursive Formel, die besagt, daß alle Gojim zu töten seien. Wenn heute A der Beste ist und deshalb getötet wird, tritt ein anderer an seine Stelle als Bester, der dann auch zu töten ist ... usw. bis von den Gojim keiner mehr da ist, also auch nicht deren Bester sein kann./HM)

Sotah, Fol. 35b:
“Es heißt (Jes. 35, 12): 'Die Völker werden zu Kalk verbrannt. Gleich wie der Kalk keinen Bestand hat, sondern verbrannt wird; so haben auch die weltlichen (nichtjüdischen) Völker keinen Bestand (im Weltgerichte) sondern werden verbrannt.”

Baba kamma, Fol. 114a:
Wenn ein Jisraelit ein Grundstück, das an das Feld eines anderen Jisraeliten grenzt, an einen Nichtjuden verkauft, so tue man ihn in den Bann, weil der Nachbar sagen kann: “Du hast einen Löwen an meiner Grenze hingelagert. Man läßt ihn solange im Bann, bis er die Verantwortung für jeden Schaden, der durch diesen entsteht, übernimmt”.
(Daßelbe steht im Baba mezia Fol. 108b. und Jore de'ah 334, 43.)

Baba mezia, Fol. 33b: ‘...
“Wir werden eure Freunde ansehen und sie werden zu Schanden sein.” (Isai. 66, 5) Das ist: die weltlichen Völker werden zu Schanden sein, die Jisraeliten werden sich freuen”.

Tosephot, Fol. 61 a:
“Die Beraubung eines Bruders (Jisraeliten) ist nicht erlaubt, die Beraubung eines Nichtjuden ist erlaubt, denn es steht geschrieben (3. Mos. 19, 13): “Du sollst deinem Bruder kein Unrecht tun' - aber diese Worte - sagt Jehuda - haben auf den Goj keinen Bezug, indem er nicht dein Bruder ist.”

Fol. 111b:
“Nach R. Jehuda ist die Beraubung eines Bruders (Jisraeliten) nicht erlaubt, die Beraubung eines Nichtjuden ist erlaubt.” (S. oben Fol. 61a.)

Baba bathra, Fol. 54b:
“Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sind wie ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie.”
(Daßelbe steht im Choschen hamischpath 156,5 u. 271,4.)

Sanhedrin, Fol. 57a:
“Es wird bezüglich des Raubes gelehrt: Diebstahl, Raub und Raub einer schönen Frau und desgleichen ist einem Nichtjuden gegenüber einem Nichtjuden und einem Nichtjuden gegenüber einem Jisraeliten verboten, und einem Jisraeliten gegenüber einem Nichtjuden erlaubt. Das Blutvergießen ist einem Nichtjuden gegenüber einem Nichtjuden und einem Nichtjuden gegenüber einem Jisraeliten verboten und einem Jisraeliten gegenüber einem Nichtjuden erlaubt.

Das Zurückhalten des Lohnes
ist einem Nichtjuden gegenüber einem Nichtjuden und einem Nichtjuden gegenüber einem Jisraeliten verboten und einem Jisraeliten gegenüber einem Nichtjuden erlaubt. Es wird gelehrt, daß man Nichtjuden und Kleinviehhirten weder heraufziehe (wenn die in eine Grube fallen und in Lebensgefahr schweben) noch hinabstoße.” (Daßelbe steht Aboda zara Fol. 13b u. 26b.)

Fol. 58b:
„Wenn ein Nichtjude einen Jisraeliten schlägt, so verdient er den Tod.

Wenn jemand einen Jisraeliten ohrfeigt, so ist es ebenso, als hätte er die Gottheit geohrfeigt.”

Fol. 59a:
“Wenn ein Nichtjude am Schabbath feiert, so verdient er den Tod, denn es heißt (1. Mos. 8, 22): Tag und Nacht sollen sie nicht ruhen.' Wenn ein Nichtjude sich mit der Gesetzlehre (Thora) befaßt, so verdient er den Tod, denn es heißt (5. Mos. 33, 4): 'Eine Lehre übergab Mosche zum Erbbesitz.'

Tosephot, Fol. 74b:
”Der Beischlaf der Fremden (Nichtjuden) ist wie Beischlaf der Viecher.”

Fol. 82a:
“R. Chija sagte: Jeder, der eine Nichtjüdin beschläft, tut ebenso, als hätte er sich mit den Götzen verschwägert, so dürfen ihn die Eiferer niederstoßen.”

Aboda zara, Fol. 4b: Tos.:
“Einen Häretiker darf man eigenhändig töten.”

Fol. 20a:
“R. Jehuda sagte: Man darf nicht sagen: wie schön ist diese Nichtjüdin! Als R. Akiba die Frau Rufus sah, spuckte er aus, lächelte und weinte.
(S. auch Jore de'ah 81,7.)

Fol. 21 a, b:
“Man darf den Fremden in Jisraelland keine Häuser vermieten und um so weniger Felder; im Ausland darf man ihnen vermieten. Und selbst da, wo es ihnen zu vermieten erlaubt ist, gilt dies nicht von einem Wohnraum, weil er da seine Götzen hineintragen würde.”

