de.news
292.9K

Belgischer Priester verurteilt, weil er ein Geheimnis bewahrte

Ein Gericht in Brügge in Belgien hat den Priester Alexander Stroobandt (57) am 17. Dezember wegen „grober Fahrlässigkeit“ verurteilt. Im Oktober 2015 hat er es angeblich unterlassen, seinem Freund Tony …More
Ein Gericht in Brügge in Belgien hat den Priester Alexander Stroobandt (57) am 17. Dezember wegen „grober Fahrlässigkeit“ verurteilt.
Im Oktober 2015 hat er es angeblich unterlassen, seinem Freund Tony Vantomme (54) zu helfen. Dieser war manisch-depressiv, ein Alkoholiker und seit langer Zeit Selbstmord gefährdet.
Vantomme nahm sich das Leben, indem er Autoabgase einatmete. Kurz vor dem Selbstmord telefonierte er dreimal mit dem Priester (49 Minuten) und sendete Textnachrichten. Das letzte SMS schickte Vantomme, als er bereits im Auto saß.
Als die Witwe von Vantomme die Testnachrichten sah, erstatte sie eine Strafanzeige.
Stroobandt verteidigte sich mit Bezug auf das „Beichtgeheimnis”, obwohl sich dieses nicht auf einen Anruf bezieht. Dort gibt es nur ein Berufsgeheimnis.
Das Gericht entschied, dass Stroobandt die Rettung hätte alarmieren müssen. Über das Beichtgeheimnis erklärte das Gericht [zu Unrecht], dass es „auf keinen Fall absolut“ ist.
Das Strafmaß für Stroobandt ist ein Monat …More
gennen
Das Strafgericht von Brügge hat einen Priester, der sich auf das Beichtgeheimnis beruft, wegen unterlassener Hilfeleistung zu einem Monat Bewährung und zur Zahlung einer moralischen Entschädigung von einem symbolischen Euro an die klagende Partei verurteilt.
Die Witwe eines Mannes, der sich das Leben genommen hatte, verklagte den Geistlichen - ein Freund des Selbstmörders - wegen unterlassener …More
Das Strafgericht von Brügge hat einen Priester, der sich auf das Beichtgeheimnis beruft, wegen unterlassener Hilfeleistung zu einem Monat Bewährung und zur Zahlung einer moralischen Entschädigung von einem symbolischen Euro an die klagende Partei verurteilt.
Die Witwe eines Mannes, der sich das Leben genommen hatte, verklagte den Geistlichen - ein Freund des Selbstmörders - wegen unterlassener Hilfeleistung. Der Mann, der lange an einer schweren Depression litt, hatte kurz vor seinem Selbstmord im Oktober 2015 rund eine Stunde lang mit seinem Freud, dem Priester, telefoniert.
Nach Angaben der Witwe habe es im Vorfeld dieser Verzweiflungstat mehrere Telefongespräche zwischen den beiden Freunden gegeben und es seien auch SMS-Nachrichten zu dem Vorfall ausgetauscht worden. Doch der Priester habe gegen den Suizid seines Freundes nichts unternommen und er habe auch niemanden anders diesbezüglich angesprochen.

„Jeder, ohne Ausnahme, ist dazu verpflichtet, einem Menschen in einer Notsituation zu helfen.“

Sagte die Staatsanwaltschaft Brügge

Aus diesem Grunde hatte die Witwe des Opfers Anzeige erstattet. Der Priester jedoch berief sich auf sein Glaubensbekenntnis und auf das Beichtgeheimnis und gab an, eben aus diesem Grunde nichts unternehmen durfte. Der Anwalt der Klägerin gab dazu an, dass man diesen Vorgang als einen Präzedenzfall betrachte und „dies nicht noch einmal sehen wolle.“
Ein Richter am Strafgericht von Brügge gab der Klägerin jetzt recht und verurteilte den Geistlichen wegen unterlassener Hilfeleistung zu dieser eher symbolischen Strafe. Auch die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass der Priester jemanden ins Vertrauen hätte nehmen müssen: „Jeder, ohne Ausnahme, ist dazu verpflichtet, einem Menschen in einer Notsituation zu helfen.“
Juristen machen in Belgien einen Unterschied zwischen kirchlichem Recht und der belgischen Gesetzgebung. Die Witwe des Opfers hatte angegeben, dass ihr Mann immer, wenn er einen Tiefpunkt erreicht hatte, Freunde anrief. Dies sei ihrer Ansicht nach immer eine Art Hilferuf gewesen.
Der Priester wird gegen das Urteil in Berufung gehen. Dessen Anwalt gab dazu an, dass der Mann ausdrücklich nicht gewollt habe, dass sich sein Mandant an seine Gattin richtete: "Mein Mandant hat diesen Willen respektiert und muss dafür jetzt büßen."