Inkonsequenter Kirchenaustritt

Wer aus der Kirchensteuergemeinschaft, d.h. aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechtes austritt (ohne aus der hl. katholischen Kirche austreten zu wollen), weil angeblich sein Geld für …More
Wer aus der Kirchensteuergemeinschaft, d.h. aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechtes austritt (ohne aus der hl. katholischen Kirche austreten zu wollen), weil angeblich sein Geld für böse Zwecke benutzt werde, begeht folgende schwerwiegende Inkonsequenzen:
1. Der Glaubensabfall der Bischöfe hängt nicht am Umfang der Kirchensteuern.
2. Wer nicht zugleich aus seiner Krankenkasse austritt und seine Steuern an den Staat verweigert, finanziert Abtreibungen mit. Wer nicht die Fernsehgebühren verweigert, finanziert eine Propaganda mit, die verderblicher ist als die der Bischöfe.
3. Die christlich inspirierte Gründungsphase der Bundesrepublik Deutschland
hat die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt, nicht ihr ein staatliches Privileg zuerkannt. Damit sind die Gründungsväter der BR Deutschland der Enzyklika "Immortale Dei" Leo`s XIII. gefolgt, der die Kirche als "vollkommene Gesellschaft neben und in Zusammenarbeit mit dem Staat" definiert. Wer wie wir …More
Maria Katharina
Aus der wahren Kirche tritt man ja nicht aus, @Klaus Elmar Müller.
Nur aus der "bösen" sprich: Afterkirche.
Das ist eigentlich doch ganz leicht zu verstehen..