Fol. 22b:
“Mär Ukaba sagte: Die Nichtjuden treiben Unzucht mit den Weibern ihrer Genossen, und wenn ein Nichtjude zuweilen zu ihr kommt und sie nicht antrifft, so beschläft er das Tier, welches er da findet. Wenn du aber willst, sage ich: selbst wenn er sie antrifft, beschlafe er dieses, denn der Meister sagte, das Tier eines Jisraeliten sei ihnen lieber, als ihre eigene Frau. R. Jehuda erzählte, er habe gesehen, wie ein Nichtjude eine Gans auf dem Markt kaufte und sie beschlief, erwürgte und aß.”

Fol. 26a:
“Eine Jisraelitin darf einer Nichtjüdin keine Geburtshilfe leisten, weil sie damit ein Kind für den Götzendienst gebären hilft.”

(Daßelbe steht im Orach chajjim 330, 2.) ‘Eine Nichtjüdin darf das Kind einer Jüdin nicht säugen, weil die des Blutvergießens verdächtig ist.’ (Auch im Jorede'ah 154, 2.)

Fol. 26b:
“R. Abahu lehrte vor R. Jochanan: Die Fremden und Kleinviehhirten (soll man) nicht (aus der Todesgefahr oder aus der Grube) heraufziehen und (auch nicht) hinabstoßen, aber die Häretiker, Verräter und Abtrünnige soll man hinabstoßen und nicht heraufziehen. .. Wenn sich eine Stiege in der Grube befindet, zerstöre man sie... und spreche zu ihm: Damit mein Vieh nicht hinabfalle; sollte ein Stein (zum Zudecken) der Öffnung vorhanden sein, so wälzt man ihn auf die Öffnung und sagt: ich lasse die Öffnung solange zu, bis ich mein Tier vorüber führe; wenn sich darin eine Leiter befindet, so nehme man sie fort und sage zu ihm: Ich will erst meinen Sohn vom Dach herabholen.”
(Dasselbe. steht am Fol. 13b. und im Sanhedrin Fol. 57a.)

Fol. 37a:
“Rabina sagte: Ein nichtjüdisches Mädchen von drei Jahren und einem Tag, da sie (dann) zum Beischlaf geeignet ist, verunreinigt ebenfalls gleich einer Flußbehafteten.’ -Das geschändete Mädchen hat beim Beischlaf keinerlei Genuß.

Baba kamma, Fol. 113b:
“Woher (wissen wir), daß das Verlorene eines Nichtjuden erlaubt ist? Es heißt (5. Mos. 22, 3): 'Mit allen Verlorenen deines Bruders.' Also deinem Bruder mußt du es zurückgeben, nicht aber einem Nichtjuden. Bringt er es aber ihm zurück, so begeht er eine große Gesetzesübertretung.”
(Dasselbe i. Choschen ha-mischpath 226,1; 261,2.)

Joma, Fol. 85a:
“R. Joseph sagt: Bei der Lebensrettung richte man sich nicht nach der Mehrheit. Wenn aber die Mehrheit aus Nichtjuden ist, so ist man zur Lebensrettung nicht verpflichtet.”

Jom ‐ Tob oder Bezak, Fol. 21b:
“R. Jose und R. Akiba sagen: Für euch, nicht aber für Hunde, für euch, nicht aber für Nichtjuden sind die Feiertage. Warum sind aber die Hunde mit Inbegriffen und die Nichtjuden ausgeschlossen? Weil ihre (der Hunde) Nahrung dir obliegt und die Nahrung der Nichtjuden dir nicht obliegt.”

Baba kamma, Fol. 37b:
“Wenn der Ochs eines Jisraeliten den Ochsen eines Nichtjuden niedergestoßen hat, so ist der Jisraelit ersatzfrei. Wenn aber der Ochs eines Nichtjuden den Ochsen eines Jisraeliten niedergestoßen hat, so muß er, ob gewarnt oder ungewarnt, den vollständigen Schaden ersetzen, weil Gott ihr (der Nichtjuden) Vermögen den Jisraeliten frei gab.”
(s. Fol. 13a., ferner Fol. 38a., und Choschen ha-mischpath 406,1)

Fol. 113a:
“Wenn ein Jisraelit mit einem Nichtjuden vor Gericht kommt, so sollst du ihm nach jüdischem Gesetz möglicherweise recht geben und zu jenem (Nichtjuden) sagen: so sei es nach eurem Gesetz; wenn aber (dies auch) nicht, so komme jenem (Nichtjuden) mit einer Hinterlist.”

Fol. 113b:
Schemuel sagte: Das Irreführen des Akum beim Zurückgeben (wenn der Nichtjude sich zu seinem Nachteil geirrt oder ihn betrogen hat) beim Zurückzahlen ist erlaubt.”

Baba mezia,
Fol.24a. u. b:
“Wenn irgendwo die Mehrheit aus Jisraeliten besteht, so muß man die gefundene Sache ausrufen; wenn aber die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, so kann man sie behalten.”

Fol. 26b:
“Wenn jemand gesehen hat, daß einem ein Zuz in den Sand gefallen ist und er ihn gefunden und an sich genommen hat, so braucht er ihn nicht zurückzugeben. Wenn jemand in einem Laden etwas findet, so gehört es ihm; wenn zwischen dem Ladentisch und dem Krämer, so gehört es dem Krämer; wenn vor einem Wechsler, so gehört es dem Wechsler. Wenn jemand von seinem Nächsten Früchte gekauft oder jemand ihm Früchte geschickt und er darunter Geld findet, so gehört es ihm, ist es aber eingebunden, so muß er es ausrufen.”

Fol. 32b:
“Wenn das Vieh einem Nichtjuden und die Last einem Jisraeliten gehört, so lasse man es (die Tierquälerei); wenn aber das Vieh einem Jisraeliten und die Last einem Nichtjuden gehört, so muß man helfen.” (Daßelbe: Choschen ha-mischpath 272,3.)

Joiria, Fol. 84b:
“Wenn an einem Schabbath neun Christen mit einem Juden verschüttet würden, und ein anderer Jude würde sie retten, wir glauben, sie alle würden dem Juden dankbar sein, wenn sie auch wüßten, daß der Jude es bloß tat, um seinen Glaubensgenossen zu retten.

Juden im Talmud über sich selbst:
Taanith,
Fol. 3a:
“Wie die Welt nicht ohne Winde bestehen kann, so kann sie auch nicht ohne Jisraeliten bestehen.”
(s. Abodazara, Fol. 10a.)”

Fol. 10a:
“Zuerst ist das Land Jisrael geschaffen worden, am Ende erst die ganze Welt. Das Land Jisrael tränkt der Heilige selbst, die ganze Welt tränkt ein Bote. Das Land Jisrael trinkt Regenwasser, die ganze Welt nur von dem Überreste. Das Land Jisrael trinkt zuerst und nachher erst die ganze Welt, gleich einem Menschen, der Käse bereitet, der das Genießbare herausnimmt und das Unbrauchbare zurückläßt.”

Kidduschin,
Fol 4b:
“Zehn Maß (Kab) Weisheit kam auf die Welt; neun Maß bekam das Land Jisrael und ein Maß die ganze übrige Welt; zehn Maß Schönheit kam auf die Welt; neun Maß bekam das Land Jisrael und ein Maß die ganze übrige Welt.”

Sanhedrin, 104a:
“Raba sagte'im Namen R. Jochanans: Überall, wohin sie (die Juden) kommen, sollen sie sich zu Fürsten ihrer Herren machen.” (Das ist: sie müssen nach Herrschaft streben.)

Chullin
Fol. 91b:
„Die Juden sind nach dem Talmud vor Gott angenehmer als die Engel.”

Berachoth Fol. 7a:
“Gott läßt seine Majestät nur unter den Juden wohnen.”

Schabbath 67a:
“Alle Juden sind geborene Königskinder.”

Megilla, Fol. 28a:
“Von Abuha und Minjamin bat einer, es möge ihm zugute kommen, daß er nie einen Nichtjuden angeschaut hat, und ein anderer, es möge ihm zugute kommen, daß er sich nie mit einem Nichtjuden assoziiert hat.”

Baba mezia, Fol. 84a:
“Elijahu begegnete einst dem R. Jismael und schimpfte ihn zusammen, weil er die (jüdischen) Diebe zur Hinrichtung angezeigt hatte.”

Baba bathar, Fol. 92b:
“R. Jochanan sagte: Die frommen Jisraeliten sind dem Herrn lieber, als die diensttuenden Engel.”(Daßelbe steht in Holin 91b.)

Jabmuth, Fol. 63a:
“Ferner sagte Eleazar: Alle Geschlechter, die am Erdboden wohnen, werden nur wegen der Jisraeliten gesegnet; selbst die Schiffe, die nach Gallien und nach Spanien verkehren, werden nur der Jisraeliten wegen gesegnet.”

Sanhedrin, Fol. 37a:
“Der Mensch wurde deshalb einzig geschaffen, um dich zu lehren, daß jeder, der eine jisraelische Seele vernichte nach der Schrift ebensoviel tut, als hätte er die ganze Welt vernichtet. Und jeder, der eine jisraelische Seele erhält, macht nach der Schrift ebensoviel, als hätte er die ganze Welt erschaffen.”

Pesachim,
Fol. 49a:
“Ein Mensch aus dem gemeinen Volk darf kein Fleisch essen. Man darf sich nicht zu ei-‐ nem Menschen aus dem gemeinen Volk auf der Reise gesellen. Einen Menschen aus dem gemeinen Volk darf man wie einen Fisch zerreißen. (Vom Rücken aus.) Wenn jemand seine Tochter an einen Menschen aus dem gemeinen Volk verheiratet, so ist es ebenso, als würde er sie binden und vor einen Löwen hinlegen. Er schlägt sie und vollzieht den Beischlaf ohne Scham zu besitzen.”

Kethuboth, Fol. 28a:
”R. Jehoschua sagte: Es ist dem Israelit verboten, seinen Sklaven die Thora zu lesen.”